Amtliche Bekanntmachungen.
^slizsiversednnng
betreffend die Entnahme von Wasser aus dem Wasserwerk
der
Gemeinde Mecklar (Kreis Hersseld).
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung Serie 1529) wird für den Umfang des Gemeindebezirks Mecklar folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1-
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, seine Hausleitung in einem solchen Zustande zu erhalten, daß niemals Wasser unbenutzt verloren gehen kann.
§ 2.
Unbefugten ist es verboten, an Abstellhähnen, Schiebern oder Hydranten der Gemeindewasserleitung zu stellen oder sich Schlüssel dazu anfertigen zu lassen.
Bei Ausbruch von ^-euer ist es nicht gestattet, Wasser zu gewerblichen oder Luxuszwecken der Leitung zu entnehmen, solange der Brafld dauert.
Bei Großfeuer muß nach entsprechender Bekanntmachung jegliche Wafserentnahme unterbleiben.
§ 4.
Jede Vergeudung ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, bei Frost das Wasser fortgesetzt laufen zu lasfen, um das Einfrieren der Zapfstelle zu verhindern.
§ 5.
Es ist untersagt, Wasser aus der Leitung zu anderen als den angemelöeten Zwecken zu verwenden, vor allem zum Berieseln und Besprengen von Gärten, Höfen usw., wenn besondere Erlaubnis nicht erteilt ist. Begießen mit Handgießkannen ist jedoch gestattet.
§ 6.
Wenn bei Wassermangel die Wasserentnahme zu bestimmten Zwecken und gewissen Zeiten seitens des Bürgermeisters untersagt wird, so ist diesem Verbot unbedingt zu gehorchen.
§ 7.
Wer in einer Entfernung von einem Meter und weniger von den Wasserleitungsröhren Erdarbeiten, bauliche Veränderungen usw. vornimmt, ist verpflichtet, vor Beginn derselben dem Bürgermeister schriftlich oder zu Protokoll Anzeige zu machen.
§ 8.
Es ist nicht gestattet, an jemanden, dem der Anschluß entzogen ist, oder der überhaupt keinen Anschluß hat, Wasser aus der Leitung abzugeben, einerlei ob dies unentgeltlich oder gegen eine Vergütung geschieht. Die Absallwässer dürfen nicht aus Wege, öffentliche Plätze usw. geleitet werden.
§ 9.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder im Unvermögensfalle bis zu drei Tagen Hast bestraft.
§ 10.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Hersfelder Tageblatt (Kreisblatt) in Kraft.
Mecklar, den 15. Oktober 1914.
Die Polizeiverwattung:
Jfflanö.
Bürgermeister.
Verpachtung
der zum Rittergute Frielingen gehörenden Wiesen in Parzellen von einen und mehreren Ackern auf 12 Jahre.
1. Mittwoch, den 28. ds. Mts.
Zusammenkunft früh 9 Uhr an der Feldscheune unterhalb Frielingen: Großwiese, Brückwiese, Anspann, Waldäcker, Langwiese und Wiesbach = 54 Acker.
2. An demselben Tage
Zusammenkunft nachmittags 3 Uhr im Lonzer: Lonzer- wiese = 14 Acker.
Frielingen, den 21. Oktober 1914.
um Baumbachsche Forftoerwaltung.
_____________Lichtenberg.
MenichiieM
mit verstellbarem Messer ganz aus Eisen und Stahl per Stück 30 Mark.
___5. Ä. Buel.
^ Feldpostbriefe ^
in allen Größen und
vorschriftsmässige Feldpakete mit wasserdichter Umhüllung offeriert
P. Both u. Sohn Nächst
Inh. Willi Schmidt, Breitenstr, 27.
Seschäftskuverts Ludwig Funks Buchdruckerei.
Beamten-Umin.
Umstände machen eine Versammlung notwendig, die auf Sonnabend den 25. ds. Mts.
abends 8V2 Uhr
angesetzt ist. Allseitiges Erscheinen sehr erwünscht.
