Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Nach einem Erlaß des Kriegsministeriums können junge Leute im Alter von 17 Jahren, in die Unteroffizierschulen Wcißenf.ls und Treptow a. R. eingestellt werden, auch wenn sie noch nicht felddienstfähig sind.
Da die Einstellung jederzeit erfolgen kann, werden diejenigen jungen Leute, welche Lust haben in eine Unteroffizierschule einzutreten, aufgesordert, sich aus dem Geschäftszimmer des Bez.-Kdos. zu melden.
Hersfeld, den 28. Dezember 1914.
Königliches Bezirkskommando.
2^ ^^ Berlin, den 5. Dezember 1914.
I. e. 3551.
Auf den Bericht vom 25. v. Mts. — I. A. II.
S. 115.14 — betreffend Beurkundungen von
Sterbefallen von Kriegsteilnehmern.
5 Anlagen zurück.
Es unterliegt keinem Bedenken, wenn die Standesbeamten Sterbefälle von Militärpersonen auch auf Grund der ihnen unmittelbar von den Truppenteilen zugehenden Anzeigen in das Sterberegister eintragen. Der durch meinen Erlaß vom 19. Oktober d. Js. — I a. 2966 — mitgeteilte Erlaß des Kriegsministeriums vom 11. Oktober d. Js. bezweckte nur eine Erleichterung der Truppenkommandeure und beseitigt deshalb die in der Verordnung vom 20. Januar 1879 begründete Zulässig- keit von direkten Einzelanzeigen nicht, sofern diese nur von der gemäß § 14 b a. a. O. zuständigen Stelle erstattet werden. Im Uebrigen läßt der § 14 b für alle Militärpersonen, die zu einer Truppe gehören, wahlweise zu die Anzeige durch den Regimentskommandeur oder durch den Kommandeur des betreffenden Ersatztruppenteils, also des Ersatztruppenteils derjenigen Truppe, der der Verstorbene angehörte. Hieran ist umsomehr festzuhalten, als damit für den Standesbeamten der einfachste Weg gegeben ist, Mitteilungen die ihm etwa von zur Anzeige nicht zuständigen Unterbefehlshabern der mobilen Truppe oder auch von anderer glaubwürdiger Seite direkt zugehen, dem Ersatztruppenteil zur Erstattung der vorgeschriebenen Anzeige zu übermitteln. In solchen Fällen wird vielfach sogar schon die amtliche Bestätigung des Inhalts der Anzeige durch den Kommandeur des Ersatztruppenteils ausreichen, um dem Standesamt die Unterlage zur Eintragung im Sterberegister zu gewähren, da in der amtlichen Bestätigung der betreffenden Angaben eine Anzeige des sie bestätigenden Kommandeurs unbedenklich erblickt werden kann.
Dabei mache ich darauf aufmerksam, daß der § 13 der Allerhöchsten Verordnung eine bestimmte Form der dienstlichen Beglaubigung nicht vorschreibt, und daß die Vorschriften im § 2 Ziffer 6 unb § 3 Ziffer 6 der Anlage 9 zur Heeresordnung nur die Bedeutung einer Dienstanweisung an die Truppenstäbe haben. Im Sinne des § 13 der Verordnung wird als ausreichende dienstliche Beglaubigung jedenfalls stets die Unterstempelung der Anzeige mit dem Regimentssiegel bezw. dem Siegel des betreffenden Ersatztruppenteils angesehen werden können; es liegt aber auch kein Grund vor, die bloß handschriftliche Vollziehung oder Beglaubigung durch die anzeigeberechtigte Stelle zurückzuweisen, wenn die Anzeige
^?r^^"d Inhalt zu Zweifeln an ihrer Echtheit keinen Anlaß bietet.
Für den Standesbeamten kommt es überall nur darauf an, daß ihm eine Anzeige von der zur Anzeige berufenen ereile (§ 14 litt a und b) zugeht, und daß die Anzeige ihm m dienstlich beglaubigter Form über- zweisellos^erhelst ^ ^ amtliche Bestätigung des Inhalts . « Uebrigen wird gerade die Vermittlung der betreffenden Ersatztruppenteile kleine Unvollständigkeiten oder Unkorrekcheiten am schnellsten beseitigen können. Die mobilen Truppen sind unter allen Umständen mit Rückfragen zu verschonen.
Ich vertraue, daß danach die Einzelfälle für die Erledigung keine besonderen Schwierigkeiten bieten und baff bie Standesbeamten sich deren Erledigung im Rufammen, arbeiten mit den heimischen Behörden nach Kräftenan- nehmen werden, um ohne weitere Belastung der im Felde stehenden Truppenteile den Interessen der Hinterbliebenen der gefallenen Krieger tunlichst entgegenzukommen.
Die Berichtsanlagen folgen zur entsprechenden Erledigung zurück.
Im Austrage: gez. v. Jarotzky.
An den Herrn Regierungspräsidenten in Schleswig. m Abschrift zur gefälligen Kenntnis und gleichmäßigen Verständigung der Standesbeamten.
Im Austrage: gez. v. Jarotzky.
An die Herren Regierungspräsidenten (ausg. Schleswig) und den Herrn Oberpräsidenten von Berlin.
, Cassel, den 18. Dezember 1914.
