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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

Wlatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im , amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. >

Nr. 50,

Sonntag, den 28. Februar

1915

Heute als Beilage Amtlicher Anzeiger

Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt I sich am Vaterlands u. macht sich strafbar. |

Bus der Heimat

*(MißbräuchlicheBenutzungdesRoten Kreuzes.) In der Oeffentlichkeit wird vielfach, ins­besondere was den Postkartenvertrieb anlangt, über den Mißbrauch des Roten Kreuzes geklagt. Trotz des Schutzes, der dem Genfer Neutralitätszeichen und den WortenRotes Kreuz" gewährt ist, werden nach wie vor vielfach Erzeugnisse aller Art, häufig sogar von recht geringer Güte dem Publikum unter der uner­laubten Benutzung der WorteRotes Kreuz" zum Kauf angeboten, die bei dem Käufer den Eindruck er­wecken, als ob ein namhafter Teil des Preises für die Zwecke desRoten Kreuzes" Verwendung findet, während dies tatsächlich nur in sehr geringem Maße, es kann nicht ernst genug vor solchen Mißbräuchen ge­warnt werden. Die Führung des Roten Kreuzes auf weißem Grunde und die WorteRotes Kreuz" sind nur den Organisationen des Roten Kreuzes und den die gleichen Ziele verfolgenden Körperschaften gestattet; sie setzt also voraus, daß der betreffende Geschäftsver­kehr aus Name und Rechnung der Berechtigten selbst geht. Es ist daher dringend zu wünschen, daß das Publikum sich in jedem einzelnen Fall davon über­zeugt, ob diese Voraussetzungen zutreffen und ob vom Verkäufer der Nachweis der behaupteten Legitimation erbracht werden kann.

* Der Vorstand der deutschenTurner- schaft richtet an die einzelnen Turnvereine die Auf­forderung, die ausgehobenen Rekruten in Rekruten­riegen zu vereinigen, um sie kriegs- und wehrtüchtig zu machen. Von einer eigenen militärischen Aus­bildung brauche nicht die Rede zu sein: Frei- und stramme Ordnungsübungen, Feldmärsche Sonntags, Hoch- und Weitsprung, Springen am Tisch und Pferd, Wett- und Dauerlauf in gesundheitlichen Grenzen u. Barrenübungen seien dabei die Hauptsache. Ebenso sei die Vereinigung älterer Leute in Landsturmriegen dringend zu empfehlen.

* (Z u m 100. Geburtstage Bismarcks.) Aus Berlin wird derCöln. Ztg." der nachfolgende beachtenswerte Vorschlag unterbreitet: Maßgebende Kreise im Reiche erörtern zurzeit die Frage einer Verschiebung der Feier .des 100. Geburtstages Bis- marcks vom 1. April auf den 21. Juni. Der 1. April fällt in diesem Jahre in die Karwoche, ist also ohne­hin schon wenig geeignet für die Veranstaltung öffent­licher Feiern. Hinzu kommt, daß die augenblicklichen schweren Sorgen des deutschen Volkes doch nicht ohne Einfluß auf die Feier bleiben würden. Am 21. Juni, dem Tag der Sommersonnenwende, werden diese Sorgen hoffentlich soweit geschwunden sein, daß wir frohen Herzens dem größten Deutschen huldigen können. Zudem hat Deutschlands akademische Jugend schon vor Jahresfrist beschlossen, den 21. Juni als nationalen Festtag zur Erinnerung an Bismarcks vor 100 Jahren erfolgte Geburt auszugestalten. Es wäre gut, wenn sich noch jetzt Vereine,Körperschaften, Städte, Gemeinden usw. dahin einigen könnten, allgemein die Feier des 1. Aprils auf den genannten späteren Zeitpunkt zu verschieben.

