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Hers Wer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * «

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei jlCtSluOd ^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7

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für den Kreis Hersfeld

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Zernsprech-^nschlutz Nr. 8

Nr. 279

Sonnabend, den 38. November

1914

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

Bus der Heimat«

* (Z e h n p f u n dp a k e t e i n s F c l d.) Das Ver­senden von 10 Pfundpaketcnnach dem Felde wird künftig­hin jeden Monat einmal eine Woche hindurch gestattet sein. Die Paketdepots sind jedesmal vom 28. bis 30. jeden Monats geöffnet. Die Pakete dürfen ein Ge­wicht von 5 Kilo nicht überschreiten.

* (V o m B e z i r k s v e r b a n d.) 9tad) dem in der Sitzung des Landesausschusses zu Cassel vorge­legten Bericht über die Ergebnisse der Verwaltung des Bezirksverbandes hat sich ein Ueberschußvon116 615,18 Mk. ergeben, welcher dem außerordentlichen Etat zu­geführt worden ist. Die Bezirkssteuer hat sich auf 1055 238,67 Mk. beziffert gegen 1007 023,20 Mark im Vorjahre. Der Satz der Bezirkssteuer hat seit dem Jahre 1910 zehn Prozent betragen. Am Schlüsse des Berichtsjahres 1913 hat das dem Bezirksverband, seinen Fonds und Anstalten gehörende Vermögen 48 588 629,48 Mk. betragen.

* Die Frist zur Auflieferung von Weih­nachtspaketen für-unsere Truppen im Felde muß mit dem 80. November geschlossen werden, damit die Truppen zum Weihnachtsfeste die für sie be­stimmten Sendungen mit Sicherheit erhalten können. Eine Verlängerung der Frist ist deshalb nicht möglich. Da gewiß ein größerer Teil, besonders der werk­tätigen Bevölkerung, die am 1. Dezember fälligen Einkünfte, z. B. Gehälter, Löhne usw., für diesen Zweck mitbenutzen möchte, so ist vielleicht die An­regung am Platze, durch Gewährung angemessener Vorschüsse in den letzten Tagen des Novembers diese zu ermöglichen.

* (Vermißt.) Der Reservist Konrad Buben­heim aus Mühlhausen bet Homberg, bei der 9. Komp. des Res.-Jnf.-Regt. 99 Zabern, wurde am 5. Sep- tember in dem Gefecht bei Lasalle verwundet. Bis jetzt traf keine Nachricht von ihm ein. Ein Wehr- mann Obermüller schrieb auf die Rückseite der von meinem Sohne adressierten Karte:Ihnen die traurige Mitteilung, daß Ihr Sohn beim Angriff gefallen ist. Diese Karte habe ich gefunden. Mein inniges Bei­leid." Nach einiger Zeit wurde auf eine Anfrage bei der Komp. durch den Feldwebel mitgeteilt, daß Buben­heim im Oberschenkel leicht verwundet sei. Bis jetzt sind die Angehörigen über das Schicksal des Ver­mißten im Ungewissen. Alle Nachforschungen, auch die Anfrage in Berlin, sind bisher erfolglos geblieben. Kameraden, die an jenem Tage mit ihm im Gefecht standen, oder die den Wehrmann Obermüller kennen und dessen Heimat oder Adresse angeben können, werden herzlich gebeten, dieses dem Landwirt Karl Bubenheim, Mühlhausen b. Homberg, Bez. Bauet möglichst bald mitteilen zu wollen. (Um Nachdruck in andern Zeitungen, auch Thüringen, wird gebeten.) - Der Res. Albin Baumbach, Res.-Jnf.-Regt. Nr. 83, 7. Komp., 18. Res.-Armeekorps (Cassel), ist seit dem 22. August verwundet und vermißt. Sollten Kameraden, welche an jenem Tage bei Neufchateau mit ihm im Gefecht standen, etwatz berichten können, werden sie gebeten, sich an Gastwirt Christian Wicke, Nieder- zwehren zu tuenden.

