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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Herrscher

für den Kreis Hersfeld

Wirts

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 31.

Sonnabend, den 6. Februar

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Aus der Heimat«

* (Kriegsfreiwillige und Hinter- b l i e b e n e n - V e r s o r g u n g.) W. T. B. meldet amtlich: Das Offizierspensions- und Mannschafts­versorgungsgesetz und das Militär-Hinterbliebenen- Gesetz finden auf die als Kriegsfreiwillige in den aktiven Militärdienst Eingetretenen in gleicher Weise Anwendung wie auf andere Heeresangehörige. Die hin und wieder geäußerte Besorgnis, daß die Kriegs- sreiwilligen für sich oder ihre Hinterbliebenen keine Versorgungsansprüche hätten, ist daher unbegründet.

* (Ein deutsches Einheitsbrot.) Wie wir aus Berlin erfahren, sind die Verhandlungen der Bundesregierungen über die Einführung eines Ein­heitsbrotes für das ganze Reich bereits abgeschlossen. Eine Verfügung des Bundesrats ist zu erwarten.

§ Hersfeld, 5. Februar. H e b e t e r m i n e für die direkten Staats- und Gemeindesteuern, sowie Wehr­beitrag, 2. bis 15. Febr., vormittags von 8 bis 1 Uhr. Zahlstelle Stadtkämmerei.

):( Hersfeld, 5. Februar. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde Hans Wolfs Unter­offizier und Kraftwagenführer im Jnf.-Regt. 167.

):( Hersfeld, 5. Februar. Anscheuß 43, Kurhoiel St. Wigbertshöhe, streichen mit sämtlichen Angaben.

§ Hersfeld, 5. Februar. Wir werden ersucht, auf die an Sonnabend den 6. d. Mts. stattfindende Generalversammlung des Beamtenvereins auch an dieser Stelle hinzuweisen.

):( Asbach, 5. Febr. Mit dem EisernenKreuz ausgezeichnet wurden Res. F e i ck und Kriegsfreiw. Feick im Res. Jnf. Rgt. 71.

):( Rotensee, 5. Februar. Der Gefreite Heinrich Hildebrandt beim Res. Jnf. Rgt. 71 erhielt zu Kaisers Geburtstag dasEiserne Kreuz."

Marburg, 4. Februar. Ein alte Frau in Betz- dorf hatte ihre Ersparnisse in Höhe von 240 Mk. in einem alten Hemd untergebracht und in ihrer Ge­dankenlosigkeit das Hemd in der Reichswollwoche mit fortgegeben. Es hat viele Mühe gekostet, die Frau wieder in den Besitz ihres Geldes zu bringen.

Lengenfeld u. St., 5. Februar. Daß unseren Feld­grauen der Humor noch nicht ausgegangen ist, beweist folgendes Stückchen. Von einer hiesigen Dame waren mit anderen Liebesgaben auch Desinfektionsmittel (in Hülsenformen) ins Feld geschickt worden. Die Empfänger dieser Gaben fielen nun einer Ver­wechselung zum Opfer, indem sie unter den Des­infektionsmitteln eine schmackhafte Wurst vermuteten und diese trotz des nicht gerade angenehmen Ge­schmacks probierten. In einem Schreiben an die Spenderin schildern sie nun in launigen Versen ihr Mißgeschick und bitten um schmackhaftere Sachen.

Zukunft gleichzustellen die Familien aller derjenigen im wehrpflichtigen Alter stehenden männlichen Per­sonen, die sich in neutralem Auslande aufhalten und infolge von feindlichen Maßnahmen nicht imstande waren, zurückzukehren, sowie die von den Feinden verschleppten im wehrpflichtigen Alter stehenden Mann­schaften.

3. Die schuldlos geschiedene Ehefrau, der nach § 1578 des BGB. der Mann den Unterhalt zu gewähren verpflichtet ist, ist unter den übrigen Voraussetzungen in Zukunft zu unterstützen.

4. Die nicht militärisch ausgebildeten, gemäß § 32, Ziffer 2 der Wehrordnung wegen bürgerlicher Ver­hältnisse, insbesondere als die einzigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Groß- eltern und Geschwister oder nach § 99, Ziffer 2 a. a. O. zurückgestellten, aber später einberufenen Mann­schaften erfüllen ihre gesetzliche aktive Dienstpflicht,' die Unterstützung ihrer Angehörigen kann nur in der in Ziffer 1 vorgesehenen Beschränkungen erfolgen.

Das gleiche gilt hinsichtlich der nicht reklamierten, beim Kriegsersatzgeschäft ausgehobenen und später eingestellten militärpflichtigen Mannschaften.

