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Hers seid er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- > S f X zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei W!m|0tI Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im MulSDIlIll amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. -

Nr. 89

Sonnabend, den 17. April

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Baterlande und macht sich strasdar.

Bus der Heimat«

* (Ausdehnung der Wochenhilfe.) Aus Berlin wird derFrkf. Ztg." berichtet: Der Bundes­rat wird sich demnächst mit einer neuen Vervrdnnng über die Ausdehnung der Wochenhilfe beschäftigten, die den im Reichstag hervorgetretenen Wünschen und den vom Deutschen Städetag unterbreiteten Anträgen Rechnung trägt. Die Erweiterung wird nach den im Reichstage von zuständiger Stelle gemachten Zusagen in zwei Richtungen geschehen. Einmal wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert werden. Bisher bildet die Voraussetzung für die Gewährung der Wochenhilfe, daß der zum Heeresdienst eingezogene Ehemann zu dem Kreise der gegen Krankheit ver­sicherten Personen gehört oder wenigstens innerhalb einer bestimmten Zeitraums vor seiner Einziehung gehört hat. Damit sollte die Wochenhilfe beschränkt werden auf diejenigen Schichten der werktätigen Be­völkerung, die einer öffentlichrechtlichen Fürsorge für den Krankheits- und Entbindungsfall am dringendsten bedürfen. Dieser Grundsatz wird für die Zukunft aufgegeben werden. Das Anrecht auf Wochenhilfe soll über den bisherigen Kreis hinaus auch den Frauen solcher Kriegsteilnehmer gewährt werden, die dem minderbegüterten Mittelstand angehören und der Krankenversicherungspflicht nicht unterliegen. Für die Abgrenzung dieses Personenkreises werden Grundsätze aufgestellt, die gegenwärtig noch der Be­ratung unterliegen. Die zweite Abänderung der Bundesratsverordnungbezieht sich auf die rückwirkende Kraft der Verordnung vom 3. Dezember v. Js. Nach dieser Verordnung erhielten Wöchnerinnen, die vor dem Inkrafttreten der Bundesratsverordnung ent­bunden waren, diejenigen Leistungen, die ihnen von diesem Tage an zugestanden hätten, wenn die Vor­schriften bereits früher in Kraft getreten wären. Es war mithin der Verordnung keine allgemeine rück­wirkende Kraft für die Zeit feit Kriegsausbruch ge­geben. Nunmehr sollen in dem bezugsberechtigten Kreise Beihilfen für alle Entbindungen seit Kriegs­ausbruch gewährt werden, sofern nach Lage des ein­zelnen Falles ein Bedürfnis dafür anzuerkennen ist. Auch hierfür werden besondere Grundsätze aufgestellt werden.

* Der Landesausschuß für K urhe sse n hat sich mit einer umfangreichen Vorlage betreffend den Umbau der Mühle bei der Korrektionsanstalt Breitenau beschäftigt. Es handelt sich um die vor­malige Gießlersche Mühle, welche 1881 für 69 000 Mk. vom Bezirksverband käuflich erworben wurde.

* (Privattelegrammverkehr nach dem Feldheer.) Die Vorschriften über den seit Januar zugelassenen Privattelegrammverkehr nach dem Feld­heer sind beim Publikum immer noch nicht genügend bekannt. Hierdurch wird der Betrieb der für diesen Verkehr eingerichteten Prüfungstellen wesentlich er­schwert, was leicht zu unerwünschten Verzögerungen der Telegramme führen kann. Hauptsächlich werden folgende Bestimmungen der Beachtung empfohlen: 1.) Die an die Prüfuugstelle gerichteten Briefe mit Telegrammen müssen frankiert sein, auch wenn sie durch Vermittelung einer Postanstalt am Wohnort des Absenders aufgeliefert werden. 2.) Nur Tele­gramme mit wirklich wichtigen, dringlichen Mit­teilungen können befördert werden. Von der Ein­sendung oder Vorlegung weniger wichtiger Telegramme, z. B. mit Glückwünschen oder allgemeinen Anfragen nach Befinden und Aufenthaltsort u. dergl. ist abzu- sehen. 3.) Der Kopf und der Beforderungsvordruck der Telegrammformulare ist nur für dienstliche Ver­merke bestimmt und darf vom Publikum uid)t aus ge­füllt werden. Die Aufschrift der Telegramme muß unbedingt richtig uifb vollständig sein und den be­kannten Vorschriften für Feldpostsendungen ent­sprechen. In allen der Prüfungstelle brieflich von außerhalb übersandten Telegrammen muß d e Unter- schrift auch die Angabe des Wohnortes des Absender» enthalten. 4.) Die Gebühr beträgt 5 Pfg. für das Wort, wobei die Aufschrift ohne Rücksicht auf ihre ^äuge für 10 Taxwörter gezählt wird. Text und Unterschrift dürfen zusammen nicht mehr als 20 ^ax- Wörter umfassen uui) sind so kürz als möglich zu halten. Vorausbezahlung der Antwort ist nicht zu- lassig. 5.) Die Gebühren sind in den Brief mit dem Telegramm bei der Einsendung an die Prüfung­