§ Hersfeld, 27. Nov. (Frachtermäßigung für M a i s.) Es wird uns mitgeteilt, daß mit Gültigkeit vom 17. November ö. Js. bis auf weiteres, längstens für die Dauer des Krieges, ein besonderer Ausnahmetarif für Mais zur Verfütterung eingeführt worden ist. Die Fracht wird durch diesen Ausnahmetarif vom Spezialtarif 1 auf den ^pezial- tarif 3 ermäßigt.

):(Hersfeld, 27.November. Aus den Verlust­listen: Unteroffizier Karl Gerhold, Aua (Kr. Hersfeld) l. v. Res. Heinrich Rohrbach, Oberlengs- s e l d, I. v.

):( Hersfeld, 27. November. Dem Führer des Schles. Feldgendarmerie-Trupps, Wachtmeister Kontze wurde in Anerkennung seiner regen Drensttatigkelt vor dem Feinde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen.

):( Hersfeld, 27. November. Mit großem Jubel ist auch hier gestern die Kunde von dem n e u e n großen Siege unserer tapferen Heere im Lsten vernommen'worden, dem voraussichtlich noch weitere folgen. Zahlreiche Häuser hatten aus Anlaß dieses großen Erfolges Fahnenschmuck angelegt und feier­liches Glockengeläut ertönte. Die Ausgabe unserer Extrablätter erfolgte wieder unter großem An- drange. Wir möchten jedoch bei diesem Anlässe darauf Hinweisen, daß wir in Zukunft an die große Schar

der Kinder keine Extrablätter mehr aus­geben werden, da diese sehr oft die Blätter nicht bis nach Hause bringen, sondern meistens schon auf der Straße wieder zerreißen. Die Verbreitung der Extrablätter wird tunlichst in allen Gastwirtschaften und offenen Läden geschehen. Wir sind natürlich vor wie nach gern bereit unsern Lesern die Blätter zu übermitteln, sofern dieselben in unserer Geschäfts­stelle durch erwachsene Personen abgeholt werden.

Cassel, 25. November. (Im Dienst verunglückt.) Der Postschaffner F. von hier ist auf der Station Bebra verunglückt. Beim Abstößen von Wagen prallte einer derselben so stark gegen den Postwagen, daß F. hinaus auf die Schienen stürzte. Er zog sich einen schweren Beckenbruch zu. Der Beamte wurde durch den Bahnarzt in Bebra verbunden, nach hier gebracht und von der Krieger-Sanitätskolonne in das Elisabeth-Krankenhaus transportiert.

Eschwege, 25. November. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde in den Kämpfen bei Upern nun­mehr auch der älteste Sohn des Herrn Kreisschul- inspektors Schröder hier, welcher als Bataillonsarzt beim Reserve-Jnf.-Rgt. Nr. 26 steht. Auch der bei einem Sturmangriff im Weste» gefallene Schwieger­sohn des Genannten Lt. Zimmermann im Gren.-Rgt. Nr. 9 war mit dem Eisernen Kreuz geschmückt.

Weilar, 25. November. In der Zätschen Mühle kam gestern vormittag der 9jährige Sohn des Be­sitzers einem Transmissionsriemen zu nahe, wurde von diesem erfaßt und herumgeschleudert. Die Ver­letzungen, die der Junge erlitt, waren so schwer, daß der Tod kurz danach eintrat.

Frankfurt a. M., 24. Slo«. Seit Sonntag fielen sich im hiesigen Polizeipräsidium eigenartige Szenen ab. Infolge ihrer Ausweisung aus Frankfurt muffen sich jetzt im Konferenzsaale sämtliche Angehörigen der feindlichen Staaten melden. Die Nachricht traf viele, die sich seit langem hier aufhalten, wie ein Donner- schlag. Mit richtigem Instinkt fanden die Leute, Russen, Franzosen und Belgier, sofort heraus, daß

Russen, Franzosen und Belgier, sofort heraus, daß sie diese Maßregel dem kulturwidrigen Verhalten Englands zu verdanken haben. Ohne Ausnahme er­gehen sie sich, sobald sie eines britischen Bundesge­nossen ansichtig werden, gegen diesen in den heftigsten Ausdrücken, wieDie Schufte" oderDie verfluchten Engländer". Mit Mühe mußten wiederholt die Polizeibeamten Tätlichkeiten zwischen denVer­bündeten" verhindern. Die Engländer tragen während dieser Auftritte nur ein kaltes, stolzes Wesen zur Schau, sie beachten ihre Freunde gar nicht.