Grotze und kleine ^Regulier-Füllösen^ für jedes Brennmaterial geeignet, empfiehlt zu sehr billigen Preisen.
F. W. Anet.
Kriegs-
Cigarren und Cigaretten portofreie Feldpostbriefe offeriert
M. S. Nussbaum,
Hersfeld
Bahnhofstraße 11. Telephon 235
Wiederverkauf er hohen Rabatt.
Wie wir unser Eisern Kreuz erwarben.
Die Inhaber des Eisernen Kreuzes 1914, denen der aufrichtige Dank des deutschen Vaterlandes für alle Zeiten gesichert ist, bittet Exzellenz Generalleutnant z. D. Freiherr von Dinklage-Campe, Berlin- Halensee, Westfälische Straße 61, Namen und Adresse mitzuteilen. Er beabsichtigt, den Helden aus dem jetzt tobenden Weltkriege ein Ehrendenkmal zu errichten, wie er es in seinem Werke: „Wie wir unser eisernes Kreuz erwarben" für die Inhaber des Eisernen Kreuzes aus dem deutsch-französischen Kriege 1870/71 getan. Auch in diesem neuen Werke sollen die mit dem Eisernen Kreuze Ausgezeichneten in Selbstschilderungen ihre Tat in kurzem Texte darstellen, die ihnen dieses Ehrenkreuz brächte. Er bittet auch die Vorgesetzten und Kameraden für die mit der Feder weniger gewandten oder auf dem Felde der §hre gebliebenen Soldaten einzuspringen, damit die taten dieser tapferen Krieger in dem Werke nicht unerwähnt bleiben. Ein reicher Bilderschmuck, in erster Linie die Bildnisse der Inhaber des Eisernen Kreuzes neben Szenen aus den Schlachten, Gefechten usw. wird diese große und denkwürdige Zeit mit ihren Helden der Nach- velt überliefern helfen, den Teilnehmern zur Erinnerung, den Nachgeborenen zur ewigen Nacheiferung.
3. Dömich? macher, Bersfeld
hager aller Sorten
Taschenuhren, Regulateure,
Wecker-, Sowie alle Zimmeruhren in jeder Preislage mit Garantie.
Grolle Auswahl in Uhrketten, Kneifern u. Brillen Trauringe, Armbänder, Broschen u. Ohrringe ---- Silber- und Dickel-BeSiecks und Service —- besorge ich in feinster Ausführung Schnell und billigst.
Sämtliche Reparaturen werden unter Garantie billigst ausgeführt.
♦•♦•♦ •♦•♦• Zweigverein vom Roten Kreuz.
All die Frauen und jungen Mädchen unserer Stadt, die sich beim Stricken von Strümpfen, Puls- und Kniewärmern für unsere Truppen im Felde beteiligen wollen, werden gebeten, sich das hierzu erforderliche Garn bei Frau Pfarrer Gonnermann, Lullusstr. Nr. 1 abholen zu lassen.
Ein flotter leichter
Einspänner mit oder ohne Wagen wird gekauft von
3. W. Auel.
Speise-, Wohn- u. Schlafzimmer, Küchen- und einzelne Möbel sowiesämtl.Spezial- artikel
empfiehlt
Carl Horn, Hersfeld Tischlermeister, Wallengasse Nr. 12.
Bekanntmachung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen zu Hersfeld am 23. Oktober 1914 nachmittags 3 Uhr folgende Gegenstände als:
1.10 ebm.©alten 20/24 S. 200 qm. Gerüstbohlen öffentlich meistbietend gegen gleich Barzahlung versteigert werden.
Zusammenkunft der Kaufliebhaber auf dem Zimmerplatz des Herrn Ernst Wölbing in Hersfeld.
Becker, Gerichtsvollzieher.
Jrraelit. Gottesdienst.
