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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Melder

für den Kreis Hersfeld

Äreisdlatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 304.

Mittwoch, den 30. Dezember

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Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Aus der Heimat.

* (D i e P r o t e st f r ist f ü r W e ch s e l.) Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 17. Dez. die Protestfrist für Wechsel, die in Elsaß-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen oder in einzelnen Kreisen Westpreußens zahlbar sind, sowie für solche im Stadt­kreise Danzig zahlbaren gezogenen Wechsel, die als Wohnort des Bezogenen einen in Ostpreußen oder in einem der beteiligten westpreußischen Kreise liegenden Ort angeben, anderweit festgesetzt hat, ist die Postordnung vom 20. März 1900 entsprechend ge­ändert worden. Postprotestaufträge mit Wechseln der bezeichneten Art werden in Fällen, in denen der Auftraggeber nicht auf der Rückseite des Auftrages anders bestimmt hat und der Protest nicht wegen ausdrücklicher Zahlungsverweigerungoderaus anderen Gründen schon nach der ersten Vorzeigung zu erheben ist, erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt: a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli bis einschl. 1. September 1914 eingetreten ist, am 1. Februar 1915; b) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 2. Sept. bis einschl. 31. Dezember 1914 eingetreten ist, fünf Monate nach dem Zahlungstage; c) wenn der Zah­lungstag des Wechsels in der Zeit vom 1. Januar bis einschl. 29. April 1915 eintritt, am 31. Mai 1915; d) wenn der Zahlungstag des Wechsels am 30. April 1915 oder später eintritt, am dreißigsten Tage nach Ablauf der Protestfrist des Art. 41 Abs. 2 der Wechsel­ordnung. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag, wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur Vorzeig­ung des Wechsels auf einen Sonn- oder Feiertag, so tritt der nächste Werktag an seine Stelle.

* (Zur Stärkung des Geldverkehrs der Reichsbank.) Das Konsistorium des hiesigen Regierungsbezirks weist auf eine erneute Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts­angelegenheiten hin, in der die Notwendigkeit des ununterbrochenen Anwachsens der Goldbestände der Reichsbank betont wird. In wirtschaftlicher und politischer Beziehung sei sie in der gegenwärtigen Kriegslage von der größten Bedeutung. Alles zu tun, was zu diesem Zwecke getan werden könne, er­scheine gerade jetzt geboten, wo von verschiedenen Seiten vielfache Versuche gemacht würden, Reichsgvld- münzen unter Angebot eines Aufgeldes aufzukaufen und in das Ausland zu verbringen. Nach den dem Ministerium zugegangenen Berichten haben die Geist­lichen und Lehrer schon bisher in anerkennenswerter Weise mitgewirkt, die Bevölkerung darüber aufzu- klären, wie sehr es im Interesse des Vaterlandes liegt, die unnütz im Schranke zurückgehaltenen Gold­stücke der Reichsbank zur weiteren Stärkung ihres Goldvorrates zuzuführen. Gerade die Geistlichen und Lehrer könnten auf diesem Gebiete durch Be­lehrung der Bevölkerung dem Vaterlande einen großen Dienst erweisen und würden sich, wie der Minister hofft, dieser Aufgabe nicht entziehen. Sämt­liche Postanstalten seien bereit, Gold gegen gleich­wertige Banknoten einzuwechseln und an die Reichs- bank abzuführen. Auch die Bischöfliche Behörde m Fulda läßt in ihrem letzten Kirchlichen Amtsblatte an die Bevölkerung die Aufforderung ergehen, die noch in ihrem Besitze befindlichen Goldmünzen bei den öffentlichen Kasten einzuwechseln, damit sie von diesen der Reichsbank zugeführt werden können. Zu­gleich warnt sie nachdrücklichst vor Händlern, die be­müht sind, Gold aufzukaufen und an das Ausland avzugeöen. Ein solches B-rfaSr°nei str-ftall g und schädige aus das schwersteunsere Volkswirt chait. L. bedürfte sicherlich nur dieses Hrnweifes, «w imi patriotisch gesinnte Bevölkerung abzuhalten, |td) solche uat-riandSs-indlichen Machenschaften einzulass-n.

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1. März 1918 bemessenen UnfunMarf^ unter Einhaltung einer sechsmonattger^?-er Lander- frist die Rückzahlung des Nennwertes von de^ kreditkasse verlangen kann. Ein Kursv t Her für die Besitzer des Papiers ausgeschlo iem ^e Landeskreditkaste ist in derselbene s kündbar- Ä^^ S^

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kündigt werden. Die Schuldverschreibungen werden zum Kurs von 100°/o verkauft und nehmen die Landesrentereien schon jetzt Zahlungen und Bestell­ungen entgegen.

