Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^^r^^ für den Kreis Hersfeld Melder WW Kreirdlstt
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 289.
Donnerstag, den 10. Dezember
1914
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.
Aus der Heimat
*DiegesetzlichenVerjährungsfristen von Forderungen sind auch in Kriegszeiten im allgemeinen die gleichen wie im Frieden. Die Bestimmungen hierüber sind in den §§ 194 bis 225 des B.G.B. enthalten. Für die Dauer des Kriegszustandes wird die Verjährung gehemmt für alle diejenigen Personen, die zum Heeresdienst einberufen sind, für solche, die sich dienstlich aus Anlaß des Krieges im Auslande aufhalten und für solche, die sich als Kriegsgefangene oder als Geisel in der Gewalt des Feindes befinden.
* Nachfragen nach dem Verbleibe von Postsendungen an Kriegs- oder Zivilgefangene im Auslande sind von den Absendern stets nur an das Postamt zu richten, bei dem die Sendung aufgeliefert worden ist, nicht aber an sonstige Stellen im In- oder Auslande, auch nicht an die Ober-Postkontrolle in Bern, die mit Briefen und Paketen gar keine Befassung hat und die ihr unmittelbar zugehenden Anfragen wegen Postanweisungen erst wieder an das Aufgabe-Postamt zurückgeben muß. Durch derartige unzweckmäßige Adressierung von Nachfragen geht nur unnötige Zeit verloren. Nachfragen empfehlen sich überhaupt erst nach einer Wartezeit von mindestens 6-8 Wochen. Da in den meisten Fällen eine Bestätigung des Empfangs einer Sendnung nicht früher eingehen kann.
* Bis einschließlich 15. Dez. können bei den deutschen Postanstalten gewöhnliche Pakete bis zu 5 Kilogramm an Angehörige und zugeteilte Personen der österreichisch-ungarischen Feldarmee gegen die einheitliche Gebühr von 50 Pfg. eingeliefert werden. Die in Deutschland erlassenen Ausfuhrverbote werden auf diese Pakete nicht angewandt, auch ist der Inhalt der Pakete in Oesterreich-Ungarn zollfrei. Die näheren Versendungsbedingungen usw. für die Pakete werden bei allen Postanstalten durch Aushang bekannt gegeben.
* (Eine für die Landwirtschaft wichtige Entscheidung hat das Oberversicherungsamt Mei- ningen über das Lohnarbeitsverhältnis zwischen einem Landwirt und seinen Söhnen gefällt. Es wurde ausgeführt: Wenn die Dienste, die Söhne im landwirtschaftlichen Betriebe ihres Vaters leisten, nicht auf einem Arbeitsvertrag, sondern auf dem Familienband beruhen, ist die Krankenversicherungspflicht nicht begründet. Dies gilt insbesondere dann, wenn fein Arbeitsvertrag geschlossen ist, kein Lohn gezahlt wird, (geringes Taschengeld gilt nicht als Lohn) und die Kinder nicht als Knechte oder Arbeiter behandelt werden. Sinngemäß ist dieses auch auf Töchter der Landwirte anzuwenden.
* (Das Dien st einkommen der Lehrer.) Der preußische Kultusminister hat durch einen Sondererlaß das Diensteinkommen der im Felde stehenden Lehrer geregelt. Ein Teil der Kriegsbesoldung wird angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt zunächst bei den vorn Schulverband zu zahlenden Diensteinkünften. Erst dann, wenn die Kürzung über den Betrag dieser Diensteinkünfte hinauszugehen hat, wird sie bei der Alterszulage vorgenommen. Als Gesamtdiensteinkommen gelten das Grundgehalt nebst Amts- und Ortszulage und die Vergütung für krrch- liche Mühewaltung, tarifmäßige Mietentschadiaung, auch wenn Dienstwohnung gewährt wird, und Alterszulagen. Für die Lehrer, die Ostmarkenzulagen erhalten, wird diese ebenfalls dem Gesamtdiensteinkommen zugerechnet.
