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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Nr. 60

Freitag Neu 12. März

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Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt | sich am Vaterlands n. macht sich strafbar. |

Deutscher Reichstag.

Am Mittwoch hielt der Reichstag die erste Sitzung im neuen Jahre ab. Die starke Besetzung des Hauses wie der Tribünen bewies das starke Interesse, mit dem die Beratungen ausgenommen werden. Präsident Dr. Kaempf hieß die Abgeordneten willkommen und gedachte der Erfolge unserer Truppen in West und Ost, wie sie seit dem Tage von Sedan nicht erlebt worden seien. Auch im Süden, an den Dardanellen halte die osmanische Armee Wache. Die Absicht der Engländer, Deutschland auszuhungern, sei an dem Organisationstalent, der Tatkraft des Handels und der Industrie und vor allem an der Einmütigkeit des deutschen Volkes zuschanden geworden. Mit tiefer Trauer, aber mit fester Entschlossenheit bringe das Volk die Opfer an Gut und Blut dar. Ein Volk, das dieser Opfer, dieser Hingabe an das Vaterland fähig sei, sei nicht zu besiegen oder zu vernichten. Der end­gültige Sieg sei unserer Sache sicher, und auf den blutigen Schlachtfeldern in Ost und West werde ein dauernder Friede erwachsen, der uns zu neuer Blüte, neuer Macht und neuer Größe unseres geliebten Vaterlandes führen werde. (Stürm. Beifall.) Der Präsident gedachte sodann des im Dezember v. I. ver­storbenen Abg. Dr. Semler (nl.) und begrüßte den Abg. Dr. Roesicke (kons.) als neugewähltes Mitglied des Hauses. Einer Mitteilung des Reichskanzlers zufolge ist der frühere Abg. Dr. Weill (Soz.) seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklärt worden und habe damit Sitz und Stimme im Reichstage verloren. Eine Neuwahl sei angeordnet. Die Prüfung des Mandats des Abg. Wetter!« wurde der Geschäftsordnungs­kommission zugewiesen. Das Haus trat nunmehr in die erste Lesung des Etats ein. Der neue Reichs­schatzsekretär Dr. Helsserich leitete die Beratung mit längerer Rede ein. Er gedachte zunächst der Ver­dien ste seines Amtsvorgängers, des Staatssekretärs Kühn, dessen Pflichtgefühl, gesunde Klugheit und viel­erfahrene Sachkenntnis vorbildlich sei. Die Fin­anzierung der letzten Heeresvorlage durch den Wehr­beitrag sei in erster Reihe sein Werk und sichere ihm seinen Platz in der deutschen Geschichte. (Beifall.) Nun werde er Redner seine ganze Kraft und seine ganze Person der Aufgabe widmen, die ihm in dieser unerhört schweren und unerhört großen und stolzen Zeit zuteil geworden sei. Auch er werde nicht immer das Glück haben, mit den Mitgliedern des Hauses einer Meinung zu sein. Aber über alle Meinungsverschiedenheiten werde das alles über­ragende Bewußtsein der deutschen Lebens- und Kultur­gemeinschaft, die alles umfassende Liebe zum Vater­lande stehen. An alle Aufgaben werde er herantreten unbeirrt durch Schul- und Parteimeinungen. Redner gab sodann eine technische Darlegung des Etats und betonte, daß die Grundsätze der Schuldentilgung auch im Kriege weiter erhalten werden sollen. Wie sich die Verhältnisse bei der Reichsschuld späterhin ge­stalten werden, hänge vom Kriegsausgange ab. Es

könne nicht darauf verzichtet werden, daß unsere Feinde auch für den materiellen Schaden aufkommen müssen, der dem Reiche durch den Krieg erwachse. (Lebh. Zustimmung.) Was den Wehrbeitrag anlange, so habe er zwar einen Minderertrag gebracht, jedoch sei der Untergrund der Finanzen so gesund, daß er auch vom Kriege nicht zerstört werden könne. Es gelte, wiederum zehn Milliarden Kriegskredite zu be­willigen, aber wo es sich um den Bestand unseres Vaterlandes handle, werden finanzielle Opfer ebenso gern gebracht werden wie die Opfer an Blut und Leben, werden Palast und Hütte bereit sein, die Mittel aufzubringen. Für diesen Krieg bestehe nicht nur eine allgemeine Wehrpflicht, sondern auch eine allgemeine Spar- und Zahlpflicht. Der Verschwender

