Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
» f^* - j± Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im
MmSmilll amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder
holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. SS
Donnerstag, den 4. Februar
14H5
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite, außerdem liegt ein Amtlicher Anzeiger bei.
Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt | sich am Vaterlande u. macht sich strafbar |
Bus der Heimat«
* (Bestätigung der Lehrer an Fortbildungsschulen.) Die „Deutsche Parlaments- Correspondenz" berichtet: Es hat sich das Bedürfnis herausgestellt, die in verschiedenen Erlassen getroffenen Bestimmungen über die Bestätigung der Leiter (Leiterinnen) und der Lehrkräfte an den Fortbildungsschulen und an den sonst in diesem Erlaß angeführten Lehranstalten zusammenzufassen und zu ergänzen. Der Handelsminister bestimmt daher folgendes: 1. An allen öffentlichen Fortbildungsschulen einschließlich der staatlich nicht unterstützten bedürfen die hauptamtlichen Leiter (Leiterinnen), Lehrer und Lehrerinnen der Bestätigung des Handelsministers, die nebenamtlichen Leiter und hauptamtlichen Lehrkräfte derjenigen der Schulaufsichtsbehörde. Das Gleiche gilt für private Fortbildungsschulen, soweit sie eine Staatsunterstützung erhalten. 2. Dieselbe Vorschrift gilt für die Handelsschulen (Handelsvorschulen) und höheren Handelsschulen sowie für die Haushaltungsschulen und Gewerbeschulen und ähnliche Anstalten für die weibliche Jugend, sofern ihnen Seminare nicht ungegliedert sind. 3. An den Schulen, mit denen Seminare zur Ausbildung von Lehrerinnen der Hauswirtschaftskunde nnd der weiblichen Handarbeiten sowie von Gewerbeschullehrerinnen verbunden sind, unterliegen nicht nur die Leiterinnen (Leiter), sondern
auch, soweit sie an den Seminaren unterrichten, die hauptamtlichen Lehrer und Lehrerinnen der mindest- riellen Bestätigung, die übrigen hauptamtlichen Lehrkräfte und die an den Seminaren tätigen nebenamtlichen Lehrkräfte derjenigen der Schulaufsichtsbehörde. Die gleichen Bestimmungen gelten für die Handels- lehrerinnenfeminare, jedoch mit der Maßgabe, daß auch die nebenamtlichen Lehrkräfte der ministeriellen Bestätigung bedürfen. Den vo: ‘
en vorstehenden Vorschriften unterliegen alle Seminare betreibenden Schulen insbesondere auch die Privatschulen, die eine Staatsunter-
stützung nicht erhalten. 4. Die Bestätigung ist in den vorgeschriebenen Fällen sowohl zur Beschäftigung auf Probe als auch zur festen Anstellung einzuholen.
* (Besuch von Kriegergräbern.) Mehrfache Gesuche um Ausstellung von Geleitscheinen znm Besuche von Gräbern gefallener Angehöriger im Operations- und Etappengebiet geben dem Kriegsministerium Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß derartigen Gesuchen ohne weiteres nicht Folge gegeben werden darf, um unerwünscht zahlreichen Reisen von Zivilpersonen in das Etappengebiet vor- zubeugen. Vor der Erteilung eines Geleitscheins ist zunächst die Genehmigung des Generalquartiermeisters oder der zuständigen, von letzterem dazu ermächtigten Etappen-Jnspektion einzuholen, auch muß durch einwandfreie Unterlagen der Ort des Grabes festgestellt sein und im übrigen die Notwendigkeit der Reise innerlich begründet erscheinen. Reisen in das Operationsgebiet kommen überhaupt nicht in Betracht. Geleitscheine für die Fahrten zum Besuch von Gräbern sind daher nur auszustellen, wenn der Gesuchsteller die Genehmigung des Generalquartiermeisters oder einer Etappen-Jnspektion zur Vorlage bringt.
