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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag».

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Zernsprech-5lnschlutz Nr. 8

Nv. 394» Mittwoch, den 16» Dezember 1914

Nachstehend veröffentliche ich das Verzeichnis der zur Herbstkürung vorqestellten Zuchtbullen.

Die Ortspolizeibehörden und auch die Königlichen Gendarmen haben streng darüber zu wachen, daß die nur bedingungsweise zugelassenen Zuchtbullen zur Nachzucht, nicht, oder nur insoweit verwendet werden, als dies seitens der Körungskommission eingeräumt worden ist.

Zuwiderhandlungen sind auf Grund der Polizei-Verordnung vom 9. Januar 1914 zur Bestrafung zu bringen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I- A. Nr. 9764. J. V.: v. Hedemann, Reg.-Assessor.

der im Herbst 1914 zur Körung vorgestellten Zuchtbullen.

£

Gemeinde.

Anzahl der

Bullen.

Name des Bullenhalters.

Datum der Körung.

Resultat Alter und Rasse der Bullen.

Der Bullen Farbe und Abzeichen.

Befund.

Abstammung.

Bemerkungen.

2

3

4

5

6

7

10

11

12

13

14

Bodes Philippsthal SolmS Hilmes Meckbach Frielingen

HofWeißenborn

Friedlos " Wippershain Kohlhausen

Biedebach

1

1

1

1

1

l 3

/ 2

7 1

1

1

1

Schott, greift Wiegand, Wilhelm Weber, Adam Scheer, Johs. Apel, Gastwirt Eschstruth, K.

Hoßbach, A.

Grebe, Nikol. Malkomes, Johs. Stuckhardt, Ph.

Gillmann, Hrch.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

26. 11. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

29. 10. 14.

26. 11. 14.

29. 10. 14.

26. 11. 14.

23. 11. 14.

1 Jahr 10 Monate

1 5 -,

1 2

1 3

1 11

l 3

1

1

l ,, 3

1 4

1 7

1 2

1 H 1

1 6

Gelbschäck

»

Rotschäck

»

Gelbschäck Rotschäck Gelbschäck

fr

gut

n. n. tauglich gut

"

g. G. Gersfeld

8. G. Gersfeld Z. G. Hersfeld

8. G. Qberhessen Z. G. Sontra Z. G. Hersfeld

8. G. Hersfeld Z. G. Hersfeld

8. G. Hersfeld Z. G. Hersfeld

8. G. Rotenburg 8. G. Oberhessen 8. G. Gersfeld

Z. G. Oberhessen

X dürfen erst am 1. Februar 1915 / ab zum Decken verwendet werden.

darf erst vom 15. Januar 1915 ab zum Decken verwendet werden.

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Bus der Heimat.

* (Verbot des unbefugten Geweih­samme l ns.) Das Amtsblatt veröffentlicht eine Po­lizeiverordnung, wonach das unbefugte Suchen, Auf­sammeln oder Aufnehmen von Geweihen oder einzelnen Stangen von Rothirschen in den Waldungen des Re­gierungsbezirk Kassel verboten wird. Zuwiderhand­lungen gegen die Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haft bestraft. Die Verordnung tritt mit dem 1. Februar 1915 in Kraft.

* Zur schnellen Abwickelung des Post­schalter-Verkehrs während der Weih> nachtszeit kann das Publikum selbst wesentlich bei­tragen. Die Einlieferung der Weihnachtspakete sollte nicht lediglich oder vorwiegend bis zu den^Abendstunden verschoben, namentlich müßten Familiensendungen tunlichst an den Vormittagen aufgegeben werden. Selbstfrankierung der einzuliefernde Wethnachtspakete durch Postwertzeichen sollte die Regel bilden. Mit seinem Bedarf an Postwertzeichen müßte sich ein jeder schon vor dem 19. Dezember versehen. Zeitungsbe­stellungen dürsten nicht in den Tagen vom 19. bis 24- Dezember am Schalter der Postanstalten angebracht werden. Für die am Postschalter zu leistenden Zah­lungen sollte der Auflieferer das Geld abgezählt bei reithalten. Die Befolgung dieser Ratschläge würde der Post und dem Publikum gleichmäßig zum Nutzen ge­reichen.

