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Bekanntmachung.

I äurae Inhaltsangabe der neuen Verordnungen des Bundesrats zur WirngsmitteSfrage vom 28. Oktober 1914.

Mablfäbiqer Roagen und Weizen, auch in geschrotetem Zustande, Roggen- und Weizenmehl dürfen nicht verfüttert werden. Nur Roggenverfütterung kann ganz ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden.

Roggen muß bis zu 72%, Weizen bis zu 75% durchgemahlen werden.

Dem Roggenbrote muß mindestens 5% Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl oder Kartoffelstärkemehl oder 4% gequetschte oder geriebene Kartoffeln zugesetzt werden. Mehr Kartoffel enthaltendes Brot ist mit „K“ bezeichnet. Bei Zusätzen von Flocken usw über 20%, von gequetschten oder geriebenen Kartoffeln über 16% ist dem „K“ die Prozentzahl zuzusetzen. Weizenbrot muß mindestens 10% Roggenmehl enthalten. — Die Bundesratsverordnung hierüber hat im Verkaufsräume zu hängen.

Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis 1500 Mk. bedroht.

Für den Großhandel mit i n l ä n d i f ch e m Getreide sind mäßige Höchstpreise festgesetzt, die dem Landwirt einen auch für die heutige schwierige Zeit ausreichenden Verdienst lassen. . ~ r .

Futtergerste muß in den meisten Gegenden für die Toune 15 Mk., in den übrigen 13 oder 10 Mk. billiger sein als Roggen.

Der Höchstpreis, den der Müller für Roggen- oder Weizenkleie verlangen darf, beträgt 13 Mk. für den dz,

II. Erläuterungen.

Die Versorgung Deutschlands mit den wichtigsten Nahrungsmiteln bis zur nächsten Ernte ist gesichert, mag sich der Krieg auch noch solange hinziehen, wenn von vornherein sparsam mit den Vorräten umgegangen wird. Unsere Feinde bauen darauf, daß Deutschland, möge es auch mit den Waffen Erfolge erzielen, schließlich doch durch Nahrungsmangel zu einem ungünstigen Frieden gezwungen werden kann. Es ist die heilige vaterländische Pflicht der in der Heimat Zurückgebliebenen, jeder an seiner ‘ Stelle und in seiner Weise dazu mitzuwirken, daß diese Hoffnung nicht in Erfüllung geht. Sie wird nicht in Erfüllung gehen, wenn das Brot nicht vergeudet und das Brotgetreide nicht an das Vieh verfüttert wird. Alljährlich wandern große Mengen Brotgetreide in die Futtertröge. Werden diese Mengen zur menschlichen Ernährung verwandt und wird mit den Nahrungsmitteln hausgehalten, so können wir unbesorgt der Zeit bis zur Einbringung der nächsten Ernte entgegensehen.

Sparsamkeit mit allen Nahrungsmitteln ist heute das Lebensgebot des deutschen Volkes.

Jeder von den Zurückgebliebenen muß sich bewußt bleiben, daß auch er zu seinem bescheidenen Teile durch Sparsamkeit dazu beitragen muß, daß unser Volk nicht, umsonst die Leiden des Krieges auf sich genommen hat. Die Opfer, die der einzelne sich dazu auferlegen muß, bedeuten nichts gegenüber den Leiden und Entbehrungen, die die Blüte der Nation in Feindesland trägt.

Der Bundesrat hat durch Festsetzung von mäßigen Höchstpreisen für Roggen und Weizen dafür gesorgt, daß das Brot dem Volke nicht übermäßig verteuert wird. Aber er konnte das nur tun in der sicheren Hoffnung, daß es nicht nötig sein würde, das Volk erst durch-hohe Brotpreise zur Sparsamkeit zu zwingen. Das Volk, das sich auf den Nuf seines Kaisers einmütig voll Begeisterung zur Verteidigung des Vater­landes erhoben hat, wird auch ohne Zwang dieser ernsten Forderung seine ganze Lebens- und Wirtschaftsführung anpaffen. Jeder, welches Standes er auch sei, in Stadt und Land, arm und reich, muß sich bewußt bleiben, daß mit der Brotfrucht und mit dem Brote ehrerbietig umzugehen ist, dann wird es uns auch - nie an täg­lichem Brot fehlen.