):( Hersfeld, 3. Febr. Gestern Nachmittag 5 Uhr fand eine außerordentliche Sitzung der Stadt- verordneten-Versammlung im Rathaussaale statt. Veranlaßt war dieselbe, wie Herr Stadtverordnetenvorsteher Becker zu Beginn der Sitzung mitteilte, durch die Verordnung des Bundesrats vom 25. Januar 1915 über die Sicherstellung von Fleischvorräten während der Dauer der Kriegszeit. Nach dieser Verordnung sind die Städte und Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern verpflichtet, zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch einen Vorrat an Dauerwaren zu beschaffen und ihre Aufbewahrung sicher zu stellen. Bekanntlich geht das Bestreben der mit uns im Kriegszustanö befindlichen feindlichen Mächte dahin, durch Abschneidung der Zufuhr aus überseeischen Ländern unser Volk auszuhungern. Zur Abwehr dieser feindlichen Maßnahme ist eine ganze Reihe von Verordnungen durch den Bundesrat ertasten worden, die bezwecken, unser Volk vor einer Hungersnot zu bewahren, und die Verordnung über ore Sicherstellung der Fleischversorgung unserer Bevölkerung ist ein Teil derselben. — Zur Sitzung waren erschienen außer Herrn Beigeordneten e lp f e n g und Herrn Stadtrat Seelig 13 Stadtverordnete. Vom Magistat ist in der Fleisch- versorgungsangelegenheit der Beschluß gefaßt worden, zunächst einen Geldbetrag in Höhe bis zu 10 000 Mk. äur Verfugung zu stellen und wegen des Ankaufs
der Dauerware alsdann weiteren Beschluß zu fassen. Der Magistrat ist der Ansicht, daß in absehbarer Zeit ein größeres Bedürfnis zur Versorgung der Stadtbevölkerung mit Fleischware nicht hervortreten wird, da herkömmlich von den meisten Bürgern in den Monaten Dezember und Januar Schweine geschlachtet werden und daneben von vielen andern Bürgern namhafte Vorräte an Speck, Schmalz und Wurst angekauft und eingelegt worden sind. Es wird sich daher vorwiegend in erster Zeit um die Versorgung der ärmeren Klasse der Bevölkerung handeln, deren Bedarf voraussichtlich von den hiesigen Metzgern gedeckt werden kann. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß wegen des von Königlicher Regierung zu Cassel ergangenen Verbotes des Betretens der Schlachthallen durch die Viehverkäufer der hiesige Schlachthof schon seit geraumer Zeit von den Viehverkäufern gemieden wird, wodurch der an und für sich schon bestehende Mangel an Schlachtvieh in hiesiger Stadt doppelt fühlbar wird. Die Stadtverordnetenversammlung schloß sich in allen Teilen der Ansicht des Magistrats an und bewilligte einstimmig den Betrag von 10 000 Mk. zur Sicherung der Fleischversorgung der Stadtbewohner. Dabei kam zur Sprache, daß die hiesigen Metzger augenblicklich keine Vorräte an Fleischdauerware besitzen und daß es deshalb nötig sein wird, die Ware von auswärts zu beziehen. An den Magistrat wurde das Ersuchen gerichtet, bei der Beschaffung der Dauerware zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als Sachverständige hinzuzuziehen. — Von der Stadtverordnetenversammlung war am 23. November v. I. die Vornahme einer außergewöhnlichen Ersatzwahl für die erste Wählerklasse der Stadt Hersfeld aus Anlaß des Ausscheidens des Herrn