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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag«.

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Sernsprech-Knschlutz Nr. 8

Rr. 188. Dienstag, den ÄS. August 1814.

Bus der Heimat«

* (Wichtig für pensionierte Forstbe- a w t e.) Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat durch Erlaß vom 10. August d. J. verfügt, daß pensionierte hinreichend rüstige Forstbe­amte während des Krieges im örtlichen Staatsforst­dienst beschäftigt werden können. Die Pensionäre erhalten, wenn die Verwendung nicht an ihrem Wohn­orte erfolgt, für die einmalige Hin- und die spätere Rückreise die gesetzlichen Reisekosten. Wenn sie sich dem Staate nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen wollen, ist ihnen eine tägliche Vergütung zu gewähren, die für Oberförster 6 M., für Forstkassenrendanten 4 M. und für Revierförster 3 M. beträgt. Die Ent­schädigung für den Dienstaufwand wird wie bei Stell­vertretungen geregelt, bei vorhandener Dienstwohnung wird außer dem Amtszimmer dem Pensionär mindestens ein Wohnraum überlassen. Eine Kürzung der Pension findet nicht statt. Bewerbungen sind an die Königliche Regierung zu richten.

* DieHandwerkskammerinCassel teilt uns mit: An die Handwerkskammer haben in den letzten Tagen wiederholt Lehrlinge, die sich freiwillig zum Eintritt in das Heer gemeldet haben und auch angenommen worden sind, Gesuche um Zulassnng zur Gesellenprüfung eingereicht. Da sich diese Gesuche jedenfalls noch vermehren werden, ermächtigen wir hiermit alle Vorsitzenden der Gesellenprüfungsaus-

chüsse des Kammerbezirks, solche Lehrling lelernt haben und mii

,e, die t Ein-

mindestens 2V2 Jahre g

willigung ihrer Lehrmeister die Lehre verlassen, weil sie sich freiwillig zum Heeresdienst gemeldet haben und auch nachweislich eingestellt worden sind, ohne weiteres bald zur Gesellenprüfung zuzulassen. Die Prüfungsgebühr beträgt 5 Mk., die Gebühr für den Lehrbrief 50 Pfg. Höhere Gebühren dürfen nicht er­hoben werden. Wir setzen als selbstverständlich vor­aus, daß diese außergewöhnlichen Prüfungen der Kammer keine Kosten verursachen werden, indem sich die Mitglieder der Prüfungsausschüsse unter Berück­sichtigung der gegenwärtigen Zeit mit einer geringeren Entschädigung begnügen werden. Das Protokoll über die Notprüfungen ist der Kammer innerhalb 8 Tagen nach stattgefundener Prüfung einzusenden. Die Not­prüfungen sind in dem Protokollbuch als solche zu

nur

bezeichnen.

