Ehemalige Gardisten!
In No. 510 der Täglichen Rundschau ist nachfolgender Aufruf enthalten:
Gedenkt der Garde!
Dank warmherziger Opferwilligkeit sind den im Felde stehenden Truppenteile aller Armeekorps aus großen Sammlungen in den beteiligten Provinzen reiche Spenden an Nahrungsmitteln, Bekletdungs- und Gebrauchsgegenständen zugeführt worden.
Das Gardekorps, das sich aus der ganzen Monarchie rekrutiert und daher nicht den Vorteil provinzieller Zugehörigkeit nnd provinziellen Interesses genießt, entbehrt bisher, wenn auch schon einzelnen Truppenteilen in dankenswerter Weise Liebesgaben überwiesen worden sind, einer gleichen einheitlichen Fürsorge, die allen seinen Truppenteilen gleichermaßen zugute kommt.
Es ist beabsichtigt, für die dem Gardekorps und dem Garde-Reservekorps ungehörigen Truppenteile nach Ost und West Eisenbahntransporte mit Liebesgaben bis zum Kriegsschauplatze zu leiten und die
Amtliche Bekanntmachungen.
Oellenillehe Aullurderungl
Das Bezirkskommando hat für das 1. Landsturm- Ersatz-Batl. in Caffel und für das Landsturm Ersatz- Batl. Fuß-Art.-Regt. 18 in Mainz zum 30. 10 14 ausgebildete Mannschaften des Landsturms 2. Aufgebots zu stellen.
Arbeitslose Mannschaften, die freiwillig eintreten wollen, werden hierdurch aufgefordert, am Gestellungstage vormittags 7.30 Uhr zur Einstellung und Ab- sendung sich auf dem Hof des Bezirkskommandos melden.
zu
Hersfeld, den 25. Oktober 1914.
Königliches Bezirkskommando.
* *
Hersfeld, den 26. Oktober 1914.
Wird veröffentlicht.
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Gaben alsdann durch Kraftwagen den einzelnen Truppenteilen zuzuführen.
Besonders erwünscht sind:
Schokolade, Kakao, Tee, Zucker, Dauerwürste, Zigarren, Zigaretten, Tabak, Streichhölzer, Kerzen, Arrak, Rum, Kognak, Rotwein, Löffel, Gabeln, Klappmesser, elektrische Taschenlampen mit Reservebatterien, Seife, Fette zur Hautbehandlung in Tuben, Wollsachen- Strümpfe aber nicht in Schlauchform, sondern mit Ferse, bunte Taschentücher, kleine Servietten, breite Leibbinden, die Nierenschutz gewähren (35 Ztr.)
An alle, die der Garde warmes Interesse, Anhänglichkeit und Dankbarkeit für die in den schweren und verlustreichen Kämpfen bewiesene Tapferkeit bezeigen wollen, ergeht die Aufforderung, durch freundliche Spenden au Gaben und an Geld die baldige Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen.
Gaben werden angenommen:
Werktäglich von 11 bis 3 Uhr bei der Liebesgaben- stelle des Gardekorps, Exerzierhaus Ostkaserne des Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiments, Prinz- Friedrich-Karl-Straße 1.
Geldspenden wolle man an das Bankhaus Men-
für den Wandergewerbeschein nach Ziffer 2 und 3 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März 1912 (Reichsgesetzblatt Seite 189) erforderliche nnauf- gezogene Photographie in Visitenkarten-Format bei- zubringen. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines gemeinsamen Wandergewerbescheins ist die Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes einzureichen. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Köpfgröste von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat Bor- und Zuname der dargestellten Person auf der Rückseite der Photographie sofort zu vermerken.
Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wandergewerbescheine vor Beginn des neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es erforderlich, daß die Nachweisungen mit den gestellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 15. November d. Js. mir eingereicht werden.
Zu diesem Zweck ist sofort und wiederholt in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander-(Hausier)-Gewerbetreibenden sich alsbald melden und daß sie sich aus etwaiger späterer Antragstellung eventl. erwachsende Nachteile selbst zuzuschreiben haben.
Schließlich bemerke ich noch, daß denjenigen Wandergewerbescheinanträgen, bei welchen sich der Schein auf den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen einerseits und Nasch- sowie Eßwaren andererseits bezieht, ein Protokoll beizufügen ist, in welchem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrift die Erklärung abgibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.
Alle zur Antragstellung von Wandergewerbescheinen vorgeschriebenen Formulare find in der Druckerei von L. Funk hier zu haben.
