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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Nr. 27

Dienstag, den 2. Februar

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

I Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt I sich am Vaterlands u. macht sich strafbar, j

Aus der Heimat«

* (Feldpostbriefe biszumGewichtvon 500 Gram m.) Noch einmal sei heute darauf hinge- wiesen, daß Feldpostbriefe nach dem Feldheer im Ge­wicht über 250 Gr. bis 500 Gr. für die Zeit vom 1. bis einschließlich 7. Februar von neuem zugelassen werden. Die Gebühr beträgt 20 Psg.

§ Hersfeld, 1. Februar. (ZurFrühjahrsbe-^ stellung.) Die beste Bodenbearbeitung uud sorg­fältigste Bestellung bringt dem Landwirt stets nur halben Erfolg, wenn es an der Düngung fehlt; denn unsere heutigen Kulturpflanzen wollen reichen Nähr­stoffvorrat im Boden vorfinden, wenn sie wirklich be­friedigende und die aufgewendete Arbeit lohnende Erträge bringen sollen; sie alle gebrauchen zu ihrem Aufbau im allgemeinen weitaus am meisten Kali, viel Stickstoff und weniger Phosphorsäure. In diesem Verhältnis sind die Pflanzennährstoffe auch in gutem Stallmist enthalten und sollten sie auch im Kunstdünger den Pflanzen zur Verfügung gestellt werden.

§ Hersfeld, 1. Februar. Zur Erleichterung der Besorgung mit Futter- und Düngemitteln sind in den letzten Tagen für die Dauer des Krieges 2 neue Ausnahmetarife etngeführt worden. Der eine gilt für Melassefutter mit mehr als einem Träger, d. i. ein Gemenge von Melasse mit mehr als einem im Frachtbrief zu benennenden Stoff des SpeziaUarifs 3, der andere für Seeschlick zur Verwendung als Dünge­mittel. Für Melassefutter wird die Fracht nach dem Rohstofftarif, für Seeschlick nach einem Tarif berech­net, dessen Sätze in Hinblick auf den geringen Wert des Gutes und im Interesse einer tunlichst weit- reichendenBeförderungsmöglichkeiteinegaüz besondere Ermäßigung erfahren haben. Als Mindestiracht werden für den Wagen von 10 Tonnen 3 Mk. erhoben. Die Sätze kommen aber nur zur Anwendung, wenn die Frachtbriefe in der Inhaltsangabe den Zusatz ent­halten:Zur Verwendung als Düngemittel im Jnlande".

):( Hersfeld, 1. Februar. (V e r l u st l i st e 187.) Gefr. F. Nöding gestorben infolge Krankheit Res.Äaz. Hersfeld. Ins. Regt. Nr. 82. Offizier-Stellvertreter George Both, Solms, (Kr. Hersfeld), schwer verw. Musk. Heinrich Trischmann, Rohrbach, (Kr. Hersfeld), I. v. b. ö. Tr. Gefr. Friedrich Schönewolf, Hersfeld, l. verw. Res. Ins. Regt. Nr. 83. Res. Wilhelm Feh- ling, Hersfeld, gef.

):( Hersfeld, 1. Februar. Zum Leutnant d. R. er­nannt, Vizefeldwebel der Res. Paul Gorski aus Rotenburg.

):( Hersfeld, 1. Februar. Ein Händler aus dem Landeckeramt hat wiederholt den Versuch gemacht Goldgeld aufzukaufen, um angeblich damit Rechnungen im Ausland bezahlen zu können. Solches zeugt von wenig Vaterlandsliebe, außerdem macht sich die be­treffende Person strafbar.

):( Hersfeld, 1. Februar. Wir machen darauf auf­merksam, daß das Rodeln in den öffentlichen Wegen und Straßen nach einer Verfügung vom 15. Mai 1914 verboten ist.

