Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Bszugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 48.
Freitag, den 36. Februar
1915
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 setze ich den Höchstpreis für Mehl im Kleinhandel (Abgabe an den Konsumenten) folgendermaßen fest:
1) Ein Pfund Roggenmehl 22 Psg.
2) „ „ Weizenmehl 25 „ (Kriegsmischung)
3) „ „ Kaiserauszugsmehl 30 „
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Uebertretungen dieser Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.
Hersfeld, den 24. Februar 1915.
I. 2301. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 22. Februar 1915.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises erinnere ich nochmals an Erledigung meiner Verfügung vom 3. Januar 1899 J. A. Nr. 24, Kreisblatt Nr. 3, betreffend Berichtigung der Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberechtigten sowie Offenlegung der Wählerliste mit Frist bis zum 4. März 1915.
J. A. Nr. 1652. Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Aiiessor.
Hersseld, den 19. Februar 1915.
Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich
Abgeordnetenhaus.
Am Mittwoch nahm das Haus ohne jede Erörterung den Gesetzentwurf über die Erweiterung der Stadtkreise Essen und Oberhausen in erster und zweiter Lesung, das Gesetz über Beihilfen zu Kriegswohlfahrtsausgaben der Gemeinden in dritter Lesung an. In der fortgesetzten Etatsberatung trat beim Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung Abg. Graf v. d. Groeden (kons.) für Aufrechterhaltung unserer Vieh- und Pferdebestände ein, die durch den Krieg stark in Anspruch genommen sind. Zur Sicherung der Volksernährung fei die auf Erwerbung von Neuland gerichtete innere Kolonisation mit richtiger Mischung von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben notwendig. Abg. Fuhrmann (natl.) erhob Klagen über die aus dem großen Wildbestand fiskalischer Forsten herrührenden Schäden. Die innere Kolonisation müsse mit allen Mitteln beschleunigt werden. Auch Abg. Dr. v. Woyna (frk.) trat dafür ein, doch riet er, nicht für den ganzen Staat zu schematisieren, da die Ver- Hältnisse in den einzelnen Provinzen ganz verschieden lägen. Da alle Parteien jetzt anerkannt hätten, daß die Landwirtschaft das wichtigste Moment in der Struktur des Staates sei, müsse der Staat für sie nach dem Kriege besonders sorgen. Landwirtschaftsminister Frhr. v. Schorlemer wies auf die von der Landwirtschaft gebrachten schweren Opfer hin, die sich noch lange nach dem Kriege bemerkbar machen werden und deshalb große Hilfe erfordern. Augenblicklich gelte die Sorge aber der richtigen Verteilung der vorhandenen Vorräte. Nach wie vor erkenne er in der inneren Kolonisation eine wichtige Aufgabe zur Schaffung eines soliden, kräftigen Bauernstandes. Nicht jeder Boden in Preußen eigne sich aber für kleine Ansiedler. Bei der Schafzucht komme es darauf an, sie wieder ertragreich zu machen. Bei der jetzt notwendig gewordenen Beschränkung der Viehbestände sei vor einer Schädigung des Materials zu warnen, darum sei mit allen Kräften für die Vermehrung der Futtermittel einzutreten. Eine Beschlagnahme der Kartoffelbestände erübrige sich, die vorübergehende Knappheit in einigen Orten sei nur eine Folge nicht genügend geregelter Verteilung. Wenn auch genügend Kartoffeln vorhanden seien, so solle man sich doch vor Verschwendung hüten. Schließlich gab der Landwirtschaftsminister noch der Hoffnung Ausdruck, daß nach dem Kriege unser Kolonialbesitz nicht kleiner werden würde. (Beifall.) Er gedachte dann noch der Opfer an Blut, die die „grüne Farbe" gebracht habe. Das Mitglied des Hohen Hauses, Oberförster Meyer- Tawellningken, der von den Russen gemeuchelt wurde, werde unvergessen bleiben. (Zustimmung.) Oberlandstallmeister v. Oettingen gab die Zusicherung, daß für Wiederauffüllung des Bestandes an Mutterstuten
auf die von dem Rhein-Mainischen Verband für Volksbildung in Frankfurt a. M. in den Ortschaften beabsichtigte Veranstaltung von vaterländischen Volksabenden aufmerksam und ersuche Sie, sich wegen der Abhaltung derartiger Abende in Ihrem Orte, in denen in erster Linie über die Veredelung und Vertiefung der durch den Krieg in unserem Volke lebendig gewordenen Gefühle und Kräfte gesprochen und eine Belehrung und Aufklärung über Zeitsragen erfolgen soll, an diesen Verband zu wenden, der bereit ist weitere Auskunft über die Art und Weise der Veranstaltung zu erteilen.
