Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 28.
Mittwoch, den 3. Februar
1915
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite, autzerdem liegt ein Amtlicher Anzeiger bei.
Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande u. macht sich strafbar
Bus der Heimat.
* (Kein Mangel an Seife.) Die Nachricht daß die Seifenfabriken aus Mangel an Rohmaterial den Betrieb einstellen müßten, entspricht, wie dem „Frkf. Gen.-Anz." geschrieben wird, keineswegs den Tatsachen. Vielmehr herrscht in der Seifenfabrikation zurzeit eine Hochkonjunktur, wie kaum im Frieden, und bedeutende Offenbacher Fabriken haben jetzt größere Lagerbestände an Rohmaterial, denn je zuvor. Wohl ist der Preis für Seife infolge Verteuerung des Rohstoffes u. a. mehr gestiegen, aber ein Mangel an Seife wird infolge des Krieges nicht eintreten.
* (Darf man Kuchen essen?) Zu dieser Brage schreibt der Ehren-Obermeister I. Bernard, räsident des Zentral-Verbandes deutscher Bäckerinnungen in der „Voss. Ztg." Diese Frage zu erörtern, dürfte nicht überflüssig sein. Niemand will den scharfen, aber doch recht notwendigen Einschränkungen des Genusses bestimmter Nahrungsmittel, wie solche vom Bundesrat angeordnet werden, entgegentreten. Während Roggenmehl zur Brotbereitung gestreckt und verlängert wird durch Hinzunahme von Kartoffelpräparaten, wird Weizenmehl zum Semmel- gebäck mit sieben Zehnteln, zur Kuchenware nur mit fünf Zehnteln zu verwenden gestattet. Die restlichen drei Zehntel resp, fünf Zehntel müssen durch Roggen-. Kartoffel-, Mais- oder anderes Mehl ersetzt werden, Zu Kuchen werden also 20 v. H. Weizenmehl weniger verbraucht als zu Back- resp. Semmelware. Berücksichtigt man noch, daß zur Kuchenware viel Zucker, zum besseren Kuchen auch Mandeln, Rosinen, Eier nebst Butter und andere Zutaten hinzukommen, so tritt der Prozentsatz an Weizenmehl noch mehr zurück. Wer also statt Semmel Kuchen ißt, spart Weizenmehl und unterstützt in höherem Maße die Verordnungen des Bundesrats. Ein sehr nahrhaftes Genußmittel ist Zucker, der sonst in bedeutendem Quantum in das uns feindliche Ausland ausgeführt wurde. Diese Millionen Zentner Zucker sind nun in Deutschland aufgestapelt und warten ihrer Verwendung. Zum Kuchen wird recht viel Zucker verwandt, während zur Semmelware nur wenig, zum Brot fast kein Zucker, aus technischen Gründen, zu verwenden ist. Zucker haben wir in Ueberfluß. Weizen fehlt. Man verwende daher viel Zucker zu Nahrungszwecken und spare Weizen. Dies geschieht, indem man statt Semmel Kuchen ißt.
