Warme Kost im Felde.
In Zuschriften an die Presse wird darüber geklagt, daß die Angehörigen der Briefschreiber im Felde bisweilen mehrere Tage ohne warme Kost geblieben seien. Demgegenüber ist hervorzuheben, daß die Verpflegung unserer Truppen im allgemeinen durchaus zufriedenstellend, vielfach recht gut ist. Dieser günstige Zustand ist wesentlich darauf zurückzufuhren, daß der größte Teil der Truppen bei Ausbruch des Krieges bereits Feldküchen besaß, deren Einführung im Heere ja in der Durchführung begriffen war. Dre vorgebrachten Klagen werden sich in erster Linie auf solche Truppenteile beziehen, die noch nicht mit Feldküchen ausgestattet werden konnten. Es wird die baldige Zuteilung von Feldküchen an alle Truppenteile, soweit sich dies nicht für einzelne Waffen verbietet,
zwar angestrebt,- es leuchtet aber ein, daß die Industrie Zeit gebraucht, um die nötigen Fahrzeuge herzustellen. Bis zur Fertigstellung der noch fehlenden Feldküchen erhalten die Truppen als vorläufigen Ersatz Kochkisten. Im übrigen werden die Klagen auf im Kriege unvermeidliche Verhältnisse zurückzuführen sein. Wenn die betreffende Truppe, wie es in diesem Kriege häufiger der Fall ist, tagelang dem feindlichen Feuer dermaßen ausgesetzt ist, daß warmes Essen an sie nicht herangebracht werden kann, dann ist es unausbleiblich, daß sie sich mit kalter Kost (Brot, Konservenfleisch; Zwieback) behelfen muß.
Auch die Brotzufuhr stößt gelegentlich auf Schwierigkeiten, obwohl die Feldbäckereien sich voll bewähren und reichlich Brot erbacken. Es ist zu berücksichtigen, daß die Truppen sich vielfach so schnell vorwärts bewegen, daß die Kolonnen mit den Brotvorräten ihnen nicht immer im gleichen Zeitmaße
folgen können, oder daß Bahnstörungen den rückwärtigen Nahrungszufluß beeinträchtigen. Es ist selbstverständlich, daß die Heeresverwaltung der ausreichenden Ernährung der Truppen und im Zusammenhänge damit der Erhaltung ihrer Gefechtskraft ihre angestrengteste Fürsorge zuwenden, und selbst auf das lebhafteste bedauert, wenn die Verhältnisse des Krieges zu vorübergehenden oder unvermeidlichen Stockungen, namentlich in der Versorgung der Truppe mit warmer Nahrung zwingen. Die Fürsorge derHeeresverwaltung erstreckt sich natürlich auch auf die Zuführung von Zigarren, Zigarretten und Tabak, sowie sonstige Genußmittel zu den Truppen, um in Verbindung mit den ihnen zuströmenden Liebesgaben soviel für ihre Behaglichkeit zu tun, wie die Verhältnisse im Felde zulassen.
Amtliche Bekanntmachungen.
Hersfeld, den 26. Oktober 1914.
Hessische Kriegsoersicherung.
Von jetz ab dürfen Anträge auf Gesamtversicherung nach § 3 der Versicherungsbedingungen ^nur noch bei der Landesrenterei des Bezirksverbantis in Hersfeld ent-
gegengenommen werden.
I. 10829.
Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 24. Oktober 1914.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 5. Oktober d. I. — I. A. No. 6939 — betreffend Bildung eines Zweckverbandes für die Ortskranktenkasse des Kreises Hersfeld nach den Vorschriften des Gesetzes vom 19. Juli 1911, noch nicht erledigt haben, werden hieran mit Frist bis zum 5. November er. erinnert.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A. No. 6939 H. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Krieger-
s Verein
Achemd. GeumlmsmmlW.
Montag den 2. Nov., abends y Uhr
im Vereinslokal bei Witwe Steinweg am"Hanfsack.
Tagesordnung: Besprechung und Beschlußfassung über die Pflichten, die der Kriegerverein gegen seine Mitglieder und deren Angehörige in Kriegszeiten zu erfüllen hat. — Freie Anträge.
Hersfeld, 28. Oktober 1914.
Der Vorstand.
Krieger
Verein
initieideiiisGhe man*
Aktiengesellschaft, Male ßersfeld.
Bekanntmachung.
Nach Mitteilung des Kaiserlichen Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege ist die Zufuhr von Liebesgaben, die zeitweilig aus militärischen Gründen unterbunden war, freigegeben. Unser tapferes Heer im Felde, unsere Verwundeten und Erkrankten in den Lazaretten werden endlich das erhalten, was treue Liebe in der Heimat für sie geschaffen und bereitet hat.
