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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Weiher KreiMatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Nr. 93.

Mittwoch, den 31. April

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

Bus der Heimat

* (Talkum als Mehlersatz für gewerb­liche Zwecke.) Zur Sicherung unserer Volkser­nährung ist es nötig, die Verwendung der Mehle zu gewerblichen Zwecken möglichst zu vermeiden. Die Verwendung des Kartoffelmehls in der Seifen-Jndu- strie ist schon verboten. Aber in einer ganzen Reihe anderer Industrien werden noch Kartoffel-, Weizen- und Roggenmehle in zum Teil beträchtlichen Mengen verbraucht, so z. B. in der Weberei zum Schlichten der Garnketten, in der Appretur zum Beschweren, Füllen und Steifen der Gewebe; auch in der Heil- mittel-Bereitung, in der Kosmetik und in der Wachs- blumen-Fabrikation werden Mehle viel verarbeitet. Und doch steht allen diesen Industrien ein vollwertiger und zudem billigerer Ersatz zur Verfügung im Tal­kum. Talkum ist ein Mineral, das vermöge seiner Weichheit durch Mahlen und Schlemmen sich aufs feinste verpulvern läßt. Seine Verwendungsmöglich­keit ist eine außerordentlich vielseitige; so hat es an Stelle der Brotmehle in den oben genannten Ge­werben schon teilweise Eingang gefunden. Gesund­heitliche Bedenken stehen der Talkumverwendung, wie ausdrücklich festgestellt worden ist, nicht entgegen. Für jeden Industriellen oder Gewerbetreibenden, der Mehle und Stärke für technische Zwecke benötigt, ist es heute, wo es gilt, mit den Nahrungsmitteln sorg­fältigst hauszuhalten, vaterländische Pflicht, auf jene möglichst zu verzichten, um sie für die Volksernährung freizuhalten.

* (Bestandaufnahme für Lede r.) Wie die FachzeitschriftSchuh und Leder" von zuverlässiger Seite erfährt, wird das Reichsamt des Innern Vor­bereitungen treffen, um dem Wunsch des Verbandes der deutschen Schuh- und Schäftefabrikanten nachzu- kommen und die Vornahme einer Bestandanfnahme aller im Deutschen Reiche vorhandenen Großviehhäute und Kalbfelle anzuordnen. Schon in allernächster Zeit sollen die erforderlichen Verfügungen hierzu ge­troffen werden. Das Kriegsministerium steht der Durchführung dieser Maßnahmen auch im Interesse der Heeresverwaltung wohlwollend gegenüber.

*(AusländischesBackwerk.). Eine amtlich bediente Korrespondenz schreibt derFrkft. Ztg.": Infolge der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über die Aufhebung der Zölle für Backwerk hat teil­weise eine nicht unbeträchtliche Einfuhr von Zwieback, Keks und anderem Backwerk aus dem neutralen Aus­land stattgefunden. Da nun das in Deutschland her­gestellte Backwerk nur gegen Brotkarten verkauft werden darf, sind Zweifel darüber entstanden, ob das aus dem Auslande eingeführte Backwerk auch den Bestimmungen über die Brotkarten unterliegt. Für die Einführung ausländischen Backwerks ist die Ent­scheidung dieser Frage von großer Bedeutung, denn der Handel hat naturgemäß kein Interesse an der Einfuhr, wenn das fremde Backwerk nur gegen Brot­karten abgegeben wird, da eine Steigerung des Um­satzes dann nicht möglich wäre. Eine einheitliche Regelung der Frage für das ganze Reichsgebiet ist nicht erfolgt, wohl aber haben einige Gemeinden auf Eingabe an der Einfuhr von fremdem Backwerk be­teiligter Kreise die Frage grundsätzlich geregelt. Uebereinstimmend ist dabei der Grundsatz aufgestellt, daß das fremde Backwerk auch ohne Brotkarten ab­gegeben werden darf, wenn es durch eine Original­packung ohne weiteres als ausländisches Erzeugnis erkennbar ist.

