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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^ für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * . «

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DtlSluOd* Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

C I, Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im

MttlSD amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-^nschlutz Nr. 8

Nr. 261. Freitag, den 6. November 1614

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Bestellungen

auf das

Bersfelder Tageblatt

werden für die Monate

November und Dezember von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern un von der Expedition angenommen.

Bus der Heimat«

* (Wiederzulassung von 500 Gramm- Feldpostb riefen.) Wie aus industriellen Kreisen verlautet, ist nach einer im Reichspostamt erhaltenen Auskunft mit der Wiederzulassung von Feldpostbriefen im Gewicht bis zu 500 Gramm für Mitte November d. J. zu rechnen. Auch bezüglich der an die Truppen zu sendenden Weihnachtspakete wird das Reichspostamt, falls die Heeresverwaltung nicht besondere Be­stimmungen trifft, rechtzeitig bekannt geben, von welchem Termin an deren Versand zulässig ist.

*(KraftwagenfahrtenzurFrontnicht erwünscht.) Von zuständiger Stelle geht die Mit­teilung zu, daß Kraftmagenfahrten aus dem Lande unmittelbar an die Front zur Zeit nicht mehr ge­wünscht werden. Dies gilt auch für die, welche Liebes­gaben an unsere Truppen befördern wollen.

* (Der Pfadfinder im Kriege.) Auf Grund einiger Schilderungen in der Presse über die Tätigkeit von Pfadpftndern usw. teilt das Kriegs­ministerium mit, daß Weisungen an die Armee er­gangen sind, wonach die Verwendung von Pfadfindern und sonstigen nicht im Heeresdienst stehenden Jugend­lichen bei den kämpfenden Truppen unzulässig t|L Insbesondere ist eine Begleitung von Truppen ms Operationsgebiet oder in Feindesland, Hilfeleistung bei Verpflegungs-, Munitions- und Verwundeten- Transporten außerhalb des Heimatsgebiets, Heran­schaffung von Lebensmitteln und Munition an die in Schützengräben liegenden Truppen und Verrichtung von Kundschafterdiensten nicht zu gestatten.

* Die Königliche stellvertretende Intendantur des XL Armeekorps z u Waffel gibt bekannt, daß Angebote auf Lieferung von Geräten, Geschirren, Wäsche usw. wie Tische, Schränke, Schemel, Bettstellen, Lampen, Eßbestecke, Eßnäpfe, Schüsseln, Kochapparate, Matratzen- und Strohsackfüllungen (Roßhaar, Kapok, Holzwolle usw.), Bettwäsche, wollene Decken, Handtücher usw. für den Kasernen- und Lazarett-Haushalt nicht an das König- Kche Kriegsministerium zu Berlin, an das General­kommando oder an die Intendantur zu richten sind, sondern unmittelbar an die örtlichen Garnisonver­waltungen und Lazarette.

* (Die Hinterbliebenenfürsorge.) Die Auszahlung von Witwen- und Waisengeldern beginnt mit Ablauf der Zeit, für die Gnadengebührnisse ge­zahlt werden oder mit dem dem Sterbetage folgenden Tage. Für die zwei ersten Monate des Bezuges wrrd den Hinterbliebenen der im aktiven Dienst verstorbenen Personen des Soldatenstandes, einschließlich derwieder- verwendeten pensonierten Offiziere in gewissen Fallen ein Zuschuß insoweit gewährt, daß der Betrag des Gnadenmonats oder die Gnadenlöhnung erreicht wird. Haben die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Wltwen- und Waisengeld, so ist gegebenenfalls der zweifache Betrag der Gnadengebührnisse als einmalige Zuwen­dung zu gewähren. Läßt der Verstorbene Verwandte aufsteigender Linie, Geschwister, Geschwisterlinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder überwiegend war, in Bedürftigkeit zurück, so kann, falls auch Gnaden­gebührnisse bewilligt sind, ebenfalls eine einmalige Zuwendung bis zum zweifachen Betrage dreier gewahrt werden. Witwen- und Waisengeld und Kriegsver­sorgung werden monatlich im voraus gezahlt. Ge- bührnisse der allgemeinen und der Krregsversorgung werden nebeneinander gewährt. Das Recht aus Witwen- uud Waisengeld und Kriegsversorgung erlrscht: 1. für jeden Berechtigten mit Ablauf des Monats, tn dem er stirbt oder sich verheiratet, 2. für Waisen außerdem mit Ablauf des Monats, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Das Recht ruht bei Verlust der deutschen Reichsangehärigkeit.