allgemeine Spar- und Zahlp. , von Nahrungsmitteln und der Mammonsknecht gleichen dem Deserteur. Niemand dürfe sagen, daß es auf seine lumpigen Ersparnisse nicht ankomme. Das deutsche Volk müsse leisten, was es irgend leisten könne; Schande über jeden, der sich ausschließe! (Lebh. Beifall.) Frankreich und England haben unsere wirt­schaftliche Leistungsfähigkeit unterschützt. Wenn der englische Minister George meinte, daß der letzte Kampf mit silbernen Kugeln ausgefochten werde, über die England verfüge, so wollen wir bedenken, daß unsere 42-Zentimeter-Geschütze und Unterseeboote nicht mit silbernen Kugeln, sondern mit gutein deutschen Stahl schießen. (Beifall.) Die deutsche Landwirtschaft stehe heute in der ganzen Welt unübertroffen, ja unerreicht da. Sie hat sich rationalisiert, ja industrialisiert in einer Weise, daß sie nicht nur mit dem Wachstum des Volkes Schritt hielt, sondern dieses noch übertraf. Redner schloß seine über zwei Stunden dauernde Rede: Wenn wir ein Heer, ein Volk, ein Blut sind, dann kaun uns mit Gottes Hilfe der Lohn nicht fehlen, dann werden wir durchhalten bis zum vollen Siege und ehrenvollen Frieden, dann wird das Volk vor dem

Weltgericht bestehen und die Zukunft unsgehören. (Lebh. Beifall.) Die Abgg. Haase (Soz.) und Sayda (Pole) forderten Aufhebung aller Ausnahmegesetze schon während des Krieges. Ersterer betonte besonders, daß der Kampf um die Demokratisierung der Reichsein- richtungen nach dem Kriege nachdrücklicher denn je geführt werden solle. Abg. Dr, Spähn (Ztr.) erklärte namens der übrigen Parteien, daß in der verstärkten Budgetkommission über die Forderungen des Abg. Haase zu reden sei. Seine Ausführungen seien aber geeignet im Auslande Mißverständnisse hervorzurufen. Das deutsche Volk führe den Krieg um des Friedens willen, der seine machtvolle Entwicklung sichert. Staats­sekretär Dr. Delbrück betonte, daß die verbündeten Regierungen die Notwendigkeit einer Prüfung er­kennen, inwieweit nach dem Kriege eine Neuorien­tierung der inneren Politik etntreten müsse. Die Ausführungen des Abg. Haase seien geeignet, den Grundsatz einer Ausschaltung aller Gegensätze zu zer­stören. Ausnahmegesetze beständen überhaupt nicht. Daraufwurde derEtat der verstärkten Budgetkommission überwiesen und das Haus vertagte sich auf eine halbe Stunde. In der neuen Sitzungwurden mehrere kleinere Kriegsvorlagen ohne Erörterung derBudgetkommission überwiesen. Nach kaum zehn Minuten Dauer wurde die Sitzung auf den 18. März vertagt.

Bus der Heimat.

* (Wichtige Reich sgerichts-Entscheidung für Oberlehrer.) Der Staat hatte seinerzeit den Grundsatz aufgestellt, daß die abgeleistete Hilfslehrer­zeit nur dann für die Berechnung des Pensionsdienst­alters in Betracht käme, wenn mindestens 12 Wochen- stunden von dem Betreffenden gegeben worden wären. Diese durchaus ungerechtfertigte Klausel ist durch das Reichsgerichtsurteil im vorigen Jahre bereits gefallen. Nunmehr liegt eine neue Entf eiduug des Reichs­gerichts (3. Zivil-Senat) vor, nach der auch eine vor­übergehende Zeit der Nichtbeschäftigung für anrechen­bar auf das Dienstalter gelten soll, unter der Beding­ung, daß der Eintritt in den öffentlichen Schuldienst bereits erfolgt ist. Nur durch eine vorübergehende Zeit der Nichtbeschäftigung wird auch das bestehende Staatsdienstverhältnis nicht aufgelöst.