I. 2108. Der Landrat.
I. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Asfessor.
Hersfeld, den 17. Februar 1915.
Die nach § 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 492) zu gewährende Wochen- hilse für Wöchnerinnen während des Krieges sind lediglich Leistungen, welche die Krankenkassen zu zahlen haben. Anträge aus Gewährung der Wochenhilfe sind deshalb stets an diejenige Krankenkasse zu richten, der der Ehemann angehört oder zuletzt angehört hat.
Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, Interessenten in vorkommenden Fällen hierauf aufmerksam zu machen.
Königliches Versicherungsamt.
I. V. Nr. 171. Der Vorsitzende.
J. V.: Funke /Kreissekretär.
"ßaffel, am 28. Januar 1915.
Die Ausführungsanweisung zur Polizeiverordnung vom 19. Mai 1909 — A II. 3737 — (Amtsblatt S. 154 ff.), betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen erhält zu 8 5b im siebenten Absatz hierdurch folgenden Zusatz:
„Während des gegenwärtigen Krieges werden indessen Glasröhren zugelassen, auch wenn die Verbindung mittels übergeschobener Gummischläuche erfolgt, wenn nur das Gummi bleifrei ist." I
gesorgt werden würde. Abg. Dr. Flesch (Fortschr.) empfahl den Bau von Arbeiterkolonien, um die Arbeiter an das Land zu fesseln. Abg. Hofer (Soz.) forderte Höchstpreise für Fleisch und die Verstaatlichung von Grund und Boden. Dann wurde der Etat genehmigt. Nächste Sitzung Donnerstag l12 Uhr. Fortsetzung der Etatsberatung. Schluß Vi5 Uhr.
Zeichnet die 2. Kriegsanleihe'
Die Stunde ist gekommen, da von neuem an das gesamte deutsche Volk der Ruf ergehen muß:
Schafft die Mittel herbei, deren das Vaterland zurKriegssührung notwendig bedarf!
Von der ersten deutschen Kriegsanleihe hat man gesagt, sie bedeute eine gewonnene Schlacht. Wohlan denn, sorget dafür, daß das Ergebnis der jetzt zur Zeichnung aufgelegten zweiten Kriegsanleihe sich zu einem noch größeren Siege gestalte. Das ist möglich, weil Deutschlands finanzielle Kraft ungebrochen, ja unerschöpflich ist. Das ist nötig, denn Deutschland muß gegen eine Welt von Feinden sein Dasein verteidigen und alles einsetzen, wo alles auf dem Spiele ist. Und schließlich: Es ist nicht nur Pflicht, sondern Ehrensache eines jeden Einzelnen, dem Baterlande in dieser großen, über die Zukunft des deutschen Volkes enscheidenden Zeit mit allen Kräften zu dienen und zu helfen. Unsere Brüder und Söhne draußen im Felde sind täglich und stündlich bereit, ihr Leben für uns alle hinzugeben. Von den Daheimgebliebenen wird kleineres aber nicht unwichtigeres verlangt: ein jeder von ihnen trage nach seinem besten Können und Vermögen zur Beschaffung der Mittel bei, die unsre Helden draußen mit den zumLeben und Kämpfen notwendigen Dingen ausstatten sollen.
Darum zeichnet auf die Kriegsanleihe! Helfet die Lauen aufrütteln. Und wenn es einen Deutschen geben sollte, der aus Furcht vor finanzieller Einbuße zögert, dem Rufe des Vaterlandes zu folgen, so belehret ihn, daß er seine eignen Interessen wahrt, wenn er ein so günstiges Anlagepapier, wie es die Kriegsanleihe ist, erwirbt. Jeder muß zum Gelingen des großen Werkes beitragen.
Hus der Heimat.
* (Berufsberatung unö Stellenver- mittlung für Kriegsbeschädigte i n Frankfurt a. M.) Im Anschluß an eine am 14. Januar ds. Js. im Römer in Frankfurt a. M. statt- gehabte Versammlung, betr. Fürsorge für Kriegsver- letzte, bei der alle Interessenten, insbesondere die Militärverwaltung, die Staats- und höheren Selbst-
Zugleich weise ich darauf hin, daß im sechsten Absatz unter dem „Ueberzug aus reinem Zinn" die sogenannte Verzinnung zu verstehen ist, die einerseits zu dünn ist, anderseits nicht mit Sicherheit eine genügende Ueberdeckung des Bleirohrs an allen Stellen gewährleistet. Wird jedoch ein — wenn auch dünnwandiges — Zinnrohr mit einem Bleimantel zu seiner Verstärkung umgeben, so ist es, wie auch im Nachsatz gesagt ist, zulässig.
(A. II. 655.) Der Regierungspräsident.
