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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger _^^^ für den Kreis Hersfeld HmWn WW MH

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 55.

Sonnabend, den 6. März

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

I Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande u. macht sich strafbar.

Abgeordnetenhaus.

Das Preußische Abgeordnetenhaus nahm am Mittwoch ohne Besprechung in zweiter und dritter Lesung das Gesetz über Niederschlagung von Unter­suchungen gegen Kriegsteilnehmer an. Die Etatsbe­ratung wurde beim Justiz-Etat fortgesetzt. Nachdem der Kommissionsbericht erstattet worden war, führte Justizminister Dr. Beseler aus, eine große Reihe von Männern aus den Reihen der Justizverwaltung sei in das Feld gezogen, es sei stolz auf diese Betätigung für das Vaterland. Die Lücken in den richterlichen Beamtenstellen seien durch Assessoren ausgefüllt worden, Stockungen in der Rechtspflege seien daher nicht eingetreten. Die im Dienst verbliebenen Be­amten hätten freudig die erforderliche Mehrarbeit übernommen, so daß weniger Klagen als sonst laut geworden seien. Abg. von Pappenheim (fonf.) gab der Meinung Ausdruck, daß bei der vorsichtigen Auf­stellung des Etats und der Tatsache, daß nirgends ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten sei, sich eine Einzelberatung erübrige. Darauf fand ein von den Konservativen, dem Zentrum und den Nationalliberalen gestellter Antrag auf Schluß der Besprechung Annahme. Große Heiterkeit erregte die nun erfolgende Geschäfts- vrünungsbemerkung des Abg. Dr. Liebknecht (Soz.), daß es ihm unmöglich gemacht sei, sichseiner Freundin Rosa Luxemburg" gegen das Verfahren der Justizverwaltung anzunehmen. Der Justizetat wurde bewilligt. Zum Etat der Ansiedlungskommission er­folgte keine Besprechung, er fand gleichfalls Annahme. Landwirtschaftsminister Frhr. v. Schorlemer gab die Erklärung ab, daß aus der Beschränkung des Mehl­verbrauchs auf 200 Gramm auf den Kopf der Be­völkerung keine Besorgnis zu entstehen brauche. Da zu dieser Menge noch die üblichen Zutaten hinzu- kämen, bestände das Quantum beim Zusatz von 10 Prozent Kartoffeln aus 295 Gramm Brotmehl. Die Bestandsaufnahme habe ergeben, daß tatsächlich ge­nügend Brotgetreide vorhanden sei, so daß wir nicht nur auskämen, sondern auch noch eine Reserve be­halten würden. (Lebh. Beifall.) Darauf vertagte sich das Haus auf Freitag, 3 Uhr. Eisenbahn-Etat. Schluß 3 Uhr.

Bus der Heimat.

* (D i e Not i n P o l e n !) Kaum ein Land leidet so unter den Kriegswirren wie Russisch-Polen. Das vielfache Hin und Her der kriegerischen Operationen, das Vordrängen und Zurückfluten riesiger Truppen- massen, die mit der unvermeidlichen Zerstörung von Haus, Hof und Gut, der Unbrauchbarmachung von Wegen und Eisenbahnen im Gefolge hat, nicht nur zu einer völligen Stillegung des wirtschaftlichen Lebens geführt, sondern auch die nach Millionen zählende Zivilbevölkerung des Landes, namentlich in den Städten, in größte Not gebracht. Es fehlt fast an allem, insbesondere an Kohlen und Nahrungsmitteln. Der ärmeren Bevölkerung drohen daher, infolge von Hunger und Entbehrungen die schwersten Seuchen. Diese aber wären von einer nicht zu unterschätzenden Gefahr auch für die benachbarten Landesteile, nament­lich aber auch für unsere tapferen dort kttmpfenden Truppen, derenständigeVerührungmitdersBevölkerung unvermeidlich ist. Es ist darum nicht nur ein Ge­bot jener Menschlichkeit, die beim Deutschen nicht an der Landesgrenze Halt macht und die ja auch in so hervorragender Weise gegenüber den verwundeten u. gefangenen Feinden zum Ausdruck kommt, sondern auch in gleichem Maße eine Pflicht der Selbsterhaltung, der in Polen herrschenden Not mit allen Mitteln zu steuern. Millionen von Menschen vor den Folgen des Hungers zu retten und Seuchen, die auch uns gefähr­lich werden könnten, nicht erst ausbrechen zu lassen. Es hat sich deshalb eine internationale Kommission gebildet, die durch den Aufkauf von Nahrungsmitteln im Ausland und ihre Ueberführung nach Polen rasch Hilfe bringen will. In Deutschland hat sich zu dem gleichen Zweck unter dem Präsidium Sr. Durchlaucht des Fürsten von Hatzfeldt, Herzog zu Trachenberg, des Direktors im Reichsamt des Innern, Herrn Dr. Le- wald, und des Direktors der Dresdner Bank. Herrn Herbert M. Gutmann, ein Zentral-Hilfskomitee mit dem Sitz in Berlin W. 8. Behrenstratze 38, gebildet, dem angesehenste Persönlichkeiten aus allen Teilen Deutschlands beigetreten sind. Die Hilfe wird ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis allen Bedürftigen in gleicher Weise zuteil werden. Das Komitee wendet sich jetzt mit einem Aufruf an die weitesten Kreise