Lederfahrikanten Jean Rechberg für erforderlich gehalten worden. Zur Vornahme dieser Ersatzwahl wurden heute als Beisitzer die Herren Gerichtsvollzieher Heinrich Becker und Rentner Arthur Rehn und, als deren Stellvertreter die Herren Rentner Richhard S ch i m m e l p f e n g und Juwelier Heinrich Läufer gewählt. — Ein Antrag der Gaswerksverwaltung auf Bewilligung eines Betrages von 4000 Mk. zur Erweiterung der im Gaswerk vorhandenen Gaswasserverdichtungsanlage in eine Anlage zur Herstellung von schwefelsaurem Ammoniak wurde ohne Beschlußfassung an den Magistrat zurückgegeben, da der Herr Gaswerksdirektor die Vorlage eines neuen Projektes in Aussicht gestellt hatte. — Außer der Tagesordnung wurde von Herrn Stadtverordneten H i l s ch e r t der Wunsch ausgesprochen, das Gaswerk möge im Interesse der hiesigen Fabrikarbeiter die Gaslaternen nicht schon vor 6 Uhr früh, sondern erst eine Viertelstunde nach 6 Uhr löschen. — Herr StadtverordneterHeinrichBecker brächte wiederholt die Anfertigung des neuen Chorge- stühls fürdieStadtkirchezurSprache u.hieltimJnteresse der hiesigen Schreinermeister die baldige Inangriffnahme der Arbeiten für geboten. Herr Beigeordneter Schimmelpfeng erwiderte, daß die Stadt zur Zeit nicht in der Lage sei, etwas in der Sache zu tun, da sämtliche Beamte des Stadtbauamtes zum Kriegsdienst eingezogen worden seien und ein wiederholtes Gesuch um Beurlaubung eines dieser Beamten zur Erledigung der dringend notwendigen Geschäfte des Stadtbauamtes von der betreffenden Militärbehörde abgelehnt worden fei. — Zur Erledigung lag nichts weiter vor. Der Herr Stadtverordneten-Vorsteher schloß deshalb um W Uhr die öffentliche Sitzung und die Versammlung trat in eine vertrauliche Beratung und Beschlußfassung ein.
Cassel, 2. Februar. (Neun Monate Gefängnis wegen Gehorsamsverweigerung.) Der Dragoner F. St. vom 5. Dragoner-Regiment stand gestern vor dem Kasseler Kriegsgericht, um sich wegen Gehorsamsverweigerung zu verantworten. Er befand sich am 13- Januar abends in betrunkenem Zustande in der Kantine und wurde von Kameraden gehänselt. Dadurch geriet er in Wut und es kam bald zu einer Keilerei. Der hinznkommende Unteroffizier R. gebot St., die Kantine zu verlassen- dieser Aufforderung kam der Angeklagte jedoch nicht nach- er erging sich vielmehr in Drohungen. Das Gericht verurteilte den schon öfter vorbestraften Angeklagten zu neun Monaten Gefängnis.
Nordhausen, 1. Februar. Am Sonntag den 31. Januar fuhr infolge Unachtsamkeit eines Bediensteten der auf Bahnhof Nordhausen in der Einfahrt begriffene Eilzug 121 Cassel—Halle (Cassel ab 6,35 morgens) auf einen Rangierzug auf. Die Lokomotive und ein Wagen des Rangierzuges entgleisten und wurden erheblich beschädigt. Die Lokomotive des Eilzuges wurde nur gering beschädigt. Das Lokomotivpersonal des Rangierzuges brächte sich durch Abspringen in Sicherheit. Aeußere Verletzungen von Reisenden
kamen nicht vor.
Borken, 2. Februar. Die Tochter deS Pfarrers Otto von Großenenglis ist in einem Kriegslazarett
' u den ersten Kriegs-
in Polen am Typhus gestorben. In den ersten Krie( monaten war sie im hiesigen Reservelazarett tätig.