* Zur würdigen Gestaltung der Konfirma­tionsfeiern in der Kriegszeit möge auch das Haus mitwirken die Kirche zu unterstützen. Kostspielige Gastereien, teure Patengeschenke, die oft gar keine Beziehung zu diesem ernsten Tage haben, mögen unterbleiben und sich alles Feiern auf die Kirche und den engen Familienkreis beschränken und demselben auch der gemeinsame Abendmahlsgang das Gepräge geben.

):( Hersfeld, 11. März. An das Fernsprech­netz neu angeschlossen Res. Lazarett unter (Nr. 23), 2 Landsturm Jnf. Ers. Batt. Gera unter (Nr. 25.)

Sontra, 9. März. In ihrer Wohnung tot aufge­funden wurde am Montag früh die 73jährige Witwe Jericho von hier. Dieselbe hatte am Sonntag abend noch wie gewöhnlich ihre Arbeiten verrichtet und dann auf dem Sopha ihres Wohnzimmers Platz genommen. Hier fanden sie die Mitbewohner des Hauses am Montag als Leiche vor. Nach ärztlicher Feststellung hat ein Schlaganfall ihrem Leben ein Ende bereitet.

Cassel, 9. März. Einem Schuljungen Zigaretten verkauft hatte der Händler Karl E. am diesmaligen Neujahrstage und damit gegen die Verfügung des Generalkommandos vom 24. Oktober v. J. verstoßen. Die Strafkammer verurteilte ihn zu einer Gefängnis­strafe von einem Tage und eröffnete ihm, daß im Wiederholungsfälle eine empfindliche Strafe ein­treten müsse.

Cassel, 9. März. Zum Heldentode des Abg. Wilhelm v. Ditfurth wird noch geschrieben: v. Dit- furth gehörte dem preußischen Abgeordnetenhause seit Juli 1909 an. Bei der Hauptwahl am 3. Juni 1913 wurde er gegen den fortschrittlichen UniversitätS- professor D. Rade-Marburg mit 141 gegen 21 Stimmen gewählt und gehörte gleich seinem Bruder der deutsch- konservativen Partei des preußischen Abgeord..eten- Hauses an. Geboren am 6. September 1852 zu Erfurt, besuchte er das Gymnasium und trat als Offizier in das 3. Garde-Regiment zu Fuß ein, kam dann in den Generalstab und fand nacheinander als Offizier Ver­wendung in den Infanterie-Regimentern Nr. 39, 24 und 151, wurde dann zum Kommandeur der Kriegs­schule in Neisse ernannt und war zuletzt Kommandeur des Grenadier-Regiments Graf Kleist Nr. 6. Bei seinem Uebertritt in den Ruhestand wurde ihm bei Charakter als Generalmajor verliehen.

Hann. Münden, 9. März. Als gestern auf dem hiesigen Bahnhöfe ein Militärtransport eintraf, wurden im Znge versteckt zwei kriegsbegeisterte jugendliche, etwa 15 Jahre alte Ausreißer entdeckt. Dem Transportführer vorgeführt, erklärten sie, daß sie auf den Kriegsschauplatz wollten, um fürs Vater­land zu kämpfen, der Offizier aber ließ sie nicht weiterfahren und so mußten sie wieder heimwärts, nach S., ziehen. Beide Bengel hatten sich mit Lebens-

Mitteln reichlich versehen, einer von ihnen trug noch kurze Hosen; sie hinterließen den Eindruck, daß sie den nun mißglückten Versuch wiederholen werden.

Mühlhansen i. Thür., 10. März. Einen Mordver­such auf seine Ehefrau unternahm Sonnabend früh der Arbeiter Otto Geyer. Als die Frau, mit der er seit kurzem in Unfrieden lebte, auf dem Wege zur Arbeit war, trat ihr am Erfurter Tor ihr Mann mit einem Revolver entgegen, um sie zu erschießen. Im Augenblick aber, als der Mann abdrücken wollte, schlug ein in Begleitung der Frau befindlicher Schlosser die Waffe zur Seite, so daß die Kugel in die Erde drang,- der Attentäter entfernte sich und wurde eine Stunde später total betrunken vor der Polizeiwache liegend aufgefunden.

Wernigerode i. Harz, 10. März. Auf Anordnung der Fürstin sind die Bären im Schloßpark erschossen worden. Da dieselben bei ihrem außergewöhnlich regen Appetit täglich größere Mengen Fleisch ver­schlingen, dieses aber in der jetzigen Zeit nutzbringender verwendet werden kann, so mußten sie weichen.

