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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

zf ii Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im

MWSÖluIl amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- j

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Rr. 3.

Dienstag, den 4. Januar

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

[WerBrotgetreide verfüttert, versündigt I sich am Vaterlands u. macht sich strafbar. |

Bestellungen

auf das ßersfelder Tageblatt

werden für das

1. Vierteljahr 1915

von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Bus der Heimat«

»(Lebende Kriegsteilnehmer von 1870 71.) DieDeutsche Parlaments-Correspondenz" berichtet: Im Hinblick auf den gegenwärtigen Krieg sind amtliche Feststellungen über die Zahl der jetzt noch lebenden deutschen Kriegsteilnehmer von 1870 71 von Interesse. Einen sicheren Anhalt hierfür bieten die aus Anlaß der Gewährung von Kriegsteilnehmerbeihilfen ange­stellten Ermittelungen. Diese haben ergeben, daß noch etwa 440 000 Feldzugsteilnehmer von 1870/71 am Leben sind. Von den ungefähr 380 000 für die Ver­sorgung in Betracht kommendere Veteranen sind durch die Kriegsversorgungsgesetze und durch Bewilligungen nach Maßgabe des Kaiserlichen Erlasses vom 22. Juli 1884 rund 34 000 abgefunden, sodaß für die Gewährung von Kriegsteilnehmerbeihilfen noch 346 000 in Betracht kommen. Am Beginn des laufenden Etatsjahres er­hielten die Beihilfe 263 350 Veteranen. An dem Feld­zuge 1870/71 haben teilgenommen 33101 Offiziere und 1113 254 Mann, davon erlitten 2058 Offiziere und 47 320 Mann den Heldentod. Es ist also heut noch nach 44 Jahren mehr als Vs der Gesamtzahl an Kriegern am Leben. Diese Ziffern zeigen zugleich, daß die Krieger trotz der großen Anstrengungen den Feldzug gut überstanden haben.

* (Hinausschiebung der Verjährung bis Ende 1915.) Nach einer Bundesratsverordnung vom 22. Dezember 1914, die an jenem Tage in Kraft trat, verjähren die in den §§ 196 und 197 des bürger­lichen Gesetzbuches bezeichneten Ansprüche, die noch nicht verjährt sind, nicht vor dem Schlüsse des Jahres 1915. In den beiden angeführten Paragraphen handelt es sich um die sog. kürzeren Verjährungsfristen von zwei und vier Jahren. Die Verjährung aller dieser Ansprüche tritt erst mit dem Ablauf des 31. Dezemb. 1915 ein, so daß also eine im März 1912 eingegangene Warenschuld nicht mit Ablauf des 31. Dezember 1914, sondern erst am nämlichen Termin 1915 verjähren würde. Und eine am 1. April 1910 fällig gewordene Zinsschuld verjährt erst am Schlüsse des Jahres 1915. Die übrigen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden von der Bundesratsverordnung nicht betroffen, also weder die kürzeren Verjährungs­fristen von sechs Monaten oder einem Jahre, noch die von drei Jahren, die z. B. für die Ansprüche aus un­erlaubten Handlungen vorgesehen sind, noch die regu­lären von 30 Jahren. Auch die Verjährungsfristen des Handelsgesetzbuches und andere Gesetze nicht.

* (Gedäch tnistafel für gefallen e Lehrer.) Der Kultusminister beabsichtigt, eine Gedüchtnistafel aller im Schuldienst stehenden Personen, die im Kriege gefallen oder ihren Wunden oder Krankheiten erlegen sind, zusammenzustellen. Die Kreisschulinspcktoren sind zur Berichterstattung angewiesen worden über die Art des Todes, über die Stellung des Gefallenen, den Todestag und ob und welche Auszeichnungen er erhalten hat. Die Gedächtnistafel wird amtlich im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung veröffentlicht werden.

