Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^H^ für den Kreis Hersfeld MÄr KWblatt
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Nr. 24.
Freitag, den 29. Januar
1915
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.
| Wer Brotgetreide verfüttert^ | sich am Vaterlands u. macht sich strafbar I
Bus der Heimat«
* Vom Lande wird unter dem 24. d. Mts. geschrieben : Da wird in den Zeitungen immer geschrieben und gewarnt, keine Kuchen zu backen 'und sparsam mit dem Mehl umzugehen. Doch fallen diese Mahnungen sehr ost auf unfruchtbaren Boden. Da wird in vielen Familien gebacken, öffentlich in den Privat- Backösen und heimlich in der großen Ofenkachel, ganz besonders am Vortag der Hausschlachtungen und auch an den Sonnabenden wie in normalen Zeiten. Bedenken denn diese Leute gar nicht, daß sie bei ihrem Tun und Treiben nur für den Feind und gegen ihr eigenes Vaterland arbeiten? Wollen sie sich denn gar nicht eines besseren belehren lassen, daß Hunger uns zwingen könnte, einen sehr unvorteilhaften und nachteiligen Frieden schließen zu müssen? Darum wird es vonnöten sein, die schärfsten polizeilichen Maßnahmen anzuwenden, um diese Leute zur Einsicht zu bringen und zur Umkehr zu zwingen, ehe es zu spät ist.
* jV o l l m a ch t e n d e r K r i e g s t e i l n e h m e r.) Vollmachten und andere Schriftstücke der Kriegsteilnehmer müssen zur Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten im Inlands vielfach in öffentlich beglaubigter Form ausgestellt werden. Dazu waren im allgemeinen nach bisherigem Recht nur die Kriegsgerichts- und Oberkriegsgerichtsräte zuständig. Die Schwierigkeiten für die Soldaten, diese Beamten zu erreichen, haben im September 1914 das Aeltesten-Kollegium dazu veranlaßt, den Bundesrat zu bitten, daß die Beglaubigung auch durch den zunächst vorgesetzten Offizier oder Beamten erfolgen darf. Die Bekanntmachung vorn 14. Januar d. I. hat in dankenswerter Weise diesem Anträge entsprochen und die militärischen Disziplinarvorgesetzten oder die vorgesetzten Beamten für zuständig erklärt, die Unterschrift der Militärpersonen öffentlich zu beglaubigen. Die Formvorschristen sind weniger streng als im Frieden, und außerdem ist die Stempelfreiheit ausgesprochen. Allerdings gilt die Stempelfreiheit nur für die öffentliche Beglaubigung, nicht für die Vollmacht felbst. Die erleichternde Vorschrift gilt auch für frühere Beglaubigungen durch die Vorgesetzten, die nach Kriegsausbruch ausgefertigt sind.
§ Hersfeld, 28. Januar. Die Pfarrer Gönner- m a n n zu Weiterode, Kr. Rotenburg a. d. Fulda und der Pfarrer Jtzenhäuser zu Sebbeteroüe Kreis Ziegenhain, wurden zuOber-Schulinspektoren ernannt.
§ Hersfeld, 28. Januar. Auf die im Inseratenteil der heutigen Nummer abgedruckte Bekanntmachung betr. Z w i s ch e n s ch e i n e zu den 5°/o R e i ch ss ch a tz- anweisungen sei auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht.
):( Hersfeld, 28. Januar. Mit dem „Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden: Eü. Feyerabend Leutnant d. R. im bay. Jnf. Rgt. Nr. 20 und Otto Feyerabend Vizefeldwebel im Rhein. Pionier- Batl. Nr. 30, Söhne des Herrn Superintendenten Feyerabend.
):( Hersfeld, 28. Januar. Durch Kgl. Verordnung ist für 1915 der Beginn der Schonzeit für weibliches Rehwild und Fasanenhennen auf den 1. März und für Hasen auf den 1. Februar festgesetzt worden.
