Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Duchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
HerzWer
für den Kreis Hersfeld
Kreisblatt
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Fernsprech-klnschlutz Nr. 8
Nr. 293.
Dienstag, den 15. Dezember
1914
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite, außerdem liegt der heutigen Nummer ein
Amtlicher Anzeiger bei.
Aus der Heimat.
* Po st verkehr zu Weihnachten. Zur Beschleunigung des zu erwartenden starken Weihnachtsverkehrs will die Postverwaltung auch in diesem Jahre trotz des Krieges umfassende Maßnahmen treffen. Auf den Hauptstrecken sollen Postsonderzüge eingelegt und aus Postsonderwagen nach bestimmten Gebietsteilen zusammengesezt werden, z. B. nach Bebra, Cassel, Eisenach, Berlin, Frankfurt a. M. Auch die Schnellzüge werdeo teilweise dem Postpaketverkehr erschlossen.
* (K eine Ueberweisung von Verwundeten.) Die Ueberweisung eines Verwundeten oder Kranken von einem Lazarett ins andere auf persönlichen Wunsch oder auf Wunsch der Angehörigen findet künftig nicht statt. So hat die oberste Heeresverwaltung verfügt, und davon kann kein ärztlicher Leiter eines Lazarettes abgehen. Dem Heere und damit unserem gesamten Reiche sind in den letzten Wochen infolge des Ueberhandnehmens solcher Gesuche Kosten für die Beförderung erwachsen, die in die Hunderttausende gehen. Auch hat die Nebersiedlung in die Heimat in den wenigsten Fällen einen günstigen Einfluß gehaht; der erneute Ab- schiedsschmerz von den Angehörigen hat sogar Ruckfälle verursacht.
§ Hersfeld, 14. Dez. (Fahrpreisermäßigung imJnteresse der militärischen Vorbereitung der Jugend.) 1. Zum Zweck der militärischen Vorbereitung der männlichen Jugend werden für die Dauer des gegenwärtigen Krieges die Angehörigen der unter Leitung der Heeresverwaltung ein- gerichteten Jugendkompagnien im Alter von mehr als 16 Jahren sowie ihre Leiter und Führer einschließlich der Bezirksleiter (Vertrauensmänner) behufs Teilnahme an den gemeinschaftlichen militärischen Uebungen im Gelände auf allen deutschen Staatsetsenbahnen, den Reichseisenbahnen und einer Reihe aon Privatbahnen in der 3. Klasse der Personenzüge in Berlin und Hamburg-Altona auch der Stadt-, Ring- und Vorortzüge- zum Militärfahrpreis befördert. Die Mindest- teilnehmerzahl muß 10 Personen betragen. 2. Tue Abf ertigung erfolgt mit Beförderungsschein, der auf Grund eines schriftlichen Antrags für einfache oder für Hin- und Rückfahrt ausgestellt und bei Beendigung der Fahrt abgenommen wird. 3. Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Leiters der Uebung darüber berzu- fügen a) wieviel Aufsichtspersonen (einschließlich Helfer) und wieviel Jungmannen an der Uebung teilnehmen, b) daß die Jungmannen zur Teilnahme an der Uebung berechtigt find und solche unter 16 Jahren sich darunter nicht befinden. Die Bescheinigungen müssen mit dem Stempel oder Siegel des Generolkommissariats zur militärischen Vorbereitung der Jugend oder der Orts- behörde versehen sein. 4. Der Antrag ist bei der Abgangsstation unter Angabe des Reisetags und- ziels, der zu benutzenden Züge und der Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 1 Stunde vorher, bei 100 bis 200 Teilnehmern jedoch 2 Tage und bet mehr als 200 Teilnehmern 5 Tage vorher zu stellen. 6. Zur Ausstellung der Anträge und Bescheinigungen dienen die vom Generalkommissariat zur mtlitarrfchen Vorbereitung der Jugend zu beschaffenden Vordrucke, denen auf der Rückseite die vorstehenden Bestimmungen aufgedruckt sind. Zu den Beförderungsscheinen stnü die bei den Fahrkartenausgaben vorrätigen Beförderungsscheine für Schulfahrten und Fahrten im ^nterepe der Jugendpflege (Deutscher Eisenbahn-Perfonen- und Gepäcktarif Teil i § 12 6 IV und VI zu verwenden.)