stelle einzulegen, am besten in Postwertzeichen; es empfiehlt sich dabei, die Marken nicht mit der ganzen Fläche aufzukleben, weil sonst die Erstattung oder andere Verwendung überschießender Gebühren er­schwert oder unmöglich gemacht wird. 6.) Die Tele­gramme müssen in manchen Fällen von der Prüfung­stelle durch Streichung von Weitschweifigkeiten oder unwesentlichen Ausdrücken (Grüße usw.) gekürzt werden. Hierdurch und infolge unrichtiger Voraus- berechnung der Gebühren durch die Absender bleiben mitunter kleine Gebührenbeträge übrig, die nicht zur Postkasse verrechnet werden. Sofern die Absender, was wohl meistens zutreffen wird, damit einverstanden sind, daß diese Ueberschüsse durch Vermittelung der Prüfungstelle dem Roten Kreuz zugewendet werden, ist es zweckmäßig, dies durch einen Vermerk auf dem Telegramm zum Ausdruck zu bringen. Andernfalls werden die überschießenden Gebühren, soweit es sich um größere Beträge handelt, an die Absender zurück­gesandt. 7.) Die ausführlichen Vorschriften über den Privattelegrammverkehr nach dem Feldheer können bei allen Post- und Telegraphenanstalten erfragt werden; mit der Auflieferung der Telegramme selbst haben diese Anstalten jedoch amtlich keine Befassung.

-n-Sorga, 15. April. Uebertragen wurde der Lehrerin Anne Salzmann, die Verwaltung einer Lehrer­stelle der hiesigen Schule, deren seitheriger Inhaber im Felde steht. Sie wurde gestern von Herrn Orts- schulinspektor Pfarrer S ch e f f e r in ihr Amt ein­geführt.

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Cassel, 10. April. Jrrenheil- und Pflegeanstalten in Kurhessen.) Nach einem dem Landesausschuß für den Reg.-Bez. Cassel erstatteten Bericht über die E gebnisse der Verwaltung des Bezirksverbandes im Jahre 1913 wurden verpflegt: In der Landesheil­anstalt zu Marburg 754 Kranke mit 117 372 Äer- pflegungstagen gegen 663 Kranke mit 119 556 Ver­pflegungstage im Jahre 1912: im Landeshospital zu Haina 884 Kranke mit 299 18£ Verpflegungstagen gegen 884 Kranke mit 299 422 Verpflegungstage im Jahre 1912: und im Landeshospital zu Merxhausen 908 Kranke mit 294 641 Verpflegungstagen gegen 897 Kranke mit 295 946 Verpflegungstagen im Jahre 1912.

Gensnnge», 15. April. Der in Diensten des Land­wirts Gippert dahier stehende Knecht Schneider aus Heßlar hatte heute früh das Unglück, vom Boden in die Scheune herabzustürzen. Er trug schwere Ver­letzungen am Kopfe und im Innern davon und starb bereits auf dem Transport nach dem Krankenhause.