des deutschen Volkes mit der Bitte um Beiträge. Auch die kleinste Gabe ist willkommen. Zahlungen können bei sämtlichen Reichsbankanstalten sowie bei den Niederlassungen einer großen Zahl anderer im Auf­ruf namhaft gemachter Banken geleistet werden. Es ist beabsichtigt, über die Spenden, falls von den Gebern nichts anderes bestimmt wird öffentlich zu quittieren.

):(Hersfeld, 5. März. Der Magistrat erläßt in der heutigen Nummer eine Bekanntmachung betr. die Ein- eilung der Stadt in 6 Bezirke wegen Abgabe der Brot­karten. Im Interesse unserer Leser lassen wir nach- tehend die Bezirkseinteilung folgen. Bezirk 1 um- aßt: Linggplatz 120, Webergasse 128, Wallengasse 120, Johannesstraße 122, Neumarkt 127, 212, Brink 19, Johannestor 35, Hainstraße 17, 412, Fuldastraße 120, Lutherstraße24,Lullusstraße112, Wigbertstraße 114, Wittastraße 414. Bezirk 2: Eichhofstraße 18, Am Kurpark 525, Am Weinberg 519, Alsfelderstraße 911, Hopfengarten 612, Sternerstraße 12, Brückenmüllerstraße 116, Ger- wigstraße 18, Nachtigallenstraße 115, Hosspitalstraße 13, Im Stift 112, Marktplatz 2-37, Burggasse 114, Perfort 17, Uffhäuserstraße 219, Obere Frauen- straße 128, Vitalisstraße 3- 9, Reckeröderstraße 332, Simon Haunestraße 115. Bezirk 3: Meisebacher­straße 5-109, Schlippental 9-62, Friedhof 1, Im Bock 111, Fezies 1193, Lohmühlenweg 616 Knottengasse 6, Wehnebergerstraße 134, Wehneberg 17, Hom- bergerstraße 1149, Glimmesmühle 4, Dippelstraße 111, 210, Untere Frauenstraße 144. Bezirk 4: Kirchplatz 27, Kaplangasse 16, Rennhöfchen, 2, 6, 8, Hinterer Steingraben 314, Vorderer Steingraben 310, Obergeis 119, Nansen 27, Fiddelhof 28, Treppchen 2, Clausstraße 137, Stammengasse 122, Rittergasse 17, Löhergasse 19, Dippelstraße 16, 23, 25, August Gottliebstraße 542 Vlämenweg 2, Lam- bertsstraße 1, Seilerweg 5-26, Gotzbertsstraße 11-20, Bahnhofsstraße 1-18. Bezirk 5: Friedloserstraße 1-106, Kaiserstraße 1-29, Vogelgesang 3-7, Klaustor 1-6, Am Klausturm 1, Untergeis 4-12, Badestube 3-21, Breitenstraße 1-57, Hinter der Kaiserstraße 17, Antoniengasse, 4, Rosmaringasse 1-5, Reichsstraße 1-3, Bismarcksstraße 9, 11. Bezirk 6. Neustadt 124, Peterstor 1-6, Landeckerstraße 3-9 b, Dreienbergstraße 218, Friedewalderstraße 17-36, Wippershainerstraße 7-31, Hünfelderstraße 24-47, Hainstraße 1123, 14-22, Reichsbankstraße 3-15, Abt-Michaelstraße 2,4, Brüder­gasse 2-6, Unter den Hütten 4, Hanfsack 1-7, Pfeiffer- gäßchen 1, Neumarkt 29-35, 14-46, Engegafse 1, 3, Weinstraße 1-21, 2-16. - Da neue Karten nur gegen Ablieferung der Brot Kartenabschnitte der laufenden Woche abgegeben werden, müssen diese vorgelegt werden. _

