Einzelbild herunterladen
 

Amtliche Bekanntmachungen.

Am 10. November 1914 wird die 16,02 km lange normalfpurige Nebenbahn Niederaula-Schlitz mit den Bahnhöfen 4. Klasse: Hutzdorf, Queck, Oberwegfurt, Niederjoffa und dem Haltepunkt Rimbach (Oberhessen) für den Gesamtverkehr eröffnet.

Die neue Linie bildet in Schlitz die Verlängerung der bestehenden Nebenbahn Bad SalzschlirfSchlitz nach Norden und schließt in Niederaula an die Nebenbahn Treysa-Hersseld an; sie verbindet somit durch Vermittlung der genannten Nebenbahnen die Hauptbahn Gießen- Fulda mit der Hauptbahn Bebra-Frankfurt (Main). Die Stationen Niederjoffa, Queck, Hutzdorf und Oberweg- furth erhalten Verkehrseinrichtungen zur Abfertigung von Personen, Gepäck, Leichen, lebenden Tieren, Eil- und Frachtstückgut und Wagenladungen unter Anschluß von Sprengstoffen. Kopf- oder Seitenverladerampe bestehen in Hutzdorf und Oberwegfurt nicht. Der unbesetzte Haltepunkt Rimbach (Oberhessen) dient nur dem Personenverkehr mit Fahrkartenverkauf durch die Zugpersonals.

Die neuen Stationen werden in den Staats­und Privatbahn-Gütertarif, in die besonderen Staats- bahnkohlentarife und in den Staatsbahn- und Privat- bahntiertarif, sowie in den Westdeutsch-Südwestdeutschen, Westdeutsch-Sächsischen und Nordwestdeutsch-Beyerischen Güterverkehr einbezogen.

Die Züge werden nach den besonders veröffent­lichten Fahrplänen verkehren.

Für die neue Strecke gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 und die Eisen- bahn-Verkehrs-Ordnung vom 23. Dezember 1908.

Näheres ist in unserem Verkehrsbüro zu erfahren.

Frankfurt (Main), den 23. Oktober 1914.

Königliche Eisenbahndirektion.

*

*

Hersfeld, den 5. November 1914.

Wird veröffentlicht.

I. 11160.

Der Landrat.

J. A.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung für die vldenburgischen Anzeigen.

Zur weiteren Ausführung der Verordnung des Bundesrats vom 11. September" ds. Js. betreffend das Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Vieh, ist vom Staatsministerium folgendes bestimmt:

1. Von dem Schlachtungsverbot des § 1 der Ver­ordnung wird ausgenommen Weidemastvieh aus dem Herzogtum Oldenburg.

2. Für das vom Verbot ausgenommene Weidemastvieh sind, falls es außerhalb des Amtsbezirks (bei Städten 1. Klasse des Stadtbezirks) seines Ursprungsorts geschlachtet wird, Ursprungszeugnisse beizubringen.

Die Ursprungszeugnisse sind von den Gemeinde­vorständen auszustellen. Aus ihnen müssen zu ersehen sein: Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Alter sowie etwaige besondere Kennzeichen (Ohrmarke, Haupt- oder Horn­brand, Farbzeichen usw.) der einzelnen Tiere, ferner der Ursprungsort und der Name des Viehhalters, aus dessen Bestände das Vieh kommt. Auch müssen sie die Angabe enthalten, daß die Tiere die Eigenschaft von Weidemastvieh haben. Die Gültigkeit der Ur­sprungszeugnisse beträgt 2 Wochen, von der Ausstellung an gerechnet.

Die Ursprungszeugnisse sind bei der Schlachtung den amtlichen Fleischbeschauern vorzulegen und von diesen zu vernichten.

Eines Ursprungszeugnisses bedarf es nicht, sofern der Ursprungsort des Viehs durch andere behördliche Zeugnisse zuverlässig nachgewiesen wird.