):( Hersfeld, 5. November. (V o n derJngend- w e h r.) Die Jugendwehr Kompagnie Hersfeld unter­nimmt am nächsten Sonntage einen größeren Uebungs- marsch zu einem Gefechte mit den Jugendwehren Niederaula und Umgebung. Damit alle zur Kompag­nie gehörigen Mannschaften sich an der Uebung be­teiligen können, werden die Herren Geschäftsinhaber hierdurch gebeten, ihren jungen Leuten den kommenden Sonntag frei zu geben, da schon um 10 Uhr vorm. vom Kurpark aus abgerückt werden muß. Bon den Jungmannschaften wird ganz bestimmt erwartet, daß sie sich vollzählig an dieser Uebung beteiligen. Etwas gemahlener Kaffee, einige Stück Zucker, Trinkbecher und Mundvorrat für den Tag sind nur im Rucksack verpackt mitzunehmen. Wenn man auf der einen Seite sieht, mit welcher Lust nnd mit welchem sichtlichen Erfolgen die Mannschaften, welche seit Gründung der Kompagnie regelmäßig an allen Uebungen und Unter­weisungen teilnehmen, ihre Pflicht gegen das Vater­land erfüllen, so muß es auf der anderen Seite aufs schmerzlichste bedauert werden, daß in Hersfeld, leider noch junge Leute Herumzugehen wagen, welche der Sache teilnahmlos gegenüberstehen und damit bekunden, daß sie dem Ernst unserer Zeit noch nicht haben be­greifen wollen. Deutsche Art ist das auf keinen Fall. Alle hiesigen Männer und Frauen, Jünglinge und Jungfrauen sollten sich von solchen jungen Leuten, die in dieser so ernsten Zeit allein keine Pflichten gegen das Vaterland zu haben glauben, mit Ver­achtung abwenden. In jetziger Zeit in der Jugend­wehr seine volle Pflicht tuen zu dürfen, muß eines jeden Deutschen Jünglings Stolz nnd Ehre sein. Die hiesige Jugendwehr könnte ca. 400 Mann stark sein, kann aber in Wirklichkeit noch nicht 200 Teilnehmer aufweisen von denen bei den Uebungen ea. 25°/o durch Abwesenheit glänzen. Wegen gänzlich unregelmäßigen Besuches der Uebungen mußten daher vor einigen Tagen fast 50 junge Leute von der Konpagnie ausgestoßen werden, gewiß ein äußerst beschämendes Zeugnis von dem geringen Pflichtgefühl dieser jungen Leute. Alle hiesigen Jünglingen vorn 16. Lebensjahre ab, die ihrer militärischen Pflicht noch nicht genügen können, sollten es als ihre unbedingte Pflicht und Schuldigkeit halten sich durch regelmäßigen Besuch der Uebungen in der hiesigen Jugendwehr auf ihren einstigen milctarrschen Beruf vorzubereite«.

w Hersfeld, 5. November. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet sind vom Res.-Jnf.-Regt. Nr. 71. Zahlmeister Reisig, Unteroffizier Hoffmann, Wehrmann Pfaff Reservist Freund, Vizefeldwebel Poßecker, Re- servi t Schütrumpf, Wehrmann Jakob,. Untcronlzrer Heß, Reservist Limburg, Gefreiter L-chluter, Vlzejeld- webel Reime, Gefreiter Laudemann, Reservist Wegehenkel und Reservist Münzel.

