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Fortsetzung der Amtlichen Teils.

Hersfeld, den 16. März 1915.

Soweit mir die Gemeindesteuerhebelisten vom laufen­den Rechnungsjahre in Verfolg meiner Verfügung vom 2. März d. Js., A. Nr. 1985, bisher nicht vorgelegt sind, braucht die Vorlage nicht mehr zu geschehen. Ich spreche aber die bestimmte Erwartung aus, daß die Gemeinde­steuern bis zum Jahresschlüsse rückstandslos eingezogen werden. Wegen der Einziehung der Steuern von Kriegs­teilnehmern verweise ich auf meine Verfügung vom 8. Oktober 1914, A. Nr. 7927, im amtlichen Anzeiger des Hersfelder Tageblatts. Die Gemeinden werden je nach der Aenderung der Einkommensverhältnisse zu entscheiden haben, ob und inwieweit eine Ermäßigung oder Frei­stellung von der Gemeindeeinkommensteuer zu erfolgen haben wird. (I. A. Nr. 2657.)

Der Vorsitzende des Kreisaus schuffes.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung.

Wegen Neupflasterung der Unteren Frauenstrafte wird dieselbe für den Fuhrwerksverkehr gesperrt und zwar:

Die Strecke vom Kirchplatz-Rainchen bis zur Kaplan- gasse vom Montag, den 22. ds. Mts. ab; die Strecke von der Kaplangasse bis zum Frauentor von Dienstag, den 6. April ds. Js. bis zur Fertig­stellung.

Hersfeld, den 19. März 1915.

j. p. Nr. 1002. Die Polizeiverwattung:

Carl Schimmelpferg.

Das 12 Acker große Stück Land am Weihrain in Gemarkung Kirchheim kann zum Hnbau von Kartoffeln pp. in kleinen Parzellen auf 1 Jahr unentgeltlich ver­pachtet werden. Anmeldungen nach dem Holzverkauf

betreffend die Ausgabe von Mahlkarlen.

Auf Grund bet §§ 34 und 36 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 25. Januar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 35) wird gemäß dem Beschlusse des Kreisausschusses vom 18. März 1915 mit Genehmigung der Aufsichtsbe­hörde für den Kreis Hersfeld angeordnet:

§ 1.

1. Die Bürgermeister und Gutsvorsteher haben jedem Landwirt, der gemäß § 4 der Verordnung vom 25. Januar 1915 berechtigt ist, zur Ernährung der An­gehörigen seiner Wirtschaft Brotgetreide, das aus seiner Wirtschaft stammt, ohne Brotkarten zu ver­wenden.

2. Jeder Person, der anstatt einer Brotkarte Getreide oder Mehl überwiesen wird, eine Mahlkarte aus- zustellen.

§ 2.

Die Mahlkarte ist eine Beschermgung folgenden Inhalts:

a) Name des Mahlkartenempfängers,

b) Anzahl der Personen, die an seinem Tische regelmäßig verköstigt werden.

c) Geltungsdauer der Mahlkarten (höchstens 4 Wochen).

d) Menge des Mehls oder Getreides, das dem Be­rechtigten und seinen Angehörigen während der Geltungsdauer der Karte zusteht.

(Personen zu § 1 Ziffer 1 haben Anspruch auf 9 kg Getreide monatlich)

(Personen zu 8 1 Ziffer 2 haben Anspruch auf 7,50 kg Getreide monatlich)

Personen zu § 1 Ziffer 2 haben Anspruch aus 6 kg Mehl monatlich).

c) Name des Müllers, bei dem das Getreide gemahlen werden soll,

f) Datum der Ausstellung der Mahlkarte,

g) Stempel der Gemeinde,

h) Unterschrift des Bürgermeisters.

§ 3.

Der Inhaber einer Mahlkarte hat diese, sobald er Getreide in einer Mühle vermahlen läßt, dem Müller zu übergeben. Der Müller hat die Mahlkarte zu fordern.

§ 4.

Der Müller darf von feinen Kunden nicht mehr Ge­treide zur Vermahlung annehmen, als die ihm übergebene

Oberförsterei Rersteid. Mag, Den 29. M 1915, vormittags 10 Uhr

werden zu Kalkobes in der Gastwirtschaft von Val Otto v e r st e i g e r t aus dem Schutzbezirk Heenes : aus Distrikt 113 Steinkaut: |Buchen : 100 rm Scheit,

In Frielingen sind ebenfalls noch etwa 12 Acker frei, die in gleicher Meise verpachtet werden können. Anmeldungen am 26. d. Mts nach dem Holzverkauf in Frielingen.

Frielingen, den 19. März 1915.

von Vaumbach'sche Forstverwattung.

aus

aus

aus

aus

werden.

