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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld Weiler WW fireisllatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 357.

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Strickt Strümpfe für unsere Truppen im Felde.

Bestellungen

auf das Bersfelder Tageblatt werden für die Monate November und Dezember von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Bus der Heimat«

* Weihnachten in Feindesland werden unsere braven Soldaten voraussichtlich in diesem Jahre feiern müssen. Daß wir zu dieser Feier durch reichliche Liebesgaben aller Art beitragen müssen, dürfte für Jeden eine selbstverständliche Pflicht sein. Richtige Freude erwecken solche Gaben jedoch nur, wenn sie zur rechten Zeit eintreffen, und um das zu ermöglichen, ist ein mindestens 23 Wochen vorher stattfindendes Absenden erforderlich. Unsere Haus­frauen, die durch selbstgeferttgte Strickarbeiten, wie Strümpfe, Pulswärmer usw., mithelfen wollen, seien deshalb daran erinnert, schon jetzt mit diesen Arbeiten zu beginnen. Bereits Anfang Dezember wird das Sammeln der Gaben erfolgen müssen, wenn die An­kunft bei den Truppenteilen bis zum Weihnachtsfest sichergestellt werden soll.

* (Si l b e rp räg un g e n.) Zur Verstärkung unseres Bestandes von Silbermünzen kaufen die amt­lichen Münzanstalten, da die Beschaffung von Präge- silber aus den Silberländern zunächst ausgeschlossen ist, gegenwärtig auch entbehrliches Prunk- und Ge­brauchssilber, das kleinen Kunstwert besitzt, an; es kommen dabei z. B. silberne Bestecke, Löffel, Teller, Leuchter, alte Münzen, Medaillen, Ketten usw. an. Durch hie Zuführung solcher Gegenstände an die Münzen wird den wirtschaftlichen und vaterländischen Interessen gedient. Nach dem Reichs-Münzgesetz vom k- Juni 1909 können aus einem Kilogramm Feinsilber, dessen Durchschnittswert auf etwa 80 Mk. zu rechnen ist, 200 Einmarkstücke, 100 Zweimarkstücke oder 40 Fünfmarkstücke geprägt werden. Durch die Ausmünzung können also die alten unverwendbar gewordenen Silbersachen für den Staat noch erhöhten Wert erhalten.

* (Kriegslieder sammeln!) Wie 1870 dürfen auch jetzt die Kriegslieder und Kriegsgedichte nicht verloren gehen. Im Auftrage und im Einver­nehmen mit vielen anderen hat sich der Dichter Gustav Falke (Hamburg-Großborstel, Brückwiesenstraße 27) erboten, die Sammelstelle zu übernehmen. Die wert­volleren eingesandten Gedichte sollen den größeren Bibliotheken Deutschlands abschriftliNgeliefert werden. Die besten Gedichte werden, in Einzelheften gesam­melt, zum Besten nationaler LiebestätgkeitüerOeffent- lichkeit übergeben werden.

* (Keine Wattenfütterung im Felde) Ein Landsturm-Offizier schreibt oerKöln. Ztg.": Ich lese den Vorschlag, die Mäntel gegen Kälte mit Watte auszulegen. Diese Watte-Einlagen haben den großen Nachteil, daß sie sich bei Regen so mit Wasser vollsaugen, daß sie schwer trocken zu bekommen sind, zumal die Gelegenheit selten ist, sie am Feuer trocknen zu können. Wir haben aus allen von Zivil­schneidern gelieferten Sachen Mützen und Waffen- röcken alle Watteeinlagen rausnehmen lassen, da es tagelang dauerte bis man sie trocken bekam. Die Mannschaftsmäntel, namentlich die schwarzen bieten auch ohne Watte-Einlage einen vorzüglichen Schutz gegen Kälte."

