Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ; amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 83.
Sonnabend, den 10. April
1915
Noch ist es Zeit
das Hersfelder Tageblatt zu bestellen. Die zahlreichen neuen Verfügungen der Behörden, die im amtlichen Teil veröffentlicht werden, machen das Hersfelder Tageblatt für jedermann unentbehrlich.
Der größte Teil des Lesestoffes ist den neuesten Kriegsnachrichten
gewidmet.
Bezugspreis vierteljährlich 1.50 Mk.
Bus der Heimat.
* (Vorsicht mit Briefen an Kriegsgefangene!) Amtlich wird mitgeteilt: In den von Angehörigen und Bekannten an deutsche Kriegsgefangene im Ausland gerichteten Briefen und Postkarten befinden sich nicht selten militärisch wichtige Nachrichten über die Kriegsereignisse und Maßnahmen unserer Heeresverwaltung, die auf diese Weise zur Kenntnis unserer Gegner gelangen und für sie unter Umständen von großem Werte sind. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß solche die Interessen unserer Landesverteidigung gefährdenden Mitteilungen, die in der Regel nur aus Mangel an Einsicht und Vorsicht erfolgen, unbedingt vermieden werden müssen.
* (Verdoppeltes Gewicht für Briefe aus dem Felde?) Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin teilen mit, daß sie am 3. April bei dem Reichs- Postamte beantragt haben, im Einverständnis mit der Militärbehörde für die von den Truppen im Felde nach der Heimat abgesandten Feldpostbriefe die Gewichtsgrenze von 275 Gramm auf 550 Gramm zu erhöhen, um dem Soldaten die Möglichkeit zu verschaffen, getragene, aber noch verwendbare wollene Unterkleider zur Reinigung und Instandsetzung seinen Angehörigen zu übersenden.
* Eine Verfügung über die Nutzbarmachung von Schulgärten und Dienstland unverheirateter Lehrer ist von der Unterrichtsverwaltung an sämtliche Regierungen zur weiteren Veranlassung ergangen. Begründet wird die Verfügung einerseits durch die Notwendigkeit, möglichst viel anbaufähiges Land zur Gewinnung von Nahrungsmitteln zu erzielen, anderseits durch die Tatsache, daß Schulgärten und Dienstland, deren Besitzer bezw. Nutznießer zum Kriegsdienst eingezogen sind, stellenweise dochbrach liegen. Besonders wird daraufhingewiesen, daßeineweitgehendste Bestellung mit Kartoffeln und Gemüse bewirkt werden soll. Auch Spiel- und Turnplätze, die aus Mangel an Lehr- personal nicht benutzt werden, sollen zu diesem Zwecke herangezogen werden. Nötigenfalls soll die Anordnung auch auf das Dienstland verheirateter Lehrer Anwendung finden; der aus dem Verkauf des Ertrags erzielte Reingewinn fällt den in Frage kommenden Lehrern zu.
* (Mangelhafte Feldpo st sendungen.) Die Zahl der mangelhaft adressierten und der unzulänglich verpackten Feldpostbriefe ist trotz aller Bemühungen der Postverwaltung, das Publikum von der Wichtigkeit einer richtigen Adressierung und sachgemäßen Verpackung der-Feldpostsendungen zu überzeugen, noch immer sehr groß. Bei den heimischen Postsammelstellen gehen täglich über 150 000 mangelhaft adressierte, sowie 9000 ungenügend verpackte Feldpostbriefe und Päckchen ein. Die schlecht verpackten Sendungen werden ausnahmslos an die Absender sogleich zurückgesandt, weil der Verpackungsstoff, auch wenn man ihn in der Feldpostsammelstelle flickt, während der Beförderung ins Feld doch wieder entzwei geht und der Inhalt dann beschädigt wird oder herausfällt. Bei den mangelhaft adressierten Feldpostbriefen sind die Postsammelstellen zwar nach Möglichkeit bemüht, die Fehler zu ermitteln und aus- zumerzen. Gleichwohl bleiben täglich bei den Postsammelstellen gegen 80 000 Sendungen übrig, bei denen alle aufgewandte Zeit und Mühe umsonst ist und die dann an den Aufgabeort zurückgeschickt werden müssen. Das Publikum wird deshalb erneut und dringend ersucht, der Adressierung und Verpackung der Feldpostbriefe die größte Sorgfalt zuzuwenden. Auch ist es unbedingt erforderlich, daß auf den Feldpostbriefen der Absender angegeben wird. Tausende von Feldpostsendungen kommen täglich auf, bei denen auch dieser Forderung nicht genügt ist.