Freitag 23. abends 5.— Samstag 24. morgens 8.30 nachmitt. 3.— abends. 6.—
Bekanntmachung.
Nach Mitteilung des Kaiserlichen Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege ist die Zufuhr von Liebesgaben, die zeitweilig aus militärischen Gründen unterbunden war, freigegeben. Unser tapferes peer im Felde, unsere Verwundeten und Erkrankten in den Lazaretten werden endlich das erhalten, was treue Liebe in der Heimat für sie geschaffen und bereitet hat.
Millionen von Kriegern sind es, die sich in die Gaben teilen müssen. Sorgen wir, daß der Strom der reiwilligen Gaben nicht versiegt, daß er vielmehr in mmer stärkerem Maße anschwillt, um dem wachsenden Bedarf genügen zu können. Nur durch die größte Opfer- willigkeit, nur durch selbstlose Hingabe von Geld und Gut kann die Heimat ihren heldenmütigen Söhnen sich dankbar zeigen.
Die an allen Orten bestehenden Sammelstellen ammeln die Gaben und senden sie möglichst sortiert an die am Sitz jeden Generalkommandos eingerichteten Abnahmestellen I und II. Die Abnahmestellen I emp- angen die Liebesgaben für Verwundete und Kranke, die Abnahmestellen II für die Angehörigen des Feldheeres. Die Abnahmestellen befinden sich in Caffel (11 Armeekorps)
Abnahmestelle I: Frankfurterstraße 70,
Abnahmestelle II: Moritzstraße 29; in Frankfurt (18. Armeekorps)
Abnahmestelle I: Hohenzollernstraße 2 (Fürstenhof), Abnahmestelle II: Hedderichstraße 59.
Sendungen an diese Abnahmestellen, die *auch unmittelbar erfolgen können, sind frachtfrei nach 50^ der Mil. Tr. Ordnung. Von den Abnahmestellen aus gehen die Gaben sortiert an die Depots der freiwilligen Krankenpflege in den Sammelstationen und von hier aus erfolgt die Beförderung in die Front.
Alle Vereine oom Roten Kreuz und sonstigen Stellen, die sich mit der Sammlung von Liebesgaben befassen, werden dringend gebeten, sich dieser Organisation anzugliedern. Der Kaiserliche Kommissar im großen Hauptquartier hat ausdrücklich gewarnt vor der ungeregelten Zuleitung von Liebesgaben an örtlich bevorzugte Truppenteile, die mehr und mehr einzureißen drohe. Bei der starken Belastung der Etappenstraßen besteht die Gefahr, daß solche Zufuhren den Verkehr empfindlich stören und dadurch die Heranbringung wichtiger Gegenstände in die Front erschweren.
Caffel, den 5. Oktober 1914.
Der Territorialdelegierte der freiwilligen Krankenpflege, gez. Hengstenberg.
L. Pfeiffer,
Depositenkasse bersfeld vergütet für Einzahlung auf Scheck-Conto 33/i %
für Spareinlagen täglich rückzahlbar 4 % bei 3 monatl. Kündigung 474 %
bei 6 „ „ 4730/0
Gelchöfts-Berlegung.
Meiner werten Kundschaft zur Kenntnis, daß der Schlitzer Bier-Verkauf nicht mehr in der Wirtschaft zum Eckchen Breitenstraße stattfindet. Habe mein Schützer Bier-Verfandgeschäst vom 1. Oktober ab nach
UM" Stammengasse 18 *322 (Sexauerschen Eisenlager 1. Etage) verlegt und bitte auch fernerhin um weitere Unterstützung.
Empfehle nach wie vor nur fs. Schlitzer Biere hell und dunkel in Siphons, Kannen und Flaschen. Liefere jede Bestellung zu jeder Tageszeit prompt und frei ins Haus.
Hochachtungsvoll
Otto Hähne,
Stammengasse 18, Telephon 253.