* Der Deutsche Kriegerbund hat, wie alljährlich, auch im vergangenen Jahre aus den ein­gegangenen freiwilligen Geldspenden Witwen ge­storbener Veteranen von 1818/15 und Töchter solcher Veteranen mit einer Weihnachtsgabe erfreut, und zwar erhielten 15 Witwen und 529 Töchter, darunter eine 102jährige, zusammen rund 16 670 Mk. Die Ge­wißheit, manche Not gelindert zu haben, wird allen Gebern der beste Dank sein.

* (N eue Darlehnskassenscheine.) Im Hinblick auf den starken Bedarf des Verkehrs an Zahlungsmitteln zu 20 Mk. ist jetzt auch mit der Verausgabung von Darlehnskaffenscheinen zu 20 Mk. begonnen worden.

* (Belehrt d i e D i e n st m ä d ch e n !) So manche Frau, die jetzt ihre beste Kraft der Kriegshilfe widmet, überläßt ihren Haushalt und zumal die Küche fast vollständig der Obhut von Dienstmädchen, ohne daran zu denken, daß sie auch diesen gegenüber im Kriege Aufklärungspflichtigen zu erfüllen hat, die einen wichtigen Teil der Kriegsfürsorge bilden. Viele Dienstmädchen, zumal die inwohlhabenden Häusern" tätigen, sind nur zu sehr daran gewöhnt, aus dem Vollen heraus zu wirtschaften. Da sie eine theoretische hauswirtschaftliche Ausbildung selten ge­nossen haben, fehlt ihnen meistens das Verständnis für den Nährwert der Lebensmittel und für die zweck­mäßigste Art der Erhaltung ihrer eigentlichen Nähr­stoffe. Wissen doch auch nur wenige Hausfrauen hier­in Bescheid. Erscheinen nur die Gerichte schmackhaft, so sind sie zufrieden. Zur Kriegszeit muß aber eine andere Erwägung in den Vordergrund treten: Be­schränkung auf Nahrungsmittel, die wir in Deutsch­land in reichlichen Mengen besitzen, und volle Aus­nutzung ihres Nährgehalts. Nichts darf weggeworfen werden; selbst die Rückstände sind wertvoll als Vieh- futter. Der übermäßige Genuß von Fleisch, insbe­sondere von magerem Fleisch muß, schon aus gesund­heitlichen Erwägungen heraus, eingeschränkt der Ver­brauch von Hülsenfrüchten bis zu der Zeit, da sie wieder häufiger im Lande sein werden, zurückgestellt, das weichliche Weizenbrot durch das kräftige Roggen­brot ersetzt, Rotkohl und Weißkohl, Mohrrüben, weiße und rote Rüben, Haferflocken- und Kartoffelgerichte müssen bevorzugt werden. Das mag jede Hausfrau nicht nur selbst beherzigen, sondern auch der Köchin e.inprägen. Möge jede Hausfrau nicht früher ihr Heim verlassen, um sich gemeinnütziger Arbeit zu widmen, als bis sie sich überzeugt hat, daß auch die Dienstmädchen wissen, worauf es bei der Wirtschafts­führung im Kriege ankommt) dann erst werden die Frauen mit gutem Gewissen draußen Kriegshilfe üben können!

Eßt Kriegsbrot !

Kocht Kartoffeln in der Schale! Kauft keinen Kuchen!

Seid klug, spart Fett! Kocht mit Koch-Kiste! Kocht mit Kriegs-Kochbuch! Helft den Krieg gewinnen!

§ Hersfeld, 4. Januar. 21. Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Kurhessen.) Der Vorstand der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel hat die Abhaltung der dies­jährigen 21. ordentlichen Vollversammlung auf Mitt­woch den 20. und Donnerstag den 21. Januar anbe- raumt. Die Verhandlungen finden im großen Saale des Ständehauses statt und beginnen am ersten Tage um 5 Uhr nachmittags und am zweiten um 9 Uhr vormittags. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte: 1. Wahlprüfungen) 2. Wahl eines Mitgliedes des Ausschusses für Geflügelzucht- 3. Er­richtung eines Gärtnerei-Ausschusses; 4. die für die Landwirtschaft wichtigen staatlichen Kriegsmaßnahmen; 5. die Lebensmittelversorgung des deutschen Volkes während des Krieges unter Berücksichtigung der Höchstpreise) 6. Bericht über die landwirtschaftliche Bezirks-Ausstellung in Hersfeld,- 7. Bericht über die Beschaffung von Pferden; 8. Jahresbericht über die Tätigkeit des Vorstandes) 9. Vorlage der Rechnung für das Rechnungsjahr 1913 und Antrag auf Ent­lastung und 10. Feststellung des Etats und der für das Rechnungsjahr 1915 auszuschreibenden Umlagen.