§ Hersfeld, 20. April. (Aufbringung von En t schä ö ig ung s a n sprü ch e n aus demIFr acht- v e r t r a g bei der E i s e n b a h n.) Wrr machen unsere Leser auf die im Anzeigenteil der heutigen Nummer unseres Blattes veröffentlichte Bekanntmachung der Königlichen Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main) aufmerksam, nach der die Güterabfertigung inHers­feld vom 1. Mai 1915 ab ermächtigt wird, Ansprüche aus dem Frachtvertrag wegen Verlustes, Minderung und Beschädigung oder wegen Verzögerung der Be­förderung in dem näher bezeichneten Umfang selb­ständig zu erledigen. Mit dieser Neueinrichtung ist eine Vereinfachung und Beschleunigung des Ver­fahrens bei der Erledigung von Entjchadlgungsan- fprüchen bezweckt in den Fällen, in denen es sich nur um geringere Beträge handelt, also eine Verkehrser­leichterung, die in erster Linie den kleineren Gewerbe­treibenden, insbesondere den am Marktverkehr be­teiligten, zu Gute kommen wird. An die Stelle des jetzt erforderlichen Schriftwechsels mit dem Verkehrs­amt tritt in den meisten Füllen aller Ansprüche der genannten Art mündliche Verhandlung mit der Güter­abfertigung, wodurch eine raschere Einigung zwischen dem Antragsteller und der Eisenbahn regelmäßig zu- stanöekommen wird. Oft wird es der Abfertigung auch möglich sein dem Antragsteller die vereinbarte Entschädigung sofort auszuzahlen. Lediglich die An­bringung der Ansprüche durch die Verkehrstreibenden

muß mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Eisen­bahnverkehrsordnung nach wie vor schriftlich erfolgen. Diese Einrichtung wurde versuchsweise am 1. Januar 1914 bei einer Anzahl großer Güter- und Eilgutab­fertigungen eingeführt. Nachdem die Maßnahme sich überall bewährt und den Beifall des Publikums ge­funden hat, wird sie nunmehr dauernd beibehalten und auf weitere Dienststellen ausgedehnt.

):( Hersfeld, 19. April. Zum Kgl. Fahrkartenaus- geber wurde der Eisenbahn-Gehilfe Schuhmacher ernannt.

):( Hersfeld, 20. April. An das Fernsprech­netz neu angeschlossen : Horn Wilhelm, Untere Frauen- straße 130. Rolshoven J. & C., Maschinenbau-An­stalt Eichmühle Nr. 188. Eschstrut Carl, Domänenpächter Wilhelmshof 'Nr. 187. Strauß Carl, Bürgermeister Wittastraße 4, 134 jetzt Nr. 37.

):( Hersfeld, 20. April. Auf die im amtlichen Teil der heutigen Nummer abgedruckte Bekannt­machung des Vorsitzenden der Einkommensteuer­veranlagungskommission machen wir auch an dieser Stelle noch besonders aufmerksam.

-n- Mengshaufen, 19. April. Gestern nachmittag hielt Herr Obstbauinspektor Sonnenberg zu Witzenhausen dahier einen Vor trag über Obst­baumzucht. Einleitend hob er hervor, daß über­all noch viel mehr Obstbäume angepflanzt werden müßten, da Deutschland jährlich für viele Millionen Mk. Obst aus anderen Ländern beziehen müßte. So­dann führte er aus, welche Bodenart die verschiedenen Bäume verlangten- ferner, wie die Bäume ange­pflanzt, beschnitten und gepflegt werden müßten, wenn sie reichen Ertrag bringen sollen. Er zeigte auch, wie nötig es sei, die rechten Sorten auszuwählen, sowohl für den eigenen Bedarf als auch für den Markt. Der Vortrag war anregend, und der Redner erntete.den Dank der Versammlung.

Braach, 19. April. Ein hartes Schicksal hat wieder­um zwei Söhne unseres Dorfes auf dem Felde der Ehre gefordert. Dieser Fall ist um so tragischer, weil Beide Träger eines Namens waren, dem gleichen Re­giment und der gleichen Kompagnie angehörten, in einem Gefecht und wohl zur gleichen Stunde den Tod fanden. Es sind dies: der Sohn Georg der Witwe Reinhardt und der Sohn Georg des Landwirts Philipp Reinhardt. Mögen Beide, die vereint für das Vaterland kämpften und starben, auch eine vereinte friedliche Stätte zur ewigen Ruhe gefunden haben.

