Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^A^ für den Kreis Hersfeld
Weiber Wlntt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 210.
Dienstag, den 8. September
1914
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.
Amtliche $trlii|*tli|ltii!
Nr. 1-18 r« haben in der Geschäftsstelle des Tageblattes.
Bus der Heimat«
* (Versandbestimmungen über Feldpost p a k e t e. Das hiesige stellvertretende Generalkommando teilt uns mit, daß Feldpostpakete von der Post zur Beförderung nicht angenommen werden. Dagegen können kleine Pakete für Feldzugsteilnehmer an die Ersatz-Truppenteile der im Felde stehenden Regimenter gesandt werden, die den Transport als Militärfrachtgut bewirken.
* Aenderung der W e ch s e lp r ote stfristen. Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 29. August die Protestfrist für Wr chsvl, die in Elsatz- Lothringen, in der Provinz Ostpreußen oder in Westpreußen in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz Stadt und Land, Löbau, Kulm, Briesen, Straßburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, im Anschluß an die in der Bekanntmachung vom 6. August vorgesehene Verlängerung um weitere 30 Tage verlängert hat, ist die Postordnung vom 20. März 1900 entsprechend geändert worden. Postprotestaufträge mit Wechseln der bezeichneten Art werden daher in Fällen, in denen bei der ersten Vorzeigung die Zahlung nicht ausdrücklich verweigert wird und der Protest auch nicht aus anderen Gründen nach der ersten Vorzeigung oder nach dem ersten Versuche der Vorzeigung zu erheben ist, erst am zweiundsechzigsten Tage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt werden. Wünscht der Auftraggeber die sofortige Protestierung, so ist der Vermerk „ohne Protcstfrist" auf die Rückseite des Postauftragsformulars niederzuschreiben. Soll der Protest nicht durch die Post erhoben werden, so ist bei Postaufträgen zur Geldeinziehung und zur Akzepteinholung nach Elsaß-Lothringen, Ostpreußen oder den genannten Kreisen Westpreußen in Fällen, in denen ohne Rücksicht auf die Verlängerungen der Protestfrist sogleich protestiert werden soll, auf die Rückseite des Postauftragsformulars der Vermerk „Sofort zum Protest ohne Rücksicht auf die verlängerte Protestfrist" niederzuschreiben.
* (Dringende Bitte um Zigarren, Zigaretten und Tabak.) Von den im Felde stehenden Truppen sind bei den zuständigen Stellen erneut dringende Bitten um Uebersendung von Zigarren, Zigaretten und Tabak eingegangen. Es wird daher nochmals gebeten, bei der Uebersendung von Liebesgaben im besonderen diese Gaben zu berücksichtigen, an denen unsere Truppen gegenwärtig einen ausgesprochenen Mangel leiden.
* (Das Benzin ist gesperrt!) Es wird dringend empfohlen, mit dem Benzin sparsam umzu- gehen, da es für private Zwecke kein Benzin mehr gibt, sondern nur solches für Lazarette, Aerzte und militärische Zwecke freigegebeu wird.
* Eine Kriegsmarke von einfacher und packender Symbolik, von lebhafter Farbenwirkung, gibt die Zentralstelle für den Fremdenverkehr Groß- Berlins heraus. Die Kriegsmarke ist von Julius Klinger entworfen und wird in einer ganzen Anzahl unserer vornehmsten Geschäfte und Warenhäuser zum Verkauf gelangen. Die Herstellungs- und Versendungskosten übernimmt die Zentralstelle für den Fremdenverkehr Groß-Berlins. Die Firmen, welche den Vertrieb übernehmen, haben im Interesse der Sache auf jede Art von Gewinn vollkommen verzichtet, so daß der ganze Ertrag der zum Preise von 5 Pfg. zum Verkauf gelangenden Marke, die sicher einen hervorragenden Sammelwert gewinnen wird, ungeschmälert dem Roten Kreuz zufließen wird. Die Herausgabe der Marke war bereits seit Wochen vorbereitet. Sie sollte aber erst zum Verkauf gelangen, wenn die zunächst in Bewegung gesetzten Sammelformen in ihrer Wirkung ermatten und ein Ersatz für das Rote Kreuz wünschenswert erscheinen würde. Die Marke kann gegen Einsendung des Betrages und Portos einzeln
oder in größeren Partien auch von der Zentralstelle für den Fremdenverkehr Groß-Berlins, Berlin W. 8, Behrenstraße 50/52, bezogen werden.
§ Hersfeld, 7. September. (Rückgabe von Kautionen an das Handwerk.) Eine für das Handwerk wichtige Anregung an die staatlichen und kommunalen Behörden hat die Verdingungsstelle der Handwerkskammer zu Berlin gegeben, um die für das Handwerk durch Ausbleiben von Zahlungen und Kreditentziehungen durch rücksichtslose Lieferanten entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen oder zu mildern. Die Verdingungsstelle hat den Antrag gestellt, daß die von Handwerkern für Uebernahme von Arbeiten und Lieferungen bei Behörden hinterlegten Kautionen zurückgezahlt werden, sofern die Arbeiten bereits in Angriff genommen sind. In der Begründung wird hervorgehoben, daß die Zurückgabe der Kautionen umsoweniger bedenklich erscheint, als zu Arbeiten für die Behörden ausnahmslos zuverlässige und leistungsfähige Handwerksmeister herangezogen werden.
