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Die Deutsche Kriegroersicherung

Nach dem Muster der Nassauer Kriegsversicherung von 1870 hat nunmehr die Gemeinnützige Deutsche Volksversicherung eine Kriegsversicherung für das ganze Deutsche Reichsgebiet ins Leben gerufen, dre als reines Wohlfahrtsunternehmen geführt wird.

Die eingezahlten Beträge werden nach Beendigung des Krieges voll und unverkürzt auf die Kriegssterbe­fälle nach dem Verhältnis der darauf geleisteten Ein­zahlungen verteilt.

Ist die durchschnittliche Kricgssterblichkeit der Ver­sicherten von jetzt ab gerechnet nicht größer, als sie während des ganzen Feldzuges 1870/71 war, so wird die Deutsche Kriegsversicherung den 25-fachen Betrag der Einzahlung auf jeden Sterbefall auszahlen können. Bestimmtere Angaben über die Höhe der Auszahlung lassen sich im Voraus naturgemäß nicht machen. Ist die Sterblichkeit größer, so wird die Aus­zahlung kleiner, ist die Sterblichkeit kleiner, so wird die Auszahlung größer sein.

Die Einzahlungen können von 5 Mk. an, in Zwischenstufen von 5 zu 6 Mk., bis zu dem Betrage von 200 Mk. geleistet werden.

Die Deutsche Volksversicherung stellt ihren ganzen

Amtliche Bekanntmachungen.

Hersfeld, den 29. September 1914.

Ich erinnere die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher an die sofortige Zurückreichung der ihnen von hier zugegangenen:

1) Zugangslisten, .

2) Abgangslisten,

3) Zusammenstellungen:

a) der Zugänge,

b) der Abgänge für das 2. Vierteljahr 1914.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission.

I. A.:

Lindemann, Steuersupernumerar. ,

Hersfeld, den 24. September 1914.

Auf den in Nr. 33 des Regierungsamtsblattes vom 15. 8. 1914 unter 662 abgedruckten Auszug aus den Ausführungs-Vorschriften des Reichsbesitzsteuer-Gesetzes vom 3. Juli 1913 mache ich die Herren Bürgermeister und Standesbeamten des Kreises hierdurch noch ganz ' besonders aufmerksam.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission. I

I. A.:

Lindemann, Steuersupernumerar.

Hersfeld, den 26. September 1914.

Der Beginn der perkmenftandsaufnabme für die bevorstehende Staatssteuerveranlagung ist von der Kgl. Regierung auf Grund des Artikels 40 Absatz 2 der Ausführungsanweisung vom 25. Juli 1906 aus den 15. Oktober 1914 festgesetzt worden.

Ich bestimme hierzu folgendes:

Die Personenstandsaufnahme ist am gleichen Tage 1 zu Ende zu führen.

Sofort nach Beendigung haben die Herrn Bürger­meister und Gutsvorsteher das perfonenverzeichnie verbunden mit der Gemeindesteuerliste aufzuftellen. Dabei sind in allen Fällen, wo Arbeiter, Angestellte und Beamte in Frage kommen, zuvor Ersuchen um Mitteilung der Lohn- oder ©ebaltsbezüge an die Arbeitgeber oder die Behörden zu richten. Die An­ordnung erstreckt sich auch auf die sich außerhalb (in Westfalen oder sonst wo) aufhaltenden Arbeiter, die ihre Familie im hiesigen Kreise wohnen und ihren steuerlichen Wohnsitz am Orte haben.

Ich weise auf meine Verfügung vom 23. 9. 1908 Nr. 2265 Kreisblatt Nr. 114/08 hin.

Bis zum 20. Oktober d. Je. müssen diese An­fragen abgefandt sein. Soweit tunlich können sie auch schon vor dem 15. k. Mts. und zwar schon am 30. d. M. erfolgen. Dies empfehle ich für die Gemeinden, in denen die Zahl der Personen über welche Auskünfte einzuholen sind, 25 nicht übersteigt.

In den Auskünften enthaltene Unrichtigkeiten und Zweifelspunkte sind sofort nach Eingang der Auskünfte klarzustellen und zu beseitigen.

2. Darauf ist a) das Verzeichnis der physischen Personen anzulegen, welche am Orte Einkommen aus Grundvermögen oder Gewerbebetrieb haben, die aber in emem anderen preußischen Orte zur Einkommensteuer zu veranlagen sind und

b) das Verzeichnis der nicht physischen Personen aufzuftellen.

3 Ausschließlich hieran sind die Kartenblätter (für Diese sind m den seitherigen Formularen die Spalten für

|u ^nutzen), die Staatssteuerrollen und Staats- fteuertontroUiften aufzuftellen

ständigen^ ^ Schuldennachweifungen zu vervoll- a£>yy «sr s

^agen bei ihnen anzumelden sind.

tommen zur Verwendung: ^ " Verbindung mit Gemeinde-

3 A^artenblätter nach Muster B. Art. 42 No. II 9. Staatssteuerkontrollfften

4) ^taatssteuerrollen

5) Nachwchung der auswärtswohnenden physischen »ÄÄ @emeinbe ^ndb°sitz X ober

6) Verzeichnis der nicht physischen Personen.