Cassel, 20. April. (Die Hessische Kriegs­versicherung.) Bei der durch Beschluß des Lan­desausschusses für den Regierungsbezirk Cassel vom 31. August 1914 errichtetenHessischen Kriegsversicherung auf Gegenseitigkeit" sind bis zum 1. März dieses Jahres im ganzen 32000 Anteilscheine zu je 10 Mark gelöst worden. Abschlagszahlungen gemäß Paragraph 4 der Versicherungsbedingungen sind geleistet worden im Gesamtbetrage von rund 70000 Mark.

Cassel, 19. April. Die erste diesjährige Schwur­gerichtsperiode wird nur 2 Tage umfassen. Heute wurden unter Vorsitz des Herrn Landgerichtsöirektors Rospatt zwei Straffälle verhandelt. Zunächst hatte sich der Eisenbahnmaschinenpntzer Erbanus Ackermann aus Lispenhausen (Kreis Rotenburg) wegen schweren Vergehens gegen die Sittlichkeit zu verantworten. Ackermann ist 26 Jahre alt, verheiratet, hat aber keine Kinder. Die. Anklage beschuldigt ihn, am 2. Dezember v. Js. im Walde zwischen Bebra und Jba sich an einem 17jährigen Mädchen vergangen zu haben, weiter soll der Angeklagte an gleichem Orte ein 12- jähriges Mädchen tätlich angegriffen und beleidigt haben. Die Verhandlung fand auf Antrag des Staatsanwalts unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Der Angeklagte war geständig. Er entschuldigte sich mit starker Angetrunkenheit. Er war in den Wald gegangen, um Wacholderbeeren zum Räuchern zu suchen, als ihm das 17jährige Mädchen entgegen- kam. Gegen das Kind will der Angeklagte keine Ge­walt augewendet haben. Der Staatsanwalt teilte mit, daß der Straffall gegen das 12jährige Mädchen ausscheide, da der Vater den Strafantrag gegen den Angeklagten zurückgenommen hatte. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage nach Sittlichkeitsvergehen mit Zubilligung mildernder Umstände. Der Staats­anwalt beantragte 2 Jahre Gefängnis, außerdem Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren. Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten mit Rücksicht auf fein reumütiges Geständnis und in Anbetracht des Umstandes, daß den beiden Angegriffenen nichts zugestoßen war, zu 1 Jahr Gefängnis.

Bon der Schwalm, 18. April. Sämtliche Schwalm- dörfer, aus welchen Soldaten den Heldentod gefunden, haben die Vereinbarung getroffen, zu Ehren der Ge­fallenen Landestrauer anzulegen. Auch solche, die zu den Verstorbenen keinerlei Beziehungen hatten, sollen ihre Trauer durch schwarze Tracht kundgeben.

Waldkappel, 18. April. In der Schafherde des Schäfers einer benachbarten Gemeinde war die Räude ausgebrocheu. Anstatt unverzüglich Anzeige zu er­

statten, behandelte er die kranken Tiere selbst. Das Schöffengericht Bischhausen verurteilte ihn wegen Ver­gehen gegen das Viehseuchengesetz, das in dieser schweren Kriegszeit, umso sorgfältiger beachtet werden müsse, zu 20 Mark Geldstrafe oder vier Tagen Ge­fängnis.

Nordhausen, 19. April. Mit Rücksicht auf die Kriegszeit wird in diesem Jahre die Wahlpurgisfeier auf dem Brocken ausfallen und der Fahrplan der Brockenbahn erst am 20. Mai in Kraft treten.