§ Hersfeld, 24. August. Bis auf weiteres dürfen folgende Privatgüter und zwar ohne Annahme­scheine zur Beförderung angenommen werden: 1. Lebensmittel aller Art, auch Speisesalz und Vieh, letzteres auch nach und von Weideplätzen. 2. Futter­mittel aller Art. 3. Apotheker- und Arzneiwaren aller Art, auch medizinische Instrumente. 4. Mineral­öle aller Art. 5. Spiritus, vergällt. 6. Waffen. 7. optische Instrumente. 8. Hefe. 9. Druckpapier für Zeitungen. 10. Sendungen an die deutsche und österreich-ungarische Heeres- und Marineverwaltung, soweit sie nicht als Militärgut oder Privatgut der Militärverwaltung ohne weiteres zugelassen sind; zugelassen sind ferner auch Sendungen an österreich- ungarische Munitionsfabriken, die hauptsächlich Metalle und Maschinen enthalten. 11. landwirtschaftliche Maschinen und landwirtschaftliche Geräte aller Art, wie Hacken, Gabeln, Messer, Schippen usw. 12. Fl. Kohlensäure. 13. Privatkohle zum Betriebe von Meiereien, Mühlen, Bäckereien und Schlachthöfen in Geringerem Umfang, Kohlensendungen zur Bergung der Ernte (Betrieb von Dreschmaschinen) sind als be­sonders dringlich zu behandeln und vorzugsweise zu befördern. 14. Die zur Aufrechterhaltung eines ge­ordneten Betriebes notwendigen Betriebsmaterialien wie Petroleum, Mineralschmieröl (sog. Achsenöl) Gas­öl, Putzöl, Laternenöl, Rüböl, Zylinderöl und sonstige Schmieröle, auch wenn die Sendungen von Lieferfirmen für Eisenbahndienststellen aufgeliefert werden. 15. Alle zur Einrichtung der Betriebe von forderlichen Gegenstände, Güter für Heil- und Pflege­anstalten und sonstige gemeinnützige Anstalten. Außerdem dürfen noch folgende Privatgüter zur Be­förderung ohn« Annahmeschein befördert werden: Saatgetreide, Düngemittel und Rohstoffe zur Düng- mittelfabrikation, Bier in Wagenladungen. Erze und Roheisen in mäßigem Umpfange, Braunkohlen und Braunkohlenbriketts, Grubenholz und bei Nachweis der Dringlichkeit auf Bauhölzer, Emballagen, soweit Ne für Lebensmittel (Obst, Arznein und Apotheker- fvaren, Mineralwasser, Futtermittel und andere zur Beförderung zugelaffene Privatgüter bestimmt sind, ferner auch neue Gläser, Flaschen, Krüge, Konserven­büchsen und dergl.), Zigarren und Tabaksendungen. Nach öem Gebiet links des Rheins und südlich der Uttte Homberg-Venlo, sowie östlich der Weichsel dürfen svuter vorgenannter Art nach wie vor nur mit Ab- uahmescheinen oder mit besonderer Erlaubnis der ^^bevollmächtigten angenommen und befördert

Lazaretten er

§ Hersfeld, 24. August. Wiederaufnahme des Güterverkehrs. Von heute ab wird der öffentliche Güterverkehr wieder ausgenommen, soweit sich nicht aus dem Kriegsbetrieb Beschränkungen er­geben. Eine allgemeine Transportpflicht besteht nicht. Auch werden Güter nach dem linksrh. Gebiet südlich der Linie Homberg (Rhein)-Venlo und nach dem Gebiet östlich der Weichsel nur in beschränktem Umfange an­genommen. Alle Lieferfristen der Eisenbahnverkehrs- ordnug sind außer Kraft gesetzt. Frachtbriefe mit Lieferfristversichung werden nicht angenommen. Be­deckte Wagen können nur gestellt werden, soweit solche verfügbar find; auch die Gestellung anderer bestimmter Wagengattungen wird nicht gewährleistet. Nähere Auskunft erteilen die Eilgut- und Güterabfertigungen.

§ Hersfeld, 24. August. (Verlosung von Landeskreditkasse n-Schuldverschrei- b u n g e n.) Die infolge Verlosung zur Rückzahlung für den 1. März 1915 gekündigten Landeskreditkassen- Schuldverschreibungen der Serien 16 und 18 werden schon vom 1. September d. I. ab gegen SWo oder 4% von der Landes-Renterei hier umgetauscht, wobei die 8V2 0/0 zum Kurs 86,75°/o und die 4«/o zum Kurs von 96,25o/o berechnet worden. Die neueste Verlosungsliste kann bei der Landesrenterei eingesehen werden. Die B a r-Einlösung der gekündigten Stücke findet erst vom 1. März 1915 ab statt.