* (Das Ende des Bahnhofsportiers.) Die Staatsbahnverwaltung hat für ihre Dienststellen die nachfolgende Verfügung erlassen:Die Bahnhofs­pförtner, die noch mit den alten Brustschildern mit der AufschriftPortier" ausgerüstet sind, sollen jetzt solche mit der vorschriftsmäßigen BezeichnungPförtner" er­halten."

* (Warnung vorKugelschutz.) Das stell­vertretende Generalkommando des X. Armeekorps ersucht die Presse, das Publikum vor dem Ankauf der sogenanntenHerzschutz-Panzerplatten" zu warnen. DieserKugelschutz" wird selbst noch aus weitere Ent- sernungen von den Geschossen der bet uns und den Gegnern im Gebrauch befindlichen Gewehre durch- schlagen. Er bedeutet im Gegenteil eine ernste Ge­fahr für die Träger insofern, als er zur Splitter­wirkung neigt und die Geschoßwirkung durch die in den Körper eindringenden Stücke desSchutzschildes erheblich verschlimmert. ,.

* Ueber 2 Milliarden Mark in Gold hat die Reichsbank jetzt laut Ausweis vorn /.Dez. angesammelt. Eine gewaltige Summe und doch nur ein Teilbetrag der in Deutschland vorhandenen Gold- wünzen. Mehr als 5 Milliarden Mark sind zu deutschen Münzen ausgeprägt worden. Ungeheuer groß ist daher die Summe gemünzten Goldes, die in der Jetztzeit noch überflüssigerweise von Hand zu d läuft......

oer Jetztzeit noch überflüssigerwetse von ^n» öy Hand läuft oder unnütz im Kasten ruht. Du, -eser, bist der Mann, mitzuhelfen, daß sich die deutsche wirtschaftliche Rüstung' immer mächtiger gestalte.

Verzeichnis

Welchem Stande Du auch angehören mögest, erkenne, daß es eine führwahr heilige Pflicht ist, in dieser Zeit der Anspannung aller Kräfte das Gold zu sammeln, um es der Reichsbanl zu bringen, wo allein es nutzbringend wirkt und dem Vaterlande dienstbar gemacht wird.

8Hersfeld, 15. Dez. (AußergewöhnlicheZeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.) Die augenblicklichen Verhältnisse machen es doppelt zur Pflicht, daß die Nahrstoffversorgung der Ackerflächen, welche zur Aufnahme der Frühjahrssaaten bestimmt sind, sowie auch der Wiesen und Weiden nicht außer acht gelassen wird. Bei den Wintersaaten, die vor der Aussaat nicht die nötigen Nährstoffe erhalten konnten, ist durch eine geschickt verabfolgte Kalikopfdüngung in Verbindung mit Thomasmehl, im Laufe des Winters, dies noch nachzuholen. Wer nun diese Absicht hegt muß jedenfalls für rechtzeitiges Anschaffen der Düngemittel besorgt sein da im Januar und Februar der Wagenmangel sich in verstärktem Maße bemerkbar machen wird.

):( Hersfeld, 15. Dezember. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Rektor unserer Bürgerschule, Landwehrmann Locke, für rechtzeitige Meldung eines feindlichen Angriffs und der dadurch geglückten Abwehr und Vernichtung der Sturm­kolonnen.

Heimboldshausen, 14. Dezember. Bei der am Sonnabend stattgefundenen Bürgermeisterwahl wurde Herr Mauermeister Heinrich Hermann vom Gemeinde­rat einstimmig zum Bürgermeister gewählt.________

Kriegsteilnehmer-und

Wterbliebenen-Bersorgnng.

(Schluß.)

b Versorgung.