Beamtenkörper ehrenamtlich in den Dienst der Deutschen Kriegsversicherung.

Die breite Grundlage der Deutschen Kriegsver­sicherung hat vom versicherungstechnischen Standpunkte aus fraglos Vorzüge. Die Wirkung von Ereignissen, z. B. von Epidemien, die die Kriegssterblichkeit in einzelnen Landesteilen ungünstig beeinflussen können, wird hierdurch besser ausgeglichen, so daß mit einer verhältnismäßig zuverlässigenDurchschnittssterblichkeit gerechnet werden darf.

Neuartig bei der Kriegsversicherung der Gemein­nützigen Volksversicherung ist die wirklich einfache und bequeme Form des Versicherungsabschlusses. Sie ermöglicht die Versicherung ohne alle Weitläufigkeiten auch im kleinsten Orte, ja sogar im Felde. Nach diesem Verfahren, das mit Genehmigung des Kaiser­lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung gewählt ist, werden die Kriegsversicherungsbedingungen durch öffentliche Offerte bekanntgegeben. Der Versicherungs­abschluß erfolgt durch Einzahlung des Betrages bei jeder deutschen Postanstalt auf Postscheck-Konto14" Kriegsversicherung der Deutschen Volks­versicherung in Berlin". Wesentliche Bedingung ist nur, daß der versicherte Kriegsteilnehmer auf dem linken Abschnitt der Zahlkarte, den die Post der Deutschen Volksversicherung zusenöet, genau mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Beruf und

7) Ersuchen an die Arbeitgeber um Mitteilung von Lohnbezügen.

8) Ersuchen an auswärtige Behörden um desgleichen.

9) Mitteilungen über Lohnbezüge an auswärtige Gemeinden.

Die nötigen für die Verhältnisse im hiesigen Bezirk besonders eingerichteten Formulare mit AusMhme der zu 5 bezeichneten werden von hier beschafft und gehen den Herrn Ortsvorstehern rechtzeitig von hier aus mit Kostennachweis zu.

Die Formulare zu 5, welche in geringem Maße gebraucht werden und deren Bedarf sich hier nicht über­sehen läßt, sind in der hiesigen Kreisblatt-Druckerei vor­rätig und können von dort bezogen werden.

6. Bei Umzügen von Steuerpflichtigen in der Zeit zwischen der Personenstandsaufnahme' und der Vor- einschätzung sind die Ueberweisungen und Mitteilungen über die steuerlichen Verhältnisse der Betreffenden mit größter Beschleunigung zu veranlassen, damit die Ver­änderungen noch zeitig berücksichtigt werden können. (Art. 83 d. A. A.)

Ich mache den Ortsvorständen bei Aufstellung der Listen, Verzeichnisse und Nachweisungen größte Genauigkeit zur Pflicht.

Die Gemeindesteuerlisten, Kartenblätter, Staatssteuer­rollen und Staatssteuerkontrollen müssen in sämtlichen Spalten ausgefüllt sein, soweit die Ausfüllung nicht später hier zu geschehen hat. (Art. 42 d. A. A.)

Bis spätestens zum 10, piovember d. Is. sind die fertigen Kartenblätter, Staatssteuerrollen und -Kontrollen sowie die Gemeindesteuerlisten nebst Unterlagen an mich einzureichen.

Der Vorsitzende

der Einkommenstener-Veranlagungs-Kommission.

I. No. 2602.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

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Wohnung bezeichnet ist, um Verwechslungen auszu. schließen. Die Versicherung beginnt bei genauer Be­zeichnung des versicherten Kriegsteilnehmers sofort mit der im Poststempel angegebenen Stunde.

Als Kriegsteilnehmer sind nicht nur Militär­personen und Nichtkämpfer, die dem Heer folgen sondern auch die staatlichen Beamten und Arbeiter in den militärisch besetzten Gebieten zur Versicherung zugelassen.

Die Deutsche Volksversicherung hofft, daß auch die Arbeitgeber für ihre im Felde stehenden Beamten und Arbeiter, sowie Vereine, Wohltätigkeitsuntcr- nehmen usw. für die ihnen nahestehenden Kriegsteil­nehmer Einzahlungen, machen oder den Angehörigen durch Beihilfen und nötigenfalls durch Sammlungen die Möglichkeit zur Versicherung der Kriegsteilnehmer verschaffen.

Daß eine umfassende Kriegsversicherung nicht nur für die Familien der Kriegsteilnehmer, sondern schließlich auch für die gesamte deutsche Volkswirtschaft erwünscht ist, bedarf keiner Begründung. Die deutsche Kriegsversicherung ist aus der Not der Zeit entstanden. Einem Notstande vorzubeugen, ist die beste Art, ihn zu bekämpfen.