Millionen von Kriegern sind es, die sich in die Gaben teilen müssen. Sorgen wir, daß der Strom der freiwilligen Gaben nicht versiegt, daß er vielmehr in immer stärkerem Maße anschwillt, um dem wachsenden Bedarf genügen zu können. Nur durch die größte Opferwilligkeit, nur durch selbstlose Hingabe von Geld und Gut kann die Heimat ihren heldenmütigen Söhnen sich dankbar zeigen.
Die an allen Orten bestehenden Sammelstellen sammeln die Gaben und senden sie möglichst sortiert an die am Sitz jeden Generalkommandos eingerichteten Abnahmestellen I und II. Die Abnahmestellen I empfangen die Liebesgaben für Verwundete und Kranke, die Abnahmestellen II für die Angehörigen des Feldheeres. Die Abnahmestellen befinden sich in Cassel (11 Armeekorps)
Abnahmestelle I: Frankfurterstraße 70,
Abnahmestelle II: Moritzstraße 29 ;
in Frankfurt (18. Armeekorps)
Abnahmestelle I: Hohenzollernstraße 2 (Fürstenhof), Abnahmestelle II: Hedderichstraße 59.
Sendungen an diese Abnahmestellen, die auch unmittelbar erfolgen können, sind frachtfrei nach § 50? der Mil. Tr. Ordnung. Von den Abnahmestellen aus gehen die Gaben sortiert an die Depots der freiwilligen Krankenpflege in den Sammelstationen und von hier aus erfolgt die Beförderung in die Front.
Alle Vereine vom Roten Kreuz und sonstigen Stellen, die sich mit der Sammlung von Liebesgaben besassen, werden dringend gebeten, sich dieser Organisation anzugliedern. Der Kaiserliche Kommissar im großen Hauptquartier hat ausdrücklich gewarnt vor der ungeregelten Zuleitung von Liebesgaben an örtlich bevor- gugte Truppenteile, die mehr und mehr einzureißen drohe. Bei der starken Belastung der Etappenstraßen besteht die Gefahr, daß solche Zufuhren den Verkehr empfindlich stören und dadurch die Heranbringung wichtiger Gegen- Itände in die Front erschweren.
Cassel, den 5. Oktober 1914,
Der Territorialdelegierte der freiwilligen Krankenpflege. gez. Hengstenberg.
Der Vorstand macht die Mitglieder auf die
Hessische Kriegs Versicherung aufmerksam. Gegen Lösung eines Anteilscheines von 10 Mark bei der hiesigen Landesrenterei werden beim Tod des Versicherten bis zu 250 Mark ausbezahlt. Im Bedürfnisfalle kann vom Kriegerverein eine Beihilfe des Anteilscheines gewährt werden.
Diejenigen Angehörigen, welche eine Beihilfe beanspruchen, werden aufgefordert, sich bei Kamerad Läufer zu melden.
Hersfeld, 19. September 1914.
Der Vorstand.
&eschäfts-Betrieb:
Annahme von Spareinlagen zu günstigen Bedingungen.
An- und Verkauf von Wertpapieren.
Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen sowie gelösten Wertpapieren.
Handel in fremden Geldsorten.
Besorgung neuer Zins- und Dividendenscheinbogen.
Diskontierung und Einzug von Wechseln.
Ausschreibung von Wechseln und Schocks auf In- und Ausland.
Domizilierung von Wechseln.
Eröffnung von laufenden Rechnungen.
Gewährung von Vorschüssen.
Beleihung von Wertpapieren.
Scheckverkehr. — Reise-Kreditbriefe.
*
*
wir
*
Bezugnehmend auf vorstehende Annonce machen erneut aus die hessische Kriegsversicherung empfehlend
aufmerksam.
Hersfeld, 30. Oktober 1914.
________________Der Vorstand.
Sersselder Evar- und Darlehnskassen-Verein
eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Die Mitglieder werden zu einer außerordentlichen
Generalversammlung
auf Sonnabend den 7. November d. Js. abends 6 Uhr in den Saal des „Hotel zum Stern" dahier ergebenst eingeladen.
Hersfeld, am 28. Oktober 1914.
Der Bereinsvorfteher.
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L. Mohr.
Tagesordnung.
Umwandlung der Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht.
Aufhebung des gegenwärtigen Statuts und Einführung eines neuen Statuts.
Beschlußfassung über Anschluß an die Preußische Central-Genossenschaftskasse.
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