»(VersorgteuchmitDauerwaren.) In einem neuen Mahnruf des preußischen Landwirtschaftsministers zur Herstellung von Dauerfleischwaren wird folgendes ausgeführt: „Das Viehfutter ist knapp und teuer geworden und eine Aenderung ist darin vorläufig nicht zu erwarten. Die Erhaltung des Rindviehs wird trotzdem wegen der im ganzen reichen Heu- und Strohernte nicht auf Schwierigkeiten stoßen, die Schweinehaltung und Schweinemästung wird dagegen vielfach nicht mehr in dem bisherigen Umfange möglich sein. Infolgedessen hat sich der Auftrieb von Schweinen auf den Schlachtviehmärkten und das Angebot von Schweinefleisch in letzter Zeit in einer Weise vermehrt, daß es den augenblicklichen Bedarf übersteigt, und es muß mit einer weiteren starken Steigerung gerechnet werden. Diesem zeitigen Ueber- angebot würde notwendig ein unliebsamer Mangel in späterer Zeit folgen, falls nicht alle Beteiligten bald dazu mitwirken, den Ueberfluß für die Zukunft nutzbar zu machen. Dies läßt sich durch die möglichst umfangreiche Herstellung von Dauerwaren aller Art (Schinken, Speck, geräucherte Würste, Pökelfleisch, Konserven) erreichen. Richten das Fleischergewerbe und die Fleischwarenindustrie hierauf ihr Augenmerk, wobei ihnen die Unterstützung der Gemeindeverwaltungen und Genossenschaften sicherlich nicht fehlen wird, und versorgen sich namentlich die Haushaltungen bald mit angemessenen Vorräten an Dauerwaren, so wird einer Vergeudung des Ueberflusses vorgebeugt. Die jetzige Jahreszeit ist die beste für die Herstellung von Dauerwaren und für deren Aufbewahrung! Ein solches Vorgehen ermöglicht es der einzelnen Haushaltung, zu annehmbaren Preisen im Voraus einen großen Teil ihres Bedarfes an Fleisch zu decken. Der Gesamtheit bringt es den Vorteil, daß dem unausbleiblich geringen Angebot an Schweinefleisch in den spateren Monaten auch nur eine geringe Nach- frage gegenübersteht. Ein übermäßiges Steigen der Preise wird so verhütet und citier Beeinträchtigung der Volksernährung vorgebeugt werden. Das ist auch
ein Stück Kriegsarbeit, der sich die nicht im Felde Stehenden unterziehen müssen, denn zum Durchhalten gegen die Welt von Feinden, die uns einen Hungerfrieden auszwingen möchten, muß nächst der Brotversorgung auch die Fleischveksorgung gesichert werden."
* Kriegsdienst und aktiveDienstzei t. Um falsche Auffassungen zu verhüten, ist soeben amtlich mitgeteilt worden, daß die während des Feldzuges geleistete Dienstzeit später auf die gesetzliche aktive Dienstzeit in Anrechnung gebracht wird, und zwar auch für die Einjährig-Freiwilligen. Das mag ein Beispiel erläutern. Wenn also ein Kriegsfreiwilliger mit 17 oder 18 Jahren eingetreten ist. und der Krieg ist nach einem Jahre beendet, so braucht er bei der der Infanterie nur noch ein Jahr zu dienen. Und haterdieBerechtigung zumeinjährig-freiwilligenDienst gehabt, so ist damit seiner Dienstzeit Genüge geschehen. Selbstverständlich findet während des Krieges eine Entlassung nicht statt. Solange der Krieg andauert, hat jeder Mann, der bei der Fahne steht, dort zu bleiben, ebenso jeder Landsturmmann, der bei Kriegsbeginn Landsturmpflichtig war, auch während des Krieges im Landsturm verbleibt. Ueber die Kriegsdauer lassen wir uns keine grauen Haare wachsen.
»(Ungünstige Seuchen-Statistik.) Im Regierungsbezirk Caffel herrscht nach der neuesten Statistik die Maul- und Klauenseuche in den Kreisen Caffel, Eschwege, Fritzlar, Hofgeismar, Homberg, Melsungen, Rotenburg, Fulöa, Hünfeld, Hauau-Stadt und- Land, Gelnhausen, Schlüchtern, Herrschaft SchmalkaldeN und Grafschaft Schaumburg. In diesen Kreisen sind 47 Gemeinden mit 146 Gehöften von der Seuche ergriffen.
* (Für Obstgärtner.) Die Pfropfreiser können jetzt geschnitten werden; man nehme hierzu kräftige Reiser von gesunden Bäumen, nicht aus der Mitte, sondern wo möglich von der äußeren Südseite des Baumes; die mittleren Augen sind die tauglichsten, man schlage die Reiser, sortenweise zusammengebunden, am besten im Freien an schattigem Ort ein und bedecke sie mit Laub. Auch von Quitten, Johannisbeeren und dergleichen können jetzt Stecklingsreiser geschnitten und ähnlich behandelt werden.