§ Hersfeld, 9. Dezember. Aus Berlin meldet ein amtliches Telegramm des W.T.B.: Vom 15. Dezember ab werden die deutschen P o st s ch e ck ä m t e r den Ueberweisungsverkehr mit den schweizerischen Postscheckbureaus wieder aufnehmen. Die Kontomhaber erhalten dadurch auch während des Krieges die Möglichkeit, in gleicher Weise wie es im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Luxemburg der Fall ist, bargeldlose Zahlungen nach der Schmerz in Auftrag zu geben und von da zu empfangen.
):( Hersfeld, 9. Dezember. Nach einer dem Deutschen Buchdrucker-Verein zugegangenen Mitteilung wird jetzt wieder einmal angeregt, mit der alten, schönen Sitte des Austausches von Gluck- wunschkarten zur Jahreswende zu brechen. Man schlägt vor, das Versenden gedruckter Karten und Briefe sowie das Beglückwünschen durch Zeitungsanzeigen zu unterlassen und die hierdurch ersparten Geldbeträge der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen zuzuwenden.
Der Genannte Verein äußert-sich hierzu folgendermaßen: Der Vorschlag ist zweifellos gut gemeint, aber gänzlich verfehlt, nnd es muß entschieden dagegen Einspruch erhoben werden. Ist schon in Friedenszeiten zu ähnlichen Anregungen früher erklärt worden, daß es nicht wohlgetan ist, einzelnen Gewerben Beschäftigung und Verdienst zu nehmen, um die Mittel für Liebeswerke zu gewinnen, so kann jetzt der erneute Vorschlag einer Ablösung der Neujahrsglückwünsche noch weniger gutgeheißen werden. In der gegenwärtigen schweren Krtegszeit gilt es vor allem dafür zu sorgen, daß der allgemeine Geschäftsgang nicht noch mehr ins Stocken gerät und die Arbeitslosigkeit nicht noch mehr überhand nimmt. Sonst nimmt man mit der einen Hand mehr, als man mit der anderen gibt. Gerade das Druckgewerbe liegt zurzeit infolge der Einschränkung der Geschäftsund Reklametätigkeit und infolge starker Ausfuhrverminderung außerordentlich darnieder. Die Betriebe der Druck- und Papierindustrie und ihre zahlreichen Arbeiter, die schon in einem so großen Umfange beschäftigungslos sind, wie kaum in einem zweiten Gewerbe, würden daher in diesem Jahre durch den Fortfall der Aufträge auf Glückwunschkarten besonders hart betroffen werden. Offenbar hat man in den Kreisen, in welchen man sich um die Beseitigung der zu einem allgemeinen Gebrauch gewordenen Versendung der Neujahrskarten bemüht, keine Ahnung von der großen Bedeutung dieser Karten für die Druck- und Papier-Industrie. Der Umsatz in dem Artikel ist ein so enormer, daß bei seiner Herstellung nicht etwa nur während weniger Wochen, sondern einen großen Teil des Jahres hindurch Tausende fleißiger Här> lohnende Beschäftigung finden, ein Aufhören oder eine starke Verminderung des Verbrauches dieses Jndustrieartikels also außerordentlich bedauert werden müßte. Der unseren Kriegern im Felde und der Not daheim zugewendeten Fürsorge wird sicher am besten in der Weise gedient, daß Arbeits- und Verdienstgelegenheit nicht geschmälert wird, denn dadurch wird es weiteren Kreisen erst möglich gemacht, zu denLiebeswerken beizusteuern.
):( Hersfeld, 9. Dezember. Der Beamten- verein hielt am vergangenen Sonnabend seine Monatsversammlung ab. Nach Schluß der Tagesordnung hielt Herr H. M ö h I einen Vortrag über „die Feldpost". Nachdem Redner Zweck, Einrichtung und Arbeitsleistung der Feldpost erörtert hatte, kam er auf die Klagen über die Feldpost zu sprechen und erklärte an vielen Beispielen, mit welchen Schwierigkeiten die Feldpostbeamten zu kämpfen haben. Er zeigte auch, daß in vielen Fällen das Publikum selbst daran schuld ist, wenn die Feldpostsendungen den Adressaten nicht erreichen. Auch darüber, wohin die unbestellbaren Sendungen kommen, klärte Herr Möhl die Anwesenden auf und gab Mittel und Wege an, wie man die Feldpostsendungen behandeln müsse, um deren richtige Ankunft möglichst sicher zu stellen. Allseitiger Beifall war der Mühe Lohn.
