Einzelbild herunterladen
 

Pflanzt Gemüse.

Für die Kriegszeit ist es von größter Wichtigkeit, das in den Wintermonaten ein genügender Vorrat an frischen Gemüsen vorhanden ist. Es wird des­wegen nochmals dringend aufgefordert, einen schleunigsten Anbau u. Aussaat bestimmter, bls zum Winter noch Heranwachsender Gemüscsorten vorzu- nehmen. Zahlreiche Nutzpflanzen z. B. Spinat, Möhren, Stoppelmohren, Krauskohl, Butterkohl usw. sind in andern Gegenden mit Erfolg ausgesät worden. Viel zur Verbreitung dieses kann wohl Schule und Lehrer­schaft tun. Lehrer und Lehrerinnen, die etwas Kennt­nis vom Gartenbau haben, würden vielleicht gern die Schulkinder zum Gartenbau anleiten und unterstützen, wo den Erwachsenen die Zeit daran fehlt. Wir haben das Vertrauen zu der Lehrerschaft, daß sie mit Freuden bereit sein werden, auch in dieser Weise dem bedrängten Vaterland zu dienen. Und wir möchten empfehlen, sich zur Verwirklichung dieser Anregung mit den Ver­tretungen der Gemeinden und Schulverbänden in Verbindung zu setzen.

Verzeichnis

der bei bei L. P f e i f f e r, Depositenkasse Hersfeld ferner eingegangenen Spenden, worüber wie nach­

stehend dankend quittiert wird:

Für den Baterländischen Frauenverein:

von Fa. Herm. Altenburg hier.....M. 100

Herrn Heinrich Goebel hier . . . . 20.

Kränzchengeld

v. F. A. S. S. K. R. M. K. W. B. 15.-

Herrn Herm. Braun hier..... 250.

Herrn Otto Braun hier..... 250.

Frau Reg.-Baumeister Müller hier . 50.

Talmud Thora Verein d. israel.

Gemeinden des Kreises Hersfeld. 50.

Montagskegelklub b.F.L.SteinwegWwe.,, 15. 750.

Bestand 3819.98 heutiger Bestand M." 4569.98

Für das Rote Kreuz:

von Samrnlg. v. Vorst.-Mitgl. d. Allg. Orts-Kr.-Kasse für ö. Landgem. d. Kreis. Hersfeld M. 20.40

Herrn van Gulik, Eitra..... 50.

Frau Baldus, Eitra....... 100.

Männergesangverein Ransbach. . . 25. Fa. Herm. Altenburg z. Verw. i. Hersfeld 50. Herrn Heinrich Goebel hier . . . . 20. Herm. Braun, hier..... 250.

Otto Braun, hier..... 250

Jakob Heenes, Solzerhöfe . . 30

Talmud Thora Verein d. israel.

Gemeinden des Kreises Hersfeld. 50 Montagskegelklubb.F.L.SteinwegWwe.,, 15. Gemeinde Hilpershausen..... 7__

für verkaufte Lebensmittel am Bahnhof 7.81

Ludwig und Cilli Cohn hier. . .' . 2

Gemeinde Tann......... 16.90

Ungenannt........... 3

Herrn Heinrich Gesing (Spielgelder) hier 7.50

Herrn Carl Schimmelpfeng . . . . 100

Herrn Förster a. D. Windus. . . . 5

Ungenannt........... 20

einem Landsturmmann...... 1

einer Dame, die vom Zug aus ins

Krankenhaus kam ... 2 Frs. 1.40

M. 1032.01

Bestand 5346.80 hentiger Bestand M. 6378.81

Wetteraussichten für Sonntag den 80. August.

Heiter, trocken, tags warm, nachts kühler, ruhig.

Amtliche Bekanntmachungen.

BtlmtmchW iltr VorrMtrhebunM

(Reichs-Gesetzbl. S. 382)

Der Bundesrat hat aus Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt S. 327) folgende Verordnung erlassen.

§ 1.

Während der Dauer des gegenwärtigen Krieges ist den von den Landeszentralbehörden bestimmten Be­hörden jederzeit Auskunft über Vorräte an Gegenständen des täglichen Bedarfs insbesondere an Nahrungs- und Futtermittel aller Art sowie an rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen zu geben.