§ Hersfeld, 14. Dez. Im Reichsamt des Innern besteht eine „Reichszentrale der Arbeitsnachwene (Telegrammadresse „Reichsarbeit". Umeme zutreffende Auswahl unter den für eine bestimmte Arbeitsgeleg^n- Heit geeigneten Arbeitslosen treffen zu können, ebenso um den wichtigen und dringend erwünschten Ausgleich zwischen den Arbeitsmärkten bei Verteilung der Arbeitslosen auf die verschiedenen Landesgegenden Yer- beizuführen, empfiehlt es sich bei ein treten dem Bedarf mit dieser Reichszentrale in Verbindung zu treten.
§ Hersfeld, 14. Dez. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Verpackung der auslandlichen Bezirken herrührenden Feldpostbriefe mit Waren- inhalt (Päckchen) vielfach besonders mangelhaft ist. Häufig ist nur Zeitungspapier als Berpackungsstoff
verwendet.. Der Mangel wird damit zu erklären sein, daß in Dörfer und kleinen Städten die Gelegenheit zum Einkauf geeigneterVerpackungsmittel nicht immer vorhanden ist. Die Oberpostdirektion hat die Postanstalten angewiesen, darauf hinzuwirken, daß geeignete Verpackungsstoffe für Päckchen und Pakete, gut gummierte Aufschriftblätter, Bindfaden usw. auch in Dörfern und in kleinen Städten seilgehalten werben. Der Königlichen Regierung würde die Oberpostdirektion dankbar sein, wenn dort Veranlassung genommen würde, dieKreisschulinspektoren, Lehrerund vielleicht auch die Gemeindebehörden in gleichem Sinne anzuweisen. Bei der Auswahl geeigneter Verpackungsstoffe werden die Postanstalten den Interessenten auf Wunsch mit ihrer Sachkunde dienen.
Bebra, 12. Dezember. Beim Strohabladen stürzte der Landwirt Johannes Steiß so unglücklich von der Scheunenleiter, daß er tot auf der Stelle liegen blieb. Der Verunglückte hinterläßt eine Witwe mit sechs unmündigen Kindern.
Cassel, 12. Dezember. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung war der Schmied Christoph S. aus Reichensachsen vom dortigen Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und einer Woche verurteilt worden. Da er sich für zu schwer bestraft hielt, legte er Berufung gegen das Erkenntnis ein. Die hiesige Strafkammer hatte sich infolgedessen gestern zweitinstanzlich mit der Sache zu beschäftigen. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte sich der Angeklagte, der wiederholt und schon wegen eines Roheitsdeliktes vorbestraft ist, am 24. August v. Js. mit einem Landwirt des heimischen Ortes gezankt, ihn auf offener Straße bedroht und mit einem schweren,Knüpnel aus dem Kopf geschlagen. Um sich den rabiaten Menschen vom Leibe zu halten, ergriff der mißhandelte Landwirt eine Heugabel und hielt sie seinen Bedränger entgegen, wodurch sich dieser derartig am Kopfe verletzte, daß er mehrere Wochen im Krankenhause behandelt werden mußte. Die Strafkammer trug diesem Umstände Rechnung, zog auch die Erregung des Angeklagten bei der Begehung der Tat in strafmildernde Berücksichtigung und hielt eine Geldstrafe von hundert Mark für eine ausreichende Sühne. Das erstinstanzliche Urteil wurde dem entsprechend abgeändert.
Cassel, 13. Dezember. Der Stand der Herbstsaaten im Deutschen Reiche stellt sich anfangs Dezember, wenn 2 gut und 3 Mittel bedeutet, sur Wmterweizen auf 2,5 gegen 2,5 anfangs November 1914, für Winter- roaaen a> s 2,7 gegen 2,6 und für Winterspelz auf 2,3 Sen 2,4 Durch die im allgemeinen foulte nnb verhältnismäßig milde Witterung wurde es trotz des Mangels an Arbeitskräften und Bespannung möglich, die gewöhnliche Menge von Winterkorn.in die Erde zu bringen. Stellenweise ollen sogar größere Flachen als in früheren Jahren mit Wintersaat bestellt sein.
Altenbrunslar, 11. Dez. Der in dem 20. Jahre stehknde Sohn des hiesigen Curwohers Jakob Glich, der seit etwa drei Wochen auf Bahnhof Caffel O. als au^envuner beschäftigt tst, geriet auf bis unaufgeklärte Weise zwischen die Puffer zweier Wagen und fnfnrt getötet. Der Verstorbene war ein fleißiger nüchterner und sparsamer Mensch. Den be- L El ern wird von feinen Kameraden sowie von sämtlichen Einwohnern herzliche Teilnahme entgegengebracht.