Melsungen, 4. September. 100 Lothringer aus Metz waren vorläufig im Kreise Melsungen unterzubringen. Am 31. August d. Js. abends gegen 9 Uhr trafen sie mit der Bahn aus Cassel hier ein.
Beiseförth, 3. Septbr. Ein Unglücksfall, der leicht ernstere Folgen hätte nach sich ziehen können und der zeigt, wie vorsichtig man auch mit Selterswasser hantieren muß, hat sich gestern hier zugetragen. Der Gastwirt H. Brehm brächte eine Flasche Selterswasser, die schon längere Zeit im Warmen gestanden hatte, in den Keller und stellte sie etwas kräftig auf. In demselben Augenblick explodierte die Flasche. Mehrere Glasscherben flogen dem Wirt ins Gesicht und eine schnitt die Wange durch, wodurch großer Blutverlust entstand, sodaß ärztliche Hilfe zn Rate gezogen werden mußte.
Niederzwehren, 5. Septbr. Wie man auch mit einer geringen Liebesgabe sich selbst und andern eine Freude bereiten kann, lehrt folgende Episode: Ein alter Kriegsveteran von 1870, der leider durch Krankheit verhindert ist, an dem jetzigen Krieg mit teil- zunehmen, spendete seine schönste Tabakpfeife mit dem nötigen Tabak als Liebesgabe. Der Pfeife lag folgender Vers bei:
Wer auf Gott vertraut Und fest um sich haut Der hat nicht auf Sand gebant. Wer kämpft mit Mannesmut, Hält stets die Pfeif in Glut Dem geht es gut.
Der Veteran erhielt nun gestern von einem Lüttccher Mitkämpfer, einem Unteroffizier, der schon in Südwestafrika gekämpft und sich jetzt als Freiwilliger gestellt hatte, eine Feldpostkarte, worin er sich für die Pfeife bedankt und seiner Freude Ausdruck gibt. Der alte Veteran ist nun glücklich und freut sich, daß sein kleines Geschenk solche Anerkennung gefunden hat.
Cassel, 6. September. Die hiesige Firma Evens & Pistor spendete dem Roten Kreuz und mehreren Re- servenlazaretten eine große Anzahl ärztlicher Instrumente, Mobiliar fürOperationszwecke,Verband>chienen, Krankenpflegeartikel und Verbandstoffe. In den Reservelazaretten herrscht an diesen Gegenständen fühlbarer Mangel, da das in Deutichland bet dem plötzlichen Kriegsansbruch vorrätige Sanitätsmaterial größtenteils für die Feldlazarette in Anspruch genommen wurde. Die Spende der bekannten Firma ist daher um so dankbarer anzuerkennen.
Cassel, 5. September. (Sanitätshunde gesucht.) Es wird mitgeteilt, daß der Deutsche Verein für Sanitätshunde hier in Cassel eine Melde- und Sammel- stelle errichtet, dessen Leitung in bereitwilligster Weise Herr Rektor Henck übernimmt. Die Aufgabe der Sanitätshunde ist eine hochwichtige, indem sie Verwundete, welche in Gräben, Wäldern oder unter Büschen und Hecken verborgen liegen, aufstöbern und ihnen Hilfe bringen bezw. die Sanitätskolonnen auf die Unglücklichen aufmerksam machen, die sonst oft elend umkommen müßten. Zu Sanitätshunden eignet sich der deutsche Schäferhund, der Dobermannpintscher, der Rottweiler und der Airedaleterrier. Besitzer von Hunden dieser Art verrichten daher ein echt patriotisches Werk, wenn sie ihre Tiere für den Dienst auf dem Schlachtfelde zur Verfügung stellen Sie sind gebeten, Mitteilungen hierüber an Herrn Rektor Henck, Lutherstraße 7 in Cassel, recht bald gelangen zu lassen. Die Hunde werden nach Beendigung des Krieges ihren Besitzern zurückgegeben. Herr Rektor Henck ist auch bereit, Geldspenden entgegen zu nehmen zum Zwecke der geeigneten Ausbildung der Sanitätshunde. Ueber die eingehenden Beträge wird öffentlich quittiert werden. Also: es gilt die Rettung vieler im Kampf für's Vaterland gefallener Krieger! Drum auf an's Werk! Eile tut not!
Frankfurt a. M., 4. Sept. Ein deutsches Geschäfts
haus in Frankfurt a. M., das mehrere Niederlagen in Rußland unterhält, erhielt auf indirektem Wege aus Cherson die Nachricht, daß die rnssische Regierung alle Vorräte der dortigen Filialen be chlagnaymt hat. Das stellt einen internationalen Rechtsbruch dar, der alles übertrifft, was von den Gegnern Deutschlands auf diesem Gebiet schon geleistet worden ist.
