Die Arbeiten und Stefe
Amtliche Bekanntmachungen.
Hersfeld, den 7. Dezember 1914.
In der Stadt Hünfeld ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtstierärzlich festgestellt worden.
I. 12394. Der Landrat.
Was ist Beiz fix ?
der dem Antragsteller bekannten Personen, die in der Geltendmachung von Rechten durch die im § 190 Abs. 1 bestimmte Wirknng der Eintragung beeinträchtigt werden würden, beizufügen. Ist das Recht im Grundbuch eingetragen, so hat der Antragsteller eine das Recht betreffende beglaubigte auszugsweise Abschrift des Grundbuchsblatts einzureichen.
I Was ist I iBelz fix?|
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
rungen für die Verlängerung (:57:) der Bahnsteighalle 3 auf Bahnhof Bebra sollen in Losen getrennt vergeben werden.
1: Eisenkonstruktions -
Hersfeld, den 5. Dezember 1914.
Auf dem Schlachthofe in Cassel ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
I. 12340. Der Landrat.
Los
arbeiten.
2: Maurerarbeiten.
v. Hede mann, Reg.-Assessor.
3: Zimmerarbeiten.
4: Klempnerarbeiten.
5: Dachdeckerarbeiten.
6: Anstreicherarbeiten.
Verdingungsunterlagen können auf' dem unterzeich
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neten Amt eingesehen und, soweit der Vorrat reicht, gegen Einsendung von 1,05 Mk. für Los 1 u. je 0,65 Mk. für die übrigen Lose bezogen
werden.
Verdingungstermin am 22. Dezember 1914, vormittags 11 Uhr im Dienstgebäude des Betriebsamts. Zuschlagssrist 6 Wochen.
Hersfeld.
Königliches Eisenbahn-Betriebsamt.
Hersfeld, den 1. Dezember 1914.
Ich habe Veranlassung, die Ortspvlizeibehörden wiederholt auf die Bestimmungen des § 6 der allgemeinen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 15. September 1906 aufmerksam zu machen. Sie haben hiernach von den Anzeigen über den Ausbruch von übertragbaren Krankheiten, die ihnen auf Grund des § 1 der gedachten Besümmungen zugehen, jedesmal ungesäumt unter Ueber- sendung der betreffenden roten Kartenbriefe, dem Herrn Kreizarzt Mitteilung zu machen. Auch haben sie letzteren, wenn sie auf andere Weise von dem Ausbruche einer der in dem § 1 genannten Krankheiten Kenntnis erhalten, hiervon ungesäumt zu benachrichtigen.
Ich erwarte, daß sich die Ortspolizeibehörden die genaue Beachtung dieser Bestimmungen in Zukunft angelegen sein lassen.
[. 12225. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
§ 187.
Ist das Recht im Grundbuch eingetragen, so ist es in Uebereinstimmung mit diesem in das Wasserbuch ein zutragen. Im übrigen wird das Recht eingetragen, wenn sein Bestehen nachgewiesen ist.
Ohne den Nachweis des Bestehens ist ein Recht, das auf Grund eines besonderen Titels in Anspruch genommen wird, einzutragen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß es zehn Jahre lang vor dem 1. Januar 1912 von dem Antragsteller und feinen Rechtsvorgängern ohne Widerspruch ausgeübt worden ist. Ein Recht, daß auf keinen besonderen Titel gestützt wird, ist einzutragen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die zu seiner Ausübung vorhandene Anlage rechtmäßig ist, oder daß sie vor dem 1. Januar 1912 schon mehr als 10 Jahre bestanden hat.
Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt, sind in Urschrift oder beglaubigter Abschrift von der Wasserbuchbehörde aufzubewahren.
§ 189.
Unterhaltungspflichten (§ 182 Abs. 1) sind auf Antrag der Wasserpolizeibehörde oder der Beteiligten einzutragen, wenn ihr Bestehen nachgewiesen ist.
§ 190 Abs. 1.
Die Eintragungen im Wasserbuche gelten bis zum Beweise des Gegenteils als richtig.
Cassel, den 22. Juli 1914.
Namens des Bezirksausschusses (Wasserbuchbehörde) Der Vorsitzende: B e r n st o r f s.
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üerslelder Tagahlati.
Mädchen
welche die
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erlernen wollen, können ofort oder später bei mir eintreten.
Frau Wilheimine Schott
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Elektrische Taschenlampen Ersatz-Batterien Fuilscitoner
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Hersfeld, den 3. Dezember 1914.
Die Gewerkschaft Wintershall in Heringen beabsichtigt auf dem Grundstück der Gewerkschaft Heringen in der Gemarkung Lengers Kartenblatt 1, Parzelle 4^- eine Anlage zur Herstellung von Petrolit, sowie eines Kaliumchlorat-Magazins und einer Kaliumchlorat-Mühle zu errichten.
Petrolit ist ein Sprengstoff.
Die Tagesproduktion beträgt werktägig 1500 kg.
Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntnis. Einwendungen können binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder zu Protokoll auf dem Landratsamte — Zimmer Nr. 3 — während der Dienststunden angebracht werden. Nach Ablauf dieser Zeit können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden im mündlichen Verhandlungstermine am
Mittwoch, den 30. Dezember ds. 3s.,
*
*
Hersfeld den 3. Dezember 1914.