Zur Auskunft verpflichtet sind:

1. landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben die Gegenstände erzeugt oder ver­arbeitet werden.

2. alle, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Handels­betriebs oder sonst des Erwerbes wegen in Gewahr­sam haben, kaufen oder verkaufen,

3. Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände.

§ 2.

Auf Verlangen sind anzugeben:

1. Die Vorräte die den Befragten gehören oder die er in Gewahrsam hat,

2. die Mengen, auf deren Lieferung er Anspruch hat, 3. die Mengen, zu deren Lieferung er verpflichtet ist.

§ 3.

Die Anfrage kann auf folgende Punkte ausgegeben werden:

1. wer die Vorräte aufbewahrt, die dem Befragten gehören,

2. wem die fremden Vorräte gehören, die der Befragte ausbewahrt,

3. wann die Vorräte abgegeben werden können,

4. für welchen Zeitpunkt die Lieferungen (§ 2 No. 2 und 3) vereinbart sind,

5. wohin früher angemeldete Vorräte abgegeben sind.

Jedes weitere Eindringen in die Vermögens­verhältnisse ist unstatthaft.

§ 4.

Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nach­prüfung der Angaben die Vorratsräume des Befragten nntersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen.

§ 5.

Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der gesetzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geld­strafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.

§ 6.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.

§ 7.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kundung in Kraft.

Berlin, den 24. August 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Ausführungsb estimmungen.

Dre Behörden, denen auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 24. August 1914 (Reichsgesetzblatt S.

das Recht zusteht, Auskunft über die in der Ver- ^W^ten Vorräte zu verlangen, sind die ÄÄ.X ^ '" bCn ®tabaf'" die Berlin, den 24. August 1914.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

I. A.:

gez. Lusensky.

Der Minister für Landwirt,chast, Domänen und Forsten.

Der Minister des Innern.

J. A.: gez. v. Jarotzky.

Wnd veröffentlicht.

H e r s f e l d, den 29. August 1914.

Der Landrat.

I. V.: vT^Hedemann, Regier.-Assessor.

Mgem. Vrtskrankenkasse für die Land­gemeinden des Kreises hersseld.

Bekanntmachung.

Auf Grund des vom Reichstag am 4. d. Mts. aus Anlaß des Krieges angenommenen Notgesetzes (R. G. Bl. S. 337) betreffend die Sicherung der Leistungsfähig­keit der Krankenkassen, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 27. d. Mts. die in diesem Gesetze allgemein fest­gesetzte Erhebung von 4V2°/oigen Beiträgen für die Dauer des Krieges beschlossen.

Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen vom 4. August d. I. ab bis aus Weiteres: (4V2% des Grund­lohnes § 18 der Satzung) für Mitglieder '

II

II

II

II

II

II

II

II Die

der

II

II

II

II

I.

II. III. IV. V.

Stufe 24

II

II

II

II

42

66

96

108

Pfg. (bisher 18

II

II

II

II

Nnnknrsvtrfahrkn.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des KausmannsLorenz Glebe in Hersfeld ist in Folge eines von dem Gemein- schuldner gemachten Vor­schlags zu einem Zwangs­vergleiche Vergleichstermin auf

den21.Septemb.1914,

vormittags 9 Uhr

vor dem Königlichen Amts­gericht in Hersfeld Zim­mer Nr. 5 anberaumt.

Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Hersfeld,

den 26. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht

Abt. I.

Rehrücken

i Pfund 1 Mk.

Rehkeule»

ä Pfund 1.10 Mark.

Rehblätter

ä Pfund 65 Pfennig.

Junge Enten

Riesige Mast, ä P,d. 1 Mk. Erfurt. Blumenkohl Große Salatgu, ken Tafelbutter

Frische Landeier Ia. Speisekartoffeln Tafeläpfel Kochäpfel empfiehlt

3. H. vtto.

verloren

auf dem Wege Bahn­hofKaiser-Str.Vo­gelgesangBahnhofstr. bis Klausstraße 24 eine Ali. kyliititer-Hr am schwarzen Arm­bandriemen. Gegen Be­lohnung wolle man selbige abgeben bei Fa.

B. Bolz, Mode­warenhaus, Klaus straße 24.

Pfg.)