Cassel, 5. März. (Einschneidende Verbote wegen Seuchengefahr.) Im Regierungsbezirk Cassel sind in den letzten Tagen wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche eine große Anzahl einschneidender Ver­bote in Kraft getreten. Sie betreffen den Kreis Fritz- lar (Gemeinde Kerstenhausen), Kreis Eschwege (Ge­meinde Schwebda), Kreis Hanau (Gemeinden Mar- köbel, Großkrotzenburg, Stadtteil Hanau-Kesselstadt), Kreis Herrschaft Schmalkalden (Gemeinde Steinbach- Hallenberg.) In diesen Gemeinden sind die Abhaltung von Klauenviehmärkten sowie sämtliche marktähnliche Veranstaltungen verboten, ebenso der Handel mit Klauenvieh und Geflügel.

Fulda, 3. März. Als Einbrecher in die Bttchsen- macherei Adolf Müller hier, woselbst zahlreiche Re­volver, Knickmesser sowie bares Geld gestohlen wurden, sind zwei jugendliche 1617jährige Bürschchen von hier ermittelt. Die gestohlenen Waffen wurden meistens durch Haussuchungen wieder zutage be­fördert.

Fulda, 4. März. Am heutigen Viehmarkt standen 3 Bullen, 104 Ochsen, 47 Stiere, 134 Kühe, 80 Rinder, 21 Kälber und 2 Pferde, insgesamt 391 Tiere. Die Ursache für den geringen Auftrieb war einmal die bestehende Unsicherheit, ob der Markt abgehalten werden würde, und weiter die etwas späte Bekanut- aabe, daß der Markt wirklich stattsände. Es kosteten Ochsen 14501650 Mk., Stiere 700900 Mk. das Paar, Kühe das Stück 400450 Mk., Rinder 250300 Mk. Der nächste Markt soll am 18. d. Mts. stattfinden.

Kriegsanleihe unh Darlehnskaffea.

Angesichts des in diesen Tagen ergangenen Auf­rufs zur Zeichnung auf die zweite Kriegsanleihe wird mancher Deutsche, der gern zeichnen möchte, sein Vermögen aber in Wertpapieren angelegt hat, sich die Frage vorlegen, was er wohl zu beginnen habe, um sich die flüssigen Mittel für die Einzahlungen auf die Anleihe zu verschaffen. Es sei deshalb heute auf eine Einrichtung erneut hmgewresen, die das Reich zu Beginn des Krieges zu dem Zwecke geschaffen hat, Darlehen auf geeignete Pfänder zu geben, über deren Tätigkeit aber im Publikum noch immer vielfach Un­kenntnis zu herrschen scheint, nämlich aus dieDar­lehenskassen des Reiches."

Darlehenskassen befinden sich an allen Orten, wo Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen bestehen;

ihr Heim haben sie von Berlin abgesehen im Gebäude der Reichsbank. An den kleineren Orten geben die Reichsbanknebenstellen bereitwilligst Aus­kunft, auch vermitteln sie Anträge auf Gewährung von Darlehen. Auch wer in Städten oder Dörfern wohnt, in denen die Reichsbank keine Zweiganstalten unterhält, kann sich mit Darlehensanträgen an die zunächst liegende Darlehenskasse wenden.

Die Darlehenskassen beleihen Wertpapiere und Kaufmannswaren. Im folgenden soll indessen nur von Wertpapieren die Rede sein, da die Warenbe- leihung für Zwecke der Kriegsanleihe kaum in Be­tracht kommen dürfte. Die zur Beleihung zuge­lassenen Wertpapiere können hier natürlich nicht ein­zeln aufgezählt werden. Allgemein sei gesagt, daß sämtliche deutschen Papiere, die im Kurszettel der Berliner oder einer anderen deutschen Börse ver­zeichnet stehen, von den Darlehenskassen beliehen werden. Auch mehrere an einer deutschen Börse notierte ausländische Papiere, insbesondere die Staats­papiere der befreundeten und neutralen Staaten, sowie alle mündelsicheren Wertpapiere, auch wenn sie an einer deutschen Börse nicht notiert sind, sind zur Beleihung durch die Darlehenskassen zugelassen. Der Kreis der bei den Darlehenskassen beleihbaren Effekten ist also äußerst weit gezogen. Hervorgehoben sei noch, daß auch die im Reichsschuldbuch oder im Staats­schuldbuch eines deutschen Staates eingetragenen Forderungen bei den Darlehenskassen verpfändet werden können. Schließlich kann auch die neue Kriegsanleihe selbst in gewissem Umfang zur Beleih­ung herangezogen werden. Wer nämlich eine Rate derselben bezahlt hat, erhält dafür Wertpapiere, durch deren Verpfändung er sich Mittel für die Bezahlung späterer Raten verschaffen kann. Daß auch die erste Kriegsanleihe von 1914 ebenso wie die sonstigen Reichs- und Staatspapiere beliehen werden kann, bedarf kaum noch der ausdrücklichen Erwähnung.