Hilferuf zur Errettung der Verwundeten auf dem

Schlachtfelde!

Aufruf des Deutschen Vereins für Sanitätshunde.

Der Nutzen gut ausgebildeter Sanitätshunde im Felde ist durch die Erfahrungen dieses Krieges vielfach erwiesen. Zahlreiche Verwundete, die durch Sanität»- Mannschaften bei Nacht und Nebel, oder wegen des unübersichtlichen Geländes nicht rechtzeitig gefunden werden und so einem traurigen Tode verfallen könnten, werden durch die Hilfe der Hunde ihren Angehörigen und dem Vaterlande erhalten.

Nachdem der erste Versuch mit 12 Sanitätshunden, welche den Sanitätskompagnien des Garde-Korps zu­geteilt wurden, zu durchaus besriedigenden Erfolgen geführt hat, werden in der allernächsten Zeit weitere Hunde in Dienst gestellt werden. Die Ausbildung der Hunde sowie deren entgültige Prüfung und Ueberweisung an das Kriegsministerium erfolgt durch den Deutschen Verein für Sanitätshunde, dessen hoher Protektor Se. Kgl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg ist, und dem zahlreiche deutsche Fürstinnen und Fürsten als Mitglieder angehören. Da die erforderlichen gewaltigen Arbeiten nicht alle von der Zentrale in Oldenburg geleistet werden können, so wurden in den verschiedenen Gegenden des Reiches Sammelstellen errichtet. Auch in unserer Gegend hat sich unter dem Ehrenvorsttz Sr. Exzellenz des'Herrn Kommandierenden Generals, des XVIII. Armeekorps, Freiherrn von Gall, ein Zweigverein gebildet, weWr die Provinz Hessen-Nassau, die bayerische Provinz Unter­franken und das Großherzogtum Hessen umfaßt.

Die täglich vor- und nachmittags stattfindenden Uebungen finden im Frankfurter Stadtwalde statt und unterstehen der Leitung des bekannten Jagdschriftstellers, Herrn Ludw. v. Merey, Pseudonym Hegendorf, Autor des soeben in II. Auflage erschienenen Werkes:Der Gebrauchshund, seine Erziehung und Dressur".

Die kynologischen Vereine arbeiten mit uns Hand in Hand; unsere Sache verdankt ihnen bereits bedeutende praktische und finanzielle Unterstützung. Zahlreiche Hunde wurden von denselben und von Privaten kostenlos ge­stiftet (nur die sogenannten Polizeihundrassen: Schäfer­hunde, Airedaleterrier, Dobermannpinscher und Rottweiler kommen in Betracht), aber noch sind bei weitem nicht der Bedarf und die Mittel gedeckt. Der Zweigverein bittet daher, ihm weitere Hunde der genannten Rassen im Alter von 13 Jahren kostenlos oder gegen geringes Entgelt zu überlassen. Die gestifteten Hunde werden, soweit noch am Leben, nach Beendigung des Krieges den Besitzern zurückgegeben. Als Sanitätshundeführer kommen nur solche Herren in Betracht, welche nicht dienstpflichtig, oder nicht ausgebildete Landsturmpflichtige, aber nach militärärzlichem Befund den Strapazen des Dienstes gewachsen sind. Sie werden nach ihrer Ausbildung Sanitäts-Soldaten eingekleidet und genießen Rechte und Pflichten der übrigen Soldaten; während ihrer Aus­bildungszeit wird ihnen erforderlichenfalls zum Unterhau vom Verein ein kleiner Zuschuß gewährt. Da der Deutsche Verein für Sanitätshunde zur Bewältigung sew^ umfangreichen im höchsten Interesse des Vaterlandes liegenden Aufgabe noch größerer Mittel bedarf, so ergem an Alle der Ausruf, den Verein durch eine einmalige Kriegsspende zu unterstützen.

Die Geschäftsstelle liegt in den Händen des L. F. Diefenbach in Kelsterbach a. M. bei Frankfurt a. > (Telefon 20 Amt Kelsterbach), an welchen Anmeldung von Führern und Hunden, sowie Zuwendungen ° richten sind. .

Ebenso nimmt die Deutsche Bank, Depositenkasse A., Frankfurt am Main, Spenden für das Conto Deutschen Vereins für Sanitätshunde, Sammelfteu Frankfurt a. M." entgegen.

Zeit und Ereignisse drängen!

Helft alle schnell, daß der Deutsche Verein M Sanitätshunde in die Lage gesetzt wird, die erfordern») große Anzahl von Führern und Hunden unserem zur Verfügung zu stellen! Es könnten Hunderte, ! vielleicht Tausende gerettet werden!

Seschäflskuverts

Ludwig Funks Buchdrucker^