II

II

II

II

30

54

72

84

II

II

II

II

Schokolade ch 'o Speise-, 1 Koch-, 0

ä Pfund 80 Pfennig, 1 Mk.

offeriert

e «Mit $M

Werktage jeden

fälligen Beiträge sind am 1.

bei der zuständigen Zahl- und Meldestelle einzuzahlen.

Monats

Der Vorstand

Manns, Stelln. Vorsitzender.

Aufruf.

Durch die deutsche Presse gehen zahlreiche Nach­richten über Gewalttätigkeiten, denen unsere Landsleute an Leben, Leib unb Gut in den ersten Tagen des August dieses Jahres in Belgien ausgesetzt gewesen sind. Das östentliche Interesse erfordert, daß amtlich festgestellt werde, inwieweit diese Nachrichten aus Wahrheit beruhen.

Es ergeht daher hiermit an alle diejenigen, welche aus eigener Wahrnehmung Mißhandlungen oder Grausam­keiten der belgischen Bevölkerung und Behörden gegen deutsche Reichsangehörige oder Angriffe aus ihr Eigentum bezeugen können, die Aufforderung, ihre Wahrnehmungen bei der Polizeibehörde ihres Aufenthaltsorts zu Protokoll zu geben. Die Landesregierungen sind ersucht worden, die Ortsbehörden mit der Entgegennahme der Bekun­dungen zu beauftragen und die Protokolle an das Reichsamt des Innern gelangen zu lassen.

Von der patriotischen Gesinnung und der Wahr­heitsliebe des deutschen Volkes wird erwartet, daß alle diejenigen, die wesentliche Mitteilungen aus eigener Wahrnehmung zu machen haben oder zuverlässige brief­liche Nachrichten erhalten haben, dieser Aufforderung bereitwillige Folge leisten.

Lee AtWtttttter H Reichskanzlers,

gez.: Delbrück.

Achtung! Achtung!

2 Packungen für das Militär im Felde.

Eine postfertige Chololadensendung,

2 Tafel 60 Pfennig.

Bitt psstferti-t Psefferniinztablettensenüung

6 Rollen 60 Pfennig.

Porto beträgt 20 Pfennig inklusive Briefeinlage.

3. S. ßtto.

Frische Pyramiden

MegensiiM

1 Stück 5 Pfg.

10 Stück 45 Pfg.

100 Stück 3.75 Stück. Empfiehlt

3. h. vtto.

Visitenkarten empfiehlt

L funke Buchdruckern.

Prima Speise-

ÄrtHln

treffen Anfang nächster Woche wieder eine Landung ein frei Haus ä Ztr. 3.50 M. ab Bahnhof 3.40

3. H. Otto.

Cinmach-Glöser braune Töpfe braune Krüge Steintöpfe Steinkrüge

in allen Größen billigst bei

W. Mit 4 d

gegenüb. dem Rathaus.

Kirchliche Nachrichten.

Evangel. Gottesdienst.

Sonntag den 30. August.

Vorm. 8 Uhr: Herr Pfarrer Gonnermann.

Vorm.VslO Uhr: Herr Super­intendent Feyerabend.

Vorm. 11 Uhr: Kindergottes­dienst (Sonntagschule).

Petersberg.

Vorm. 9 Uhr: Gottesdienst.

Unterhaun.

Mitt. 1 Uhr: Gottesdienst.

Kalkobes.

Vorm. 10 Uhr: Gemeinsamer Gottesdienst.

Dienstag den 1. u. Freitag den 4. September Abends 7 Uhr Gebetsandacht.

Vereinshaus. Mütterverein Montag abend 8V2 Uhr. Aus besonderen Gründen wird um zahlreiches Er­scheinen gebeten.

Kathol. Gottesdienst.

Sonntag, den 30. August.

7 Uhr: hl. Messe.

93A Uhr: Militärgottesdienst, Amt und Predigt.

Wochentage früh 6V* Uhr hl. Messe.

Gelegenheit zur heil. Beichte.- Sonnabend bei ein. sremo. Geistlichen 5, 8 Uhr.

Sonntag 6 Uhr. .

Montag und Freitag Abeno 7 Uhr Bittandacht.

Sonntag: Ewige Anbetung 12 Uhr Schulkinder.

23 Uhr Jünglinge uno Jungfrauen.

34 Uhr Frauen. 45 Uhr Männer.

5 Uhr Schluß-Andacht.