§ Hersfeld, 27. Februar. (5°/o Kriegsanleihe.) Zum zweiten Male wendet sich die Reichsregierung an das deutsche Volk mit dem Aufrufe, die unent­behrlichen Mittel zur Fortführung des uns aufge­drungenen Kampfes bereit zu stellen. Wie im vorigen Herbste werden mit 5°/o verzinsliche Reichsanleihe, unkündbar bis 1924, undN/otge Reichsschatzanweisungen, die durchschnittlich nach 6V2 Jahren mit 100 zurückge­zahlt werden, zur Zeichnung aufgelegt. Der Zeichnungs­preis beträgt 98V20/0. Die Verzinsung der Anleihe stellt sich also auf 5,08»/° und ihr Erwerb bietet eine äußerst vorteilhafte Anlage für jeden Sparer. Das eigene Interesse, nicht minder aber die Pflicht, das Vaterland in dem noch unentschiedenen Ringen um seine Existenz zu unterstützen, gebietet jedem, nach Kräften zu dem vollen Gelingen des neuen Anleihe­plans beizutragen. Zeichnungen auf die Kriegsanleihe nimmt in unserem Kreise, wie die heutige Bekannt­machung ergibt, auch die L a n d e s r e n t e r e i ent­gegen.

§ Hersfeld, 27. Febr. In einem Erlasse der zu­ständigen Militärbehörde werden die u n a u s g e - bildeten Landsturmpflichtigen der vom Ausruf be­troffenen Jahresklassen in Preußen daraus aufmerk­sam gemacht, daß sie sich bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zur Bandsturmrolle anzumelden und beim Verziehen in einen andern Bezirk ebenso bei den Ortsbehörden an- und abzumelden haben wie die Militärpflichtigen, die ausgehobenen unausge-

bildeten Landsturmpflichtigen unterstehen der Kon­trolle der Bezirkskommandos.

):( Hersfeld, 27. Febr. Auf die im Inseratenteil der heutigen Nr. abgedruckte Bekanntmachung des Reichsbank-Direktoriums machen wir auch an dieser Stelle noch besonders aufmerksam.

):( Hersfeld, 27. Febr. Zum Rittmeister befördert wurde der Oberleutnant v. Mau beuge im Hus.- Rgt. Nr. 6, kommand. als Jnsp. Offizier an d. hiesigen Kriegsschule,' zum Leutnant d. Res. Vizefeldwebel W a h r i n g; zum Leutnant d. Landwehr Ins. 2. Auf- geb. Feldw.-Lt. O r t l e p, beide im Landsturm Jnf.- Batl. Hersfeld.

):( Hersfeld, 27. Febr. Der hiesige Evangelische Bund verunstaltet am Sonntag den 28. Februar abends 8 Uhr im Saale des Hotels zum Stern einen Vaterländischen Familienabend. U. a. wird Herr Amtsgerichtsrat Lattmann-Schmalkalden einen Vor- trag halten über das ThemaWas gibt uns die Ge­wißheit des Sieges?" Alle hiesigen Einwohner sind herzlich eingeladen.

Bebra, 24. Febr. Unter dem Rindviehbestand des Bäckermeisters Dietrich Rehwald ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemeindevertreter setzten in der letzten Sitzung die Gemeindesteuer mit 16Ou/o der Einkommensteuer fest.

Erfurt, 26. Febr. Das Schöffengericht zu Erfurt hatte den Bäckergesellen Hermann Held aus Erfurt, der ein ihm zur Ablieferung übergebenes Liebes- gabenpaket unterschlug, zu 50 Mk. Geldstrafe verur­teilt. Die Strafkammer hob dies Urteil auf und er­kannte auf zwei Monate Gefängnis. ,

Abterode, 26. Febr. Einem hiesigen ehrsamen Bürger sollte infolge des Krieges eine eigenartige Freude zuteil werden. Er erhielt in den letzten Tagen von seinem einzigen Sohn, der in 14 Jahren keinerlei Lebenszeichen von sich gegeben hatte, eine liebevolle Karte. Dieser befindet sich bei den Pionieren auf dem Kriegsschauplatz.

Remsfeld, 26. Februar. Von der ostpreußischen Grenze schreibt ein junger Vaterlandsverteidiger (Artillerist) aus Reddingshausen unter dem 17. 2. seinen Eltern u. a.:Die Bevölkerung war in P. von den Russen zusammengepfercht und wollten sie nach Rußland bringen, aber wir saßen ihnen mächtig auf den Fersen, wodurch die Leute befreit wurden, die lange Wochen im Druck der Russen waren. Die Leute weinten vor Freude und wollten uns die Hände küssen und meinten, heute wäre ihr Erlösungs­tag, wenn sie ja auch kein Obdach mehr hätten und nichts zu ^ssen. Ihr glaubt gar nicht, wie Armut bei den Leuten ist und wie die drückt. Des Abends haben wir in A. übernachtet, aber kein Haus war mehr da. Alles stand in Flammen, am Horizont war alles feuerrot, da die Russen noch auf ihrem Rückzüge alles in Flammen gesteckt hatten, um uns erfrieren zu lassen."