In weiten Kreifen unseres Volkes ist es schon heute üblich, das Roggenmehl mit Kartoffeln zu Brot zu verbacken. Dieses Brot ist ebenso schmackhaft und ebenso bekömmlich und nahrhaft wie reines Roggenbrot. Jeder kann es essen und seinen Kindern geben. *

Wir werden vom 1. Dezember ab nur noch Roggenbrot backen dürfen, das mindestens 5 Hundertteile Kartoffel (Kartoffelmehl, Kartoffelflocken, Kartoffelstärkemehl, gequetschte oder geriebene Kartoffeln) enthält. Aber es ist auch gestattet, Brot, dem bis zu zwanzig Hundertteile Kartoffel zugebacken ist, zu verkaufen. Es braucht nur mit dem Buchstaben „K“ bezeichnet zu sein. Dieses Kriegsbrot sollte jeder fordern und, wer selbst bäckt, sollte nur solches Kriegsbrot backen. Wer es kann, wer jung und kräftig ist, der effe Kommißbrot; es wird bald bei jedem Bäcker zu haben sein, wenn es verlangt wird. Das Roggenkorn wird im Kommißbrote besser ausgenutzt.

Auch auf Brot und Brötchen aus reinem Weizenmehle werden wir, wie der Bundesrat es verlangt, gern verzichten. Wollten wir unser gewohntes Brot aus reinem Weizenmehl weiter essen, so würde eines Tages der Weizen im Lande aus­gehen und die an Weizenbrot gewöhnte Bevölkerung nur noch auf Roggenbrot an­gewiesen sein. Darum soll in Zukunft dem Weizenmehl immer Roggenmehl beim Verbacken zugesetzt werden. Das Brot wird dann nicht mehr so weiß sein. Aber es bleibt ebenso schmackhaft und nahrhaft. Es suche aber auch jeder, seinen eigenen Verbrauch an dem neuen Weizenbrot einzuschränken und esse lieber statt dessen Kriegsbrot. Mit jedem Weißbrot, das in einem Haushalte weniger gegessen wird, verlängert sich für die Gesamtheit der Vorrat an Weizen.

Damit ist es aber noch nicht getan. Wie oft steht man, daß vom schon an­geschnittenen Brote die oberste Scheibe abgeschnitten und nicht gegessen wird, weil sie nicht mehr ganz frisch ist, daß Brötchen und Semmeln nur angebrochen werden. Der Mann muß die Frau, die Frau die Dienstmädchen, die Eltern die Kinder stets und ständig dazu anhalten, mit dem Brote ehrerbietig umzugehen, kein Stück Brot ab- zuschneiden, kein Brötchen anzubrechen, das sie nicht aufessen. Jeder erinnere den andern daran, wie glücklich oft unsere Truppen auf vorgeschobenen Posten wären, wenn sie das Brot hätten, das hier vergeudet wird.

Weise Sparsamkeit, die alles sorgfältig ausnützt, ist auch bei allen anderen Nahrungsmitteln zu üben. Der Gesetzgeber kann hier nicht zwingen oder raten. Eine Hausfrau möge die andere beraten.

viicht leicht wird es für die Landwirtschaft sein, wie es eine weitere Verordnung verlangt, darauf zu verzichten, Roggen und Weizen zur Fütterung des Viehes zu verwenden, denn Futtermittel sind knapp und teuer. Zwar hat der Bundesrat für Gerste billigere Preise festgesetzt; damit wird die Knappheit nicht beseitigt. .Nancher Landwirt wird sich sorgenvoll fragen, wie er sein Vieh durch den Winter erfinderisch' ^* ^^ un^ wird in anderer Weife geholfen werden. Not macht cwoiu ^r ^ Beispiel: In den Städten werden noch Mengen von Abfällen von Gemüse und Kartoffeln weggeworfen, die zur Erhaltung von Schweinen ver- befnnbPT« f,?nnenk ®§ kommt nur darauf an, diese Abfälle in den Städten

mKp^ unb von den Landwirten abholen zu lassen. So wird auch noch manches andere Verwendung finden können, das bisher unbeachtet verkam.

Lande be£en be^n Sohn oder Bruder im Felde steht, die Frau auf dem

ode? Weäen Ä ÄÄ ^^' mögen sich stets bewußt bleiben, daß der Roggen mTprpr S »J ™ Breh vorwerfen mochten, vielleicht einmal für die Ernährung ÄÄ a W NE schien tonnte und daß es besser ist, baff bat

Bekanntmachungen

Hersseld, den 24. November 1914,

In den Gemeinden Eisenach und Spichra — Ver­waltungsbezirk Eisenach — ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich festgestellt worden.