§ Hersfeld, 4. Januar. (Verkauf von Beute- pferde.) Man schreibt uns: An dieser Stelle wollen wir die Landwirte unseres Kreises nochmals an den Verkauf von ausrangierten und Beute-Pferden welchen die Landwirtschaftskammer zu Cassel hier ab- zuhalten gedenkt, erinnern. Anmeldungen müssen spätestens bis zum 6. Januar an den Vorstand des Hersfelder landwirtschaftlichen Kreisverein gerichtet sein, spätere einlaufende Meldungen können nicht mehr angenommen werden. Kommt der Termin bei genügender Beteiligung hier zustande, so erhalten nur diejenigen Aufforderung die sich angemeldet haben. Diese Zuschrift dient als Ausweis und ist der Ein­tritt nur solchen Personen gestattet. Alle diejenigen Besitzer, welche Pferde an die Militärverwaltung abgeben mußten, sollen vor anderen berücksichtigt werden und müssen sich Genannte diese Abgabe von der Ortsbehörde schriftlich bestätigen lassen, um die­selben bei dem Berkaufstermin vorzulegen. Ein Weiterverkauf dieser erworbenen Pferde kann nur mit Genehmigung der Landwirtschafts-Kammer er­folgen. Uebertretungen dieser Art werden mit Mk. 300 Geldstrafe belegt und der Mehrerlös von ge­nannter Behörde beschlagnahmt. Ferner sei noch be­merkt, daß eine Stundung des Kaufgeldes unter keinen Umständen eintreten kann.

Cassel, Z^Januar. Der Kriegsfreiwillige F. P. war bei der Mobilmachung in. Meiningen beim 32. Infanterieregiment eingetreten. Nach einiger Zeit verlor er die Lust zum Militärdienst, der stramme Dienst paßte ihm wohl nicht, und lief am 24. Oktober- fort und fuhr nach Berlin. Anfangs Dezember wnrde

er dort aufgegriffen und kam wegen Fahnenflucht vor das Casseler Kriegsgericht. Der Gerichtsherr bean­tragte gegen den Angeklagten die Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Das Urteil lautete demge­mäß.

Der Gipfel der Heuchelei.

England, das heuchlerisch vorgibt, es führe den gegenwärtigen Krieg gegen Deutschland um der Neu­tralität Belgiens willen, es habe das Schwert ge­zogen, nur um das Recht zu schützen, hat schon un­zählige Male innerhalb der verhältnismäßig kurzen Zeit seit Beginn des Krieges in der schnödesten und brutalsten Weise selbst das Völkerrecht gebrochen. So nimmt es sich auch heraus, neutrale Schiffe auf hoher See anzuhalten und ihre Ladung, die für neu­trale Länder bestimmt ist, also nicht in den Begriff der Kriegskontrebande fällt, kurzweg zu beschlag­nahmen, ohne den geringsten Schimmer der Be­rechtigung.