300 rm Knüppel, einige Stämme;

Distrikt 108 Haukuppe: Buchen: 80 rm Scheit, 190 rm Knüppel, Birken : 10 rm Knüppel;

Distrikt 111 Kra utgarten: 25 saufen sichten« Stammreis;

Distrikt 99 Kottenbach: 40 fichten-Stämme mit 10 fm, sowie

verschiedenen Distrikten 1,50 rm Kiekern-Knüppel, teils 2 m lang und einige 2 m lange Cichen- Nutzknüppel.

Am Schlüsse des Termins kann Zahlung geleistet

Lan-wirtschaftl. Kreisverein e. B.

An Psianzkartoffeln sind abzugeben:

Merkels Gertrud I. Absaat, Köhms Undine.

Die Mitglieder wollen Bestellungen hierauf bis zum 25. d. Mts. beim Landratsamt einreichen.

Der Vorstand.

Die

Frühjahrs-weiH

in

Konfektion

Mahlkarte ausweist.

§ 5.

Der Müller fügt die ihm übergebenen Mahlkarten den Nachweisungen bei, die er am 1., 10. und 20. jeden Monats denjenigen Bürgermeistern einzureichen hat, aus deren Gemeinden er Getreide zum Vermahlen erhalten hat. Jeder Bürgermeister erhält somit die von ihm über den Verbrauch von Getreide ausgestellten Mahl­karten seitens der Müller zurück.

8 6.

Jeder Person, die gemäß § 1 Ziffer 2 eine Mahl­karte über den Verbrauch von Mehl erhalten hat, hat diese Karte nach Ablauf der Geltungsdauer bei dem zu­ständigen Bürgermeister wieder vorzulegen. Vor Ablauf der Geltungsdauer der alten Karte, darf keine neue aus­gestellt werden.

§ 7.

Jeder Bürgermeister hat über die von ihm aus­gestellten Mahlkarten ein Verzeichnis zu führen und zu kontrollieren, daß die Karten ordnungsmäßig wieder ein­gehen.

Das Verzeichnis enthält folgende Spalten: .

1. Name des Mahlkartenempfängers,

2. Tag der Ausstellung der Karte,

3. Name des Müllers,

4. Geltungsdauer der Karte,

5. Zugewiesene Menge Mehl oder Getreide.

§ 8.

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden gemäß § 44 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 25. Januar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 35) mit Ge- sängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1560 Mark bestraft. Auch kann gemäß § 52 derselben die Schließung der Geschäfte angeordnet

§ 9.

Site Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt­machung rm Amtlichen Kreisblatt in Kraft 1

Hersfeld, den 19. März 1915.

Der Kreisausschutz:

Bamen - Kostüme von 19,50 Mk. an Frühjahrs-11 äntel von 12,50 Mk. an Uebergangs-Paletots von 13 Mk. an Kinder - Konfektion

KoNtüm-Röcke von 5,50 Mk. an aparte Binsen von 4 Mk. an Konfirmanden-Pal» tots

schwarze Kostüme von 31 Mk. an schwarze Kostümröcke von 6,50 Mk. an schwarze Blusen von 6,25 Mk. an sowie

Kleiderstoffe Blusenstoffe sind in reichhaltiger Auswahl eingetroffen, modeutarenhaus B. Beiz Telephon 76. Hersfeld. Klausstr. 24.

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Sonntag, den 21. März.

Vormittags V2IO Uhr: Herr Pfarrer Scheffer (MlUär- gottesdienft, JVIitWirkung des Kircbencbors.

Vorm. 11 Uhr: Kinder- - gottesdienst (Sonntagschule). Nachmittags V26 Uhr: Herr Pfarr. Fliedner aus Spanien.

Petersberg.

Mittags 1 Uhr: Gottesdienst.

Unterhaun.

Vorm. 9 Uhr: Gottesdienst.

Der Vorsitzende: von H edemann, Reg.-Assessor.

Die Mitglieder: H. Bätz.

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Dienstag und Freitag abends 8 Uhr: Gebetsand. i. d. Stadtkirche.

Mittwoch, den 24. März abends 8 Uhr Gottesd. i. d. Hospitalskap.

Kathol. Gottesdienst. Sonntag, den 21. März.

7 Uhr: hl. Messe. 8A10 Uhr: Amt, Predigt, Christenlehre.

V-;3 Uhr: Andacht. Werktgs. V<8 Uhr : hl. Messe. Gelegenheit zur heil. Beichte: Sonnabend 6 u. 8 Uhr, Sonntag Vü7 Uhr. Montag abend 8 Uhr: Bitt- Andacht.

Freitag abend 8 Uhr: Kreuz-

I weg-Andacht.

Gemeinsch. hl. Communion

Frau Conr. Sander. der Christenlehr-Schüler.