):( Hersfeld, 5. November. Dem heutigen V i e h - markt waren 87 Stück Rindvieh und 48b Stuck Schweine zugetrieben. Wenn der Handel bei den Schweinen trotz erhöhten Preisen flott ging, stockte derselbe bei dem Rindvieh vollständig, da bet einer von Baumbach aufgetriebenen Kuh Maul- und Klauen- seuchenverdacht festgestellt wurde. Der Auftrieb von Rindvieh wäre gut geworden wenn nicht die größere Zahl des noch nicht aufgetriebenen Viehes, nach sta £ gehabter Untersuchung wieder abgezogen waren. Auch der Handel wäre sicher gnt geworden da viele:amtier erschienen waren.

Schenklengsfeld, 2. November. Vor kurzem wurde hier eine Jugendwehr ins Leben gerufen, zu der be­reits eine beträchtliche Anzahl junger Leute aus der hiesigen sowohl, als aus den benachbarten Gemeinden beiaetreten sind Die Jugendwehr steht unter der Leitung der Herren: Lehrer Wepler, Wachtmeister Ackermann von hier, Förster Radecke aus Hilmes und Förster Lotz aus Ronsbach.Erfrenlicherweise ftellte der kleine Ort Ronsbach bis jetzt die meisten Teil­nehmer. Gestern wurden die ersten Uebungen ant dem Gemeindespielsplatz vorgenommen. Zuvor hielt Herr Lehrer Wepler eine kernige Ansprache. Sodann wurde die Einteilung der Wehr m einzelne Kompagnien

vorgenommen.

Niederzwehren, 4. November. Am gestrigen Nach­mittage wurde in der Nahe des Gefangenenlagers bei Niederzwehren ein unbekannter Herr, anscheinend ein Ausländer, angehalten, und da er sich nicht ge­nügend ausweisen konnte, tu Haft genommen und unter sicherer Bedeckung nach Capel zum Polizei­präsidium gefahren. Der Unbekannte, ein Herr in den dreißiger Jahren, war von kräftiger, untersetzter Statur, fein gekleidet und beherrscht verschiedene Sprachen. Er war dadurch aufgefallen, daß er sich in unerlaubter Weise an das Drahtgitter des Gefangenen­lagers herangedrängt hatte und den Versuch gemacht haben soll, entgegen dem Verbot, mit den Gefangenen in Verbindung zu treten.

Göttingen, 2. November. Im benachbarten Fürsten­hagen wurde am Sonnabend der Landwirt Thies von

seinem beladenen Langholzwaren, an dem die Bremse abgerissen war, überfahren und auf der Stelle ge­tötet. Thies war 50 Jahre alt und unverheiratet.

Satzungen, 1. Noveinber. Der hiesige Domänen- pächter Otto Suhren schenkte der Salzunger Kriegs-' Hilfe einen Plan Kartoffeln, der etwa 1000 Zentner ergab. Weiter überließ er der Stadt weitere 1000 Zentner für den Preis von 2 Mk. pro Zentner. Hier­durch ist es der Stadt möglich gemacht, die bedürftigen Hinterbliebenen der im Felde stehenden Krieger auf eit mit Kartoffeln zu versehen.

mar, 4. November. Eine exemplarische Strafe

lange Z Wei

erhielt der Arbeiter Willn Munck in Jena, der als Posthilfsbote dort beim Leeren der Stadtbriefkasten in mindestens zwölf Fällen Feldpostsendungen mit Zigarren und Schokolade entwendete. Er wurde von der Strafkammer mit einem Jahr sechs Monaten Gefängnis bestraft,' wegen der ehrlosen Gesinnung der Handlung wurde ihm, trotz seines Geständnisses, die Untersuchungshaft nicht angerechnet.