):( Wippershain, 9. Dezbr. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde der Kanonier A d a m Bock Feld-Art.-Rgt. 29.
Wüstfeld, 9. Dezember. Mit dem „E i s e r n e n K r e uz" ausgezeichnet wurde AdolfDinges Jns.-
Regt. 145.
Rotenburg, 8. Dez. Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte sich vor der Strafkammer in Cmul her Klempner Engelhard Geßner aus Rotenburg zu verantworten. Er war in diesem Sommer in Weite- ?!d? mtt anderen A in einer Fabrik beschäftigt. Eines Abends geriet er in der Kantine mit einem Mitarbeiter in Streit, zog das Messer und versetzte demselben zwei tiefe Messerstiche in den »lüden, 1° daß der Mann blutüberströmt zufammenbrach und länaere ^ett krank lag. Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte, den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten zu vrrurterlen. Dir Gerichtshof ging weit über dieses Strafmaß hinaus und erkannte unter Berücksichigung der überaus großen Roheit der Tat des Angeklagten auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Caffel. 8. Dezember. Zu Kreisschulinspektoren wurden ernannt: Dr. Heußner, fom. »emtnarbtreftor au Rotenburg a. F., die Pfarrer Weinrich in Schmal- kalden für den SchulaufsichtsbezirkSchmattalden-Lstadt und Lölkes in Oberschönau, Kr.Herrschaftschmalkaldeu, für den Schulaufsichtsbezirk Schmalkalden-Land 2; ... Ortsickulinsvektoren: die Pfarrer Trubenstein in Heringen« W^und Kurz in Arielingen, Kr. Hersfeld, der Pfarrer ertr. Landgrebe in Naumburg, Kr. Wols- haaen die Pfarrer Klappert in Mörshaufen, Kr. Melsungen, Horst in Niedenstein, Kreis Frrtzlar, Huf-
& ÄS» '»fefe
Ferreau in Gudeusberg, Kr. Fritzlar, Pfarrer Freid- hof in Horas, Kr. Fulda, Dvmpfarrer Schüler in Fulda, Kuratus Lecher 2 in Giesel, Kr. Fulda, und Kuratus Ramb in Eiterfeld, Kr. Hünfeld, Pfarrer Weigand in Großentaft, Kr. Hünfeld, Kuratns Günther in Thalan, Kr. Gersfeld und Kuratils Kleeschulte in Marborn, Kr. Schlüchtern, Frühmesser Josef Faulstich in Naumburg, Kr. Wolfhagen.
Limburg, 5. Dezember. In dem Villmarer Tunnel, in dem das hiesige Landsturmbataillon die Bahnwache hat,wurden vorgestern die Landsturmlente Steinbrecher Löw und Steinbrecher I. Schneider, beide ans Villmar, von einem Zuge erfaßt. Löw war sofort tot, Schneider starb im hiesigen Krankenhause. Ein weiterer Land- fturmmann konnte sich rechtzeitig an die Wand des Tunnels retten. Die beiden Getöteten sind verheiratet und hinterlassen Frau und Kinder.
Hannover, 7. Dez. Oberpräsident v. Windheim in Hannover hat durch einen Erlaß die Landräte ersucht, bei den Landwirten, die Kartoffeln znrückhalten, diese zu beschlagnahmen.