Eschwege a. ö. Werra, 19. April. Während der vergangenen Nacht verschied nach kurzem Kranksein im Alter von 40 Jahren Herr Pros. Dr. Römheld, Oberlehrer an dem städtischen Friedrich-Wilhelm- Gymnasium. Mit ihm ist ein Mensch von wirklich hochherziger Gesinnung und einem lauteren Charakter dahingegangen. Sein Tod ist für das Schulwesen und die Allgemeinheit ein schwerer Verlust. Be­geistert folgten ihm seine Schüler, beliebt und geachtet war er in Bürgerkreisen bei Arm und Reich! Liebens­würdig, hilfsbereit und bescheiden war er gegen Jedermann. Als treuer Sohn des Hessenlandes und Freund der Naturschönheit des Werratales war er seit Jahren damit beschäftigt durch Ausgrabungen uns Kunde von vergangenen Zeiten zu bringen. Seine Arbeiten waren auch von Erfolg gekrönt, wert­volle ärchologische Funde konnte er dem hiesigen Heimatsmuseum überweisen. Auf sozialpolitischem Gebiete suchte er die wirtschaftliche Lage unserer Ar­beiterschaft durch den Bau von gesunden Wohnungen zu verbessern und gründete deshalb aus dieser edlen Absicht heraus den Eschweger Bauverein, dessen Leitung er bis heute hatte. Möge dem allzufrüh Da- hingeschiedenen die Erde leicht sein!

Hanau, 18. April. Nach einem kurzem, aber be­wegten Abenteurerleben ist hier der seit einem Vierteljahr fahnenflüchtige Musketier Hch. Wagner aus Hanau vom 87. Jnf.-Regt. festgenommen worden. Leicht verwundet, war er von der Gefechtsfront zu­rückgekommen und dann geflüchtet. Er hatte sich selbst befördert und trug zuletzt die Feldwebeluniform. In Lazaretten hatte er Einkehr genommen und unter falschen Angaben Beköstigung erschlichen, auch die ver­schiedensten Städte im Reiche besucht.

Wiesbaden, 19 . April. Der Landrat des Kreises Höchst a. M. erläßt folgende beachtenswerte Bekannt­machung: England dingt nachgewiesenermaßen durch Agenten in Deutschland verbrecherisches Gesinde!, um die deutschen Korn- und Mehlläger in Brand zu setzen oder in die Luft zu sprengen. Diese echt eng­lische Niedertracht soll dem Aushungerungsplan unserer Feinde zum Erfolg verhelfen. Deutsche Wachsamkeit ist berufen, auch dieses hinterlistige Vorgehen zu vereiteln. Ich bitte alle Kreiseingesessenen, von etwaigen verdächtigen Beobachtungen auf dem schnellsten Wege, sowohl mir wie der zuständigen Ortspolizei­behörde, Kenntnis zu geben.

Die rote Rose von Reuschateau.

I. Abschied.

1. Sie sah voll Liebe und Wehmut ihn, Den deutschen Mann, den Soldaten: Und heute muß in das Feld er ziehn, Wo Tod versenden Granaten!"

2. Im Aug' die Träne sie stolz zerdrückt Und geht hinaus in den Garten Sie kommt und still sie die Brust ihm schmückt Mit lieben Händen, mit zarten.

3. Sie spricht kein Wörtlein, sie schaut ihn an Mit tiefem, durstigem Blicke:

O Gott, beschütze den teuren Mann Vor Krieges graus'gem Geschicke!

4. O Vater, gib, daß in Kampf und Schlacht

Ihn schütze mächtig die Rose, Die ihm am mutigen Herzen lacht Mach' lichtvoll, Herr, unsre Lose!

5. Er sah das liebliche Mädchenbild, Sein Herzblut fühlte er stocken, Dann klang's vom Munde ihm seligwild Im Sturme jubelnder Glocken:

6.Ich komm' zurück in das Vaterland, Und Du, und Du wirst die meine! Du Liebe, Gute vom Rheinesstrand, Dich liebe ich itnö sonst keine!" -

7. Sie sah voll Liebe und Wehmut ihn, Den deutschen Mann, den Soldaten: Und heute muß in das Feld er zieh'n, Wo Tod versenden Granaten!

(2. Teil in nächster Nr.)

Armin Kraft.