§ Hersfeld, 30. Oktober. Von jetzt ab gelten neue Einzahlungskurse für Postanweisungen nach Frankenländern (Schweiz, Rumänien usw.) 100 Fr. (Lei) = 89 Mk. nach Niederland 100 Gulden = 186 Mk. nach Dänemark, Schweden, Norwegen 100 Kronen = 119 Mk., nach Vereinigten Staaten von Amerika 100 Dollars = 454 Mk.

):( Hersfeld, 31. Oktober. Dem Vizewachtmeister Herrn Scheuch aus Gerterode (Kr. Rotenburg) wurde das Eiserne Kreuz verliehen.

Sonntag, den 1. November

Cassel, 30. Oktober. Der Hessische Verband länd­licher Genossenschaften, e. V., zu Cassel hat durch die einzelnen Darlehnskassenvereine und durch persönliche Zuwendungen bis jetzt 13300 Mk. für das Rote Kreuz gesammelt. An Beiträgen für bedürftige Angehörige der; in den Krieg gezogenen Raiffeisenmänner sind rund 5300 Mk. zusammen gekommen, für Linderung der Not in Ostpreußen bis jetzt über 6400 Mk. ge­stiftet. Für Liebesgaben an die Truppen hat die Landwirtschaftliche An- undVerkaufsgesellschaftHessen- land" 7000 Mk., einzelne Vereine haben 900 Mk. ge­spendet. So waren bis Mitte Oktober insgesamt rund 33 000 Mk. eingegangen.

Cassel, 20. Oktober. Mit militärischen Ehren be­stattet wurde die Leiche des am 21. d. an den Folgen einer schweren Verwundung verstorbenen Sohnes'des hiesigen Pfarrers, Heinrich Barchfeld. B. war Student der Chemie und Kriegsfreiwilliger im Husaren-Regi- ment 14. Der Vater, Pfarrer Barchfeld, hielt eine ergreifende Trauerpredigt.

Gaffel, 30. Oktober. (DerKriegsfreiwillige" als Diegstahlsspezialist.) Der schon zwanzigmal, vielfach mit Zuchthaus vorbestrafte Schneider Hermann M. von hier, hatte sich in gestriger Strafkammersitzung wegen Diebstahls in straffchärfendem Rücksalle zu ver­antworten. Auf Grund des Amnestieerlasses war er Anfangs August aus der Strafanstalt entlassen worden, da er als Kriegsfreiwilliger dem Vaterlande dienen wollte. Er fuhr nach Naumburg, um sich der Militär­behörde zu stellen, wurde dort aber nicht angenommen und kam nach Cassel zurück. Hier war seine Kriegs­lust verflogen und er begab sich auf den Bettel, um auf diesem Wege auch das so oft betriebene Diebes­handwerk wieder aufzunehmen. Auf einem feiner Bettelzüge kam er zu einem Pensionat in der oberen Königsstraße. Da die Vorgangstür,'offen stand, so trat er dreist ein, ergriff ein auf einem Tischchen liegendes Paket und verschwand damit. In dem Paket befanden sich Schmucksachen im Werte von ca. 100 Mk. Bet dem Versuch, die Schmuckstücke zu verkaufen, wurde der Angeklagte in der Hohenzollernstraße festgenommen. Die Strafkammer verurteilte den unverbesserlichen Dieb mit 'Rücksicht auf seine zahlreichen Vorstrafen und die Äemeingefährlichkeit seines Vergehens zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren, zu dreijährigem Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.

Göttinge«, 27. Oktober. Unser tapferes Regiment 82 ist aufs neue hoch geehrt worden. Sowohl seinem Obersten von Förster wie auch Major Schmidt wurde das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen. - In der » «Ä & 'S Ä« Alter von 37 Jahren ist er seinen Wunden erlegen.