* Die durch die Presse gehende Nachricht, daß zur Gewährung von Z u s a tz r e n t e n an Kriegswitwen und -Waisen „nur" 50 Millionen Mark jährlich erforderlich seien, beruht, wie auf Grund besonderer Erkundigung mitgeteilt wird, keineswegs auf einer amtlichen Schätzung, da für eine solche alle Unterlagen noch fehlen. Aus diesem Grunde wird auch die Regierung nicht imstande sein, den vom Reichstag für diese, spätestens für die nächste Tagung des Reichstags gewünschten Entwurf über die Gewährung von Zusatzrenten, ,abgestuft nach dem letzten Arbeitseinkommen des verstorbenen Kriegsteilnehmers, dem
Reichstag bereits am 18. Mai, dem Tage seines Wiederzusammentritts, vorzulegen. Auch Vorbereitungen dazu sind, wie mitgeteiltwird,nichtim Gange. Die Regierung steht nach wie vor auf dem Standpunkte, daß man vorläufig auf dem Wege der Unterstützungen die Härten, die von der bestehenden Gesetzgebung ausgehen, ausgleichen müsse, wozu auch hinreichende Fonds vorhanden seien. Aufwendungen zu diesem Zwecke sollen den Gemeinden vom Reiche zurückerstattet werden.
* (Die Wochen Hilfe für Kriegsteil- n e h m e r f r a u e n.) Nach der Verordnung des Bundesrats vom 3. Dezember 1914 und der Bekanntmachung über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges haben die der Krankenkassenbe- völkerung angehörigen Ehefrauen (nur diese!) Anspruch auf Wochenhilfe, die sich zusammensetzt aus einem einmaligen Beitrag zu den Kosten, der Entbindung, einem Wochengeld von 1 Mk. täglich für acht Wochen, einem Stillgeld von täglich 50 Pf. so lange sie das Neugeborene stillen, bis 84 Tage, und endlich aus 10 Mark Beihilfe für Hebamme und Arztkosten. Für diese, sowie für die allgemeinen Kosten der Entbindung kann die Kasse auch durch Leistung ihrer Aerzte und der Hebammen aufkommen, dann würden nicht 133 sondern nur 98 Mark der Wöchnerin bar ausgezahlt werden, nämlich 66 Mk. Wochengeld und 42 Mk. Stillgeld. Die Auszahlung erfolgt entweder durch die Kasse, deren Mitglied die Fran selbst ist, oder durch die, der ihr Ehemann angehört. Für landwirtschaftliche Arbeiter oder Dienstboten, die keiner Krankenkasse angehören, tritt diejenige ein der sie angehören würden, wenn sie nicht auf Antrag des Arbeitgebers von der Krankenversicherung befreit wären. Besondere Bestimmungen gelten noch für die Ehefrauen von Seeleuten, die gegen Krankheit nicht versichert sind. Da tritt die Orts- oder Landkrankenkasse ein des Wohnortes der Wöchnerinn. Bon diesen Bestimmungen hat die Allgemeinheitnoch viel zu wenig Kenntnis. Es wäre wünschenswert, wenn sie allen im Felde stehenden Ehemännern durch ein Merkblatt ins Gedächtnis gerufen werden könnten, wie Geh. Rat Dr. Mayet in seinem Vortrag, den er am 12. Februar 1915 in der Generalversammlung der deutschen Gesellschaft für Mutter- und Kindesrecht hielt vorschlägt. Damit sie ihre Frauen darauf Hinweisen, auch, daß sich jede bei Zeiten die nötigen Papiere besorgt, aus denen zu ersehen ist, daß sie seine Ehefrau ist, daß ihr Ehemann im Felde steht, und daß seine Zugehörigkeit zur Kasse feststeht: entweder die letzten sechs Wochen oder in den seiner Einberufung vorhergehenden Zeit von zwölf Monaten mindestens 26 Wochen lang, dagegen ist gleichgültig, wann die Ehe geschlossen ist. Das ist für die zahlreichen Kriegstrauungen von Wichtigkeit. Geh. Rat Mayets Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung dieser Wochenhilfe hier auszuführen, ist der Raum zubeschränkt. Wir verweisen auf seine Petition, die dem Vortrag beigefügt ist. (Zu beziehen für 25 Pf. von der Geschäftsstelle des oben genannten Vereins, Charlottenburg, Dahlmannstr. 23).