Verschwendet kein Brot! Jeder spare, so gut er sann.

Die zweite Kriegsanleihe.

Durch Aufrufe unb Bekanntmachungen wird das deutsche Volk soeben zur Zeichnung auf die zweite Kriegsanleihe eingeladen. Das Deutsche Reich legt diese Anleihe auf, um sich die Geldmittel zu ver­schaffen, deren es zur siegreichen Durchführung des ihm aufgezwungenen Weltkrieges unbedingt bedarf.

Die Anleihe steht den im Frieden ausgegebenen Anleihen des Reiches an Wert und Güte vollständig gleich und genießt wie diese das Privileg der Mündel­sicherheit. Sie unterscheidet sich von ihnen aber da­durch, daß sie dem Zeichner unverhältnismäßig viel günstigere Bedingungen bietet, als sie in Friedens- zeiten jemals in Frage kommen können

Den Hauptbestandteil der Anleihe bilden, wie bet der ersten Kriegsanleihe, 5%ige Schuldverschreibungen, die halbjährlich nachträglich verzinst werden. Der Zeichner erhält Wertpapiere nebst Zinsscheinen welch letztere diesmal jeweils am 2. Januar und 1. Juli, erstmals am 2. Januar 1916 fällig sind und stets einige Tage vor dem Fälligkeitstermin bar eingelöst werden. (Ueber die Einrichtung der sogenannten Schuldbuchzeichnungen werden wir uns in einem anderen Artikel aussprechen.) Die kleinsten Stücke lauten auf 100 Mk., sodaß also Zeichnungen von diesem Betrage aufwärts zulässig sind. Größere Zeichnungen müssen indessen durch 100 teilbar sein.

Die Reichsauleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 seitens des Reichs unkündbar. Vorher kann auch der Zinsfuß nicht herabgesetzt werden, so daß dem Er- werber bis zu diesem Zeitpunkte die 5°oige Ver­zinsung gesichert ist. Will das Reich nach Ablauf der Unkttndbarkeit den Zinsfuß herabsetzen, so hat der

Besitzer der Schuldverschreibung die Wahl, ob er nicht vorzieht, statt dessen den Nennwert in bar zurückzu- fordern. Von feiten des Besitzers kann die Anleihe nicht gekündigt werden. Solche Wertpapiere sind aber in normalen Zeiten jederzeit zum Börsenpreise ver­käuflich, so daß der Besitzer, wenn er einmal das bare Kapital braucht, nicht in Verlegenheit gerät. Die erste Kriegsanleihe hat auch in den letzten Monaten trotz des Krieges stets Käufer, und zwar zu einem den Zeichnungspreis erheblich übersteigenden Preise, gefunden.

Die neue Anleihe wird zu 98,50 aufgelegt, d. h. der Zeichner braucht nicht den vollen Nennwert der gezeichneten Anleihe, sondern nur 98,50 Mk. für je 100 Mk. des Nennwertes zu bezahlen. Die Zahlung ist vom 31. März an zulässig, doch ist bei größeren Zeichnungen Zahlung in Raten, deren letzte erst am 22. August fällig ist, gestattet. Näheres hierüber ist aus der Bekanntmachung und aus dem Zeichnungs­schein ersichtlich. Zeichnungen bis zu 1000 Mk. müssen aber bis spätestens 14. April voll bezahlt werden.

Da der Zeichner auf den am 2. Januar 1916 fälligen ersten Zinsschein unter allen Umständen die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember erhält, so müssen bei allen Zahlungen, die nicht gerade am 30. Juni erfolgen, sogenannte Stückzinsen be­rechnet werden. Auf Zahlungen vor dem 30. Juni erhält der Zeichner 50/0 Zinsen vom Nennwert für die Zeit vom Zahlungstage bis zum 30. Juni ver­gütet, d. h. seine Zahlungsverbindlichkeit vermindert sich um den Betrag dieser Stückzinsen. Für die Zahlungen nach dem 30. Juni muß der Zeichner 5°/o Zinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungstage dazu- zahlen. Der Monat wird bei der Stückzinsenberechnung zu 30 Tagen gerechnet.