Hersfeld, den 22. Oktober 1914z
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden beauftragt, von den in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1915 ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, die Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen Formular aufzunehmen und mit den entsprechenden, durch die Ausführungs-Anweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 24/1904) zu Titel III vorgeschriebenen Anlagen-Bescheinigungen nach den Formularen A B C D versehen, hierher alsbald einzusenden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß für diejenigen Gewerbe
öelssohn und Co., Berlin W., Jägerstr. 50, auf Konto „Liebesgaben Gardekorps" einzahlen.
Berlin, 20. Oktober 1914.
v. Loewenfeld, General der. Ins., Generaladjutant u. stellv. Kommand. General des Gardekorps
Frhr. v. Lyncker, General-Intendant d. kgl, Gärten, General d. Jnf., » ia suite der Armee.
Ein großer Teil der Gardisten wird von unserem Hessenland jährlich gestellt, deshalb hat der Unterzeichnete die feste Ueberzeugung, daß es nur dieses Aufrufes bedarf, um aus unserer Heimat ein entsprechendes Quantum Gaben für unsere jungen im Feld fürs Vaterland stehenden Kameraden von dem Garde-Korps zusammen zu bringen. Jede auch die kleinste Gabe wird dankend angenommen.
Unterzeichneter erklärt sich bereit eine Sammel- stelle einzurichten, um jedem einzelnen Geber den Versandt seiner Gaben zu erleichtern, auch ist er auf Wunsch gerne bereit, alle ehemaligen Gardisten hiesiger Gegend zu einer Besprechung einzuladen.
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Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
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treibenden, für die im Vorjahr bereits eine Bescheinigung v. Hedemann, Reg.-Assessor.
nach dem Formular A ausgestellt ^wurde, in diesem ----------------^“77^-7—77-7^-^—7777 Formular c" auffiÄ Bei einem Pferde des Landwirts Karl Laudenbach
Herberts, Gemeinde Rudolphshan Kreis Hünfeld ist R ™ A die Räude amtlich festgestellt worden.
8 auszustellen war, in diesem bezw. in späteren Zähren I -r ^nnhmt
die Bescheinigung nach Formular D auszufertigen ist. J '
Für alle neu in's Wandergewerbe eintretende Personen sind die erforderlichen Bescheinigungen nach den Formularen A ur.d B auszufertigen.
Bei der Ausfüllung der Bescheinigung A und B ist bisher bezüglich der Hinderungsgründe bei Frage 3 (Krankheit, Gebrechen) oft mit „anscheinend nicht", die Frage 5 (Strafen) mit „soweit hier bekannt, noch nicht bestraft" und die Frage 9 (Unterhalt und Unterricht der Kinder) mit „in genügender Weise" und mit ähnlichen nichtssagenden Ausdrücken beantwortet worden. Es ist
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genau anzugeben, auf welche Art und Weise für die zurückgelaffenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch, welche erwachsene Persönlichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es unzulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ueber die Bestrafung ist in Zweifelfällen die Staatsanwaltschaft (Strafregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach § 17 der Verordnung des Bundesrats vom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Sirafregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.
Zweckmäßig wenden sich die Ortspolizeibehörden on die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, zu dessen Bezrrk der Geburtsort des Bestraften gehört.
Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbetreibende nnt emer ansteckenden Krankheit behaftet ist, so hat der ^ntraQfteUer durch eine Bescheinigung des Königlichen srrnsarztesnachzuweisen, daß ein solcher Hinderungs- grund^mcht vorliegt.
Ä Nachweisung selbst müssen die Handels- ^Wh^M^ ^ Hilfsmittel, (Tragkorb, zweispänniges ü ÄJ^aÄ Ä’) ^ Betriebsumfang, der Wert "nd der nach mutmaßlicher Schätzung 22 L®^ aus dem Hausierhandel
m g beseidinet werden. Der Jahresbetrag
11 ^?^^btzten Steuerlisten zu entnehmen.
Tirr ^^ Grunde für einen geringen Steuersatz (körper- ^ ter' Mittellosigkeit usw.) sind x Ferner muß die Nachweisung den festen Wohnsitz, die
♦ Gewerbescheins für 1914 und den (auf ÄaTÄ^ °d°-"°ch-°°gNch *
Bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Wandergewerbeschems hat der Antragsteller weiter die
Auf dem Felde der Ehre fiel im Kampfe für das Vaterland bei Chevreux am 15. Oktober unser inniggeliebter herzensguter hoffnungsvoller Sohn, Bruder, Bräutigam Schwiegersohn und Schwager
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Offizier-Stellvertreter im Inf.^Regt. 172.
Schmerzerfüllt zeigen dies hierdurch an :
Johannes Hettler und Frau Elise geb. Heil, Carl Hettler, znr Zeit im Felde, Emmy Hettler, Else Franz, Familie Alwin Franz.
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Es wird gebeten, von Beileidsbesuchen abzusehen.
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