§ Hersfeld, 9. April. Kriegsberichte, die in Feldpostbriefen, Tagebüchern oder ähnlichem enthalten sind, bieten oft wichtige Anhaltspunkte für die augenblickliche Beurteilung der Kriegslage wie für die spätere Geschichtsbeschreibung, gehn aber unbenutzt verloren, weil sie nicht den zuständigen Stellen übermittelt werden. Die für die Sammlung solcher Berichte zuständige Stelle, ist in unserer Provinz das Rektorat der Universität Marburg. Es wird gebeten, dorthin fortlaufend möglichst bald alle Briefe und sonstigen Schriftstücke, die ein allgemeineres Interesse haben, ein- zusenden, möglichst in der Urschrift, die auf Verlangen zurückgegeben wird, allenfalls auch in Abschrift. Geeignete Teile daraus sollen auch jetzt schon veröffentlicht werden: die Einsender mögen deshalb angeben, was sie aus irgendwelchen Gründen nicht veröffentlicht haben wollen. Es ist zu hoffen, daß die Bewohner unserer Provinz dieser Aufforderung in weitem Umfange nachkommen werden.
Cassel, 9. April. Ins Krankenhaus eingeliefert wurde ein italienischer Erdarbeiter, der bei einem Zusammenstoß mit mehreren Mitarbeitern lebensgefährliche Verletzungen erhalten hatte. Der Mann, der am Bau der Gelstertalbahn beschäftigt ist, war in einer Gastwirtschaft in Großalmerode mit jüngeren Landsleuten in Streit geraten, von diesen auf der Straße überfallen und mißhandelt worden, sodaß er durch die Sanitätskolonne dem Roten Kreuz zugeführt werden mußte.
Fritzlar, 8. April. Der städtische Etat für 1915 bringt eine Erhöhung der Steuern um 25 Prozent auf 100 Prozent. Bis jetzt ist die Stadt immer mit 75 Prozent ausgekommen. . - .
Gera 7. April. Bei einer Spielerei mit einem Terzerol ging dem 14jährigen Knaben Alfred Baumann ein Schuß los, der den 5 Jahre alten Knaben Herbert Schmidt in den Hals traf. Der Täter fluchtete in der Richtung auf Collis und rief, daß er sich erschießen würde. Am Sonnabend wurde er tot mit einem Schuß in der Schläfe aufgefunden. Der von ihm getroffene Knabe liegt schwer krank im Krankenhause.
Klippfisch und Salzfisch
als Nahrungsmittel.
Klippfisch und Salzfisch (ungetrockneter Klippfisch) wird aus frisch gefangenen Fischen, meistens Kabeljau und Seelachs hergestellt, die nach dem Fang sofort geschlachtet und eingesalzen werden. Die Trocknung erfolgt in Deutschland durch die Klippfischwerke in Geestemünde und Curhaven. Das Fleisch des Klippfisches oder Salzfisches erhält durch ausgiebiges Wässern, das aber bereits in der Fischhandlung erfolgt, alle Eigenschaften des frischen Fisches. Es kann daraus in der Küche jedes Gericht, das sonst aus frischem Fleisch oder frischen Fischen gewonnen wird, angeiertigt werden. Am besten eignet sich der Klippfisch zur Herstellung von zusammengekochten Gerichten, insbesondere mit Kartoffeln, Kohl oder Rüben.