Sie besteht für die Hinterbliebenen eines Offiziers vom Hauptmann abwärts in Kriegsver- so-gung "Ä-Mtw-N- und »riegswaisengeld» (f.

jedoch nächster Absatz),

Unteroffiziers und Gemeinen in allgemeiner Ver­sorgung^(Witwen und Waisengeld) und niedriger Kriegsversorgung (Kriegsnntwen- und Kriegs- waisengeld) und beträgt jährlich:

1) für die Witwe eines

a. Hauptmanns, Oberleutnants, Leutnants

oder Felöwebelleutnants......

b. Feldwebels, Vizefeldwebels, Sergeanten mit Löhnung eines Vizefeldwebels, Zug­führers der freiwilligen Kriegskranken­pflege, Unterbeamten mit emem pennons- fähigenDiensteinkommen von jährlich mehr

als 1200 Mk..........

c. Sergeanten, Unteroffizier^^ stellvertreters oder Sektionsfuhrers der freiwilligen Kriegskrankenpflege .oder eines Unterbeamten mit einem pennon^ fähigen Diensteinkommen von jährlich 1200 Mk. und weniger.......

1200

M.

600

//

500

d. Gemeinen oder einer jeden anderen Per­son des Unterpersonals der freiwilligen Krankenpflege........... 400

2) für jedes vaterlose Kind eines Offiziers . 200 für jedes vaterlose Kind eines Unteroffi­ziers oder Gemeinen.......168

für jedes elternlose Kind eines Offiziers . 300 für jedes elternlose Kind eines Unteroffi­

ziers oder Gemeinen....... 240

Den Hinterbliebenen von Offizieren kann neben der Kriegsversorgung ebenfalls die allgemeine Ver­sorgung (Witiven- und Waisengeld) bewilligt werden, und zwar: Witwengeld in Höhe von bis zu 40 v. H. derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene be­rechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt worden wäre. Waisengeld in Höhe von bis zu ^ des Witwengeldes für jedes vaterlose und bis zu ^ des Witwengeldes für jedes elternlose Kind.

Erreicht das Jahresgesamteinkommen (wobei u. E. privates Einkommen nicht mitgezählt) der zu Kriegswitwengeld berechtigten Witwe eines

Offiziers vom Hauptmann abwärts nicht 2000 M., Feldwebelleutnants nicht 150 M.,

so kann das Kriegswitwengeld bis zur Erreichung dieser Sätze erhöht werden.

C. Kriegselterngeld.

Den Verwandten der aufsteigenden Linie kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt werden, wenn der verstorbene Kriegsteil­nehmer vor Eintritt in das Feldheer oder nach seiner Entlassung aus diesem zur Zeit seines Todes oder bis zu seiner letzten Krankheit ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Es beträgt jährlich höchstens für den Vater und jeden Großvater, für die Mutter und jede Großmutter

eines Offiziers........ 450 M.

eines Unteroffiziers oder Gemeinen 250

II. von verschollenen Kriegsteilnehmern.

Ist eine Person, deren Hinterbliebenen die allge­meine Versorgung oder die Kriegsversorgung zustehen würde oder bewilligt werden könnte, verschollen, so können die unter l B und C genannten Bezüge auch schon vor der Todeserklärung gewährt werden, wenn das Ableben des Verschollenen mit hoher Wahrschein­lichkeit anzunehmen ist.

Die Todeserklärung verschollener Kriegsteilnehmer erfolgt auf Antrag der Interessenten drei Jah»e nach Friedensschluß, oder wenn ein Frieden nicht ge­schlossen ist, drei Jahre nach dem Schluß des Jahres, in welchem der Krieg beendet worden ist. (8 15 des BGB.)

Die Zahlung aller vorstehend aufgeführten Be­züge geschieht nur auf Antrag. Der Antrag auf Zahlung von Gnadengebührnissen ist an die Korps­intendantur oder das Bezirkskommando, der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührnisse und des Kriegselterngeldes an die Ortspolizeibehörde zu richten.

BrinoiEuerGoitizurReichsbanh!