):( Hersfeld, 28. Januar. Befördert zu Majoren die Hauptleute und Lehrer D ö r i n g und Wetze- rich an der hiesigen Kriegsschule,- der Hauptmann und Batteriechef Gfchwind im Feld-Art.-Rgt. Nr. 73. komdt. z. Dienstl. als Lehrer für die Verstärkung der hiesigen Kriegsschule. Zu Hauptleuten die Oberleutnants Weymer ö. R. Feld-Art.-Rgt. Nr. 51 jetzt bei d. Etapp Jnspekt. 7.,- B e ck d. R. d. Jnf.-Rgt. 145, jetzt bei Ers. Depot des Jns.-Rgt. Nr. 145. — Spannagel d. L. a. D. zuletzt von der Landwehr Jnf. 2. Aufgeb. jetzt im Erf.-Batt. d. Jnf. Rgt. Nr. 32. Dehnhardt d, L. a. D. zuletzt von d. Landwehr Jnf. 1. Aufgeb. jetzt bei Ers. Batt. ö. Res. Jnf.-Rgt. Nr. 82. Zu Leutnants d. Res. die Vizefeldwebel Schulz im Res. Jnf. Rgt. Nr. 234, Nessel, tm Brig.-Ers.-Batt. 43 des Jnf.-Rgt. Nr. 83.
Cassel, 25. Januar. Der Landesausschuß hat außer den bereits erwähnten Beschlüssen den Voranschlag der Landeskreditkasse, den Voranschlag der Landesbrandkasse, die Voranschläge der Leihbanken bezw. Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda, und Hanau, ine Voranschlägeder Landkrankenhäuserzu Cassel, Eschwege, Hersfeld, Hanau, Fulda, Schmalkalden und Rinteln im einzelnen durchberaten und nach den Anträgen der Landesverwaltung genehmigt. Ebenso wurden die
Voranschläge der Jrrenheilanstalt zu Marburg, der Taubstummenanstalt zu Homberg, des Landeshospitals zu Haina, der Korrektions- und Landarmenanstalt zu Breitenau, des Landesarmenverbandes für den Re- gierungs-Bezirk Cassel, des Landeshospitals zu Merx- hausen, die Voranschläge für die Landesbibliotheken zu Cassel und Fulda, sowie die Voranschläge für die Landstraßen- und Landwegebau-Verwaltung und des Viehseuchefonds, beraten und gutgeheißen. Die nächste Sitzung des Landesausschusses, und zwar die letzte vor der diesmaligen Tagung des Kommunallandtages am 11. April, wird Mitte März abgehalten werden.
Gotha, 26. Januar. Wegen gewerbsmäßigen Wuchers wurde vor der hiesigen Strafkammer gegen den Bäckermeister August Koch von hier und Wilhelm Eberus verhandelt. Koch und Eberus eröffneten gemeinsam ein Geldleihgeschäft und gaben das Geld zu Wucherpreisen ab. Das Urteil lautete für Koch auf zehn Wochen Gefängnis, für Eberus aber, der noch eine dreimonatliche Gefängnisstrafe wegen Betrugs in Dresden absitzen muß und die mit angerechnet wird, auf 23 Wochen Gefängnis.
Fulda, 27. Januar. Ueber eine eigenartige Naturerscheinung wird aus einer Anzahl Orte der Vorder- rhön berichtet, daß daselbst Sonntag in der vierten Morgenstunde ein hellaufleuchtender Lichtstrahl und danach ein starker Schlag wahrzunehmen war, sodaß viele Einwohner aus dem Schlafe aufgeweckt wurden und an manchen Häusern die Fensterscheiben klirrten. — Auch in Fulda ist dieser helleuchtende Schein am Himmel wahrgenommen worden. Es handelt sich wahrscheinlich um ein gewaltiges niedergegangenes Meteor.
Die Beschäftigung der Kriegsgefangenen.
In der Oeffentlichkeit scheint vielfach die Ansicht vertreten zu sein, daß die Kriegsgefangenen ihre Zeit nutzlos verbringen, jedenfalls erfolgen fortgesetzt noch von falschen Voraussetzungen ausgehende Anregung zu vorteilhafterer Ausnutzung dieser Arbeitskräfte. Hierzu wird uns von zuständiger Seite folgendes mitgeteilt:
Von vornherein ist der größte Wert darauf gelegt worden, eine nutzbringende Verwendung der Kriegsgefangenen zu erreichen, ohne daß dadurch eine Beschränkung der Arbeitsmöglichkeiten der einheimischen Arbeitslosen eintritt. Zu diesem Zweck sind zahlreiche — staatlichen und gemeinnützigen Zwecken dienende- Arbeiten für die Gefangenen vorgesehen. Teils sind sie schon längst im Gange, teils noch in Vorbereitung, an vielen Stellen, die nicht nahe genug bei den großen Gefangenenlagern liegen, werden besondere kleinere Lager eigens hierfür errichtet, wodurch naturgemäß einige Zeit bis zum Beginn der Arbeiten vergeht. Die Arbeiten erstrecken sich hauptsächlich auf die Kultivierung von Mooren, und Oedlündereien in den Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein und Brandenburg, und auf Koliorationen in verschiedenen Provinzen, wodurch eine Vergrößerung der Anbaufläche und eine Erhöhung der Ernteerträgnisse erreicht werden soll. Weitere nutzbringende Verwendung der Kriegsgefangenen erfolgt bei der Regulierung unserer Flüsse und beim Ausbau der Wasserstraßen, beim Eisenbahn- und Wegebau.