Ein Lied von der elenden Heuchelei der Engländer kann auch das von ihnen ins Unglück gestürzte Ant­werpen singen. Die Engländer hatten den Ant- werpenern versprochen, zur Verteidigung der Stadt ein starkes Heer mit gewaltigen Geschützen zu schicken, die den Kampf mit unseren 42 Zentimeter-Haubitzen spielend bewältigen sollten. Die Antwerpener hatten das einziehende englische Heer mit Festlichkeiten und Flaggenschmuck begrüßt, das übrigens, wie sich später herausstellte, aus lauter unausgebildeten und nicht ordentlich ausgerüsteten Rekruten bestand, so daß selbst englische Offiziere die Aussendung von in solchem Zustande befindlichen Truppen alsüberlegten Mord" bezeichnet haben sollen. Nur zu bald mußten die Antwerpener einsehen, daß es den Engländern gar nicht um eine ernsthafte Verteidigung der Stadt zu tun war. Die Engländer schickten die Belgier überall dort ins Feuer, wo der Kampf verlustreich zu werden drohte, -sie -selbst-aber st . . ten ühr omi, so oaß sie nachher in dem amtlichen Bericht von ihrer Nieder­lage heuchlerisch darauf Hinweisen konnten, wie ge­ring ihre Verluste an Toten waren. Selbst die Flucht der Engländer mußte noch von belgischen Truppen gedeckt werden, die sich für sie in die Schanze schlagen mußten, damit die englischen Schützer der belgischen Neutralität mit heiler Haut über die holländische Grenze Davonlaufen und sich dort entwaffnen lassen konnten. Inzwischen hatten aber die Engländer eine geradezu teuflische Rolle im Schicksal Antwerpens gespielt. Die Antwerpener, durch ihr altslämisches Blut den Deutschen freundlicher gesinnt als den Franzosen und Engländern, mißbilligten den Krieg gegen die deutschen Stammverwandten, sie wußten auch, daß die Deutschen Antwerpen, die schöne alt­niederdeutsche Stadt, nur blutenden Herzens be­schießen würden, und drängten auf Uebergabe der Stadt. Die Engländer aber, die sich das Kommando angemaßt hatten, verhinderten es, und so kam es zur Beschießung, die glücklicherweise der Stadt nur wenig Schaden getan hat. Die Engländer aber rissen aus und schleppten vorher noch weg oder vernichteten, was sie konnten. So führten sie zu ihrem heuchlerischen Versprechen, Antwerpen schützen zu wollen, noch den feigen Verrat.

Den Gipfel der Heuchelei aber bilden die englischen Kriegsgebete, die zugleich beweisen, wie sehr die englische Regierung bemüht ist, die Wahrheit über den Krieg zu verschleiern und ein völlig verzerrtes Bild der deutschen Zustände in alle Schichten der deutschen Bevölkerung zu tragen. So heißt es in einem offiziellenFür unsere Feinde" überschriebenen Kriegsgebete:Zeige Deutschland und seinem Kaiser das Unrecht, ohne gerechte Ursache anzugreifen. Mache ihnen klar, daß du nichts segnen kannst, was nicht von dir ausgeht, und überzeuge sie, daß alle diejenigen, die das Schwert nehmen, durch das Schwert um stimmen sollen." Und am Schlüsse des Gottes­dienstes wird in den englischen Kirchen nach den üb­lichen Gebeten auch noch in folgender Weise gebetet: Herr Gott, nun haben wir für die Unseren gebetet, aber getreu der christlichen Lehre wollen wir nun auch für unsere Feinde beten. Du hast den Geist des deutschen Kaisers mit Wahnsinn umwunden, du hast den deutschen Kronprinzen veranlaßt, Selbstmord zu begehen, nun laß, o Herr, deines Zornes gering sein und sei ihnen wieder gnädig!"

Wahrlich, vor solcher Lüge und Heuchelei, die auch vor dem Heiligsten nicht Halt macht, muß einen nicht nur Ekel erfassen, sondern die Zornesröte muß einem ins Gesicht steigen. Diese englischen Kriegsgebete, die geradezu an Gotteslästerung grenzen, zeigen aber den englischen Charakter in seiner ganzen wider­wärtigen Häßlichkeit. Heuchelei und Brutalität, die über zerstörte Völker hinwegschreitel, um einen Ge­winn einzustreichen, das sind die Grundzüge dieses Charakters. Das haben, wie schon vorher aydere, auch die Belgier erfahren müssen, die englischen Ver­sprechungen getraut, sich auf englische Treue und Ehr­lichkeit verlassen haben. Die Zeit wird aber kommen, in der die Welt etnsieht, was sie von der heuchlerischen Versicherung Englands, nur das Recht zu schützen, zu halten hat.