Erfurt, 28. Oktober. Das hiesige Kriegsgericht beschäftigte sich mit zwei eigenartigen schweren Fällen. Um heiraten zu können, brannte der Wehrmann Ernst Wolff des Jäger-Regiments zu Pferde Nr. 2 in Langensalza am 6. September d. J. durch und blieb länger als sieben Tage tn Gotha. Da dre,es unerlaubte Entfernen während des Feldzuges vorkam, aelanate der schärfere Paragraph des Mrlitarstraf- ge etzbucheszur Anwendung. Das Urteil lautete auf sieben Monate Gefängnis. - Der inhaftierte Musketier Hermann Steinbrecher aus Weißensee (12. Kompapnle des Ins -Regt. Nr. 95) wurde wegen Fahnenflucht, Preisgabe von Dienstgegenständen, Urkundenfälschung und schweren Diebstahls in zwei Fallen zu zwei mpfÄnnnis. vier wahren Ehrverlust, zur Ver­

Jahren Gefängnis, vier Jahren Ehrverlust, zur setzung in die zweite Klaße des Soldatenstandes

setzung in die zweite Klaffe des Soldatenstandes und Entfernung aus dem Heere verurteilt. Während einer bei Erfurt stattgefundenen Uebung hatte Stein­brecher sich ant 5. September 1908 von seinem Truppen­teil entfernt und hatte unter dem Namen Ernst Teichmann geheiratet- ferner hatte er in Nöda und bei Ariern Zivilkleider, sowie ein Rad im Werte von 100 Mark gestohlen. Erst im Juli 1914 konnte die Festnahme des Fahnenflüchtigen erfolgen.

Bad Brückenau, 25. Oktober. Als gestern nacht eine Abteilung des in Hammelburg im Lager und in derUmgegendeinquartiertenFeldartillerie-Regimentes eingeladen wurde, entlud sich das Gewehr eines Postens nach unten, das Geschoß zersprang in mehrere Teile, traf zwei Artilleristen mit leichteren Verletzungen und den Apotheker Walter Kallmann aus Duttweiler so unglücklich in den Rücken, daß das Geschoß durch die Brust drang und den Tod des jungen Mannes alsbald herbeiführte. Jm größten Schmerze bat er noch, den Posten nicht strafen zu lassen, da dieser nichts dazu könne.

Gieße«, 29. Oktober. (Jugendliche Schlachten­bummler.) Der sechzehnjährige Schlosserlehrling Ernst H. und der dreizehnjährige Sohn seines Meisters sind am Sonnabend abend nach dem Kriegsschauplatz aus- gerückt, um den Meister respektive Vater, der in Frankreich beim Automobilkorps sich befindet, aufzu-

1914

suchen. Die beiden Durchgänger sind, gut für die Reise ausgerüstet, mit schweren Rucksäcken auf dem Rücken, von einer Frau gesehen worden. Sie frug den 13- jährigen, wo denn die Reise Htnginge, worauf der­selbe keck entgegnete:Nach dem Kriegsschauplatz, um den Vater zu besuchen. Die Frageritt, die die Familie des Buben kennt, meinte, die L>ache sei Scherz, war aber nicht wenig erschrocken, als ihr die Mutter am anderen Tag erzählte, daß der Lehrbursch und ihr einziger Sohn durchgebrannt seien. An Reisegeld bis zum Kriegsschauplatz soll es den Ausreißern nicht fehlen, ob sich aber nicht bald die Polizei ihrer an- nimmt, ist eine andere Sache.

