Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^D^ für den Kreis Hersfeld Miedet Kreisblatt
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Nr. 74.
Sonntag den 28. März
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Amtlicher Teil.
Zum Anbau m FrühkartHtlu.
Von Pros. Dr. von Eckenbrecher.
1. Bodenantprüche und Düngung.
Frühkartoffeln verlangen ein gut vorbereitetes Land. Sie werden am sichersten und vorteilhaftesten auf besseren, in hoher Kultur und in alter Kraft stehenden, warmen Böden und in geschützten Lagen angebaut. Hiermit soll jedoch keineswegs gesagt sein, daß ihr Anbau nicht auch auf leichteren Böden, unter sonst günstigen Bedingungen mit Erfolg betrieben werden kann.
Wurde das Land nicht bereits im Herbst mit Stallmist gedüngt, und erfolgt eine Mistdüngung erst im Frühjahr, so ist hierzu ein gut verrotteter Stallmist zu verwenden, um hierdurch den Frühkartoffeln, bei denen die Hauptaufnahme der Nährstoffe, vermöge ihrer kürzeren Vegetationsperiode, erheblich früher stattfindet als bei den späteren Sorten, die erforderlichen Mengen an Nährstoffen rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können.
Neben der Stallmistdüngung empfiehlt sich eine Düngung von 100 kg 40prozentigem Kalisalz und 100 kg Ammoniaksuperphosphat 9 : 9, oder 50 kg Super
Bus der Heimat.
* (Liebesgaben für die Hinöen burg - Arme e.) Der Johanniterorden beabsichtigt, demnächst einen Liebesgaben-Extrazug unter der Leitung von Johanniter-Rittern an die Hindenburg-Armee zur Absendung zu bringen. In den einzelnen Provinzen werden zu diesem Zweck von den Genossenschaften des Ordens Sammelstellen eingerichtet werden, worüber durch die Genossenschaften in den betreffenden Provinzialbläitern noch nähere Mitteilung erfolgt. Für Berlin und die Provinz Brandenburg ist eigens für diesen Zweck eine Sammelstelle in Berlin W, Potsdamerstraße 27, an die aber auch Gaben aus anderen Provinzen abgeführt werden können, eingerichtet worden. Um seine Absicht zu erreichen, wendet sich der Orden nicht nur an seine Mitglieder, sondern er erbittet auch die Mithilfe weiterer Kreise. Liebesgaben aller Art, in Kisten oder Säcken, sind äußerlich mit einem Verzeichnis über den Inhalt zu versehen. Geldspenden für den Ankauf von Liebesgaben werden nur an die Kasse des Johanniterordens, Berlin W 35, Schöneberger Ufer 19, oder auf das Postscheckkonto derselben, Berlin 3715, erbeten. Die bisherige Sammelstelle des Johanniterordens, Karlsbad 3, bleibt bestehen, während die Sammelstelle Potsdamerstraße 27, nach der Absendung des Zuges wieder aufgelöst wird.
* (Borbeugungsmittel gegen die Läufe- plage. Seit langem war die auffällige Tatsache bekannt, daß die Arbeiter in den sizilianischen Schwefelminen niemals von Malaria befallen werden. Diese Erscheinung beruht darauf, daß der Schwefelgeruch der Bergleute die Mücke, die den Malariaerreger überträgt, verscheucht. Zwar ist Schwefel an sich geruchlos, er entwickelt aber in Berührung mit der menschlichen Haut allmählich Schwefelwasserstoff, der auf die feinen Geruchsorgane der Insekten abstoßend wirkt. Diese Erfahrungen veranlaßten Dr. A. Eysell (Cassel), im neuesten Heft des Archivs für Schiffs- und Tropenhygiene den gefällten Schwefel zur Abwehr der Läuse zu empfehlen. Man bürüet den gepulverten Schwefel in die Innenseite der Kleidung, wofür Eysell genauere Vorschrift angibt. Er rühmt dem Verfahren Billigkeit, Unschädlichkeit und dauernde Wirkung nach.
* (Polizeierlaß gegen üie Uniformen von Kindern.) Die Polizeidirektion München hat eine Verfügung erlassen, die auch in anderen Städten Interesse haben dürfte. Sie lautet: „In letzter Zeit mehren sich die Fälle, daß größere und kleinere Knaben in vollständiger Uniform auf der Straße herumgehen und dabei manchmal Eiserne Kreuze und militärische Rangabzeichen tragen. Wie mehrfache Zuschriften an die königliche Polizeidirektion beweisen, wird die Ueberhandnahme dieser Sitte als ungehörig und nicht dem Ernst der Zeit entsprechend empfunden, zumal wenn die Kinder auch noch Militärpersonen durch Grüßen belästigen. Die Eltern werden daher aufgefordert, ihren Kindern keine militärischen Uniformstücke und Rangabzeichen als Spielzeug zu überlassen. Das Tragen des Eisernen Kreuzes und militärischer Rangabzeichen kann unter keinen Umständen geduldet werden."