§ Hersfeld, 29. Dez. (Einschränkung des Feldpo st Verkehrs.) Von amtlicher Seite wird uns geschrieben: Mit Rücksicht auf den Neujahrsbrief­verkehr können Privatsendungen im Gewicht über 50 Gramm im Verkehr zwischen der Heimat und dem Feldheer in der Zeit vom 29. Dezember bis einschließ­lich 2. Januar nicht angenommen werden. Es wird dringend ersucht, auch die Sendungen bis 50 Gramm nur zur Uebermittelung eigentlicher Nachrichten zu benutzen, Liebesgaben und dergleichen aber mit ihnen nicht zu verschicken.

§ Hersfeld, 29. Dez. (Beute- und Fund- stücke ab gebe n.) Das Kriegsministerium hat folgende Bekanntmachung erlassen: Wer sich widerrechtlich Beute- oder Fundstücke aneignet, erwirbt selbst kein Eigen­tum daran und kann es auch nicht durch Verschenken oder Verkaufen auf andere Personen übertragen. Die Militär- und Zivilbehörden sind deshalb znr Beschlag­nahme befugt. Wer solche Gegenstände durch Geschenk oder Kauf an sich bringt, kann sich dadurch der Hehlerei schuldig machen. Es wird daher vor Aueigung und Ankauf dringend gewarnt und hiermit die Aufforde­rung verbunden, alle bisher aus Rechtsunkenntnis ohne Anzeige eigenmächtig in Verwahrung gehaltenen oder erworbenen Beutegegenstände unverzüglich an die Militär- oder Ortspolizeibehörde, im Auslande an die nächste Militärbehörde, abzuliefern. Wer ohne Befugnis im Besitze solcher Stücke betroffen wird, setzt sich nnd die an der Aneigung etwa Mitbeteiligten der Gefahr unnachsichtlicher strafrechtlicher Verfolgung aus.

):( Hersfeld, 29. Dezember. In einem Geschüfts- Hause in der Weinstraße war gestern Abend Feuer ausgebrochen. Vorübergehende Passanten bemerkten dasselbe und es konnte deshalb einerweiteren Ver­breitung vorgebeugt werden.

Heringe«,26. Dez. Ein tragischer Vorfall ereignete sich in dem benachbarten 5?6rr<vcßa. Während eines Hochzeitsmahles sank der Vater ^des Bräutigams, Landwirt Engel, plötzlich leblos hinten über. Der so­fort telephonisch herbeigerufene Arzt aus Vacha konnte aber nur noch den infolge Herzschlags eingetretenen Tod feststellen.

Ershansen, 28. Dezember. Gestern nachmittag gegen s i3 Uhr fuhr der von Heiligenstadt hier ein- treffende Personenzug 595 auf den von entgegenge- seuter Richtung bereits eingetroffenen und hier haltenden Personenzug 596 auf. Perso«en wurden nicht verletzt. Der entstandene Materialschaden ist unerheblich. Die beiden Züge wurden durch von Elch­wege angeforderte Maschinen ihrem Bestimmungsort ruaeführt -tua 595 traf mit 70 Minuten Verspätung in Eschwege ein. Die Entstehung des Unfalls ist auf das vorzeitige Umstellen einer Weiche zurückzusuhren.

Suhl 28 Dez. Das 22 Jahre alte Dienstmädchen Toni Müller geriet in der Mühltorstraße in einem Teleobondraht. Als es diesen mit der Hand berührte um sich zu befreien, erhielt es einen so starken elekt­rischen Schlag, daß es sofort tot ivar.

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S ÄS' M.» Ä M ihrerseits das deutsche Volk zu einem vernünftigen, $ L-beu-mittel» M mahnen,

®Cr^ipdie den Weltkrieg gegen nns nnkt tt? Illh^ ° "n "n der hinterlistigsten W-iie. »nm-n-n de N Völkerrecht unterbindet n- d>-Znsuhr von^ebensmitteln und Rohstoffen, die sur Deuttch- lands unbewaffnete Bevölkerung bestimmsmd, Di '«Ä »Ä st am Endede-Ernie. k°br°°s Sunger und No uns zu einem schimpsttchen » zwingen, die Siege zunichte werden die unsere" Tapferen in offener Feld- und Seeschlacht ^^Diese Pläne durchkreuzen zu helfen, ist jeder von uns Daheimaebliebenen, ob Mann, Weib oder Kind hrrnsln^ Das deutsche Volk muß mit ausreichenden Vorräten in das nächste Erntejahr eintreten.. Dies :« möalich wenn jedermann, der Reiche wie der wen^er Bemittelte, seine Lebensweise dem anpaßt, was unsere Landwirtschaft zu bieten hat.