* (Die Benutzung von Benzin für den Kr a f t- wagenv er kehr verbaten.) Durch Verfügung des stellvertretenden Generalkommandos vom 21. Januar 1915 ist die Benutzung von Benzin für jedweden Kraftwagenverkehr innerhalb des Korpsbereichs verboten worden. Nur bei mehr als 9 bis 10 Grad Celsius Kälte ist eine Beimischung von 11 Benzin gestattet. Zuwiderhandelnde werden nach § 9 b des Gesetzes über den Kriegszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
§ Hersfeld, 2. Febr. Der' am 8. März d. I. an der Obstbauanstalt der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Caffel in Oberzwehren beginnende Kursus zur Ausbildung von O b st b a u m - Wärtern ist dreiteilig. Er dauert vom 8. März ab sechs Wochen, im Monat Juli 14 Tage und im Monat Oktober ebenfalls 14 Tage. Den Teilnehmern, die von den Gemeinden entsandt werden, können bekanntlich Unterstützungen gewährt werden.
):( Hersfeld, 2. Febr. Der Batallions-Tambour Sergant F r i tz O t t e r beim Res.-Jnf.-Rgt. 71 erhielt zu Kaisers Geburtstag das „Elfe r n e K r e u z".
):( Hersfeld, 2. Febr. Von jetzt ab gilt für Po st- anweisungen noch Italien der Einzahlungskurs 100 Fr. 91 Mk.
):( Hersfeld, 2. Febr. (Berichtigung.) In dem gestrigen Bericht über den Landwirtschaftlichen Kreisverein muß es heißen: die Abrechnung von der Ausstellung hatte einen Fehlbetrag von 2018 (nicht 28.18 Mk. ergeben.
):( Hersfeld, 2. Febr. Der Vizefeldwebel Heinrich Altvater von hier, wurde zum Leutnant d. R. befördert.
):( Hersfeld, 2. Februar. (V e r l n st l ist e 138.) Jnf. Regt. Nr. 143. Res. Heinemann Katzenstein, Schenklengsfeld, schwer verw. — Jnf. Regt. Nr. 168. Musk. Wilhelm Bernhardt, Obergeis, gefallen. — Res. Jnf. Rgt. Nr. 223. Musk. Josef Dietz, Sorga L v.
Heringen a. Werra, 3Q. Januar. Ein Diebstahl wurde vor einigen Tagen in unserem Orte ausge-
führt. Zwei Diebe brachen in die Metzgerei Herrn Möller hier ein und bemächtigten sich dc
Aerrn Möller hier ein und bemächtigten sich der in der Räucherkammer hängenden Fleisch und Wurstwaren. Zwei der Tat verdächtige „kriegsgefangene" russische Polen (bei dem einen hat man 7 Pfund Geräuchertes gefunden), sind bereits verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängnis in Friedewald eingeliefert
worden.
Caffel, 1. Febr. Eine schwere Strafe verhängte die Strafkammer gegen den Invaliden Eduard G. aus Hersfeld, der im Oktober v. I. in Heimboldshausen einem ihm bekannten Schmied einen englischen Schraubenzieher im Werte von 6 Mk. gestohlen und dann für einen Schoppen Schnaps zum Verkauf angeboten hatte. Mit Rücksicht auf die Gemeingefähr-
lichkeit seiner Handlungsweise und auch wegen seiner vielen Vorstrafen verurteilte ihn die Strafkammer zu 1 Jahr Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust.
Caffel, 2. Februar. Gestern mittag gegen ^12 Uhr hat sich im Bahnhof Bettenhausen ein tödlicher Unglückssall ereignet. Der 20 Jahre alte Sohn des Bürgermeisters A. aus Escherode, der als Güterbodenarbeiter auf der Station Bettenhausen beschäftigt ist, war beauftragt worden, im Bahnhof Besorgungen zu verrichten. Während der Einfahrt des Waldkappel- Casseler Personenzuges glitt A. auf dem Bahnsteig aus. Er fiel in das Geleis hinab, wurde von der Maschine des Zuges erfaßt und auf der Stelle 'getötet. Zwei Aerzte konntdn nur noch den Tod des Verunglückten feststellen.