Seines hohen Eiweißgehaltes wegen ist der Klippfisch und Salzfisch ein anßerordentlich wertvolles Nahrungsmittel. Beide Fischarten werden innerhalb kurzer Zeit in vielen Orten Deutschlands in gewässertem Zustande zum Preise von 35 Pfg. für das Pfund zu haben sein, und somit eines der billigsten Nahrungsmittel darstellen, die zurzeit verfügbar sind. Verkaufsstellen sind durch ein besonderes Plakat, das die Aufschrift: „Verkaufsstelle für Salzfisch der Zentral-Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin" trägt, kenntlich gemacht. Wo Bezugsquellen nicht bekannt sind, werden solche von der Zentral-Einkaufsgesellschaft, Berlin W 8, Behrenstr. 21, nachgewiesen.
Anweisung für die Zubereitung von gewässertem Klippfisch und Salzfisch.
1. Klippfisch oder Salzfisch gekocht. Man behandle den gewässerten, in 4—5 cm breite Stücke geschnittenen Fisch ebenso wie frischen Fisch, lasse ihn aufkochen und 15 Minuten lang ziehen. Man gebe eine Senfsoße, zerlassene Butter oder Speck- und Zwiebelsoße und gekochteKartoffeln dazu.
2. Kartoß linps mit Klippfisch oder Salzfisch. Man koche eine deutsche Kartoffelsuppe mit viel Gemüse und etwas Speck, nehme dazu einen Teil des Fischwassers und als- Einlage den in Stücke geschnittenen, vorher gekochten Fisch ohne Gräten.
3. Labskaus auf norddeutsche Art. 2V2 Pfund geschälte Kartoffeln werden gekocht und gut durchgestampft, eine Zwiebel hellgelb angeschwitzt, mit 1 Pfund vorher gekochtem und fein gehacktem Klippfisch vermischt und zu einem Brei gerührt, dann mit Pfeffer und Salz abgeschmeckt. — Heiß anrichten!
Der Geschmack wird noch feiner, wenn etwas gebratener Speck, in Würfel geschnitten, beigefügt wird.
4. Labskaus auf portugiesische Art. Wie vorstehend, unter Beifügung von Tomaten und etwas Paprieapfeffer.
5. Pichelsteiner von Klippfisch. 212 Pfund geschälte Pellkartoffeln werden in Scheiben geschnitten: 1 Pfund Mohr- oder Steckrüben weich gekocht: das Ganze mit 1 Pfund vorher gekochtem und zerkleinertem Klippfisch vermischt. Man füge eine braune Mehlschwitze hinzu und lasse es einmal aufkochen.
6. Pannfisch von Klippfischreften. Geschälte Pellkartoffeln, in Scheiben geschnitten, werden mit Zwiebeln in reichlichem Fett braun gebraten. Der von Haut und Gräten befreite, vorher gekochte Klippfisch wird in Scheiben geblättert, mit den Bratkartoffeln vermischt und kurz durchgebraten. Mit Salz und Pfeffer abgeschmeckt. Nach Belieben Senf oder Senfsoße dazu.
(Die Gerichte unter 3, 4 und 5 sind für 3 Personen berechnet.)
Zum Uedersall aus Memel.
Und wieder klingt es durch die deutschen Lande: „Die Russen haben Memel überfallen!" Sie sengt, sie plündert diese Räuberbande, Um Rache hört man laut zum Himmel fchallen.
Der blut'ge Tag der Rache ist gekommen, Er nahte, Räuber, euch mit FlammenichrUten, Die armen Geiseln hat man euch genommen Und euch zurückgezahlt, was sie erlitten!
Und über euch kam wie Gewittergrollen Der heil'ge Zorn des ehrlichen Germanen, In deutschen Herzen schrie es: „Rache wollen Wir bei der Asche unsrer großen Ahnen!
Daß man geschändet unsre holden Frauen, Verwüstet ihre heimatlichen Räume, Die Kiuderseelen füllte nur mit Grauen, Sie wegriß aus dem Orte ihrer Träume!" Das so vergossne Blut, es schreit um Rache Hinauf zu des Gerechten heil'gem Throne: „O, führe Du des deutschen Reiches Sache, Die Mörder nach den Taten, Gott, belohne!" Es hörte Gott der Armen Beten, Klagen, Gebot ein Halt dem Plündern, Brennen, Morden. Ballt hallte es: „Freut euch, sie sind geschlagen, Die räuberischen, frechen Russenhorden!" Her-feld. I- H-