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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis seröse d

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Der Anzeigenpreis beträgt fu c-ie einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 68.

Sonntag, den 31. März

1915

Witwer Teil.

Hersfeld, den 18. März 1915.

Auf Mittwoch, den 31. März d. JZ., vormittags

11 Uhr ist eine Kreistagssitzung im hiesigen Landrats­amtsgebäude mit nachstehender Tagesordnung anberaumt:

1. Feststellung des Kreishaushaltsetats für das Rech­nungsjahr 1915.

2. Prüfung und Feststellung der Rechnung der Kreis- kommunalkasse für das Rechnungsjahr 1913 und Erteilung der Entlastung für den Rechnungsführer.

3. Beschlußfassung über die Aufnahme einer weiteren Anleihe bis zu 180 000 Mk. zur vorschußweisen Zahlung der Kriegsunterstützungen an Familien der zum Kriege einberufenen Mannschaften auf Grund des Reichsgesetzes vom 28. Februar 1888/4. Aug. 1914.

4. Wahl von 4 Mitgliedern für das zu bildende Schauamt, gemäß § 361 des Waffergesetzes vom 7. April 1913.

5. Wahl eines Schiedsmanns:

a. für den zusammengesetzten Schiedsmannsbezirk Friedewald, fiskal. Oberförsterei Friedewald anstelle des verstorbenen Bürgermeisters Budes­heim u.

b. für den zusammengesetzten Bezirk Sorga-Oberrode für den Landwirt Johs. Witzel in Sorga, bessert Amtsperiode abgelaufen ist (§ 3 Absatz 2 und § 11 der Schiedsmannsordnung.)

6. Wahl von je 7 Vertrauensmännern für den Aus­schuß bei den Amtsgerichten zur Mitwirkung bei der im.1. I. stattfindenden Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1916.

7. Wahl einer Kommission zur Prüfung der Kreis- kommunalkassenrechnung für das Rechnungsjahr 1914.

8. Wahl von Sachverständigen für die Abschätzung der im Mobilmachungsfalle für das XI. Armee-Korps auszuhebenden Kraftfahrzeuge.

9. Wahl eines stellvertretenden Taxators für die im Falle einer Mobilmachung zusammentretende Pferde­aushebungskommission an Stelle des verstorbenen Landwirts P. Steinweg hier (§ 15 der Pferdeaus- schuß-Vorschrist vom 1. Mai 1902).

10. Uebernahme der Garantie für Zahlung von 30700 Mk. Zuschuß zum Bau einer Güterverladestelle in Oberhaun gegenüber dem Eisenbahnfiskus.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

A. Nr. 1690. J. V.:

v. Hedemann, Reg -Assessor.

Deutscher Reichstag.

Der Reichstag setzte am Freitag die Etatsberatung fort. Beim Etat des allgemeinen Pensionsfonds be­richtete Abg. Meyer-Herford (natl.) über die Ver­handlungen im Ausschuß, der eine Entschließung faßte, wonach eine angemessene Versorgung der Kriegsin­validen nach Maßgabe des zuletzt bezogenen Ein­kommens eintreten soll. Das Haus stimmte dieser Entschließung und dem Etat zu. Es folgte der Etat des Reichsamts des Innern. Abg. Graf Westarp (kons.) berichtete ausführlich über die Verhandlungen im Ausschuß. Allseitig wurde anerkannt, daß alle ge­troffenen Maßnahmen in erster Linie von der Land­wirtschaft zu tragen seien. Einmütigkeit herrschte aber auch darin, den Aushungerungsplan der Gegner zuschanden zu machen. Anerkannt wurde, daß Höchst­preise allein nicht ausreichen für eine angemessene Verteilung der Nahrungsmittel. Die Anschauungen des Ausschusses wurden in einer Reihe von Ent­schließungen niedergelegt. In diesen wurden gefordert: Höchstpreise von Brot und Mehl, für Futtermittel, Sicherstellung der Vorräte von Malz und Gerste für die menschliche Ernährung, Einschränkung der Bier- erzeugung um 20 v. H., Verbot der Trinkbranntwein- erzeugung, Ermittlung der Schweine- und Kartoffel­bestände und Sicherstellung der letzteren für die menschliche Ernährung. Graf Westarp betonte den Willen der Landwirtschaft, auch weiterhrn alle Lasten auf sich zu nehmen und besprach dann die sozialen Maßnahmen. In der Aussprache hierüber wünschte Abg. Schmidt-Berlin (Soz.) eine Regelung des Ar- beitsnachweifes schon während des Krieges. Abg. Giesberts (Ztr.) erkannte die Notwendigkeit an, durch eine zentrale Organisation den Krregsinvaliden Ar­beit zu vermitteln. Die Versicherungsanstalten stehen vor einer außerordentlichen Inanspruchnahme nach dem Kriege. Abg. Bassermann (natl.) wünschte die Ausschaltung jeder Engherzigkeit bet Vermittelung von Arbeit an die Kriegsinvaliden. Staatssekretär Dr. Delbrück betonte, daß die Regierung nicht erst aufgefordert zu werden brauche, um Maßnahmen zur