Gotha, 1. Februar. Am Sonnabend nachmittag 412 Uhr stieg auf dem Flugplätze der hiesigen Waggonfabrik der hiesige Fluglehrer Oswald Kahnt auf einem Zweidecker zu beträchtlicher Höhe auf. Gegen 5 Uhr stürzte plötzlich das Flugzeug steil ab und begrub den Flieger unter sich, sodaß sein Tod sofort eintrat. Ob ihn in der Höhe bei der scharfen Luft eine Ohnmacht ergriffen hat oder ob ein Defekt am Motor eintrat, war nicht sestzustellen, da der Apparat gänzlich zertrümmert war.
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Burgsinn, 31. Januar. Der Anfang der vierziger Jahre stehende Fabrikbesitzer Konrad Friedrich Fisch in Fellen kam in seinem Betriebe dem Treibriemen
zu nahe und wurde in die Transmissionsöffnung ge schleudert,- der Tod trat sofort ein.
:be warme Decke schützt ein Soldaten vor Erkrankung
SnoalWenrente u. Militärrente.
Die Invalidenrente muß, sobald die
Durch die Retchsgesetzgebung ist, wie bekannt, Vorsoge getroffen, daß der tm Kampfe für das Vaterland Invalide Gewordene, wenn es leider nicht möglich ist, ihm allen erlittenen Schaden zu ersetzen, wenigstens vor Nahrungssorgen geschützt bleibt. Jn- betracht kommen namentlich das Mannschaftsversorgungsgesetz und das Militärhinterbliebenengesetz. Wenig aufgeklärt aber ist das Publikum, wie sich die auf Grund dieser Gesetze zu erhebenden Ansprüche zn dem Ansprüche auf Grund des Reichs-Jnvalidengesetzes verhalten, mit anderen Worten, ob die Kriegsteilnehmer imFalle derJnvalidät(undebensoihreHinterbliebenen) neben der Militärrente auch nach Anspruch auf die reichsgesetzliche Invalidenrente habe. Diese Frage ist zu bejahen. Die Invalidenrente muß, sobald die Wartezeit erfüllt ist und Jnvalidät vorliegt, neben der Militärrente ohne jeglichen Abzug oder Anrechnung der einen Rente auf die andere ausbezahlt werden. Als invalide im Sinne des Gesetzes gilt bekanntlich, wer nicht mehr imstande ist, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Arbeit ein Drittel desjenigen zu erwerben, was gesunde Personen derselben Art durch Arbeit zu verdienen pflegen. Die Wartezeit dauert bei der Invalidenrente 200 Beitragswochen, wenn mindestens 100 Beiträge geleistet worden sind, anderusalls 500 Beitragswochen. Die gesamte Zeit, während welcher der Versicherte zu den Fahnen einberufen ist, bleibt beitragsfrei, Marken brauchen nicht geklebt zu werden. Trotzdem wird diese beitragsfreie Zeit bei einer späteren Rentenfest-
setzung voll angerechnet.
Die Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern haben ebenfalls doppelte Ansprüche: einmal auf Kriegs- Witwen- und Kriegs-Waisengeld nach dem Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907, sodann aber auch auf die Witwen- und Waisenrente der Reichsin- validenversicherung. Die Witwenrente erhält die invalide Witwe nach dem Tode ihres Mannes, vorausgesetzt, daß die Wartezeit vorn Manne erfüllt war. Waisenrente nach dem Reichsinvalidengesetz erhalten eheliche Kinder unter 15 Jahren nach dem Tode des versicherten Vaters unter derselben Voraussetzung.
Für die Angehörigen des zum Kriegsdienst Einberufenen dürfte es sich daher empfehlen, mit der Quitttungskarte des im Felde stehenden Versicherten recht sorgfältig umzugehen. Am besten ist es, wenn dieselben die Karte bei der Ausgabestelle (in großen Städten das zuständige Polizeirevier) abliefern und sich dafür eineAufrechnungsbescheinigung geben lassen, welche sorgsam auszubewahren ist, da auf Grund derselben nach Beendigung des Krieges unter Umständen eine neue Quittungskarte ausgestellt werden muß.
(Versorgt Euch mit Vorrat an |
Sckwcincflcisch-Dauettvart! |
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