5. Diejenigen Mannschaften, die auf Reklamation vorzeitig entlassen worden und militärisch ausgebildet sind (Wehrordnung § 82, 5 c), treten gemäß § 14, Ziffer 4 der Heerordnung zur Reserve über. Falls diese Mannschaften in den Heeresdienst eintreten, ist den Angehörigen die reichgesetzliche Unterstützung zu gewähren.

6. Von verschiedenen Seiten sind Zweifel darüber erhoben worden, ob bei der Prüfung der Bedüritig- keit innerhalb der in § 2, Abs. 1 a a. a. O. genannten Gruppe von Personen unterschieden, d. h. die Unter­stützung für die Frau versagt, für alle oder einige Kinder aber gewährt werden kann. Eine solche Unter­scheidung ist nicht gerechtfertigt, da das Gesetz die Familien mindestens in der Zusammenfassung der in § 2, Abs. 1 a a. a. O. bezeichneten Personen als eine Einheit betrachtet.

die Fische nun auch in Geestemünde und Cuxhaven angefertigt, und sind noch in ansehnlicher Menge vor­handen. Aber seitdem mit dem Bau und der Aus­dehnung der Eisenbahnen das Angebot frischer Fische in Deutschland gewachsen ist, hat man bei uns meist verlernt, die getrockneten Fische zuzubereiten und zu schätzen. Und doch bieten sie ein wohlfeiles, haltbares und weil wasserfrei hochwertiges Nahrungsmittel. Es bedarf nur einer genügenden Aufqu ellung in Wasser und einer richtigen Zubereitung, zu deren Vermitte­lung der heutige Abend der erste Schritt sein soll. 1 Pfund Klippfisch im Preise von etwa 40 Pf. hat etwa den gleichen Nährwert wie 3 Pfund frischer Fisch.

tz Bei der ersten Kostprobe von Klippfisch vor einer Reihe geladener Gäste am 14 Oktober d. I. in Berlin gab Professor Henking eine Reihe von Erläuterungen, die im vorstehenden kurz zusammengefaßt sind.

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer, Depositenkasse Hersfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Krem, Sektion hersfeld

von Familien

der Kriegsteilnehmer

Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat, wie dieNordd. Allg. Ztg." schreibt, in einem Rund­schreiben vom 30. Januar 1915 an die Bundesregier­ungen weitere Grundsätze über die Gewährung von Unterstützungen an Familien von Kriegsteilnehmern aufgestellt. Hervorzuheben ist, daß der Personenkreis der anspruchsberechtigten Personen eine weitere Aus­dehnung erfahren hat. Aus dem Rundschreiben lassen wir die wesentlichsten Punkte folgen:

1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind von der Gewährung von Familienunterstützungen ausge­schlossen die Familien derjenigen Mannschaften, die in Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht sich befinden. In Zukunft sollen auch anspruchsberechtigt sein die Ehefrauen und die ehelichen und den ehelichen gesetz- "ch gleichstehenden Kinder unter 15 Jahren, sowie die unehelichen Kinder derjenigen Mannschaften, die zur­zeit ihre aktive Dienstpflicht erfüllen.

. Bisher werden den Angehörigen aller der- kenigen Mannschaften, die infolge der kriegerischen Ereignisse nicht mehr in der Lage waren, in die Hei- at zurückzukehren, Unterstützungen gewährt, sofern glaubhaft gemocht wird, daß die Mannschaften als Gefangene im feindlichen Auslande zurückgehalten werden, wobei'kein Unterschied zu machen ist, ob sie vom Feinde als Kriegs- oder Zivilgefangene behandelt werden.

Den Angehörigen dieser Mannschaften sind in

Die Bedeutung von Klippfisch und Stock­fisch als Bollsnatzruagsmittel.)

Die Verwendung getrockneter Fische, unter denen Stockfisch und Klippfisch bei weitem die größte Be­deutung haben, reicht bei uns bis in das Mittelalter zurück. Die in Bergen in Norwegen gegründeten Hanseschen Kontore vermittelten damals die Zufuhr dieses wichtigen Nahrungsmittels nach Deutichland und anderen Ländern. Bei den damaligen langsamen Transportmitteln waren diese Trockenfifche als Schiffs­proviant und für die Versorgung fremder Länder eine wertvolle Dauerware. Aber anch bis auf dem heutigen Tag ist für Norwegen die Herstellung und der Handel mit Stock- und Klippfisch der wichtigste Zweig seiner bedeutenden Seefischereien geblieben. Ste werden in großen Massen in die Mittelmeerländer und in die Tropen ausgeführt.

Der Wert allein des norwegischen Fanges kann auf 30 bis50 Millionen Mark je nach Ergiebigkeit des Jahres geschätzt werden. Die Fangmenge betrug im reichen Jahre 1912 etwa 100 Millionen Stück Dorsch, von denen 36 Millionen Stück zu Stockfisch und 55 Millionen Stück zu Klippfisch verarbeitet wurden. Ueberhaupt übertrifft Klippfisch den Stockfisch an Menge und Wichtigkeit erheblich.