I. 11858. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 26. November 1914.

Am 1. Dezember ds. Js. soll eine Feststellung der Getreide- und Mehlvorräte erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Aufgabe von größter Wichtigkeit nämlich, so genau wie irgend möglich festzustellen, wie lange die vorhandenen Vorräte für die Versorgung der Bevölkerung und des Heeres ausreichen und um die Gewinnung von Unterlagen für etwaige Versorgungsmaßnahmen. Unter diesen Umständen darf erwartet werden, daß alle Be­teiligten in voller Ueberzeugung an dieser volkswirtschaft­lichen Maßnahme mitwirken.

Diese Vorratsermittelung gründet sich auf die Ver­ordnung des Bundesrats vom 29. Oktober ds. Js. Hiernach wird, wer wissentlich unrichtige Angaben macht, mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögens­falle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.

I. 11925. Der Landrat.

gez. Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, den 2. Dezember 1914

in

sollen vormittags 9% Uhr

der Gastwirtschaft von Grebe zu Friedlos

28 Stück Pappelnutzholzstämme mit 25,3 Festmetern, sowie auch Nutzscheit und Knüppelholz, welche Holz­teile an der Landstraße bei Mecklar in 5,1 und zwischen Friedlos und Hersfeld in No. 10,7 — 10,9 gefällt lagern,

öffentlich versteigert werden. Eine vorherige Besichtigung dieser Holzsortimente wird anheim gegeben.

HerSfeld, den 25. November 1914.

Das Landesbauamt:

Xylander, Baurat.

Kreisarbeitsnachweis Bebra.

Rotenburgerftratze 107. Fernruf 13

Gesucht werden sofort: 1 Kuhfütterer, 1 Pferde­knecht, 1 Arbeiterfamilie, 1 Frau (Witwe oder Mädchen zum Milchaustragen (800 Mk. jährlich bei ” tägl. Arbeit, evtl. freie Wohnung).

Gesucht zum 1. 1 15. 1 Viehfütter, desgl. verh., 1 Knecht, 1 Schweinefütterer, 1 Mühlenknecht, 1 Schweizer.

Arbeit suchen sofort: 1 verheirateter Schweizer.

Arbeit suchen zum 1. 1. 15 : 2 verheiratete und 1 unverheirateter Knecht, 1 Viehfütterer bezw. Melker.

Es wird wiederum daraus hingewiesen: 1. daß bei Anfragen rc. Porto zur Rückantwort beigefügt wird; 2. daß den Arbeitsnachweis von der Besetzung einer Stelle sofort Mitteilung gemacht wird;«3. daß an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich keine Vermittlung stattfindet.

TurnvereinSlerMu

abends 8 Uhr in unserer Turnhalle

2.U0lMeiW

(Vaterländischer Abend).

Der Reinertrag ist für unsere Krieger im Fehle bestimmt.

Das Programm zu 30 Pf. die Person berechtigt zum Eintritt.

Höhere Gaben

werden mit Dank entgegengenommen.

Zu recht zahlreichem Besuch ladet freundlichst ein

Der Vorstand.

Zweigverein vom Roten Kreuz.

All die Frauen und jungen Mädchen unserer Stadt, die sich beim Stricken von Strümpfen, Puls- und Kniewärmern für unsere Truppen im Felde beteiligen wollen, werden gebeten, sich das hierzu erfor­derliche Garn bei Frau Pfarrer Gonnerrnann, Lullusstr. Nr. 1 abholen zu lassen.

Die Arbeiten und Liefe­rungen zur ^crfkHiui^ von rd. 1800 qm Tonplatten- belag auf Bahnsteig 2 u. 4 Bahnhof Bebra sollen in 2 Los n vergeben werben.

Los 1: Lieferung der Ton­platten. '

„ 2: Verlegung der Ton­platten.

Verdingungsunterlagen können auf dem unterzeich­neten Amt eingesehen und, soweit der Vorrat reicht, gegen Einsendung von je 0,65 Mk. für beide Lose be­zogen werden.

Berdignngstermin am 15. Dezember d. Js. vor­mittags 11 Uhr im Dienst­gebäude des Betriebsamts. Zuschlagsfrist 6 Wochen.

Hersfeld.

Königliches Eisenbahn-Betriebsamt.

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Samstag 28. morgens 8.30 nachmitt. 3.— abends 5.15