§ Hersfeld, 24. August. Aus Anlaß des Kriegs­ausbruches tritt zur gleichmäßigen Versorgung Deutschlands mit Brotgetreide (Roggen und Weizen) und für frische, gedörrte und getrocknete Kartoffeln (auch zu Speisezwecken) am 22. August ein Ausnahmetarif in Kraft. Er ermäßigt die Fracht für das Brotgetreide auf Entfernungen über 400 km, für Kartoffeln auf Entfernungen über 150 km. indem an den normalen Satz für jedes Tonnen­kilometer der Mehrentfernung 1 Pf. angestoßen ist.

):( Hersfeld, 24. August. Dem großen Siege bei Metz sind gestern weitere Nachrichten über hervor­ragende Waffentaten sowohl gegen Rußland wie anch gegen Frankreich gefolgt. Ein Teil der Häuser hatte daher Flaggen schmuck angelegt. Wünschenswert wäre es, wenn alle Bürger unserer Stadt ihrer Be­geisterung nnd ihrem Stolze auf unsere ruhmreiche Armee durch Beflaggen der Häuser Ausdruck geben würden. Also Fahnen heraus!

Heringen a. d. Werra, 22. Aug. Schwer geprüft wurde die Familie des Bergmanns Hötzel hier. Der Ernährer ist in den Krieg gezogen und das einzige Kind, ein etwa 12 Jahre alter Sohn, kam durch eigenes Verschulden in die Mähmaschine des Bäckermeisters Biddorf. Hierbei wurde ihm die Ferse vom rechten Fuße abgeschnitten. Er wurde gleich mittels Auto nach dem Herfelder Krankenhaus gebracht.

):( Uuterhauu, 23. Aug. Bei einem gestern über unser Dorf niedergegangenem Gewitter schlug der Blitz in die mit reichen Erntevorräten gefüllte Scheune des Landwirts Vetter hier ein und zündete. Die Scheune mit ihrem Inhalt brannte vollständig nieder.

Fulda, 22. Aug. Endlich, nach mehr als 7jähriger Dauer und nachdem er alle Instanzen bis zum Reichs­gericht durchlaufen hatte, ist der Dombrand-Prozeß durch Urteil des Königlichen Oberlandesgerichts Cassel, soweit die Klage sich gegen den Vorsitzenden des Dekorationskomitees, Herrn Stadtältesten August Müller hier richtete, zu Gunsten des Beklagten ent­schieden worden. Die gerichtlichen und außergericht­lichen Kosten des Herrn Müller hat der Kläger (Fiskus) zu tragen.

Weimar, 22. August. An Pilzvergiftung gestorben sind im benachbarten Tiefurt der Buchhalter Alfred Waeschke und seine Ehefrau. W. galt als guter Pilzkenner.

Unbedingte Berfchwiegenheit.

In den ernsten Zeiten, die über uns herein­gebrochen sind, fordert das Vaterland neben vielen und großen Opfern auch eine unbeürngte Verichwregen- heit über alle Maßnahmen, die mit dem Kriege in Zusammenhang stehen. Dies gilt nicht nur von den militärischen Maßnahmen, sondern auch von den Anordnungen der Zivilbehörden, den Vorgängen m Privatbetrieben und sonstigen Vorfällen irgend welcher Art die von dem alltäglichen Leben abweichen und dadurch den Feinden zu Schlüssen über die militärischen Maßnahmen Veranlassung geben können. Insbesondere dürfen Nachrichten, die Angehörige vom Kriegsschauplatz senden, nicht weitergegeben werden. Auch über Vor­kommnisse und Maßnahmen bet unteren Verbündeten muß Stillschweigen beobachtet werden.

Der Reichskanzler hat auf Grund des Gesetzes neuen den Verrat militärischer Geheimnisse durch die Bekanntmachung vom 31. Juli 1914 Veröffentlichungen

über militärisch wichtige Nachrichten verboten. Die vorsätzliche Uebertretung des Verbots wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mk. bestraft.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird bestraft, wer in Beziehung auf die Zahl, die Marschrichtung oder angeblichen Siege der Feinde wissentlich falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, die geeignet sind, die Zivil- oder Militärbehörden hinsichtlich ihrer Maßregeln irrezuführen.

Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher, sei es auch nur fahrlässig die Verbote Übertritt, die in dieser Hinsicht die Militärbefehlshaber auf Grund des Kriegszustandes erlassen haben.

Ein jeder tut deshalb gut, bei seinen Mitteilungen größte Vorsicht walten zu lassen, im mündlichen Ver­kehr sowohl wie auch im Brief-, Fernsprech- und Telegrammverkehr nicht allein nach dem Ausland, sondern auch im Inland. Die Interessen des Reichs fordern, daß rücksichtslos gegen unbefugte Verbreiter der oben bezeichneten Nachrichten eingeschritten wird. Zuversichtlich hoffen aber die Kriegsleitungen des Heeres und der Marine, daß sie in keinem Falle zu einem derartigen Einschreiten gezwungen werden, sondern daß alle Stände allerorts ihren Wünschen mit Verständnis für den Ernst der Lage und mit patriotischem Empfinden entgegenkommen werden.

Durch den Großen Generalstab und den Admiral­stab der Marine in Berlin werden den Tageszeitungen dauernd Nachrichten über die Ereignisse auf den Kriegsschauplätzen zugehen. Sie werden so reichhaltig und ausführlich gehalten werden, wie es das Reichs- wohl gestattet. Hiermit muß sich die Allgemeinheit genügen lassen; alias weitere schädigt die Interessen des Reichs.

Besonders wichtig bleibt dauernd die Erhaltung aller Verkehrseinrichtungen, namentlich der Kunst­bauten an Eisenbahnen, Kanälen und Wegen, sowie aller der Schiffahrt dienenden Einrichtungen. Eisen­bahnen, Kanäle und Brücken werden dauernd militärisch scharf bewacht; die unerlaubte Annäherung an Bahnstrecken und Brücken ist daher mit Lebensgefahr verbunden. Jedem, der einen verbrecherischen Anschlag gegen unsere Verkehrseinrichtungen vereitelt und den Verbrecher einliefert oder zu feiner Festnahme verhilft, wird hohe Belohnung zugesichert.

Auch bei dieser Gelegenheit wird aber nochmals darauf hingewiesen, daß der dienstliche Automobil­verkehr nicht durch falsch betätigte Wachsamkeit gestört werden darf, weil sonst die größten Nachteile für die Befehls- und Nachrichtenübermittlung entstehen würden. Fremde Autos find jetzt nicht mehr im Lande.

Gebet.

Du, unser Gott im Himmel droben,

O steh' uns doch in Gnaden bei!

Errett' uns von der Feinde Toben, Gib uns den Sieg und mach' uns frei!

Hör' gnädig unser Flehn und Beten, Du, unser Hüter, unser Hirt!

Du kannst's nicht dulden, daß zertreten

Dein Volk von seinen Feinden wird.

Wie jetzt im schweren Schlachtenwetter

Sich für uns hob dein starker Arm, So bleib' auch fürder unser Retter,

In Gnaden unser dich erbarm'!

Laß unsre Feinde all' erkennen,

Daß du der Herr auf Erden bist

Schütze die Deinen, die nach Dir sich nennen.

Hilf' deinem Volk, Herr Jesu' Christ!

Laß aus der Saat des Bluts, der Tränen

Uns aufgehn auch des Friedens Frucht!

O stille unser heißes Sehnen, Das, Herr, Dein Gnadenantlitz sucht!

Gib, daß mit Loben und mit Danken Wir kommen vor Dein Angesicht!

Herr, der du treu bist ohne Wanten,

Verlaß uns nicht!

Rohrbach. E. Siebert.

Wetteraussichten für Dienstag den 25. August. östliche^Wind?^"' tagsüber warm, östliche bis süd-