3. Beim Schlachten von Vieh, das nach § 1 Satz 2 der Verordnung des Bundesrats vom Schlachtungsverbot ausgenommen oder für das nach § 2 der Verordnung eine Ausnahme vom Schlachtungsverbot zugelasfen ist, muß, falls der Ursprungsort des Viehes in außerolden- burgischen Bundesgebieten liegt, das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit der Abschlachtung zuverlässig nachgewiesen werden.

Nachrichtlich wird bemerkt, daß von dem Schlach- tungsverbot im Königreich Preußen ausgenommen ist Weidemastvieh aus folgenden Gebieten:

$m Regierungsbezirk Schleswig aus den Kreifen Ewerstedt, Husum, Norderdithmarschen, Schleswig, Stein­burg, Süderdithmarschen, Tondern.

< 2 m Regierungsbezirk Stade aus den Marschaebieten

£ Hadeln, Kehdingen, Neuhaus, sowie der Kreise Achlm, Blumenthal, Geestemünde, Lehe, Verden.

«.^ Regierungsbezirk Osnabrück aus den ~ " Wchendorf und Bersenbrück.

Düsseldorf aus den Kreisen ^leve,^Geldern, Kempen, Moers, Rees.

Gummpr^^S^rungsbezirk Cöln ans den Kreisen SWttn (Rhein), Sieg, Waldbroel,

Kreisen

moftoKuTÄ ^m Verbot ist weiter Weide-

S ^ 5er bremischen Landgemeinden,

B^mechaven b m ^" Stadtbezirken Bremen und

Oldenburg, den 14. Oktober 1914

Ministerium des Innern: gez. S ch e e r

Mrd möff4^ * 5' N°"E- 1914.

Der Landrat.

J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Berlin, den 14. Oktober 1914.

Betrifft Einfuhr von Kleie und Bei« lachen aus Oesterreich-Ungarn

Die österreichisch-ungarische Regierung hat die Ausfuhr von Kleie und Oelkuchen nach Deutschland frei­gegeben. Um diese Freigabe der Landwirtschaft sämtlicher Bundesstaaten in gleicher Weise zugute kommen zu lassen, war es angezeigt, die Einfuhr dieser notwendigen Futtermittel von einer Zentralstelle kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle ist einer Kommission übertragen worden, in der neben der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschast der Reichsverband der deutschen Landwirtschaftlichen Genossenschaften und der Bund der Landwirte vertreten sind. Die österreich-ungarische Regierung wird nur solchen Anträgen auf Ausfuhrbewilligung stattgeben, die von der genannten Kommission befürwortet sind. Es müssen daher sämtliche Anträge auf Ausfuhr genannter Futtermittel aus Oesterreich-Ungarn bei der genannten Kommission zu Händen der Deutschen Landwirtschafts­Gesellschaft in Berlin SW., Dessauerstraße 14 eingereicht werden, die dann ihrerseits das Weitere veranlassen wird. Dadurch soll zugleich die Gewähr geboten werden, daß die in Oesterreich-Ungarn angekauften Futter­mittel nicht in spekulativer Absicht zurückgehalten, sondern den Konsumenten unmittelbar zugeführt werden, denn die Kommission wird nur für solche Gesuche die Ausfuhrbe­willigung beantragen, bei denen sie sich überzeugt hat, daß die aus Oesterreich-Ungarn auszuführenden Futttermittel zu angemessenen Preisen in die Hände der hiesigen Ver­braucher gelangen.

Der Reichskanzler. (Reichsamt des Innern.)

IV. B. 4324. J. A. gez. Müller.

An den Herrn Minister des Innern.

*

*

Hersseld, den 4. November 1914. Wird veröffentlicht.

I. 1187.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Vm 25, Oktober starb den Heldentod für das Vaterland fjerr Oberlehrer

T>r. Richard Kinuer

Leutnant der Reserve und Kompagnieführer im Jnf. Regt 16$. Ritter des Eisernen Kreuzes.

Er fiel an der Spitze seiner Kompagnie bei einem nächtlichen Sturmangriff auf eine befestigte Feldstellung in der Nähe von Kerbinghem.