Belamtmachung

über die Höchstpreise für Speisekartoffeln.

Vom 15. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) folgende Verordnung erlasfen:

§ 1.

Der Preis für die Tonne inländischer Speisekartoffeln aus der Ernte 1914 darf beim Verkaufe durch den Produzenten nicht überfteigen:

n den Sorten aber, Impe­rator, Magnum bonum

Up to bate Mk.

bei allen anderen

Sorten

in den preußischen Provinzen Ost­preußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Branden­burg, in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklen- burg-Strelitz....... in der preußischen Provinz Sachsen, im Kreise Herrschaft-Schmal- kalden, im Königreiche Sachsen, im GroßherzogtumeSachsen ohne die Enklave Ostheim a. Rhön, im Kreise Blankenburg, im Amte Calvörde, in den Herzogtümern Sachsen - Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen - Coburg- Gotha ohne die Enklave Amt Königsberg i. Fr., Anhalt, in den Fürstentümern Schwarzburg- Sondershausen, Schwarzburg- Rudolstadt, Reuß ä.L.,Reußj.L. in den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen ohne den Reg.-Bez. Arnsberg und den Kreis Reck- linghausen, im Kreise Grafschaft Schaumburg, im Großherzogtum Oldenburg ohne das Fürstentum Birkenseld, im Herzogtume Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürstentümern Schaumburg-Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen, Hamburg. .

90

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Mk.

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Sicherung der Ernährung des Volkes zu veranlassen. Vorsorge bedarf es nicht nur während des Krieges, sondern darüber hinaus, ja bis nach dem Friedens­schluß, bis das Wirtschaftsleben aus dem jetzigen künstlichen wieder in den natürlichen Zustand über­geführt sei. Selbstverständlich sei, daß eine ernste Fürsorge für die Invaliden bzw. die Hinterbliebenen eintreten müsse. Eine endgültige Regelung der Ar­beitsnachweisfrage sei während des Krieges nicht mög­lich. Er werde alles daran setzen, um eine Ausge­staltung des Arbeitsnachweises mit allen Organi­sationen herbeizuführen. Abg. Weinhausen (fortschr.) wünschte wie der Ausschuß eine gesetzliche Regelung des Arbeitsnachweises. Sonnabend Fortsetzung.

Bus der Heimat

* Die Militärvorbereitungsanstalt zu Jena wird demnächst eine bedeutende Erweiterung erfahren. In sie werden junge gesunde Männer im Alter von 15V4 bis Ißv« Jahren ausgenommen, um für die wichtigste Aufgabe im Interesse des Vater­landes, den Heecresdienst, vorbereitet zu werden. Aus diesen Jünglingen wird sich dann späterhin voraus­sichtlich zu nicht geringem Teile das Unteroffizierkorps entwickeln. Für lang gediente Unteroffiziere gibt es alsdann auch gute Zivildienst-Stellungen. Aber auch für diejenigen jungen Leute, die dem Heere nicht länger angehören wollen, bietet die Anstalt eine vortreffliche Unterkunft. Viele Väter stehen im Felde, fodaß die Jünglinge ohne strenge Aufsicht sind,- oft hat auch die Mutter mit Nahrungssorgen zu kämpfen. In der Anstalt erhalten die Jungen freie Wohnung, Bekostr- gnng, Kleidung und ein Taschengeld, auch kostenlose Eisenbahnfahrt wird ihnen gewährt. Die Anstalt be­steht bereits über vier Monate und hat sich gut be­währt. Denn die ihr anvertrauten Zöglinge haben sich kräftig entwickelt, auch find aus ihr schon mehr als 100 junge Männer, nachdem sie das 17. Lebens­jahr vollendet haben, ins Heer eingetreten, um für die Freiheit und Ehre des Vaterlandes zu kämpfen. Alle Meldungen sind an das zuständige Bezirkskom­

in den übrigen Teilen des Deut­schen Reichs....... 96 91

Die Landeszentralbehörden können den Sorten Daber, Imperator, Magnum bonum, Up to date andere Sorten bester Speisekartoffeln gleichstellen.