Fulda, 4. November. (Hotelbeschietzung durch englische Kriegsschiffe.) In Ostende weilte bekanntlich Ende Oktober die Fuldaer Landsturmkompagnie. In einem ersten Hotel am Strande waren etwa 150 Offiziere beim Mittagessen versammelt, darunter Herr Oberleutnant Otto Müller-Fulda. Durch Ver­rat wurde die Anwesenheit der Deutschen den englischen Kriegsschiffen funkentelegraphisch mitgeteilt und so­fort wurde das Hotel unter starkes Feuer genommen. Herr Oberleutnant Müller, der soeben den Speisesaal verlassen und sein Zimmer ausgesucht hatte, wurde durch den Luftdruck einer durch sein Zimmer fliegenden Granate zu Boden geworfen, während im Speisesaal zwei Offiziere getötet wurden. Später konnte Herr Otto Müller noch eine Anzahl Gefangene machen.

Frankfurt, 4. November. Der Dekan der natur­wissenschaftlichen Fakultät, Herr Prof. Schoenflies, teilt mit, daß gestern der erste Kandidat in der natur­wissenschaftlichen Fakultät seine Doktorprüfung be­standen hat. Der junge Doktor ist gleichzeitig der erste Doktor der Frankfurter Uuiversiät. Vivant sequentes!

Darmfiadt, 4. November. Nach Blättermeldungen entstanden im Gefangenenlager in Darmstadt zwischen zweihundert Engländern und etlichen Franzosen Streitigkeiten wegen gegenseitiger Vorwürfe. Diese nahmen einen so ernsten Charakter an, daß die Kom­mandantur am Samstag die Engländer nach einer norddeutschen Festung überführen ließ.

Bad Homburg, 4. November. (Generalstabschef Moltke in Homburg.) Generaloberst von Moltke, Chef des Generalstabs des Feldheeres, ist, im Auto­mobil vam Großen.Hauptquartier kommend, in Hom­burg zum Erholungsurlaub eingetroffen. Der Kaiser hat dem erkrankten Generalstabschef einen Flügel des Hamburger Schlosses, die sogenannten Hirschgang­zimmer, die sonst nur von kaiserlichen Prinzen be­wohnt werden, als Wohnung zur Verfügung gestellt.

Köln, 4. November. Der letzte Fall in einer Sitzung des Kölner Jugendgerichtshofes endete mit einer kleinen Ueberraschung. Wegen fortgesetzter Versäumnis des Fortbildungsschulunterrichts sollte sich hier ein 15jähriger Junge verantworten. Wie er­staunten Richter und Schöffen, als bei dem Aufruf ein schmucker - Unteroffizier sich vorstellte, der am 3. August den Eltern und den Lehrern durchgegangen war und sich den 35ern angeschlossen hatte. Er war in der Pfadfinder-Uniform,' wegen seiner Tapferkeit bei der Erstürmung von Lüttich und Namur ist er inzwischen zum Unteroffizier befördert worden. Jetzt steht er bet Lille und war für die Verhandlung be­urlaubt worden, die natürlich ohne Urteilsspruch er­ledigt wurde. Richter und Schöffen gaben dem tapferen jungen Krieger außer herzlichen Segenswünschen noch ein hübsches Handgeld mit aus den Weg, denn er hat natürlich sofort in die Front zurückzukehren.

Ein Erich.

Von treuer Freundeshand gepflückt,

Ein Blätterstrauß ward mir geschickt,

Rot, brann und gelb, der Blätter drei

Ein Fichtenzweig war auch dabei. Sorgsam gebunden, doch ohne Band, Aus herbstlichem Walde im Feindesland.

Er liegt vor mir in Farbenpracht, Manch' Träne fiel darauf ganz sacht--

Hat er gepflückt ihn auf der Wacht?

An Heimat, Lieb' dabei gedacht?

Ob er, wenn Friedensfahnen wehn,

Er darf die Heimat wiedersehn?

Nnr Mut, du Tapfrer, trau auf Gott,

Er schirmte dich bisher vor Not

9tur dem Gerechten leiht er Sieg

In diesem aufgezwung'nen Krieg.

Nur mutig voran, das Schwert in der Hand, Mit Gott für König und Vaterland!

Lilly L., P. (Kan.-Zücht.)