Wird veröffentlicht.
Nähere Auskunft wird auf Wunsch aus dem Landratsamte — Zimmer Nr. 3 — mündlich erteilt.
12241.
Der Landrat.
von Hedemann, Reg.-Assessor.
* Ausgenommen sind die im Grundbuch eingetragenen Rechte. ** Dazu gehören alle Wiesenbewässerungsanlagen, Mühlen und sonstige Wassertriebwerke. *** Dazu gehören alle Stauanlagen.
Kerzen Revoltier Pistolen Reserve-magazine Patronen Patronen-Taschen Taschenmesser Genicktanger Jagdmesser Rasiermesser Rasier-Apparate Lunte-Feuerzeuge Leder-Gamaschen Gilgs Lederoei Sporen Brustbeutel Aluminium-Büchsen Aluminium-Cigarren Etuis Trinkbecher
m. Likör-Flasche (zugleich als Oi- garrenbehälter zu gebrauchen) zusammenlegbare
vormittags 11 Uhr
im Sitzungszimmer des Königlichen Landratsamts hier auch im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden erörtert werden.
Zeichnungen und Beschreibungen können auf dem Landratsamte — Zimmer Nr. 3 — während der Dienststunden eingesehen werden.
I. 12213. Der Landrat.
J. V.-
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung
betreffend Eintragung der Rechte an
Wasserläufen in die Wafferbücher.
Auf Grund des § 380 Abs. 2 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. 53) wird folgendes bekannt gemacht.
Das Wassergesetz ist am 1. Mai 1914 in Kraft getreten. Mit Ablauf von 10 Jahren seit diesem Zeit- l punkt erlöschen folgende Rechte*, wenn nicht vorher ihre Eintragung in das Wasserbuch beantragt ist: Das Recht 1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, namentlich auch, es oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar abzuleiten,**
Heute Abend verschied sanft nach längerem Kranksein unsere liebe Mutter, Großmutter und Urgroßmutter, Schwester, Schwägerin und Tante die Witwe des Gerichtskanziisten Peter Rehbein
Maria, geh. Schneider
im Alter von 81 Jahren.
Bayonne, München, Bremen, Sch^rlebeck (Amerika) und Hersfeld, 6. Dez. 1914.
Im Hamen der Hinterbliebenen
Martin Biel.
Die Beerdigung, Folgeleiche, findet Mittwoch, nachmittag 3 Uhr von der Friedhofskapelle aus stnff.
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2)
3)
(§ 40 Abs. 2 Ziffer 1 des Wassergesetzes), Wasser oder andere flüssige Stoffe oberirdisch oder unterirdisch, unmittelbar oder mittelbar einzuleiten,
(§ 40 Abs. 2 Ziffer 2 des Wassergesetzes) den Wasserspiegel zu senken oder zu heben, nament-
Die freiwillige Versteigerung der zur von Schenck- «schen Konkursmasse gehörigen Gegenstände, u. a.
eine grobe Anzahl Bücher, getragene, aber noch gut erhaltene Kleidungsstücke Wäsche, Schuhe, Hüte, Gardinen, ea. 100 Flaschen Wein usw. wird
Dienstag, den 8. Dezember,
vorm. von 9V2 Uhr an im Knieseffchen Saale hier- selbst fortgesetzt.
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lich durch Hemmung des Wasserlaufs eine dauernde Ansammlung von Wasser herbeizuführen,***
(§ 40 Abs. 2 Ziffer 3 des Wassergesetzes) Häfen und Stichkanäle anzulegen, letztere sowei sie nicht selbständige Wasserstraßen bilden,
(§ 46 Abs. 1 Ziffer 2 des Wassergesetzes)
5) Anlegestellen mit baulichen Vorrichtungen größerer Bedeutung herzustellen,
4)
von
(§ 46 Abs. 1 Ziffer 3 des Wassergesetzes)
6) kommunale oder gemeinnützige Badeanstalten zulegen,
(§ 46 Abs. 1 Ziffer 4 des Wassergesetzes).
an
Wasserbehörde ist der unterzeichnete Bezirksausschuß.
ää ■ ^ ■ I Aus folgende Bestimmungen des Wassergesetzes wird
13ir1©ll© besonders hingewiesen:
______________________* § 186 Abs. 1.
771 . . il Rechte, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes be-
I ffehen und nach den §§ 379, 380 aufrecht erhalten bleiben, | fmb nach den §§ 187, 188 auf Antrag des Berechtigten C I Mittagen. Der Antrag ist bei der Wasserbuch- oder
llX * |u?,arff^ schriftlich oder zu Protokoll zu
I stellen. Dem Antrag sind die zum Nachweise des Rechts dienenden Urkunden sowie ein vollständiges Verzeichnis
Bekanntmachung.
Hersfelder Spar- und Darlehnskaffen - Verein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Hersseld.
In den Generalversammlungen am 7. bezw. 19. November wurde beschlossen:
1. die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umzuwandeln,
2. das bisherige Statut aufzuheben und
3. ein neues Statut einzuführen.
Das neue Statut ist im Geschäftslokal zur Einsichtnahme ausgelegt.
Hersfeld, den 5. Dezember 1914.
Der Vorstand;
L. Mohr. F. Richter.
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