Austlsresde Worte über die Kriegsanleihe.

Die in diesem Blatt vor kurzem veröffentlichte Zeichnungsaufforderung auf die neue 5 proz. Deutsche Reichsanleihe (Zweite Kriegsanleihe) enthält den Vermerk

unkündbar bis 1924".

Diese Bedingung ist in manchen Kreisen des Publikums als ein Nachteil für den Erwerber der neuen Schuldverschreibung aufgefaßt worden, während sie in Wirklichkeit einen großen Vorzug darstellt. Was besagt denn die Bestimmungunkündbar bis 1924"? Nichts anderes, als daß das Reich die Anleihe mindestens bis zum Jahre 1924 mit 5*Vo verzinsen muß, und daß es vorher weder den Zinsfuß herabsetzen noch vorher den Anleihebetrag zurückzahlen darf. Der An!eihebe- sitzer bleibt mithin bis zum Jahre 1924 in dem un­gestörten Genuß des für ein Wertpapier von dem Range der Deutschen Reichsanleihe außerordentlich hohen Zinsfußes von 5%. Will das Reich nach dem Jahre 1924 nicht mehr 5% Zinsen zahlen, so muß es dem Anleihebesitzer dieWahllassenzwischenKapitalrück- empfang und niedrigerem Zinsfuß. Das heißt, wer heute 9812 M. für 100 M. Nennbetrag der neuen Reichsanleihe zahlt, muß, wenn das Reich nach dem Jahre 1924 nicht mehr 5% geben will, die vollen 100 M. ausgezahlt erhalten. So und nicht anderes ist die Bestimmungunkündbar bis 1924" anfzumffen. Ganz irrig ist die Annahme, daß der Anleihebesitzer sich vor dem Jahre 1924 das für die Anleihe aufgewandte Geld nicht wieder verschaffen kann. Die Reichsfinanz- verwaltung zahlt zwar, wie schon oben gesagt, das Kapital vor dem Jahre 1924 nicht zurück. Es wird aber jederzeit möglich sein, ein Wertpapier von den hohen Eigenschaften der Deutschen Reichsanleihe durch Vermittlung der Reichsbank oder anderer Banken und Bankiers zu veräußern und nach menschlicher Voraussicht wird der Anleiheerwerber bei einem Ver­kauf für 100 M. Anleihe nicht nur den aufgewandten Betrag von 98,50 M. sondern wahrscheinlich einen nennenswerten Aufschlag erzielen.

Eine Schuldverschreibung des Deutschen Reichs ist jederzeit zu Geld zu machen. Entweder, wie schon ge­sagt, durch Verkauf oder, wenn das Geld nur vorüber­gehend gebraucht wird, durch Verpfändung der An­leihestücke bei den öffentlichen

Darlehnskassen.

Wer durch Inanspruchnahme der Darlehnskassen sich Geld zum Erwerb von Kriegsanleihe beschafft, braucht auch nicht zu besorgen, daßnacheinigen Monaten oder überhaupt zur Unzeit die Rückzahlung von ihm verlangt wird. Die Darlehnskassen sind eine öffent­liche Einrichtung, die gerade in erster Reihe den Zweck verfolgt, den Eigentümern von Wertpapieren eine Geldbeschaffung durch Verpfändung ihrer Papiere zu ermöglichen. Das Publikum darf infolgedessen mit Bestimmtheit auf größtes Entgegenkommen der Dar­lehnskassen rechnen. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß den zum Zwecke der Einzahlung aus die neue Kriegsanleihe zu entnehmenden Darlehen bis auf weiteres ein Vorzugszinssatz zurzeit 5M statt 512 o/o eingeräumt wird.

Alles in allem: es gibt zurzeit keine bessere Ka­pitalanlage als die Deutsche Kriegsanleihe. Und so begreiflich und wünschenswert es auch ist, wenn das Publikum bei der Verwendung seiner Spargelder Ueberlegung und Vorsicht übt, so darf es doch im vor­liegenden Falle ohne weiteres das Sicherheitsgefühl haben, daß den Interessen des Vaterlandes und den eigenen Interessen nicht besser als durch eine rege Beteiligung an der Zeichnung auf die Kriegsanleihe gedient werden kann.

Zciliuet die neue Kriegsanleihe! Die Zeichnungsfrist endet am Freitag, 19. März mittags 1 Uhr.