J. A.: B o s s a r t.
Cassel, am 28. Januar 1915.
Die Termine der durch das Gesetz vom 18 Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes werden hierselbst an den Sonnabenden, den 6. März, 5. Juni, 4. September und 4. Dezember d. J. in der Lehrschmiede, Wörthstraße 5, vormittags 9 Uhr abgehalten werden.
Meldungen zu diesen Prüfungen sind unter porto- und bestellgeldsreier Einsendung einer Prüfungsgebühr von 10 Mk. bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin an den Unterzeichneten zu richten.
Mit der Meldung zugleich sind einzureichen:
1. der Geburtsschein,
2. etwa vorhandene Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung (Gesellen-, Meisterbrief u. dgl.),
3. eine schriftliche Erklärung darüber, daß der Meldende sich nicht innerhalb der letzten sechs Monate erfolglos einer Hufbeschlagsprüfung unterzogen hat.
Es werden nur solche Schmiede zugelassen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und die den amtlichen Nachweis erbringen, daß sie sich die drei letzten Monate vor der Meldung zur Prüfung im Regierungsbezirk Cassel aufgehalten haben.
Schmiede, die die Prüfung nicht bestanden haben, können erst nach Ablauf von sechs Monaten zu einer neuen Prüfung zugelassen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Prüfungskommission.
E. Schlitzberger, Veterinärrat.
Moritzstraße 141.
Verwaltungsbehörden, die Landesversicherungsanstal- ten, die Krüppelfürsorgeanstalten, und die Arbeitsämter aus dem Großh. Hessen, der Provinz Hessen- Nassau und dem Fürstentum Walüeck vertreten waren, ist im Gebäude des Städt. Arbeitsamtes in Frankfurt a. M., große Friedbergerstraße 28, in Angliede- rung an den Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverband, eine Stelle für Berufsberatung und Stellenvermittlung für Kriegsbeschädigte eingerichtet worden. Diese Stelle steht zur Zeit mit den Sanitätsämtern des X1 und xvill Armeekorps zwecks Herstellung engerer Fühlungsnahme mit den Reservelazeretten, insbesondere mit den Herren dirigierenden Aerzten, ferner mit den Landesversicherungsanstalten in Darmstadt und Cassel in Verbindung. Die Benutzung ist vollkommen kostenlos und steht den Kriegsbeschädigten und Kriegsinvaliden aller Berufe, also in erster Linie den als dienstuntauglich aus den Lazaretten zu Entlassenden oder bereits Entlassenen zur Verfügung. Der Wirkungskreis erstreckt sich auf das Großh. Hessen, die Provinz Hessen-Nassau und das Fürstentum Waldeck. Daneben ist die Einrichtung lokaler Hilfs- ausschüsse vorgesehen, wie sie in Wiesbaden und Darmstadt bereits bestehen. In Frankfurt a. M. — Niederrad wird in Angliederung an den Krüppelfür- sorge-Verein und das zur Zeit als chirurgisch-orthopädische Lazarett in Anspruch genommene Friedrichsheim eine Beratungsstelle eingerichtet. Der Gesamt- ausschuß für Kriegsbeschädigten-Fürsorge, in dem die Militärbehörden, Staatsbehörden, Selbstverwaltungskörper Landesversicheruugsanstalten, Rotes Kreuz, Krüppelfürsorge-Vereine, Krankenkassen, ärztliche Organisationen, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiterschaft aller Richtungen und die Arbeitsämter vetre- ten sein werden, wird sich im Monat März im Anschluß an die Eröffnung des Hörsaales der chrrurgisch- orthopädischen Universitätsklinik im Frredrichsheim tn Frankfurt a. M. — Niederrad konstituiren.
s Hersfeld, 25. Februar. Ferienordnung für die israelititischen Volksschulen im RegierungsbezirkCassel. Da die israelitischen Hausväter und Schulkinder vermöge ihrer überwiegend nicht landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit an den Ernte- und Witterungsverhältnissen nicht interessiert sind, hat auf Anregung israelitischer Kreise die Kgl. Regierung zu Cassel unter Beteiligung der Vorsteherämter der Jfraeliten und mit Genehmigung des Oberpräsidenten eine besondere Ferienordnung für die ihr unterstellten israelitischen Volksschulen erlassen.Dieseenthälteinige Abweichungen von der allgemeinen Ferienordnung, indem sie nicht nur die jüdischen Feier-,Halbfeier- und Festtage weitest- gehend berücksichtigt, sondern auch die Sommer- und Herbstferien von vornherein einheitlich festlegt, so daß sich die bei den meisten übrigen Schulen den Landräten im Benehmen mit den Kreisschulinspektoren vorbehaltene Festsetzung dieser Ferien erübrigt.