):( Hersfeld, 1. Februar. (Lanöwirtschaft- licherKreisveret n.)Die auf den 30.Fan. im Hotel Stern einberufene Vereinsversammlung wurde gegen 2.40 Uhr durch den stellv. Vors. Herrn Bürgermeister Groscurth, Unterhaun eröffnet. Punkt 1 der T. O. Bericht über die Vollvers. der Landwirtschaftskammer mußte ausfallen, da beide Delegierte nicht erscheinen konnten. Zu Punkt 2 erhielt Herr Dootermann, Hattenbach zu seinem Vortrag:Kann Deutschland von seinen Feinden ausgehungert werden" das Wort. Redner entledigte sich seiner Aufgabe in recht ver­ständlicher Weise und führte dabei aus, daß diese Frage heute von allen die diese ernste Zeit miter­lebten in Vordergrund gestellt würde, da grade diese von enimenter Bedeutung sei. Schon Molkte habe nach 70/71 geäußert:Der künftige Krieg wird ver­loren sein ehe noch ein Schuß füllt wenn die Ernähr­ung nicht geregelt wird." Vermögen wir, wo wir letzt von aller Zufuhr abgeschnitten sind, uns aus­reichend zu ernähren? Diese Frage müsse in der Hauptsache in 2 Gruppen beantwortet worden. Zur 1. Gruppe gehörten die Nährstoffe welche unmittelbar vom Menschen verzehrt werden können und zwar Roggen, Weizen und ein Teil Kartoffel. Zur 2. Gruppe Gerste, Heu und Stroh. Die durch den Tier­körper als tierische Nährstoffe den Menschen zugäng- lich.'set, wird nun das Brotgetreide ausreichen, um

eine genügende Ernährung des Volkes und der im Felde stehenden zu sichern. Die hierzu von der Re­gierung getroffenen Maßnahmen geben uns voll­ständigen Gewähr dafür. Nach der Ernteschätzung vom Jahre 1913 wurden in Deutschland geerntet 5 Millionen Tonnen Weizen und 1211 Mill. Tonnen Roggen. Der Ernteertrag sei im Jahre 1914 leider etwas geringer gewesen. Da jedoch die Anbaufläche größer und das Erntewetter sehr gut gewesen sei, könne, wenn man die gute Qualität und die vermehrte Anbaufläche zusammenfasse, der Ertrag von 1913 auch für 1914 zu Grunde gelegt werden. Von diesem Er­trag sind für Aussaat, sowie nicht mahlfähiges Ge­treide 212 Mill. Tonnen in Abzug zu bringen, sodaß 133/4 Mill. Tonnen für Brotgetreide übrig bleiben. Unter der Berücksichtigung, daß zu unsern 68 Mill. zählenden Bevölkerung noch die von uns besetzten Teile wie Polen, Belgien sowie ein Teil in Frank­reich deren Bevölkerung außerordentlich Not leidet von unserem Brotgetreide mit leben müssen, so fehlt uns ein Teil, welcher durch die von der Re­gierung angeordneten Maßnahmen ersetzt werden muß. Hier muß aber ein jeder Einzelne Mithilfen damit durch den Erfolg der Maßnahmen jede Not schon im Keime erstickt werden kann. Dazu kommt noch, daß die Körner schärfer auszumahlen sind, wo­durch allerdings die Kleie vermindert wird. Leider wird der Wert der angeordneten Maßnahmen nicht in allen Kreisen der Bevölkerung richtig erkannt und sogar den Maßnahmen der Regierung ein gewisser pas. Widerstand entgegengesetzt. Deshalb sei es er­forderlich, daß in allen Berufsklassen auf die Maß­nahmen hingewiesen werde, damit sich jeder den Ein­schränkungen unterwerfen und sich jedem Volksge­nossen die Ueberzeugung aufdränge, daß durch die Streckung von Roggen und Weizen mit Kartoffel die Getreidevorräte zu verlängern bezweckt werden soll. lO°/o Kartoffelzusatz bedeute 1 Million Tonnen Brot­getreide oder 17 kg. auf den Kopf. Durch das Verbot Roggen und Weizen zu verfüttern werden auch nach 20 kg. pr. Kopf gewvüc», fodaß es also an Brotge­treide nicht fehlt. Der Begehr nach Weißbrot ist sehr gestiegen, jedoch nur für Kranke notwendig, dagegen für einen gesunden Menschen gut entbehrlich. Da 6 Mill. Tonnen Weizen aus dem Ausland eingeführt wurde und eine Einfuhr jetzt nicht möglich ist, muß eine Einschränkung des Weizenverbrauches eintreten. Zu begrüßen sei, daß in den letzten Jahren bei den Kartoffeln ein gesteigerter Ertrag erzielt wurde. In den Jahren 1909 bis 1913 wurden durchschnittlich 475 Millionen Doppelzentner Kartoffel geerntet, welche Menge auch für 1914 angenommen werden kann. Da für dieses Jahr eine größere Anbaufläche in Frage kommt sind für Aussaat 90 Millionen Doppelzentner in^ Abzug zu bringen. Ferner wurden seither 45 Million Doppelzentner für tech. Zwecke verbraucht, welche durch angeordnete Einschränkung auf 30 Mill. Doppelzentner zurückgegangen ist. 50 Million Doppel- zentnerffind jährlich in den Mieten und Kellern verfault. Durch die vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel zur Kartoffeltrocknung wird auch dieser Verlust stark gemindert, sodaß noch größere Mengen zum Ver­füttern bleiben. Bei einem sparsamen Verbrauch aller uns zur Verfügung stehenden Produkte ist unsere Ernährung sicher gestellt, jedoch muß sich jeder Einzelne der Ernst der Zeit bewußt sein. Wie steht es nun mit der Ernährung unseres Viehbestandes? Leider wurden immer mehr ausländische Futtermittel zur Ernährung unseres Viehbestandes verwendet und 60 Millionen Doppelzentner Futtermittel aus dem Ausland eingeführt. Da mit Ausbruch des Krieges die Einfuhr stockte ist es schwer diese Mengen jetzt zu ersetzen. Als Futtermittel stehen uns heute zur Ver­fügung Kartoffelflocken, die im Jnlande erzeugte Gerste, welche durch das Brennerei und Brauerei Einschränkeverbot erübrigt wird. Da muß die Me­lasse wieder mehr als Viehfutter Verwendung finden. An Melasse wurden 43 Millionen Doppelzentner er­zeugt und nur 16 Millionen Doppelzentner verfüttert. Der Rest wurde entzückert und zur Gewinnung von Spiritus verwendet. Heute muß die ganze Melasse zur Fütteruug Verwendung finden, da es das billigste ist was uns zur Verfügung steht. Auch die Rüben- blätter- u. Köpfe müßten verwendet werden. Da Hafer an Klauenvieh zu füttern verboten ist, muß das Sommerfruchtstroh und die Spreu zur Fütterung verwendet werden. Die Viehbestände müßten wegen den Nahrungsmittel von tierischer Herkunft unbedingt erhalten bleiben, inbesondere da die Einfuhr dieser Produkte unterbleibe und es daher an Fett und Butter fehle. Pflicht sei es zu sparen wo es nur ginge, auch dürfe es an Aufklärung darüber nicht fehlen. Es habe sich leider gezeigt, daß alle Auf­klärungen nicht viel nutzten und somit verschärfte Maßregeln ergriffen werden müßten, deshalb ergehe an alle der dringende Mahnruf,Heraus mit den Vorräten". Die Mitarbeit, die verlangt werden muß, darf nicht erlahmen genau wie die Zuversicht zu siegen, aber auch dazu gehört diese Maßnahme, denn auch einer Knappheit muß vorgebeugt werden. Wenn wir die Pflicht haben unser Volk mit Nahrungsmittel tierischer Herkunft zu versorgen müssen auch Mittel und Wege gefunden werden, dieses zu ermöglichen,