* (Erneute Verbote von Viehmärkten im Regierungsbezirk Cassel.) Einschnei
phosphat und 50 kg Chilisalpeter pro Hektar. Das Kalisalz ist tunlichst frühzeitig unterzubringen, das Ammoniaksuperphosphat und das Superphosphat etwa 14 Tage vor dem Pflanzen leicht einzueggen. Der Chilisalpeter wird zweckmäßig beim Ausgang der Kartoffeln als Kopfdünger gegeben, wobei zu beachten ist, daß das Ausstreuen nur bei trockenem Wetter und nach vollständigem Abtrocknen etwaiger Tauseuchtigkeit geschehen darf.
2. Die Sortenwahl.
Für die Auswahl der anzubauenden Frühkartoffeln kommt hauptsächlich die Frühreife und die Ertragsfähigkeit der verschiedenen Sorten in Betracht.
Die Reisezeit ist für die einzelnen Sorten durchaus nicht überall die gleiche, sondern je nach den Boden-, Düngungs- und Witterungsverhältnissen sowie nach dem früheren oder späteren Zeitpunkt des Auspflanzens eine sehr wechselnde. Nach, zum Teil langjährigen Beobachtungen auf dem Versuchsfelde der Deutschen Kartoffel- Kultur-Station in Berlin, wo die Kartoffeln auf Sandboden gebaut werden, haben sich für die nachstehend verzeichneten Sorten ungefähr folgende Reisezeiten ergeben:
1. Ende Juni bis Mitte Juli: Frühe weiße Sechswochen, Paulsens Alpha, Junikartoffel, Harbinger Frühe, A l l e r f r ü h e st e blaß rote Delikatesse, Vilmorins Belle de Fontenay.
2. Mitte bis Ende Juli: Kaiserkrone, Bürckners Früheste, Richters ovale Früh
dende Verbote sind dieser Tage wieder wegen Seuchen- gefahr im Regierungsbezirk Cassel in Wirksamkeit getreten. Sie betreffen die Kreise: Hersfeld (Stadt Hersfeld), Kreis Wolfhagen (Gemeinde Bühne), Kreis Herrschaft Schmalkalden (Gemeinden Ane, Floh und Fambach), Kreis Marburg (Gemeinde Fronhausen). Wegen Seuchenerlöschung sind die Verbote wieder aufgehoben: Kreis Wolfhagen (Gemeinde Sand), Kr. Herrschaft Schmalkalden (Gemeinde Auwallenburg). Zum Teil erloschen ist die Maul- und Klauenseuche im Kreise Eschwege in der Gemeinde Oberhone.
§ Hersfeld, 27. März. Der städtische Gasmeister Konrad Möller dahier, wurde unter Verleihung der Beamteneigenschaft vom 1. April d. J. ab endgültig angestellt.
Suhl, 24. März. Das 3jährige Söhnchen des Büchsenschäfters Knopf war unterhalb der Müyltor- brücke auf unarugeklärte Weise ins Wasser gefallen und mit der Strömung fortgerissen worden. Es wurde in bewußtlosem Zustande herausgezogen, der Arzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Eisenach, 26. März. Der Gemeinderat lehnte die Einführung einer Wertzuwachssteuer ab. — Von der Staatsregierung sind der Stadt Eisenach 110 000 Mk. zum Ankauf von Fleischdauerwaren zur Verfügung gestellt worden.
Waldweide für Schweine
Der Landwirtschaftsminister hat im Anschluß an die Maßnahmen zurFörderung der Waldweide während der Kriegsdauer in einem neuen Erlaß an die Regierungspräsidenten eine besondere Organiesierung des Waldeintriebs von Schweinen angeregt, um den Schweinebesitzern namentlich das Durchhalten der Zuchttiere und des jungen Nachwuchses zu erleichtern. In dem Erlaß wird folgendes ausgeführt.
Für den Waldeintrieb kommen unter den jetzigen Verhältnissen hauptsächlich Jungschweine im Alter von 4 bis 6 Monaten, sowie Zuchtsauen in Frage. Für erstere wird der Waldaufenthalt nicht nur wegen des Durchfütterns, sondern auch aus dem Grunde von Nutzen sein, weil die Tiere nach einem längeren Weidegang bei der späteren Stallmast erfahrungsgemäß besonders schnell an Gewicht zunehmen.
Für Schweinebesitzer in der Nähe von Waldungen ist die Benutzung der Waldweide leicht durchzuführen. Soweit sie zu geschlossenen Ortschaften gehören, können die Tiere gesammelt und gemeinsam tagsüber in den Wald eingetrieben werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden die Gemeindevorsteher zu veranlassen oder anzuregen haben.