;JUs "bersende ich mit dem Ersuchen, die Standes- amier^ m den Landgemeinden mit Weisung zu versehen. mobitS E e§ ^ selbstverständlich voraus, daß die ^.Truppen auch m Berichtigungssachen (88 65 66 § Pers onenstandgesetzes) von den Standesämtern nicht um Vernehmungen (Anhörung von BE anA gangen werden. In allen minder wichtigen Fällen in ^uen es sich nur um eine Formsache handelt, wird von der Anhörung der im Felde stehenden Beteiligten abae= )e^en werben können. Erscheint die Anhörung notwendia und kann die Sache nicht bis zur Beendigung des Krieges zuruckgestellt werden, so ist es den übrigen Beteiligten
zu überlassen, eine Aeußerung des Betreffenden beizu- bringen. (A. I. 5704.)
Der Regierungs-Präsident. v. B e r n st o r f f.
An die Herren Landräte des Bezirks.
* *
Hersfeld, den 29. Dezember 1914.
Vorstehend abgedruckten Ministerial-Erlaß etc. bringe ich zur Kenntnis der Herren Standesbeamten in den Landgemeinden des Kreises.
Bei der Beurkundung von Sterbefällen von Kriegsteilnehmern ist sich hiernach zu richten. (I. A. 10447).
J. V.:
F. R e ch b e r g, Kreisdepudierter.
Von den Arbeitern der Firmen „Georg Braun, A. Rechberg, Reh» & Co., Lederfabrik Rechberg und Ad. Weder" sind seit dem 23. Novbr. bis Ende Dezbr. 1914 folgende Beträge als Liebesgaben eingegangen: Tuchfabrik Gg. Braun 328,50 Mk.
„ A. Rechberg 418,31 „ „ RehnLCo., 22,30 „ Lederfabrik Rechberg 41,00 „ Mech. Weberei Ad. Wever 41,10 „
Summa 851,21 Mk.
Hierzu Bestand.v. 23. Nov. 70,99 , Gestiftet 1,00 „
Gesamtsumme 923,20 Mk. bis Ende Dez. 1914-
Die Ausgaben bis dahin betragen 786,48 Mk. Es verbleibt somit ein Bestand von 136,72 Mk. — An Liebesgaben wurden verschickt in 107 Einzelpaketen: 32 Hemden, 45 Unterhosen, 34 Paar Strümpfe, 48 Paar Stauchen, 16 Leibbinden, 9 Paar Hosenträger, 20 Kopf- chützer, 10 Strickjacken, 1200 Feldpostkarten, 1150 Cigarren, 200 Postkarten, 100 Cigaretten, 215 Lebkuchen und 400 Kerzen. — Am 12. Dezember 1914 ging an den Kommandanten des Linienschiffes S. M. S. Kaiserin eine Kiste Liebesgaben, enthaltend: 8 Paar Kniewärmer, 12 Paar Stauchen, 72 Paar Strümpfe, 3 Unterhosen, 12 Leibbinden, .8 Kopfschützer, 130 Lebkuchen, 700 Cigarren, 1 Schachtel Kautabak, 2 Pfeifen, 525 Cigaretten und 150 Kerzen. — An die Verwundeten in den hiesigen Lazaretten wurde verteilt 1600 Cigarren und 600 Ansichtskarten. — Von )en Herrn M.S. Nußbaum wurden gestiftet 300 Cigaretten, Jul. Stern 100 Cigaretten, 200 Cigarren und 1 Schachtel Kautabak und von Jos. Goldschmidt II 200 Cigarren. Im weitere Gaben wird gebeten.
Die Vertreter der Arbeitervereinigung.
Folgende Dankschreiben gingen ein: den 19. Dez. 1914. An die Arbeitervereinigung von Hersfeld.
Bei der Verteilung der Weihnachtsgeschenke hier an 3orb, werden die Gaben der dortigen Arbeitervereinigung on allen denjenigen Leuten der Besatzung, denen sie zu- edacht sind, mit ganz besonderem Dank entgegen genommen werden. Zeigen diese Gaben doch, in welch hochherziger und patriotischer Weise man im Jnlande der deutschen Matrosen gedenkt. Wollen Sie bitte der gesamten Arbeitervereinigung den herzlichen Dank des Kommandos übermitteln.
Hochachtungsvoll „Siverts", Kapitän z. See u. Kommandant S. M.S. Kaiserin.
Dankschreiben.
Z. Zt. Rozyce, den 30. Dezember 1914. (russ. Polen)
Im Namen der Kompagnie sage ich den Arbeitern der Firmen A. Rechberg, Georg Braun, Rehu & Co und Ad. Weder allerherzlichsten Dank für die der Kompagnie in so liebenswürdiger Weise zur Verfügung gestellten Liebesgaben.
Wir alle haben uns sehr über die Sachen gefreut, umsomehr als sie gerade in der Weihnachtszeit gekommen sind. Ist es doch eine schöne Sache, wenn die in der Heimat Zurückgebliebenen in so lieber Weise an die für unser geliebtes Vaterland Kämpfenden denken.
Möge der liebe Gott allen edlen Spendern die gute Tat lohnen.
Mit aller Hochachtung Feldwebel u. Kompagnieführer, Res.-Jns.-Regt. 118/11. Kompagnie, 25. Reserve-Division.
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J. 91.:
-________Schefffer, Schriftführer.
Zweigverein vom Roten Kreuz.
All die Frauen und jungen Mädchen
unserer Stadt, die sich beim Stricken von Strümpfen, Puls- und Kniewärmern für unsere Truppen im Felde beteiligen wollen, werden gebeten, sich das hierzu erforderliche Garn bei Frau Pfarrer Gonnermann, Lullusstr. Nr. 1 abholen zu lassen.
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Wir bitten alle aktiven Turner u. Zöglinge, namentlich auch die Mitglieder der Männerriege sich an den Turnabenden recht zahlreich zu beteiligen.
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Kathus, den 11. Januar 1915.
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