Um Mißverständnissen zu begegnen, sei darauf hingewiesen, daß Hypotheken, Lebensversicherungs­policen, Sparkassen- und ähnliche Einlagebücher von der Beleihung ausgeschlossen sind.

Die Höhe, bis zu der die Wertpapiere von den Darlehenskassen beliehen werden, ist nach der Art der Papiere verschieden. Die deutschen Staatspapiere werden bis zu 75%, die Schuldverschreibungen und Pfandbriefe der Landschaften, der kommunalen Ver­bände und ähnliche Papiere bis zu 70%, die Industrie- Obligationen bis 311 60%, die Aktien bis zu 50 bezw. 40% ihres Kurswertes beliehen. Für die Berechnung des Wertes ist der Kurs vom 25. Juli v. I. maß­gebend.

Der Zinsfuß, der der Bewilligung von Darlehen zugrunde gelegt wird, ist für die gegenwärtigen Zeit- verhältnisse gering. Er betrug in den ersten Kriegs­monaten noch 6WVo für das Jahr, ist aber am 23. Dezember v. I. auf 512% festgesetzt worden. Eine Ermäßigung des Zinsfußes auf 5%% genießen bis 1. April alle diejenigen, die ein Darlehen zum Zwecke der Einzahlung auf die erste.Kriegsanleihe entnommen haben, und es ist bestimmt zu erwarten, daß auch den Zeichnern der neuen Anleihe entsprechende Vorzugs­bedingungen bewilligt werden. Dieser Zinsfuß er­möglicht es den Zeichnern, ein Darlehen auszunehmen, fast ohne ein Opfer zu bringen; denn die neue fünf- prozentige Kriegsanleihe, die zum Kurse von 98,50, für Schuldbuchzeichnungen zum Kurse von 98,30 auf­gelegt wird, bietet ihren Erwerbern eine Verzinsung von etwas mehr als 5%, und der kleine Unterschied, der noch zwischen dieser Verzinsung und dem Zinssatz der Darlehenskasse besteht, wird mehr als ausgeglichen durch die Aussicht auf eine spätere beträchtliche Kurs­steigerung, die bei dem ungemein billigen Preis der neuen Anleihe zweifellos gegeben ist.

Hinsichtlich der Zeitdauer, innerhalb deren das Darlehen zurückgezahlt werden muß, sind verschiedent­lich Bedenken entstanden, weil aus § 3 des Darlehens- kassengesetzes vorn 4. August v. J. gefolgert wurde, daß von den Darlehenskassen Darlehen nicht auf längere Zeit als 6 Monate gewährt werden könnten. Diese Auffassung ist irrig. Wie von amtlicher Stelle wiederholt kundgegeben, ist eine Prolongatlon ge­währter Darlehen auch über 6 Monate selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Die Darlehenskassen werden in dieser wie in jeder anderen Hinsicht den Darlehens­nehmern das weiteste Entgegenkommen bezeigen, und letztere können darauf vertrauen, daß eine Kündigung der Darlehen zur Unzeit nicht erfolgen wird.

Hiernach können die Darlehenskassen zum Zweck der Zeichnung auf die Kriegsanleihe jedenfalls von allen den Personen miB Institutionen unbedenklich in Anspruch genommen werden, die das Darlehen in absehbarer Zeit Bestimmt zurückzahleu können. Zum Beispiel kann eine Sparkasse oder Lebensversicherungs- gesellschaft, die künftige Eingänge zu erwarten hat, ein Beamter, der Ersparnisse der nächsten Quartale, ein Kapitalist, der spätere Zinseingänge aus sicheren Papieren schon jetzt anlegen möchte, ohne weiteres so verfahren. Aber auch audere Besitzer von Wert­papieren können diesen Weg einschlagen, wenn sie nur bestimmt damit rechnen können, daß sie die Papiere I in absehbarer Zeit nicht zu verkaufen genötigt sein I werden.