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Was brauchen **

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I. 12971.

Bekanntmachung.

Unter Aufhebung meiner Bekanntmachung vom 6. November 1914 (Kreisblatt Nr. 262 vom 7. November 1914) werden auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 Reichsgesetzblatt Seite 339 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 (Reichsge­setzblatt Seite 458) die Höchstpreise für Speisekartoffeln im Kleinhandel für denMreis Hersfeld wie folgt festgesetzt:

1. für einen Centner

a) für die Sorten Daber, Imperator, Magnum Bonum, Up to date, In­dustrie, Böhme Hassia = 4,00 Mk.

b) für alle anderen Speisekartoffeln = 3,80 im Kleinverkauf pro kg = 0,09

Diese Höchstpreise gelten für freie Lieferung in den Aufbewahrungsraum des Verbrauchers, oder Verkauf auf dem Wochenmarkte; sie gelten nicht für Saat- und Salatkartoffeln.

Die Höchstpreise gelten auch für den unmittelbaren Verkauf des Produzenten an den Consumenten, Consumenten-Vereinigungen und Gemeinden beim Verkauf von Mengen, die eine Tonne (20 Ctr.) nicht übersteigen.

Hersfeld, den 22. Dezember 1914.

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Carl Grebe.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 22. Dezember 1914.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 27. November 914, I. 11545, Kreisblatt Nr. 280, betreffend Einsen­dung des Viehseuchenabgaben-Verzeichnisses, noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 2. Januar 1915 erinnert.

. 12957.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 19. Dezember 1914.

Den Herren Standesbeamten und Ortspolizeibehörden )es Kreises lasse ich in den nächsten Tagen je einen Ab­druck eines Erlasses des Herrn Kriegsministers vom 24. Oktober d. Js., Nr. 139/11. 14. M. A., betreffend Beerdigung von verstorbenen Militärpersonen vor Ein­tragung des Sterbefalles in das Sterberegister, zur Be­achtung zugehen. (I. A. Nr. 10210.)

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 17. Dezember 1914.

Die für den Besuch kranker und verwundeter Krieger tarifmäßig zugelassene Fahrpreisermäßigung ist auch auf. Reisen ausgedehnt worden, die von Angehörigen im Falle des Ablebens dieser Krieger zu deren Beerdigung unter­nommen werden.

Aus Fälle der Ueberführung von Leichen in die Heimat, der Herrichtung und des Besuchs von Grab­stätten und dergl. bezieht sich diese Vergünstigung aber nicht.

Im weiteren wird diese Fahrpreisermäßigung nun­mehr auch bei Reisen bis zu den deutsch-österreichischen Grenzstationen gewährt, wenn die zu Besuchenden in österreichischen oder ungarischen Lazaretten liegen.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich dies bei Aus- tellung der Fahrtausweise zu beachten.

I. 12638. Der. Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

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Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme bei dem Heimgänge meines lieben Mannes, sowie für die zahlreichen Kranzspenden und Beteiligung bei dem Begräbnis, dem Krieger-

Verein und den verwundeten Kameraden für die Erweisung der letzten Ehre und Herrn Pfarrer Scheffer für die trostreichen Worte, sage ich im Namen der trauernden Hinterbliebenen meinen herzlichsten Dank.

Hersfeld, den 23. Dezember 1914.

Johanna Vanpel, geb. Just.

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Es wird wiederum darauf hingewiesen: 1. daß bei Anforderungen von Arbeitskräften,besonders bei Schweizern, die Höhe des Lohnes, Anzahl der Kühe angegeben wird und ob Ober- oder Unterschweizer, verh. oder ledig, ge­wünscht wird; 2. daß bei Anfragen zc. Porto zur Rück­antwort beigefügt wird; 3. daß bei Besetzung einer Stelle dem Arbeitsnachweis sofort Mitteilung gemacht wird; 4. daß an Sonn- und Feiertagen keine Ver­mittlung stattfindet.

In Nr. 297 derHersfelder Zeitung" gibt Herr Feldwebel Diensttuer Bolender den Wunsch zu erkennen, man möge der von Liebesgabe», bisher fast ganz aus­geschlossenen

Freiwilligen vor der Front" doch auch gedenken und eine Sammlung von Gaben an­regen. Um diesen Wunsch der Hersfelder Landsturmleute zu erfüllen, bitte ich höflichst um Zuwendung von Liebes­gaben, ich bin gern bereit, die Uebermittlung nach dem Bestimmungsort zu übernehmen und werde in diesem Blatte über den Eingang der Gaben öffentlich quittieren.

Hersfeld, den 21. Dezember 1914.

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EinezeitgemäkeWeihnachtsgabe.

In ernster Stunde rüsten wir zum Weihnachtsfeste. Im Vordergründe steht diesmal überall der Wunsch, unseren Soldaten und ihren Angehörigen eine Freude zu bereiten; die Fülle der bereits abgegangenen Weih­nachtspakete zeigt das.

Eine der notwendigsten Liebesgaben, zu der auch heute noch Zeit ist, ist die Versorgung der Angehörigen der Krieger durch die über das ganze Reich verbreitete Deutsche Kriegsversicherung". Mit der Einzahlung eines Beitrags von 5 Mark bis höchstens 200 Mark mit Zwischenstufen von 5 zu 5 Mark auf das Postscheckkonto 14" derKriegsversicherung der gemeinnützigen Deut- chen Volksversicherung A. G. in Berlin" wird die Ver- icherung wich am. Nötig ist nur, daß der Einzahler den Namen, Geburtstag, Beruf und Wohnort des Kriegs­teilnehmers au^ den linken Abschnitt einer gewöhnlichen Postscheckzahlkarte oder Postanweisung aufschreibt, sowie die Adresse desjenigen, an den die Versicherungssumme im Todesfälle des Kriegsteilnehmers ausgezahlt werden soll.

Verwandte und Bekannte, Arbeitgeber, wirtschaftliche und gesellige Vereine könnten so ihren im Felde stehenden Angehörigen, Freunden und Angestellten gegenüber eine patriotische Dankespflicht erfüllen und durch diese zeit­gemäße Weihnachtsgabe der Not vorbeugen.

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