12 Dezember. Divisionsp arrer &ÄS Heiligenstadt erhielt für seinen Eiwr und seine Todesverachtung bet Erfüllung KÄS 8-russPfttcht-n das «lerne Sreuj.
11 Dezember. Der verheirate Arbeiter Th. WUstemann im nahen Etzdorf nahm aus^ner Flasche m Schon nach einer S^turiderstarb bet Mann unter unsäglichen Schmerzen.
19 Dezember. Der Sanitätsunteroffizier
Soldatenstandes verurteilt.
in Geböfte mit etwa 25 Gebäuden lN Asche. Als
Äs oder »Ich. «rM-r^,Zwanzig Spriten aus der Umgebung leisteten Löschhilie.
lÄ^skeld 11. Dezember. Beim Holzfällen wurde im Gemeindewald zu Silges der 20 Jahre alte -o z- Hauer Karl Remmert von einer Tanne erschlagen.
Aus der Rhön, 12. Dezember. Der Verband der mitteldeutschen Wandervogelvereinigungen will in den Weihnachtstagen eine Wintersahrt nach der Rhön und zwar nach dein Dammersfeld unternehmen. Kriegsmäßige Hebungen und Krtcgsspicle sollen sich der Wanderfahrt anschließen.
Kriegsteilnehmer- und tzinterbliebenen-Berlorgnng.
Die Zentraldirektion des „Phönix" in Hörde hat für ihre Angestellten und Arbeiter eine Uebersicht über die staatliche Versorgung der Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen zusammengestellt, die auf die vielen Fragen Antwort gibt, die von den Beteiligten aufgeworfen werden.
Kriegsteilnehmer.
-^.Offiziere erhalten im Falle einer Dieustbeschüdig- ung, wenn sie dadurch zu jedem Militärdienst untauglich werden:
1)FUr die Dauer der Untauglichkeit eine Pension von mindestens W» und höchstens «Vw des Friedensgehalts ihres Dienstgrades.
2) Eine Kriegszulage von jährlich 1200 Mk., wenn die Pension von dem Diensteinkommen eines Hauptmanns erster Klasse oder voll einem niedrigeren Diensteinkommen, von 720 Mk, wenn die Pension von einem höheren Diensteinkommen bemessen ist.
3) Eine Verstümmelungszulage, die beträgt: bei dem Verlust einer Hand, eines Fußes, der Sprache, des Gehörs auf beiden Ohren jährlich je 900 Mk., und bei Verlull oder Erblindung beider Augen jährlich 1800 Mk.
Liegt nur eine Störuug der Bewegungs- oder Gebrauchsfähigkeit dieser Körperteile vor, so kann die Verstümmelungszulage ebenfalls bewilligt werden.
4) Ferner kann bei dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Alter von 55 Jahren durch Alterszulage das jährliche Gesamteinkommen auf 3000 Mk. erhöht werden.
B. Unteroffiziere und Gemeine erhalten, wenn und solange ihre Erwerbsfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung aufgehoben oder um wenigstens 10 v. H. gemindert ist,
1) Militärrente, die bei voller Erwerbsunfähigkeit beträgt:
für Feldwebel .... jährlich 900 Mk.
für Sergeanten.... „ 720 „
für Unteroffiziere... „ 600 „
für Gemeine..... „ 540 „ und sich nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit richtet.
2)eine Kriegszulage von monatlich 15 Mk.,-
3) eine Verstümmelungszulage von monatlich 27 Ntk. oder 54 Mk.) (nach den Voraussetzungen wie bei Offizieren),-
4) kann Alterszulage nach den Voraussetzungen wie bei den Offizieren bis zu einem Gesamteinkommen von 600 Mk. jährlich gewährt werden.
Hinterbliebene
1. von gefallenen oder infolge Kriegsverwundung oder sonstiger Dienstbeschädigung gestorbenen Kriegsteilnehmern.
A. Gnadengebührnisse.
1)Für einen gewissen Zeitraum nach dem während der iuaehörigkeit zum aktiven Heer erfolgten Tod des Kriegsteilnehmers werden der Witwe und den ehelichen oder legitimierten Kindern Gnadenge- bührnisse (Gnadengehalt) oder Gnadenlöhnung in Höhe der Dienstbezüge des Gefallenen oder Gestorbenen) gewährt.
2) Gnadengebührnisse können auch gewährt werden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn und so weit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung
zu decken.
(Schluß folgt.)