Eisenach, 8. Dezember. Die ehrwürdige Wartburg- feste ist einem eigenartigen Zwecke dienstbar gemacht worden. Wenn die Nachricht durch das Land eilt, daß deutsche Truppen auf blutiger Wal-statt einen Steg erkämpften, hißt die Stommanbautur der Wartburg über den vor dem Krieg und seinen Schrecken bewahrten thüringischen Gefilden die schwarz-weiß-rote Flagge. Und hurtiger, als irgend jemand es vermöchte, trägt das flatternde Fahnentuch die frohe Kunde zu den jubelnden Menschen ins Tal. Ganz besonders eindrucksvoll aber gestaltet sich diese Nachrichtenvermittluna von der Wartburghöhe nach Anbruch der Dunkelheit. Trifft in den Abendstunden eine denkwürdige Meldung von den Kriegsschauplätzen ein, so erglüht wie durch einen Zauber das auf dem Turm der Burg befindliche, alles überragende Kreuz in blendend Hellem Lichte. Ein feuriges Mal, erhebt es sich über die schwarzen Konturen der Wälder, und seine Flammenschrift leuchtet Sieg verkündend weit hinaus in die stille nächtliche Landschaft.
Biedenkopf, 4. Dez. Im nahen Wallau wurde durch ein Großfeuer das Wohnhaus und die Scheune des Landwirts Heinrich Henkel zerstört.
Arustadt, 6. Dez. Beim Schießen mit einem Tesching nach der Scheibe verletzte ein hiesiger Bäckergeselle den 8jährigen Sohn seines Meisters durch einen Schuß in die Lunge. Der Knabe wurde ins Krankenhaus gebracht,' der unglückliche Schütze suchte das Weite.
Leipzig, 7. Dezember. Die Tochter eines angesehenen Bürgers unserer Stadt, die als Johanniter- schwester ausgebildet ist, übernahm bald nach Beginn des Krieges die Einrichtung eines Bermnndeten- Lazaretts in Dillenburg im Rheinland, das dann mit 30 Schwer- und Leichtverwundeten belegt wurde. Wohl infolge der starken seelischen Eindrücke bei der Ausübung der Verwundetenpflege erkrankte die junge Dame und mußte zur Erholung ins Vaterhaus zurückkehren. Scheinbar genesen, übernahm sie ^nach mehreren Wochen die Pflichten einer Gemeindeschwester im benachbarten Böhlitz-Ehrenberg, doch hielten ihre angegriffenen Nerven den Anforderungen nicht mehr stand. Man fand die Schwester mit schweren Schnittwunden am Halse und den Armgelenken auf, die sie sich in geistiger Umnachtung mit einem Küchenmesser beigebracht hatte. Trotz starken Blutverlustes scheint Lebensgefahr nicht zu bestehen.
Fulda, 7. Dez. Dem Kaiser vorgestellt wurde am 3. Dezember in einem Schlosse an der Grenze der Buchdruck-Maschinenmeister Emil Latsch von Fulda. Seine Majestät empfing den schneidigen Kanonier außerordentlich huldvoll, klopfte ihm leutselig auf die Schulter und ließ sich den Hergang seiner Heldentat erzählen. Latsch, der bereits mit dem Eisernen Kreuz ausge- zeichnet ist, bewies dadurch einen glänzenden Mut, daß er in einem mörderischen feindlichen Feuer eine halbe Stunde lang ganz allein ein Geschütz bediente und es dann, um vor Verlust zu schützen aus der Feuerlinie mitjHilfe eines Gespannes herauszog. Der Kaiser hörte den Bericht des tapferen Streiters aufmerksam an, versprach ihm eine weitere Auszeichnung und eine kleine Parade bildete den Schluß der Vorstellung eines Fuldaer Kameraden.
Bad Orb, 6. Dezember. Das Gefangenenlager an unsrem Truppenübungsplatz schreitet allmählich seiner Vollendung entgegen. Vorläufig sind zwei Lager, eins in Villbach, das andere in Lettgenbrunn, eingerichtet worden. Beide Lager enthalten 80 Baracken, sodaß für 3000 Mann Unterkunftsraum geschaffen ist. Wie verlautet, soll in kurzer Zeit der erste Transport Gefangener eintreffen.