Durch die Lupe.

(Etwas von englischer Nervosität in Versen.)

Wenn des Kriegsglücks Würfel fallen -stets auf die verkehrte Seite, - geht sogar in Englands Hirnen jede Ueberlegung pleite, und das Volk, das einst so nüchtern im voraus gerechnet hat, gönnt der kleinsten Ueberlegung - nicht mehr im Gehirne Statt England ist nervös geworden, jeder Leser sieht ein _ und die Folge dieser Sache konnten ein Vergnügen sein, wäre nicht so ernst die Zeitund die "uff zum Lachen leib. Wenn ein deutsche^ Unterseebot Englands Häfen ängstlich macht, liegt die Schuld nach Englands Ansicht - nicht an mangel­hafter Wacht, sondern hundert Zeugen künden, S ein &ew ganz neutral, unterm Unter- waflerbovte Schutz geboten im Kanal. Wo in Gastwirtschaften deutsche Pikkolos sich

wasserboote . .

Englands Gastwirtscha,.... ----- - . . -

müh'n, - trägt in seiner Hosentasche- jeder einen

Zeppei» (! ~---------^"^

daß man

Zeppelin (!) - Darum müht man sich beständig - daß man dieSpione" fängt, weil mit jolchen dummen Mätzchen man das Glück zu zwingen denkt. - Englands Flotte, die seit Jahren - unentwegt Reklame schrie, liegt voll blaffer Furcht rm Hafen, _in die Nordsee geht sie nie, und wenn eine tote Katze 'mal an Englands Ufer schwimmt, ist man sicher, daß John Bull sie - für'ne.deutsche Mine nimmt. ~ Wahrlich nach dem Maulaufreißen, - das man iabrelana gehört, ist man über Englands Feigheit halb belustigt, halb empört. Gauz Europa fleht allmählich, was mit England wirklich los, und fein Anseh'n schwindet ständig, das vor kurzem noch so groß. Denn beständig sieht man England _ jetzt uns den Beweis erlegen, daß die Hunde, die viel bellen, - meistens nicht ^(b£^

Krieg und Konkurs.

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gerichtliche» Prozessen zur Anwendung summenden die mehrmonatlichen Stundungen für Schuldner gegenüber Klagen resp. Verurteilungen und Pfänd­ungen sind. Handelt es sich aber um Schuldner, die selbst unter den Fahnen stehen, so wird jedes gericht­liche Verfahren überhaupt gänzlich unterbrochen, bis der Feldzug beendet, resp, der Betreffende von seinem Truppenteil entlassen und zurückgekehrt ist.

Diese Bestimmungen reichen aber noch nicht aus, um sowohl die ausgerückten Kriegsteilnehmer als auch die nicht am Kriege teilnehmende, aber unter ihm leidende zurückgebliebene, ihrer Erwerbstätigkeit nachgehende Bevölkerung vor Schäden zu schützen. Diejenigen dieser beiden Kategorien, welche ein Ge­schäft führe», leiden unter der Not der Zeit am meisten, mehr als ein ^Privatschuldner; denn die Einnahmen gehen zurück, und manches solide Geschäft, das in normalen Zeiten sehr gnt gegangen ist, kann dadurch plötzlich dahin gebracht werden, daß es zahlungsunfähig wird. Jeder Kaufmann weiß, ivas dieses böse Wort zu bedeuten hat, es bedeutet den Konkurs, also meist den Ruin der geschäftlichen Existenz. Würden also auch in Kriegszeiten die bürgerlichen Gesetze iveitergelten, so müßte ein Ge­schäft welches seine Gläubiger nicht mehr befriedigen kann, entweder selbst den Konkurs anmelden oder den Konkursantrag eines Gläubigers über sich er­gehen lassen. Dies wäre, sobald der Krieg und nicht selbstverschuldete leichtsinnige oder nachlässige Ge­schäftsführung das Zahlungsunvermögen verursacht hat, eine durch nichts gerechtfertigte Härte. Die Folge dieser Erkenntnis war, daß auch aus dem Gebiet des Konkursrechts das geltende Gesetz durch Sonderbe- stimmungen modifiziert werden mußte.