Bringt Euerfiold znrRelchsbankl
„Gott strafe England
«
Man schreibt: In einem vielaufgesuchten Verkaufsladen eines Berliner Vororts fiel den ständigen Käufern letzter Zeit oft ein kleines hübsches, achtjähriges Mädchen auf, welches beim Betreten wie beim Verlassen des Raums mit heller Stimme „Grüß Gott" und „Ade" rief. „Ein liebes Kind, von dem man lernen könnte", dachte so mancher, auch ich. Gesteru tritt es wiederum in den starkbesetzten Laden. Aber was kommt von seinen Lippen? „Gott strafe England!" Ein betretenes Schweigen allerseits. Worauf das Kind unbefangen weiterspricht: „Sie müssen antworten: Er strafe es!" — Das Peinliche der Lage verschärfte sich nur noch. Natürlich war das alles dem Kinde von seinen Eltern beigebracht. Aber gerade diese Stimme aus Kindermund wirkte doppelt bedrückend und macht wohl allen das Unrecht klar, das in diesem „Gruße" liegt. Er hat, wie aus Zeitungsnotizen hervorgeht, schon weitere Verbreitung gefunden. Umsomehr gilt es, davor zu warnen, wenn man den Namen Gottes ernst nimmt. Die Strafe Gottes auf ein ganzes Volk und Land herab- zuwünschen, soll jeder Christ sich hüten. Wir sind nicht Richter über das Schicksal der Völker, sondern Gott allein. Ganz abgesehen davon, daß ein Gruß unter uns niemals zu einer Verwünschung gegen andere ausarten kann, weil damit der Gruß in sein Gegenteil verwandelt wird, haben wir deutschen Christen jetzt, in diesem welterschütternden Krieg mit all seiner Not, die auch uns trifft, obwohl wir überzeugt sind, mit reinem Gewissen ihn auf uns genommen zu haben, erst recht die Verpflichtung, uns das Wort der Schrift vor Augen zu halten: „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet". Als vor kurzem der Wortlaut einiger englischer Kirchengebete bekannt wurde, die gegen unser deutsches Volk und unsern Kaiser gerichtet waren, da erfaßte alle deutschen Kreise mit Recht das Gefühl tiefer Empörung. Hüten wir uns umsvmeher davor, in den gleichen Fehler zu verfallen, wie der Feind, gegen den unsere menschliche Empörung gewiß am meisten gerechtfertigt ist. Wir wollen nicht auf den Standpunkt englischen Christentums herabsinken. Ein allgemeiner „Gruß", wie der obengedachte, wäre ein bedenklicher Schritt dazu.
Die schwarzen Säger!
Unseren Seesoldaten gewidmet.
Die schwarzen Jäger!? Wer kennt den Namen, Da alle doch feldgrau nach Belgien kamen? Feldgrau der Soldat, feldgrau Offizier, Wer aber deutet denNamenmir„Die schwarzen Jäger"?
Ich, wills Euch verraten:
Das sind des Kaisers Seesoldaten, Vom Kieler und vom Nordseestrand, Sonst wenig beachtet im deutschen Land- Blau war ihr Rock und weiß ihr Kragen Und schwarz der Mantel, den sie getragen. So zogen sie stolz durch Löwen hin, Blitzenden Auges, voll tapfern Sinn.
Bei Mecheln dann und bei St. Kathrin Trieben den Feind sie vor sich hin, Schlugen ihn hart, in heißem Kampf, Trotz Granatenfeuer und Pulverdampf, Denn unsre „Trümmler", die schießen gut- Trieben den Feind mit Hurra zu Paaren, Fingen gar viele der welschen Scharen. Doch unvergänglichen Ruhmesglanz
Holten sie sich im Schwertanz Am 11. November bei Lombardzyde, 's bleibt unvergessen in aller Zeit. Da stürmten sie wild in heißem Streben Unwiderstehlich die feindlichen Gräben! In heißem Gefechte Mann gegen Mann Packten sie hart den Franzosen an - Und eh' der noch wußte, wie ihm geschah, War er geschlagen, Viktoria!
Ein Mann gegen drei! Sie Habens s geschafft.
Dem Feinde graust's vor solcher Kraft: Er gibt sich gefangen nach tapfrer Wehr, . Da streckten die Waffen wohl tausend und mehr.
Gar viele sagten mit kleinem Mut: Die schwarzen Jäger, die schießen zu gut, Sie kämpfen und stürmen ohn Widerstand,, Sind wohl Eure besten Soldaten tm Land?. So ward das Lob aus Feindesmund Ein Ehrenname zur selben Stund'. „Ihr schwarzen Jäger", so kühn und so stolz, Ihr seid aus gutem deutschen Holz! Ihr drescht, wie's Euer Kaiser will Ha'n, Den Belgier, den Franzen, den Engelsmann! So sei denn auch in fernster Zeit
Der Ehrenname Euch geweiht:
„Die schwarzen Jäger"! Drum Kameraden: Ein donnernd Hurra den Seesoldaten!!
(Kieler Zeitung.)