Hana«, 29. Oktober. Vor dem hiesigen Schwur­gericht hatte sich der 20 Jahre alte Betonarbeiter Franz Friedrich Müller aus Eichenzell zu verant- antworten, dem die Anklage zur Last legte, in Lütter am 12. Juli d. Js. den 20 jährigen Arbeiter Eduard Böhm aus Schmalnau vorsätzlich getötet zu haben. Am Sonntag, den 12. Juli fand in Lütter bei Fulda ein Kriegerfest statt, zu dem sich auch viele junge Leute aus den umliegenden Ortschaften etn- gefunden hatten. Zwischen 10 und 11 Uhr abends kam es außerhalb des Festplatzes zwischen mehreren Burschen von Eichenzell nnb Schmalnau, die nach­mittags schon einmal aneinandergeraten waren, zu einem Wortwechsel: Schimpfworte fielen, Drohungen wurden ausgestoßen und auf Böhm ein tödlicher Schuß abgefeuert. Die Kugel war in der linken Schultergegend in den Körper eingedrungen, hatte u. a. die Halsschlagader und die Luftröhre verletzt und den alsbaldigen Tod des jungen Mannes herbei­geführt. Als der Tat verdächtig wurde noch in der­selben Nacht der Angeklagte verhaftet, der im Ver­laufe des mit ihm angestellten Verhörs gestand, der Täter zu sein. Ohne sich um den Verletzten zu kümmern, war er nach der Tat auf seinem Fahrrad nach Hause gefahren und hatte sich ins Bett gelegt - den Revolver, aus dem er den tödlichen Schuß abge­geben, hatte er auf dem Heimwege in einer Hecke am Bahnhof versteckt, wo er, noch mit 5 Geschossen geladen, am anderen Tage gefunden wurde. Der Angeklagte gestand, den Böhm erschossen zu haben. Zu seiner Rechtfertigung führte er an, Böhm, der die Schimpferei wohl aus sich bezogen, sei auf ihn zugekommen und habe ihn an der Brust gefaßt. Er habe einen Angriff auf seine Person befürchtet und in dieser Annahme den Revolver gezogen und abgedrückt, aber nicht in der Absicht, jemand zu verletzen oder gar zu töten, sondern lediglich um einen Schreckschuß abzufeuern. Daß er Böhm getroffen habe, tue ihm leid. Die Ge­schworenen verneinten die auf vorsätzliche Tötung gestellte Schuldfrage und sprachen den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todeserfolg unter Annahme mildernder Umstände schuldig. Der Vertreter der Anklage beantragte hierauf gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 8 Jahren, der Verteidiger plädierte für eine mildere Strafe. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 9 Monate Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten der Untersuchungshaft auf die Strafe.

Durch die Lupe.

(Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.)

Wenn wir in der Zeitung lasen von des Zaren wilden Horden, wie sie in Ostpreußens Fluren tierisch rauben, sengen, morden, wie sie selbst im eig'nen Lande ihrer Brüder Hab und Gut roh und ohne Grund vernichten blindlings aus Zer­störungswut, dann in wildem, hartem Grimme ballt sich jede deutsche Faust, harrt verlangend auf den Zeitpunkt, wo sie rächend niedersaust. Auf- gespetchert tief im Herzen trägt der Deutsche seinen Groll, hoffend, daß in nächster Zukunft schon Ver­geltung werden soll. Sei der Tag uns nicht mehr ferne, wo auch Rußlands Räuberbrut den Skor­pionen gleich zertreten durch den deutschen Groll und Mut, wo für Rußlands Landesvater" um das Strafgericht erfüllt, - ihm, dem nichts das Wort der Ehre, dem nur Trug und Falschheit gilt _ der mit ihren eig'nen Kugeln seine Krieger vor­wärts jagt und vor seines VolkesLiebe" kaum sich auf die Straße wagt.--Wäre uns nicht aus­gezwungen dieser Krieg, der um uns tobt ntmmer hätten deutsche Waffen sich an solchem Feind erprobt. Rußland, England, diesen beiden bleibt der Vorwurf nicht erspart, - daß sie ihrem dritten Ba^T Ä a?s Falschheit sich gepaart - Frank- reich wehrt sich todesmutig, ob es gleich icf)on heute werß, daß es nimmer kann erringen eines Sieges ^beerrecs. Einen tapferen Feind zu achten -ist des deutschen Mannes Pflicht, - mag man Frankreich Allen, - Rufs' und Brit' verdient sie nicht. <vtll der Franzmann erst begreifen, welche Freunde er erkor, wenn durch seinerFreunde" Falschheit er das letzte noch verlor? Walter-Walter.