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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^H^ für den Kreis Hersfeld

Wider Willis

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage"

Zernsprech-Knschluh Nr. 8

Nr. 195.

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

Bus der Heimat«

* (Zur Sicherung der Ernte.) Um den Ausdrusch der Halmfrüchte sicherzustellen, bestimmen der Kriegsminister und der Minister des Innern im Anschluß an den Erlaß vom 6. ö. Mts. betreffend die Zurückstellung der leitenden Güterbeamten, daß alle bei Dreschmaschinen erforderlichen Maschinisten, die dem Landsturm angehören, ohne Rücksicht daraus, ob sie gedient haben oder nicht, zunächst bis zum 1. Oktober 1914 von der Einberufung zurückzustellen sind. Die Zurückstellung darf nur auf Grund einer mit dem Amtssiegel versehenen Bescheinigung des Landrats erfolgen. Hierin muß sowohl die Notwendig­keit der Zurückstellung als auch die Tatsache, daß es sich um einen zum Ausdrusch von Halmfrüchten er­forderlichen Maschinisten handelt, ausgesprochen sein.

):( Hersfeld, 20. Aug. Von einem Hersfelder An­gehörigen der freiwilligen Sanitätstruppe ging uns heute folgendes Schreiben zu:Renchen, 18.8.1914. Geehrte Redaktion! Es wird Sie gewiß interessien, etwas von unserer Hersfelder freiw. Sanitätstruppe zu hören. Unsere Erlebnisse sind zwar bisher noch ziemlich unblutig verlaufen, jedoch sind einige davon wert, verzeichnet zu werden. Unsere Reise von Hers­feld über Frankfurt verlief gut, mit Begeisterung überall begrüßt, wie man dasselbe schon tagtäglich bei den Truppendurchzügen gewohnt war. Auch in leib­licher Hinsicht hatten wir nichts zu klagen, Dank den lieben Leutchen überall. O, was ist es doch für eine herrliche Zeit jetzt, wo man sich überall eins weiß mit einander, wo aller Parteihader und Standesunter­schied weggefegt ist. Möchte es doch immer so bleiben. Ueberall dieselbe Begeisterung, überall derselbe Todes­mut bei allen, die dem Tode furchtlos entgegen gehen. Armes Frankreich, wie wird es dir ergehen, wenn der Furor Teutonicus anf dich prallen wird. Selbst von gefangenen Franzosen konnte man den Ausruf: Armes Frankreich!" hören. In Karlsruhe wurden wir mit allen Sachen und Sächelchen bis ins Kleinste hinein ausgerüstet, selbst Zahnbürste und Zahncreme fehlte nicht, für einen alten Kerl der sich fast noch nie mit solchen Sachen befaßt hat, ein ungewohntes Ding. Wenn man dies alles sieht, dann möchte man unwillkürlich ausrufen:Wer ist dir gleich o Ger­mania!" Wir wurden am 2. Tage Ihrer Hoheit der Frau Großherzogin Luise vorgestellt, die bekanntlich eine Schwester Kaiser Friedrichs ist. Wir waren in 2 Gliedern angetreten und Ihre Hoheit ging die Front ab, mit einem Jeden ein paar freundliche Worte wechselnd. Als sie von Hersfeld hörte, dachte sie gleich an Oberstleutnant Lingg, der bekanntlich badischer Offizier war. Wenn man die alte Frau Großherzogin sieht und den alten Kaiser Wilhelm hoch zu Roß auf seinem Denkmal und die Gegenwart betrachtet, dann ist einem fast, als ob Vergangenheit und Gegenwart sich zu einem Schleier verwebten, woraus die Zukunft rosig hervorleuchtet. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß aus der großen, großen Trauersaat, die unser Volk jetzt durchzumachen hat, mit Gottes Hilfe eine Freudenernte kommen wird. Gestern sind wir nach 8tägigem Weilen von Karlsruhe abgereist. Ein langer Zug war für uns und die Schwestern vom roten Kreuz bereit gestellt. Unser nächstes Ziel war Renchen, das wir auch nach mehrstündiger Fahrt erreichten. Am Bahnhof hatten sich beide Großherzoginnen, sowie Prinzessin Max nebst Gefolge zum Abschied einge­funden. Die Taschentücher flatterten im Wind, ein Lebewohl" undWiedersehen" wurde uns zugerufen undHeil Dir im Siegerkranz" undDeutschland, Deutschland über alles" wurde von uns begeistert angestimmt. Es wird jedem unvergeßlich sein, wie die alte Frau Großherzogin uns tränenden Auges nachwinkte, so lange der Zug zu sehen war. Solche Momente wiegen schon alle Beschwerden auf, denen wir vielleicht noch entgegen gehen. Humor und Be­geisterung und ^auch Gottvertrauen sind noch unter uns zu finden, trotzdem wir in der ersten Nacht in Renchen Bekanntschaft machten mit Jnüividien, die wir ^bisher noch nicht gekannt. Es sind dies, man möchte sagen, die deutschen Moskitos, Schnaken, die die ganze Nacht unser Lager umschwirrten mit ihrem pfeifenden Ton und uns stets in Kriegsbereitschaft hielten. Mancher von uns erschien heute morgen, zum allgemeinen Ergötzen, arg punktiert. Aus der Ferne vermeinen wir Kanonendonner zu hören und werden wir wohl bald Arbeit bekommen. x