n^TeÄ haushälterisch um mit

allen nutzbaren' Loffem verwendet sorgsam jeden noch '^Etzt KÄS und fordert solches

von euren Bäckern. Es ist nahrhaft und schmackhaft wie ungemischtes Roggen- oder Weizenbrot. Kartoffeln sind reichlich vorhanden. Das Brotgetreide aber reicht nur aus, wenn 1020 v. H. Kartoffeln eingebacken, oder wenn weniger Brot und mehr Kartoffeln ge­nossen werd"».

3) Laßt das Wetzenbrot (Brötchen, Knüppel, Schrippen, Semmeln) in der Hauptsache den Kranken und Schwachen, schränkt vor allem den Verbrauch von Kuchen, Stollen und anderem feinen Gebäck aufs äußerste ein, denn an Weizen und Weizenmehl fehlt uns ein Drittel des bisherigen Bedarfs.

4) Spart an Fleisch, an Fett und Butter. Jetzt besteht zwar ein reichliches Angebot an Schlacht tieren, weil vielen Landwirten die ausländischen Futter­mittel fehlen. Daraus folgt aber nicht, daß man nun um so mehr Fleisch verzehren dürfe. Geschieht dies, so wird das Angebot bald sehr knapp werden. Viel­mehr ist der Fleisch-, Fett- und Bntterverbrauch schon jetzt einzuschränken, damit unser Volk später keinen Mangel leide. Wer es kann, sammle für seinen Hausbedarf einen Vorrat von Dauerware (geräuchertem Schinken und Speck, Dauerwurst) und Schmalz, und zwar bedächtig und ohne Ueberstürzung.

5) Die Grundlage der Ernährung müssen ein­heimische Pflanzenstvffe bilden; Kartoffeln, Roggen, Weizen, Hafer, Buchweizen, Gemüse, frisches einge­machtes Obst. In ausgiebiger Weise kann Zucker verwendet werden. Zucker, fast überreichlich vor­handen, ist ein vorzügliches Nahrnngs- und Ersatz­mittel für Fett und Butter.

Dazu genieße man Milch und Käse, namentlich auch Magermilch und Magerkäse, die durch ihren Eiweißgehalt ein vortrefflicher Fletschersatz sind.

Es lassen sich aus den in genügendem Maße ver­fügbaren Stoffen sehr mannigfaltige und nahrhafte Speisen bereiten, Widjt die Not, sondern die Vor­sorge gebietet die planmäßige und veränderte Lebens­führung, die wir empfehlen. Die kleinen Unbequem- lichkeiten, welche sie mit sich bringen mag, wird jeder gern auf sich nehmen in dem Gedanken, damit das Werk derer zu fördern, die im Felde und auf der See ihr Leben und ihre Gesundheit freudig für unser treues Vaterland ctnsetzen.

Verzeichnis

der bet L. Pfeiffer, Depositenkasse Hersfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

Für das Rote Kreuz. Sektion Sersfeld

von Scatgeld M..47

Herrn Schiedsmann Groskurth, Unter­haus Sühnegeld 10.

Herrn Ernst Diel, Landershausen 7. M 1747

Bestand 15.037.93 heutiger Bestand M. 16.055.40

Für die Krieger im Felde: Frau Dora Kniese, Hersfeld M. 20.

Herr von Osterhausen für gel. Eisen­bahnschutzdienst 9.38 Herrn Gerichtsvollzieher Becker, Hier 2. Rate 30.- Von den Frauen der Gemeinde Unter- haun 66.20 Frau Präsident Scheffer, Hof Engelbach 50.- Skonto auf Wareneinkauf 2.30 Herrn Fritz Metz, Okohamo 100. Skatgeld Hohenzollern ____ 18.93 M. 296.81 Bestand 2.301.03 heutiger Bestand M. 2.59^.8^t

Für die notleidenden Ostprenßen:

Von der Holzhauer-Rotte Adam Keim, Raboldshausen M. 8. Herrn Ernst Diel. Landershausen 8. Valentin Vaupel, Beyershausen 10. Heinrich Wehnes, 10. Johannes Schenk 10. Jacob Stippich 10. - Bestand 525.09 heutiger Bestand M. 581.W

Bestellungen

auf das Bersfelder Tageblatt

werden für das

1. Vierteljahv 1915

von allen Kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.