§ 2.

Die Höchstpreise gelten für gute gesunde Speise­kartoffeln von 3,4 Zentimeter Mindestgröße bei sorten- reiner Lieferung.

§ 3.

Die Höchstpreise eines Bezirkes gelten für die in diesem Bezirke produzierten Kartoffeln.

§ 4.

Der Preis für den Doppelzentner inländischer Früh­kartoffeln darf beim Verkaufe durch den Produzenten 20 Alk. nicht übersteigen.

Als Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August 1915 geerntet werden.

§ 5.

Die Höchstpreise (§§ 1, 4) gelten nicht für solche mit Konsumenten, Konsumentenvereinigungen oder Gemeinden abgeschlossenen Verkäufe, welche eine Tonne nicht über­steigen. Sie gelten ferner nicht für Saatkartoffeln oder für Salatkartoffeln.

Dem Produzenten gleich steht jeder, der Speise­kartoffeln verkauft, ohne sich vor dem 1. August 1915 gewerbsmäßig mit dem An- oder Verkaufe von Kar­toffeln befaßt zu haben.

§ 6.

Die Höchstpreise (§§ 1, 4) gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang; wird der Kauf­preis gestundet, so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Höchstpreise schließen die Kosten des Trans­ports bis zum nächsten Güterbahnhose, bei Wassertrans­port bis zur näd '<<> 12 i'cgeftelle des Schiffes oder Kahnes und die Kosten der Verladung ein.

§ 7.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün- dung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Die Bekanntmachung über die Höchstpreise für Speisekartoffeln vom 23. November 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 483) wird aufgehoben.

Berlin, den 15. Februar 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.

(Fortsetzung aus der 4. Seite.)

mando zu richten, das gerne genaue Auskunft er­teilen wird.

):(Hersfeld, 20. März.Von dem B e z i r k s Vor­stände der Vaterländischen Frauenvereine im Re­gierungsbezirk Cassel geht uns folgende Mitteilung zu: Für unsere Truppen im Felde sind Ferngläser oder Feldstecher (Theatergläser) ferner wasserdichte Tücher (Zeltbahnen in einer Größe von 1:1,50 bis 2 m und endlich auch Haferkakao als Liebesgaben er­wünscht. Derartige Gaben werden von der Abnahme­stelle 2 für freiwillige Liebesgaben in Cassel Moritz- straße 29 mit Dank entgegen genommen. Leibbinden soweit sie vorhanden sind, mögen bald an die Truppen durch Vermittelung der Annahmestellen abgesandt werden, damit sie nicht ganz ihren Zweck verfehlen. Neue Leibbinden anfertigen zu lassen, empfiehlt stet) nicht, sie liegen zu Tausenden noch in den Vorrats­kammern. Warme Fingerhandschuhe, Pulswärmer, Kniewärmer und sogenannte Sturmhauben (Kopf- schützer) kommen als überetatsmäßige Bedarfsgegen­stände vornehmlich in Betracht und sollen vor allem hergestellt werden, da an anderer warmer Kleidung die Truppenteile im allgemeinen genügend Vorrat haben. Für die Lazarette sind frische Eier, Gemüse, eingemachte Früchte, Fruchtsäste, Marmeladen, Tee, Kaffee, Schokolade, Kakao, Rotwein, auch alkoholfreie Getränke wie Sinalco und ähnliche am Platze."

):( Hersfeld, 18. März. Die Zeichnungen auf die zweite K r i e g s a n l e i H e wurden heute mittag 1 Uhr geschlossen. Die Zeichnungen gehen weit über die bei der ersten Anleihe hinaus. Sie betragen 3 559 000 Mk.

):( Hersfeld, 20. März. Herr Amtsrichter Funk, Oberleutnant d. R. imRZ. Ins. Regt. Nr. 32, wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet.

):( Hersfeld, 20. März. (Prüfun g.) Eine Ge- hilfinnenprüfung für das Damenschneidergewerbe für die Kreise Fulda, Hünfeld, Hers f el d und Gersfeld findet am 30. April d. Js. in Fulda statt. Die An­meldungen sind hierzu rechtzeitig an den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Herrn Georg Bolender, Fulda, Gemüsemarkt 6, einzureichen.