Ist ein Geschäftsmann im Felde und läßt er das Geschäft durch andere weiterführen, so sind durch die Bundesratsverordnung vom 4. August die bisherigen gesetzlichen Vorschriften, nach welche» jeder Gläubiger die Konkurseröffnung beantragen kann (§ 102 Kon­kursordnung) insoweit modifiziert, daß ein Konkurs­antrag bei Gericht nur noch von dem Geschäftsinhaber selbst gestellt werden kann. Dadurch ist jeder Kriegs­teilnehmer vor der Gefahr geschützt, daß in seiner Abwesenheit über sein Geschäft der Konkurs verhängt werden kann. Diese Vergünstigung haben nicht nur die bet der mobilen Truppe stehenden Kämpfer, sondern auch Personen, die sich bei der Truppe befinden, wie Beamte, Krankenpfleger, Marketender usw. Schwebte der Konkurs bereits, als d*'r Geschäftsinhaber ins Feld ausrückte, so kann er ohne weiteres ausgesetzt werden.

Nach geltendem Recht sind die Vorstände von Aktien- und andern Gesellschaften und von Genossen­schaften bei Vermeidung hoher Strafen verpflichtet, bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft sofort Konkurseröffnung zu beantragen. Auch diese Verpflichtung ist während des Krieges suspendiert worden.

Für den Fall aber, daß ein Kriegteilnehmer nicht selbst den Konknrs zu befürchten hat, sondern nur als Gläubiger an einem andern Konkursverfahren beteiligt ist, werden seine Rechte vorn Gericht von Amtswegen wahrgenommen, seine Forderung fcstge- stellt, der Betrag hinterlegt, auch eine etwaige Ver­jährung gegen ihn gehemmt.

So ist für die im Felde Stehenden wohl ausreichend gesorgt, darüber durften aber auch nicht die daheim gebliebenen Geschäftsleute vergessen werden, die einen Rückgang ihres Geschäftes infolge des Krieges be­klagen und vor der Gefahr stehen, daß sie durch zahl­reiche Klagen anstürmender Gläubiger vollends ruiniert und dem Bankerott ausgeliefert werden. Durch die Bundesratsverordnung vom 8. August ist solchen notleidenden Geschäften die Möglichkeit gegeben, durch einen von ihnen bei Gericht zu stellenden An­trag auf Anordnung einerGeschäftsaussicht" das Konkursverfahren abzuwenden. Dem Antrag ist ein Gläubigerverzeichnis, eine Vermögensübersicht und die letzte Bilanz beizufügen. Der Antrag wird zu­gelassen, wenn die Behebung der Zahlungsunfähigkeit nach Beendigung des Krieges in Aussicht steht. Das Gericht ernennt einen oder mehrere Vertrauensper- sonen, die dem Schuldner bet der allmählichen Schulden­tilgung beratend zur Seite stehen. In jeder andern Beziehung führt aber der Geschäftsinhaber seine Ge­schäfte selbständig weiter, es ist ihm nicht wie beim Konkurs jedes Verfügungsrecht genommen; sein ge­schäftliches Rennommee bleibt unangetastet. Das ganze Verfahren ist auch frei von Gerichtskosten, unterscheidet sich also auch schon dadurch vorteilhaft von einem Konkursverfahren. Vor Klagen und Pfändungen bleibt der Geschäftsmann geschützt, seine geschäftliche Existenz, welche bei Anordnung des normalen bürgerlichen Gesetzes bedroht wäre, ist also durch die erwähnte Ausnahmebestimmung des Bundes­rats sichergestellt und vor dem schädigenden Einfluß des Krieges soweit wie möglich bewahrt.