Dermbach, 15. April. Der Kriegsinvalide Philipp Keßler aus Hausen bei Fladungen verlorauf abschüssiger Straße, in der Nähe des Theobaldshofes, die Gewalt über sein Fahrrad, fuhr gegen einen Baum und zog sich einen Schädelbruch und andere schwere Verletzungen zu. K. ist erst vor einigen Tagen als Invalide vom Militär entlassen worden, da er im Feldzuge ein Auge verloren hat.

Fnlda, 15. April. (Viehmarkt.) Am heutigen Viehmarkt standen 578 Stück Vieh und zwar 1 Bulle, 100 Ochsen, 54-Stiere, 250 Kühe, 140 Rinder, 33 Kälber. Es kosteten Ochsen 1400 bis 1800 Mk., Stiere 900 bis 1100 Mk. das Paar, Kühe 350 bis 500 Mk. das Stück, Rinder 180 bis 400 Mk. Der Handel war namentlich bei Gangvieh lebhaft bei hohen Preisen. Der nächste Markt findet am 6. Mai statt.

Hanau, 15. April. Die Strafkammer hat heute dem Landesproduktenhändler Hermann Schiff wegen Neberschreitung der vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise für Kleie zu 200 Mk. Geldstrafe verurteilt.

Die Alkerschnelke.

Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. G. Nörig.

Bisweilen tritt in Deutschland bei langanhaltender feuchter Witterung auf den Herbstsaaten und dann wieder auf der jungen Sommerung ein Schädling in großer Menge auf, der sich sonst meist auf Gemüse- und Blumengärten zu beschränken pflegt. Es ist die zu der Gattung der Egelschnecken (Limax) gehörige graue Ackerschnecke (L. agrestis), die mit sechs oder acht anderen, weniger häufigen Arten derselben Gattung die Vorliebe für feuchte Wärme teilt und sich um so stärker vermehrt, je günstiger für sie Boden und Witterung in dem angedeuteten Sinne sind.

Die Egelschnecken sind schlanke Nacktschnecken von halbkreisförmigen Ouerschnitt, die sich nach hinten zu verjüngen und am Hinteren Ende des Rückens erhaben gekielt sind. Die unter dem Schilde liegende innere Schale wird durch ein kleines Kalkplüttchen gebildet. Besondere äußere, die Arten charakterisierende Merk­male sind nicht vorhanden, und da selbst bei Tieren einer Art in bezug auf die Farbe und Faltung der Haut außerordentlich große Unterschiede vorkommen, und da die Schnecken ferner auch nach Erlangung der Geschlechtsreife noch weiter wachsen, so können zu­verlässige, für die einzelnen Arten gültige Angaben über Färbung und Größe nicht gemacht werden. Wenn daher als Grundfarbe der Ackerschnecke ein helleres bis dunkleres Weißgran angegeben wird, aus der sich zahlreiche, nach der Sohle zu verschwindende graue

oder rötliche Flecke und Striche abheben, und wenn man als die Länge des Tieres 36 cm verzeichnet findet, so sind das Angaben, die auch für die meisten der anderen Arten zutreffen. Trotz dieser mangel­haften Beschreibung ist eine Verwechselung dieser Schnecke mit ihren nächsten Verwandten nicht zu be­fürchten, da sie als Garten-und Feldverwüsterin allein in Betracht kommt.