Von besonderer Bedeutung war die Hülfe, die ein großer Teil der Gefangenen, namentlich in den östlichen Provinzen, (zu Zeiten bis über 10 000), der Landwirtschaft bet der Einbringung der Hackfrucht- ernte geleistet hat. Nachdem der Arbeitsmarkt sich für die Arbeitslosen erheblich gebessert hat, erfolgt zur Zeit auch schon eine Verwendung der Kriegsgefangenen zu Aushilfe in der Industrie und in gewerblichen Betrieben. Keinem Gesuche auf Ueber- lassung von Kriegsgefangenen zu Arbeiten wird aber entsprochen, ohne daß sich die zuständigen Zivilverwaltungsbehörden, in letzter Linie die „Reichszentrale der Arbeitsnachweise", davon überzeugt habeu, daß für die betreffenden Arbeiten keine einheimischen Arbeitslosen vorhanden sind. Daß in dieser Beziehung durchaus streng verfahren wird, beweisen am besten die mancherlei Klagen und Beschwerden darüber, daß die Heeresverwaltung mit der Ueberlassung von Kriegsgefangenen nicht entgegenkommend genug sei. Vielfach hat das aber auch seinen Grund darin, daß es sich um Arbeitsgelegenheiten handelt, zu denen Kriegsgefangene natürlicherweise nicht herangezogen werden können, z. B. weil sie nicht abgesondert, oder nicht genügend bewacht werden können.
Soweit die Kriegsgefangenen nicht zur Außen- arbeit herangezogen werden, findet sich ausgedehnte Verwendung für sie in den Lagern selbst, bei deren Errichtung und auf den Truppenübungsplätzen, bei Instandhaltung der Wege und im Wirtschaftsbetrieb. Aus allen dürfte somit hervorgehen, daß für Die Kriegsgefangenen reichliche Arbeitsgelegenheit ge- funden ist.______________________________
Papier-elken fürs Feld.
Das Papier gehört zu unseren besten Wärme- schutzmitteln. Schon einige Lagen davon genügen,
um den Körper oder einzelne Körperteile, wie z. B. die Füße, völlig warm zu halten. Diese Eigenschaft läßt sich dazu ausnützen, für unsere im Felde stehenden Truppen eine billige und sehr zweckmäßige Liebesgabe herzustellen, nämlich Decken und Muffen, die in der kalten Winterzeit sicherlich vielen Soldaten willkommen sein werden. Große Kosten macht die Herstellung dieser Dinge nicht, da man dazu altes Zeitungspapier sowie Stoffreste der verschiedensten Art verwenden kann. Ein sehr einfaches und leicht von jedermann auszu- führendes Verfahren zur Herstellung von Papierdecken rührt vom Rektor N. Nicolaisen in Apenrade her, der es zur Verhütung geschäftlicher Ausbeutung gesetzlich schützen ließ, es jedoch der freien Liebestütigkeit in uneingeschränkter Weise zur Verfügung stellt. Insbesondere ergibt sich hier eine leichte und dankenswerte Aufgabe für die Jugend (größere Schüler und Schülerinnen), durch die in der kalten Jahreszeit in einfachster Weise Tausende und Abertausende von Soldaten mit den zur Erhaltung ihrer Kampftüchtigkeit so notwendigen Wärmespendern versehen werden können.