deshalb sei es zu begrüßen, daß einzelne Haushaltungs­vorstände sorgten, daß die Küchenabfälle in den Vieh­stall wanderten. Hier müssen Stadtverwaltung und Schule Hand in Hand arbeiten wie es Berlin mache, dort bringen die Kinder die Küchenabfälle mit zur Schule wobei täglich ca. 125 000 kg. Futter zusammen kommen. Durch diese Arbeit hinter der Front leisten wir unserem Vaterland unschätzbaren Dienst und sind geeignet, daß England sein Wunsch uns auszuhungern nicht erfüllt wird. Sie können uns nicht aushungern! Es muß nur jedermann ernstlich darauf bedacht sein, mit durchzuhalten, im schlimmsten Falle ein kleines persönliches Opfer zu bringen. Die deutsche Land­wirtschaft aber wird in diesen Zeiten der Not eine besondere Probe ihres Könnens ablegen, indem sie nach den besterprobten Methoden wirtschaftet und haushält. Am Kriegsende wird ihr dann das Zeug­nis ausgestellt werden können, neben unserer mili­tärischen und finanziellen Kraft war es die deutsche Landwirtschaft, die die Pläne unsere Feinde zu Schanden gemacht hat. Redner schloß seinen ein- stündigen sehr lehrreichen Vortrag mit den Worten: Die Augen klar, das Herz fest, der Kopf hoch, mit solchen Männern ist auch der Krieg zu gewinnen. Der stellv. Vors. dankte dem Redner und machte noch­mals auf die Maßnahme der Regierung aufmerksam. Grenzebach- Niederaula regte an, daß die Aufschüttung der Getreidevorräte vorschriftsmäßig geschehe, damit die Ausmessung nicht zum Schaden des Besitzers er­folge. Auch wurde auf die in Frankreich erbeuteten Zuckerrüben zur Viehfütterung hingewiesen. Weiter wurde noch auf den rechtzeitigen Anbau der Früh- kartoffel aufmerksam gemacht. Der Verein beabsichtigt wenn genügend Bestellungen eingehen Frühkartoffel zur Saat summen zu lassen. Wer noch bestellen will muß es bei dem Vorstand anmelden. Als Rechnungs­prüfer wurde Herr Oberlandmesser Kussin gewählt. Die Abrechnung von der Ausstellung hatte einen Fehlbetrag von 28.18 Mark ergeben. Da weiteres nicht vorlag wurde die Versammlung gegen 4-40 ge­schlossen. X