Die Nahrung der Ackerschnecke besteht aus allen möglichen frischen, namentlich jüngeren Pflanzenteilen. Süßes Obst, Kürbisse und Pilze sind für sie Lecker­bissen, von Gemüsepflanzen wird kaum eine Art ver­schmäht, und die Blätter des jungen Sommer- und Wintergetreideswerden nichtminder gern angenommen. Man kann ihre Anwesenheit, auch wenn sie an der beschädigten Pflanze selbst nicht mehr gefunden wird, daran erkennen, daß die Blätter von der Fläche her durchlöchert und nicht, wie es viele Insekten, tun vom Rande her befressen sind. Tagsüber, namentlich bei Sonnenschein, ruht die Schnecke in dunkeln und kühlen Schlupfwinkeln, zwischen Erdschollen, den Blättern, oder auch nur an deren Unterseite versteckt; mit dem Eintritt der Dämmerung kommt sie hervor und legt, um zu den ihr bekannten Fraßplätzen zu gelangen, oder um neue aufzusuchen, oft ziemlich weite Wege zurück. Man kann das am folgenden Morgen leicht an den zarten, silberglänzenden, an der Luft schnell trocknenden Schleimstreifen erkennen, die sie auf ihren Wanderungen zurückläßt, und die um so stärker sind, je trockener der Boden war, den sie zu passieren hatte. Wie alle Nachtschnecken verfügt nämlich auch die Äcker­schnecke je nach ihrer Größe und ihrem Ernährungs­zustand über einen reichlicheren oder geringeren Schleimvorrat, der ihren Körper umhüllt und vor Ver­dunstung schützt und soweit er sich auf ihrer Unter­feite, der Sohle, befindet, ihr gestattet, selbst sehr staubiges Erdreich, das ihr sonst ein Festhaften und Fortkommen nicht möglich machen würde, zu über­winden. Große Trockenheit des Bodens und der Luft verringert diesem Schleimvorrat in kurzer Zeit so sehr, daß ihr Leben dadurch gefährdet werden kann, bei feuchter Luft aber und namentlich beim Eintritt von Regenwetter ergänzt er sich in ganz kurzer Zeit wieder auf die normale Höhe.

Wie alle Lungenschnecken sind auch die Acker­schnecken Zwitter; die Befruchtung aber erfolgt durch Paarung, bei der beide Individuen dem anderen gegen­über die Rolle des Männchens spielen, während später ein jedes einzelne durch die Eiablage als Weibchen auftritt. Diese beginnt etwa im August und wird bis zum November, so lange die Witterung den Schnecken noch Bewegung gestattet, fortgesetzt. Die Zahl der Eier einer Schnecke, die in kleinen Häufchen unter faulenden Pflanzenteilen, in Erdlöchern oder andern dunkeln und feuchten Stellen abgelegt werden, schwankt zwischen 200 und 400 Stück; die Vermehrung ist also eine sehr große. Die glashellen, elastischen Eier, welche die Form eins Roggenkornes und Größe eines kleinen Hirsekornes besitzen, sind gegen Witterungs­einflüsse sehr wiederstandsfähig, da sie bei großer Trockenheit oder Kälte zwar einschrumpfen, beim Schwinden dieser ungünstigen Verhältnisse aber wieder aufquellen und sich in normaler Weise weiter ent­wickeln. Einige Wochen nach erfolgter Eiablage er­scheinen die jungen Schnecken, die bei günstiger Witterung schon nach zwei Monaten eine Länge von von 34 cm erreichen können und in diesem Zustande überwintern. Die aus deu im Oktober abgelegten Eiern entstandenen Schnecken überdauern die kalte Jahres­zeit in ensprechend geringerer Größe, und die Eier endlich, welche noch später abgelegt wurden, entlassen erst im Mai des folgenden Jahres die jungen Tiere. Deshalb finden wir auch zu allen Jahreszeiten gleich­zeitig Schnecken von verschiedener Größe.

(Schluß folgt.)

Türkischer Empfang.

Den Verbündeten es wollte nicht gelingen In die Dardanellenstraße einzudriugen Und es schien das goldne Horn den Durst gen ferne, Wie dem Erdenkind am Himmelszelt tue Sterne!

Unser liebes Rußland muß deu Zugaug haben, Daß wir es versehn mit unsern guten Gaben Auf, aus Land, ihr edlen Briten und Franzoien, Nach der Türken Hauptstadt mutig vorzustoßen!" Ach, wie wurden von den Türken sie empfangen Daß sie eilend nach den teuren Booten ,prangen Sie empfing ein Hagel, ach, von dicken Steinen, Und das goldne Horn sahn sie viel ferner scheinen! Richtig schätzten euch die Türke« ein, ihr Horden, gür euch sind die Kugeln nicht gegossen worden, om Gestade haben sie euch schnell vertrieben, Nicht mit Kugeln, nein mit Steinen und mit Hieben!

Armin Kraft.

I Berschmendet kein »rot! | Jeder spare, so gut er taun. |