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Amtliche Bekanntmachungen.

Hufruf des Landsturms

II Hufgebots.

Durch Kaiserliche Verordnung vom 27. November ds. Js. ist auch der

Landsturm II. Aufgebots ausgerufen worden.

Die Anmeldungen zu den Landsturm- rosten haben in der Zeit vom 16. Dezember bis einschließlich 20. Dezember 1914 zu er­folgen, und zwar bei den ortspolizeibehSrden des Wohnortes.

Alle Landsturmpflichtigen des II. Aufgebots, dar sind diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. Januar 1869 bis ein­schließlich 31. Dezember 1875 geboren sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Anmeldung zu den Landsturmrollen innerhalb der vorbezeichneten Frist bei der Ortspolizeibehörde ihres Wohnortes zn bewirken.

Landsturmpflichtige, welche sich im Auslande auf­halten, haben sich soweit dies möglich und noch nicht ge­schehen ist, alsbald schriftlich oder mündlich bei den Deutschen Auslandsvertretungen zur Eintragung in be­sondere von diesen zu führende Listen zu melden.

Wer die Anmeldung zur Landsturmrolle in der vorstehend gesetzten Frist nicht bewirkt, wird mit Frei­heitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (M. St. G. B. § 68) sofern nicht wegen Fahnenflucht eine härtere Strafe verwirkt ist.

Auf Grund dieser Anmeldungen haben die Orts- vorftände des Kreises die Landsturmrolleu aufzu ftellen und zwar unter Benutzung des hierzu vorge­schriebenen Formulars (Landsturmrolle). Formulare können von der Funkischen Buchdruckerei hier be­zogen werden, sofern sie nicht mehr in Ihrem Besitz sind.

Die Aufstellung der Landsturmrollen hat Jahr­gangsweise zu erfolgen unb zwar dergestalt, daß in die betreffende Liste nur die Landsturmpflichtigen aus­genommen werden, welche in dem in Betracht kommenden Jahre geboren sind.

Es ist also für jeden Jahrgang eine besondere Liste auszusteUen.

Bei den Anmeldungen zu den Landsturmrollen sind die zur Anmeldung kommenden Personen zu befragen, ob sie früher der Ersatzreserve oder dem Land­sturm angehört haben. In Spalte 1 der Laud- ftnrmroüe (laufende Nr:) ist dementsprechend mit Rotstift einE" oder mit Blaustift einL" eiuzu- tragen.

Die Eintragungen der Landsturmpflichtigen in die einzelnen Listen sind möglichst in alphabetischer Reihen­folge zu bewirken. Im Uebrigen ist bei Aufstellnng der Listen die hierüber bereits erteilte Anweisung genau zu beachten.

Sämtliche Landsturmrollen sind mir alsbalb nach Beendigung der hleldefrift, jedoch bis spätestens zum 23. ds. JMts. einzureichen,

Es wird noch bemerkt, daß der Aufruf zunächst lediglich die Herbeiführung der Eintragungen in die Listen bezweckt.

Hersfeld, den 11. Dezember 1914.

J. M. No. 4491. Der Landrat.

I. V.

v. Hedemann, Reg.-Affesfor.

Nach Gottes Willen starb heute im Lazarett zu Aachen infolge schwerer Verwundung, die er in den Kämpfen an der Yser erhalten hatte, den Tod fürs Vaterland unser geliebter ältester Sohn und Bruder

Rdolf Scheffer

Kriegsfreiwilliger im marburger Jägerbataillon.

Hersfeld, den 11. Dezember 1914.

Pfarrer Scheffer u. Frau

Emilie, geb. Eisenberg, Margarethe, Wilhelm, Walther, Otto, Erika, Amalie, Mathilde, Reinhard Scheffer.

Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

Am 10. Dezember entschlief sanft mein lieber Mann.

Oberbahnassistent a. D.

Heinrich Vaupel

Feldwebel-Leutnant im Landsturm-Bataillon Hersfeld

infolge einer Operation im Kriegslazarett zu Brüssel.

]m Hamen der trauernden Hinterbliebenen : Johanna Vaupel geb. just.

Hersfeld, den 12. Dezember 1914.

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Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, den 13. Dez.

Evangel. Gottesdienst.

Vormittags V2IO Uhr: Herr Pfarrer Ul 0 th.

Vorm. 11 Uhr: Kindergottes­dienst (Sonntagschule).

Nachmittags V26 Uhr: Herr Pfarrer Dehnhard von Mecklar.

PeterSberg.

Mitt. V2I Uhr: Gottesdienst.

Unterbaun.

Vorm. 9 Uhr: Gottesdienst.

Jeden Dienstag und Freitag abends7UhrGebetsandachten in der Stadtkirche.

Mittwoch, den 16. Dezember: Abends 8 Uhr: Gottes­dienst in der Hospitals­kapelle.

Kathol. Gottesdienst.

Sonntag, den 13. Dezember:

7 Uf)t:X Mesfe.

3A10 Uhr: Amt und Predigt.

V23 Uhr: Andacht, Versamm­lung des Jungfrauen- . Ve^ein^

Wochentage 73A Uhr heil. Mesfe.

Gelegenheit zur heil. Beichte.

Sonnabend 5 und 8 Uhr: Sonntag V27 Uhr.

Montag und Freitag Abend 8 Uhr: Bitt- und Ädvents- Andacht.

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