Frankfurt, 5. September. Ein schöner Wohltätigkeitsakt spielte sich dieser Tage im Westend ab. Durch die Bockenheimer Landstraße ging eine Anzahl verwundeter Soldaten unter Führung eines Unteroffiziers. Eine vorbeifahrende ältere Dame ließ ihren Kutscher halten, schüttete ihr Geld aus dem Portemonnaie und gab es dem Unteroffizier zum Verteilen. Dann forderte sie die Soldaten auf, ihrem Wagen zu folgen, bis vor einen Laden, in dem sie Zigarren, Schokolade, Lebensmittel usw. in großen Mengen erstand und den Soldaten übergeben ließ. Diese wurden dann noch in die Villa der Dame eingeladen, wo sie bewirtet wurden. Reich mit Geschenken aller Art beladen, verließen sie unter herzlichen Dankesworten das gastliche Haus.
Maiuz, 4. September. Als ein würdiger Sohn seines feigen Vaters entpuppte sich ein heute Nacht hier durchgekommener gefangener Franzose. Er erzählt ungeniert, daß er sich gern habe gefangen nehmen lassen, da es ihm sein Vater, der 1870 die gleiche „vorsichtige Tapferkeit" an den Tag gelegt, ernstlich angeraten habe. Der Vater sei seinerzeit in der Schlacht rechtzeitig ausgeschlizt und gefangen worden. Auf der Festung Koblenz sei er sehr gut als Kriegsgefangener behandelt und „gefüttert" worden. Er selbst aber habe dies in Köln, wo er einige Tage gefangen gewesen sei, nicht so gefunden. Koblenz sei, so meinte die Rothose, ein gutes daitsches Festung, mais — aber Köln sei böses Festung daitsches.
Keine Weichlichkeiten.
Die christliche Nächstenliebe findet jetzt ein reiches, überreiches Feld der Betätigung. Namentlich dem Roten Kreuz erwachsen jetzt große, schwere Aufgaben, es läßt jetzt durch aufopferungsvolle Hingabe, treueste, liebevolle Pflege und zarteste Aufmerksamkeit'unsere verwundeten Krieger fühlen,wie ungeheuer die Dankesschuld ist, die wir Daheimgebliebenen unseren Helden gegenüber haben. Eine Kundgebung des Noten Kreuzes in Hessen, daß die verwundeten Kriegsgefangenen wie die deutschen Verwundeten zu behandeln seien erregte aber doch in vielen Kreisen ein lebhaftes Befremden. Will wirklich, so fragt z. B. ein Einsender im „Schwäbischen Merkur", das Note Kreuz auch den verwundeten Kriegsgefangenen die gleiche, auf heißer Dankbarkeit beruhende Behandlung zeitetl werden lassen? Für uns sind die verwundeten Kriegsgefangenen in erster Linie doch Gefangene und als solche auch zu behandeln, d. h. es ist Strafe an ihnen zu vollziehen dafür, daß sie uns überfallen haben in der Absicht, unsere Kultur, unsern Wohlstand, unser Vaterland zu vernichten. Man verstehe uns nicht falsch. Wir wollen damit keineswegs sagen, daß wir die Wunden, dieser Leute nicht pflegen sollen. Eine solche Forderung liegt uns meilenweit fern, denn wir sind keine Bestien, sondern Christen, die auch dem Feinde gegenüber Christi Gebot nicht vergessen. Das kann uns aber nicht hindern, zu verlangen, daß wir lediglich auf die Pflege der Wunden dieser Leute unsere Tätigkeit beschränken, denn alles, was darüberhinaus- geht, wäre eine Versündigung an unseren deutschen Verwundeten und Gefallenen. Die Genfer Konvention mag ja schließlich keinen Unterschied zwischen den Verwundeten machen, allein unsere Feinde haben Genfer Konvention und Völkerrecht zerrissen durch unmenschliche Grausamkeiten, die uns in den letzten Wochen mit Grauen und Ekel erfüllt haben. Diese Untaten müssen uns um so mehr mit Empörung erfüllen, als nicht etwa ein zügelloser Pöbel diese Ausschreitungen beging, sondern die Behörden die Scheußlichkeiten duldeten und organisierten. Wir errinnern nur an Löwen. Angesichts dieser Bestalitäten dürfen wir nicht darüber nachdenken, wie wir das Los der verwundeten Kriegsgefangenen durch Beschaffung von Unterhaltungslektüre in ihrer Landessprache und durch andere Liebesgaben angenehm gestalten können. Nur jetzt keine Weichlichkeiten! Wenn wir nicht hart werden gegen unsere Feinde, für die es kein Völkerrecht mehr gibt, dann vermögen wir den uns aufge- drungenen furchtbaren Kampf nicht zu bestehen. Das Weiche, das Mitfühlende und Mitempfindende, das unleugbar in eines jeden Deutschen Herze steckt, wollen wir für unsere eigenen Volksgenossen aufsparen, denn diese haben einen Anspruch darauf. Wir haben unsere Pflicht vollauf genügt, wenn wir die verwundeten K riegsgefangenen menschlich behandeln; etwas anderes würde man im Volke nicht verstehen.