Es muß aber darauf Bedacht genommen werden, auch anderen Schweinebesitzern den Waldeintrieb zu ermöglichen. So könnten die Bestände von entfernt wohnenden Besitzern zu größeren Sammelherden vereinigt und gegebenenfalls unter Benutzung der Eisenbahn nach den Weidcstellen befördert werden. Dort werden sie unter der Aufsicht von Hirten frei geweidet und nachts in umzäunten und zerlegbaren Unterständen geborgen, die mit geringen Kosten herzustellen sind. Die Weideplätze werden nach Bedürfnis gewechselt. Die einzelnen Tiere erhalten Kennzeichen ihrer Besitzer. Die Dauer des Eintriebs kann bis zum Spätherbst, bei günstigen Witterungsverhält
blaue, Atlanta, Kuckuck, Thiels Früheste, Paulsens Juli, Frühe Rose, Professor Edler, S t e l l a.
3. Anfang bis Ende August: Royal Kidney, Kirfches Schneeglöckchen, Böhms Frühe, Hillners Frühe, Mühlhäuser, Starkenburger Frühe, Frühe Z w i ck a u e r, Schneeflocke.
4. Ende August bis Anfang September (mittelfrühe Sorten): Primel, Cimbals frühe Ertragreiche, Oden Wälder Blaue, Alice, Ündine, Lucya, Topas, Mimosa, Ella, Richters Edelstein, Viktoria Luise, Böhms Ideal, Lech, Eigenheimer.
Die Ertragsfähigkeit der Frühkartoffeln pflegt in der Regel um so geringer zu sein, je früher die Kartoffeln reifen. Je nach den Jahren, nach Boden-, Düngungsund klimatischen Verhältnissen ist die Höhe der Erträge naturgemäß auch bei den einzelnen Sorten außerordentlich verschiedeen. Als die ertragreichsten haben sich aus dem Berliner Versuchsselde im Laufe der Jahre im allgemeinen die in obiger Zusammenstellung durch gesperrten Druck hervorgehobenen Sorten erwiesen. Zahlenmäßige Angaben können über die Erträge hier nicht gemacht werden. Sie finden sich in den alljährlich im Ergänzungsheft der Zeitschrift für Spiritusindustrie veröffentlichten ausführlichen Berichten über die Anbau-
Fortsetzung aus der 4. Seite.
nissen bis in den Winter ausgedehnt werden. Eine solche Verlängerung wäre namentlich beim Vorhandensein von ^Waldungen mit masttragenden Beständen vorteilhaft.
Die Durchführung dieser Einrichtung setzt eine Stelle voraus, welche die Bildung und Unterbringung der Sammelherden und die Umlegung der entstehenden Kosten leitet sowie mit den Forstbesitzern die Bedingungen für die Ueberlassung der Waldweide usw. vereinbart. Sie wird in der Regel für einen Landkreis oder für mehrere benachbarte Kreise zu schaffen und möglichst an vorhandene geeignete Organisationen, wie landwirtschaftliche Kreisvereine oder Genossenschaften, anzulehnen sein. In Kreisen, in denen Zuchtoder Viehverwertungs-Genossenschaften bestehen, empfiehlt es sich in erster Linie, diese mit der Durchführung der Aufgabe zu betrauen.
Der Erfolg wird namentlich in Bezirken, in denen kommunale und private Waldungen, den staatlichen Forstbesitz überwiegen, wesentlich nichtdavon abhängen, daß auch die nichtstaatlichen Forstbesitzer den Eintrieb der Sammelherden in entgegenkommender Weise gestatten und die für die Weidenutzung etwa zu entrichtenden Entschädigungen möglichstniedrig bemessen, um dadurch auch kleinere Besitzer zur Beteiligung anzuregen.
Die Landräte werden veranlaßt werden, das zur Organiesierung des Waldeintriebs Erforderliche möglichst bald in die Wege zu leiten. Die staatlichen Forstbehörden haben das Vorgehen der Landräte und der sonstigen mit der Organisierung befaßten Stellen auf jede mögliche Weise zu unterstützen. Die Regierungen werden ermächtigt werden, den Eintrieb von Schweineherden in staatlichen Waldungen unentgeltlich zuzulaffeu, das Holz zur Herstellung der Unterstände gegen niedrige Entschädigung abzugeben und die erforderlichen Arbeitskräfte nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Kriegsdichtung.
Kriegsgebet.
Großer Gott, wir bitten Dich: Sei mit uns bei jedem Werke, Segne du uns gnädiglich, ..... Mach uns stark mit Deiner Starke! Schenk in diesem Heilgen Krieg Du den deutschen Waffen Sreg!
Großer Gott, wir danken Dir, Daß Du uns heut Sieg gegeben. Treu behütet für und für Und beschützt hast Leib und Leben! Führ uns fort die Siegesbahn Und im Sterben himmelan!
Großer Gott, steh Du uns bei, Latz uns Deutsche nicht vergehen, Deutscher Glaube, deutsche Treu Laß auf dieser Welt bestehen! Send den Frieden bald der Welt, Großer Gott, vorn Himmelszelt!
Franz Grosholz-Freiburg i. Br.