Um aus Papier Decken herzustellen, verfährt man in der Weise, daß man alte Zeitungen zunächst einmal zusammenknüllt und sie dann reibt, so daß die im Zeitungspapier enthaltenen mineralische Beschwerungsstoffe vor allem Kalk usw. herausfallen. Natürlich darf man beim Reiben das Papier nicht zermürben oder gar zerreißen, da ja nur eine zusammenhängende Papierdecke den erwünschten Wärmeschutz gewährt. Hat man das Papier eine ^Zeitlang vorsichtig gerieben, so daß es weich, schmiegsam, federleicht und luftig geworden ist, so breitet man die Bogen wieder aus und legt sie für den Gebrauch aufeinander. Dann benutzt man einen großen Tisch, der die Größe der herzustellenden Decke haben muß, oder noch besser den Fußboden, um die Papierlagen übereinander zu schichten. Das muß derart geschehen, daß die Dicke der Papierschicht überall gleichmäßig ist, und daß nirgends luftdurchlässige Zwischenräume entstehen. Am besten verfährt man in der Weise, daß man den Umriß der Decke aufzeichnet und dann jeden folgenden Bogen öach- zielartig so auf den darunter liegenden legt, daß er die Hälfte dieses unteren Bogens bedeckt. Hierdurch entstehen regelmäßige Schichten, die je nach der Lage des Bogens in der Decke bald aus einem, bald aus zwei, bald aus vier Bogen bestehen. Diese Unregelmäßigkeiten gleicht man dadurch aus, daß man auf die Schichten mit nur einem Bogen weitere drei Bogen, auf die mit zwei Bogen hingegen weitere zwei Bogen legt, so daß überall eine aus vier Bogen bestehende Schicht vorhanden ist. Darauf legt man dann weitere derartige aus vier Schichten bestehenden Lagen, und so fährt man fort, bis man acht oder zwölf Lagen übereinandergelegt hat, wodurch die Decke warm und dabei doch nicht zu schwer wird.
Man umnäht nun in etwa 5 Zentimeter Entfernung von der Kante mit einer langen spitzen Nadel und mit Baummollgarn in langen Stichen zuerst den Rand der Papierschichten, so daß diese nicht mehr aus- einanderfallen können. Hierauf näht man in Rauten oder in senkrecht sich schneidenden Linien der Länge und Ouere nach durch die ganze Decke hindurch. Die Nähte dürfen nicht zu eng aneinander sein, damit die Dauerhaftigkeit nicht durch zu viele Stiche leidet. Das Ganze wird dann oben und unten in Stoffreste eingenäht oder falls man solche nicht zur Hand hat, kaufe man den ja sehr billigen Barchent (20 bis 30 Pfennige das Meter), mit dem man die Ober- und Unterseite, der Papierlagen bedeckt, worauf er festgenäht wird. Das Festnähen geschieht in der Weise, daß man aus dem Barchent ein entsprechendes Stück schneidet oder, falls die Stoffbahn nicht groß genug ist, ein solches daraus oder aus Stoffresten zusammennäht und die Nähte ausbügelt. Dann wird der Stoffüberzug auf das Papier gelegt und in einer Entfernung von drei Zentimetern von der Kante rings herum auf dem Papier festgenäht. Hierauf dreht man das Ganze um und näht auf der anderen Seite der Einlage öle andere Stoffbahn in gleicher Weise auf. Das herausstehende Papier schneidet man ab, die Kanten übernhlagt man mit Stoff, zu welchem Zwecke man die eine Stoffbahn um einige Zentimeter größer halten muß als die andere. Man legt sie um und säumt ue artz nachdem man sie vorher mit Nadeln festgesteckt hat. ^djltepud) muß man noch dafür sorgen, das sich die Paplerern- lage nicht verschiebt. Zum diesem Zwecke führt man in gleichmäßigen Abständen einen Wollfaden durch die Decke und Einlage hindurch und wieder zurück und verknotet ihn dann in ähnlrcher Weise wie ine» bet der Herstellung von Matratzen geschieht.
Ebenso wie die Decken lassen sich nach dem gleichen Verfahren auch Muffe herstellen, die eigentlich weiter nichts sind, als eine kleine dafür aber vielleicht dickere Deck, die man zusammenrollt, fodaß die Hände und Unterarme darin Platz finden. Es empfiehlt sich, sowohl für die Decken wie für Muffe eine möglichst unauffällige Farbe der Stvffbedeckung zu nehmen, am besten das bekante Feldgrau, das sich von den Uniformen und Mänteln nicht abhebt.