Ein Wann von tiefem Gemüte und glühender Begeisterung für seines Volkes Größe sah er seine Lebensaufgabe in der Arbeit an der Erziehung und Bildung der Jugend. Diesem Ziele strebte er zu mit Einsetzung seiner ganzen Persönlichkeit und verstand es, überall Liebe und Verständnis für die Sache zu erwecken, der er diente. Die Achtung feiner j^mtsgenoffen und die Liebe feiner Schüler waren ihm der schönste Lohn für feine Mühen. Sein Gedächtnis wird bei uns nicht erlöschen, da er es verstanden hat, über das gewöhnliche Maß hinaus durch feine trefflichen Eigenschaften aus die ihm anvertrauten Seelen einzuwirken. wir werden mit Stolz und mit Wehmut immerdar seiner gedenken.

Das Lehrerkollegium des Königlichen Gymnasiums.

Professor Dr. Carl Köhler,

Größtes Lager, größte Auswahl am Platze

in allen Arten

^= Oefen =

vom einfachsten Holz- nnd Kohlenofen bis zum feinsten Dauerbrenner empfehle ich zu sehr billigen Preise«.

Eine Anzahl bester = Regulier-Füllöfen = gebe ich, foweit Vorrat reicht, unter Preis ab. Diese letzteren sind immer noch die besten für jedes Brenn­material, nur sind sie nicht mehr so modern.

F. W. Auel,

Inhaber: G. Waldeck sen.

Dienstag, den 10. November 1914 vormittags 10 Uhr

verkaufe ich auf dem Hofe des Gastwirts Justus Strippe! zu Obergeis:

2 Kühe, 4 Rinder, 1 Stierkalb, 2 Kälber, 1 Ziege, 2 Pferde, 30 Hühner und 1 Hahn und einige Zentner Runkelrüben.

öffentlich an den Meistbietenden gegen Barzahlung.

Besichtigung 1 Stunde vor Beginn.

Hersfeld, den 6. November 1914.

Der Konkursverwalter

J. Schandua.

Krieger

Herein

Nach Beschluß der General-Versammlung vom 2. November er. zahlt die Kasse des Krieger-Vereins jedem Mitglied, das bei der

MMriinMtH Kriegssterbekasse des Deutschen Kriegerbundes versichert, den Betrag von 5 Mark zu dieser Versicherung.

Diejenigen Angehörigen, welche von dieser Ver­günstigung Gebrauch machen wollen, werden ersucht, dies unserem Kassierer, Herrn Heinrich Läufer sofort anzuzeigen.

Der Vorstand

J(ouverls

in allen Größen u. Farben liefert

L. Funks Buchdruckerei.

Von heute ab la. Hammelfleisch ä Pfund 75 Psg.

Linggplatz.

8a|rhr|je durchaus zuverlässig bei. hohem Wochenlohn in dau­ernde Stellung gesucht. Sungtr Bursche findet als Lagerarbeiter Be­schäftigung.

G. W. Schimmelpfeng.

Speise-, Wohn- u. Schlafzimmer, Küchen- und ein­zelne Möbel sowie sämtl. Spezial- artikel empfiehlt

Carl Horn, Hersseld Tischlermeister, Wallengasse Nr. 12.

2 Wtize Milcht« für Haus und Landwirschaft zu Weihnachten gesucht.

Hof Hählgans.

Erhöhung des Einkommens durch Versicherung von Leibrente bei der Preussischen Renten-V ersicherungs-Anstalt.

Sofort beginnende gleichbleibende Rente für Männer:

beim Eintrittsalter (Jahre):

50 | 55 | 60 | 65 | 70

| 75

7,248 [ 8,244 | 9,612 J 11,496 | 14,196 | 18,120 jährlich % der Einlage.

Bei längerem Aufschub der Rentenzahlung wesentlich höhere Sätze.

Frauen erhalten wegen ihrer verhältnismässig längeren Lebensdauer entsprechend weniger.

Aktiva 1913: 124 Millionen Mark.

Prospekte und sonstige Auskunft durch Hrch.

Zicken draht, Kaufmann in Hersseld» Gerwigstrasse 18.