Langenfalza, 29. Januar. Zwei Arbeiterinnen des Wadsackschen Rittergutes in Hornsömmern setzten sich bei der Rückkehr vom Felde in die Schoßkelle des Wagens und stürzten ab. Während die eine ohne Schaden davonkam, fiel die andere so unglücklich, daß sie unmittelbar darauf verschied.

Fulda, 30. Januar. Herr Hauptmann und Batte­riechef Seebohm, von Fulda, gegenwärtig in Frank­reich Führer der Ersatzabteilung des Feldartillerie- Regiments Nr. 47 ist zum Major befördert und mit dem eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden.

Großheringen, 28. Januar. Zwei Landsturmleute von den Naumburger Jägern, die Brückenwache hatten, wurden vom Schuellzuge erfaßt und bei Seite ge­schleudert. Der eine scheint mit Stoß- und Quetsch­wunden davon gekommen zu sein, während der andere schwer verletzt ist. Wahrscheinlich haben die Ver­unglückten im Schneegestöber beim Vorüberfahren des Güterzuges den Schnellzug überhört.

KranleaverAcherung und Wochenhilfe.

Der Bundesrat hat seiner Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 wegen Gewährung einer Reichs- wochenhUfe während der Kriegsdauer eine neue Ver- orduung folgen lassen, welche jene in verschiedenen Punkten ergänzt und zugleich, ebenfalls für die Kriegsdauer, einige Einzelheiten aus dem Gebiete der Krankenversicherung zweckdienlich regelt.

In ersterer Beziehung wird namentlich dafür ge­sorgt, daß die Wochenhilfe aus Reichsmitteln auch den Ehefrauen von Kriegsteilnehmern zugute kommt, die zur Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge gehören und deshalb nicht nach der Reichsversicherungsordnung gegen Krankheit versichert sind. Auch wird das Recht auf Wochengeldbezug für diejenigen landwirtschaftlich Beschäftigten klargestellt, die gemäß § 418 der Reichs- versicherungsordnung auf Antrag ihrer Arbeitgeber von der Versicherung befreit sind.

Hinsichtlich der Krankenversicherung wird im An­schluß an das Notgesetz vom 4. August 1914 das Recht aus Erhaltung gewisser Anwartschaften in einem den Kriegsteilnehmern günstigen Sinne weiter ausgebaut, der Begriff der Hausgewerbtreibenden wird zeitgemäß erweitert, die kraft statutarischer Bestimmungen gegen Krankheit versichert werden können, und es werden aus dem Gesetz, betreffend Sicherung der Leistungs­fähigkeit der Krankenkassen, vom 4. August 1914, die notwendigen Folgerungen auf die Vorschriften über die Gleichwertigkeit der Kaffenleistungen gezogen.

Die Begründung von Bundesratsvorlagen pflegt nicht, wie es bei Gesetzentwürfen der Fall ist, öffent­lich bekannt gegeben zu werden. Dieser Umstand hat nach Verkündung der Bekanntmachung vom 3. Dez. 1914 zu zahlreichen Zweifeln und Anfragen Anlaß gegeben. Deshalb sind diesmal dem Text der neuen Bundesratsverordnung bei ihrer Wiedergabe in der Nordd. Allg. Ztg." eingehende Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen angeschlossen, die nunmehr wohl von vornherein jeden Zweifel beiertigen werden.