Neben der Reichsanleihe werden auch 5°/oige Reichsschatzanweisungen aufgelegt. Diese unterscheiden sich von der Reichsanleihe dadurch, daß sie zu einem bestimmten Termine (bei der gegenwärtigen Anleihe durchschnittlich nach 6^2 Jahren, zum Neunwert bar zurückgezahlt werden münenv Preis, Zahlungspflicht und Verzinsung sind für die Schatzanweisungen eben­so geregelt wie für die Reichsanleihe.

Beide Arten von Kapitalanlage, sowohl Reichs­anleihe wie Reichsschatzanweisungen, haben ihre Bor­züge. Die Schatzanweisungen eignen sich mehr für eine vorübergehende Belegung verfügbarer Geld­mittel, die Schuldverschreibungen der Reichsanleihe für eine auf die Dauer bemessene Anlage. Erstere kommen infolgedessen mehr für große Vermögensver- waltungen in Betracht, während für die kleinen Kapitalisten sich die Anlage in Reichsanleihe besser eignen dürste.

Die Reichsanleihe wird ohne Begrenzung ausge­geben, und es können alle ernsten Zeichner auf volle Zuteilung der gezeichneten Betrüge rechnen. Dagegen wird von den Schatzanweisungen jedenfalls nur ein begrenzter Betrag zugeteilt werden, da die Reichs­finanzverwaltung nicht allzugroße Fälligkeiten an be­stimmten Terminen aufhäufen kann. Es empfiehlt sich deshalb für alle diejenigen, die mit ihrer vollen Zeichnung an der Anleihe beteiligt werden wollen und in erster Linie Schatzanweisungen gezeichnet haben, sich damit einverstanden zu erklären, daß ihnen eventl. auch Reichsanleihe zugeteilt wird, eine Mög­lichkeit, von der auch bei der ersten Kriegsanleihe be­reits in weitestem Umfange Gebrauch gemacht worden ist.

Gezeichnet kann werden bei der Reichsbank und allen ihren Zweiganstalten, bei sämtlichen deutschen Banken und Bankiers, bei den öffentlichen Sparkassen und ihren Verbünden, bei den deutschen Lebensver­sicherungsgesellschaften und den deutschen Kreditge­nossenschaften. Bei allen diesen Stellen und bei der Post sind anch die Zeichnungsscheine erhältlich. Es werden getrennte Zeichnungsscheine ausgegeben für Anleihe-Stücke (weiß), für Anleihe-Schuldbuch (rot) und für Schatzanweisungen (gräm) An allen kleineren Orten «das ist an Orten, wo sich keine öffentliche Sparkasse befindet) werden Zeichnungen aus Recchs- anleihe, die bis zum 31. März voll bezahlt werden sollen, auch bei der Post angenommen. Zeichnungs­scheine für diese Postzetchnungen sind bet den Post- anstalten zu haben und werden durch diese verteilt

Die Zeichnungsfrist beginnt am 27. Februar und schließt am Freitag, den 19. März, mittags 1 Uhr. In der ganzen Zwischenzeit werden Zeichnungen ent- gegengenommen, und das Publikum wird im Interesse einer glatten Erledigung des Zeichnungsgeschäfts guttun, seine Zeichnungen möglichst nicht bis zu den letzten Tagen der Frist hinauszuschieben.

Und nun auf zur Zeichnung! Es ist vaterländische Pflicht eines jeden Deutschen, der die Mittel dazu be­sitzt, auf die Kriegsanleihe zu zeichnen. Er bringt dadurch, daß er dem Vaterlande sein Geld für die Zwecke der Kriegführung zur Verfügung stellt, nicht einmal ein Opfer, sondern wahrt gleichzeitig seine eigenen In­teressen, indem er eine vorzügliche und hochverzins­liche Kapitalanlage zu äußerst billigem Preise erwirbt.