Aber außer dem Dorsch werden auch Lengfisch, Schellfisch, Brosme und Köhler (Seelachs) von alters her zur Trocknung benutzt.

Unter Stockfisch oder Rundfisch versteht man den ohne Kopf und Eingeweide, aber sonst unverletzt und ohne Salz an der Luft getrockneten Fisch. Wird er aber der Länge nach in zwei Stücke geschnitten, die nur noch am Schwanz zusammenhängen, so heißt er Rotscheer. Es gibt übrigens von allen diesen und von obigen Fischarten, je nach Größe, Beschaffenheit, Auswahl, Farbe, Art der Verpackung usw. recht ver­schiedene Handelssorten, die im Preise verschieden sind.

Der Stockfisch wird, von anderen Ländern abge­sehen, nur im nördlichsten Norwegen hergestellt, mit dem ^auptdentrum bei den Losoten, während die zweite Hauptsorm, der Klippfisch, durch ganz Norwegen, be­sonders aber im mittleren Norwegen, gewonnen wird. Der Klippfisch ist ein der Länge nach ausgeschnittener und flach ausgebreitener, mit Salzlacke getränkter und dann getrockneter Fisch. .

Hauptmarkt für die Ausfuhr ist noch heute wie im Mittelalter Bergen, weshalb der Klippfisch auch Bergerfisch" genannt wird. Nach Angabe des alten Bischofs Pontoppidan von Bergen verschiffte diese Stadt im Jahre 1752 etwa 11' 2 Millionen Pfund, und zwar in erster Linie Stockfisch, wie es auch heute der Fall ist. Hauptmarkt für Klippfisch ist Christiansund. Im Jahre 1912 führte Norwegen rund 88 Millionen Kilo Stock- und Klippfisch (1:2) aus, davon nach Ham­burg meist zur Abgabe an fremde Länder, 2312 Milli­onen Kilo im Werte von 15V4 Millionen Mark.

Früher glaubte man, bei uns in Deutschland keinen Stockfisch und Klippfisch herstellen zu können. Das ist jedoch jetzt anders geworden. Fabrikmäßig werden

von Herrn Dr. Otto Feyerabend Leutnant d. R. M. 10.

P......H. . . 50.

Arbeitervereinigung von Hersfeld und Umgegend 50.

Aus Büchse Nr. 59 Geheb. Schenklengs- feld 13.17

Aus Büchse Nr. 34 gesammelt an einem Strickabend der ifrarlit. Damen in Schenklengsfeld 19.50

Aus Büchse Nr. 108 von Gastwirt Kiel, Oberhaun , _ ,, 5.20

Bestand E"^7.87

Bisheriger Bestand 14831,45

M. 14979:32

Davon verausgabt für die Krieger im Felde, für die Monate Dezb. Jan. Febr. je M. 500 zu­

sammen

Sonstige Ausgaben

M. 1500

619.20

M. 2119.20

M. 14979.32

//

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// // /, //

//

_____ 2119.20

heutiger Bestand M. 12860.12

Es ist übersehen worden folgende Posten aufzugeben, die im Bestand ent­halten sind:

Von Em. Nathan, Schenklengs­

feld M. 10.

S. H. Büchse Nr. 38 23.09

Herrn Gymnasialdirektor Köhler

2. Rate 100.

Aus Büchstädts Weinstube

Büchse Nr. 23 20.98

Für die Krieger im Felde.

Frau E. W. M. 3.-

Dr. W. 2.-

Frl. F. W. 2.-

Ungenannt 5.

Verg. vom Roten Kreuz für die Krieger im Felde für Monat Dezbr. Januar

Febr. je M. 500. 1500.

Für Zinsen __ 24.80

Bestand M. 1536.80

Bisheriger Bestand 453.31

M. 1990.11

Davon verausgabt 102.

heutiger Bestand M. 1888.11

Für die notleidenden Ostpreußen:

Scattisch Stiftschenke M. 81.

Gemeinde Gittersdorf ^0.

Ungenannt "

Schule in Mengshausen Zj"0

Arbeiterv. Hersfeld und Umgegend »0.

Landwirtschaftlichen Kreisverein hier -,, 200.-

Bestand M. 317.50

Bisheriger Bestand 665.69

M. 983.09

An die Stadt abgeführt 950.-

M. 33.09 .

Zinsen 5.15

heutiger Bestand M. 38'.24 Für die Marine.

Stammtisch A. G. Kurpark-Restaurant M. 20 Bisheriger Bestand 371.40 heutiger Bestand 391.40

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