Herfa, 13. August. Einen schönen Beweis von Opferwilligkeit brächte unser Dorf. Seine kaum 200 Einwohner steuerten zur Unterstützung der Zwecke des Roten Kreuzes den ansehnlichen Betrag von 485

Freitag, den ÄL August

Mk. bei und dürften damit vorbildlich für den Kreis Hersfeld geworden sein.

Waltershansen, 16. August. Nach vorübergehend eingetretener Besserung ist in vergangener Nacht der Autohändler Th. hier im Krankenhause zu Langen- salza an den Folgen des auf ihn durch einen Wacht­posten erfolgten Schusses verstorben.

Cassel, 20. August. Mau schreibt: Bei einer hiesigen angesehenen Familie waren 2 Offiziere einquartiert. Beim Abschied erhielten die beiden Dienstmädchen ein größeres Trinkgeld. Statt das Geld für sich zu be­halten, überbrachten die Mädchen das Geschenk sogleich dem hiesigen Roten Kreuz zur Verwendung für unsere verwundeten Krieger. Möge dieses edle Bei­spiel opferwilliger Entsagung Nachahmung finden.

Marburg a. d. L., 19. August. Die Japaner, die an der hiesigen Universität studierten, und die trotz ihrer nicht bedeutenden Anzahl in der Stadt sehr bekannt waren, sind seit einigen Tagen plötzlich unsichtbar geworden.

Hanuover, 20. August. Bewundernswerte Opfer­mut deutscher Eltern, beweist folgendes Schreiben, das der Stadtdirektor Tramm in Hannover, dem Hann. Kurier" zufolge von einem angesehenen Mit­bürger erhalten hat:

Hannover, 17. August.

Sehr verehrter Herr Stadtdirektor!

Nach einem gestern abend eingegangenen Telegramm ist mein Sohn am 10. August bei P. in Frankreich durch einen Schuß gefallen. Ich stelle Ihnen hiermit 25000 Mark zur Verfügung, und habe nur die dringende Bitte, wenn es irgend zu erreichen ist, dafür zu sorgen, daß meine Frau sobald als möglich eine Beschäftigung in der Liebestätigkeit erhält, die sie voll in Anspruch nimmt.

Erfurt, 17. August. Im benachbarten Linderbach schlug beim Anschirren eines Pferdes dieses einem Reservisten des Feldartillerie-Regimentes gegen den Unterleib. Man fuhr den Schwerverletzten nach dem Garnisonlazarett in Erfurt. Dort ist er seinen Ver­letzungen erlegen. Er hinterläßt in Nordhausen eine Witwe mit vier Kindern.

Jena, 15. August. Der bekannte Chemieprofessor Dr. Karl Baedicker-Jena fiel in einem der ersten Gefechte als Oberleutnant der Reserve. Er war ein Sohn des Seniorchefs Dr. h. c. Fritz Baedecker, des Leipziger Reisehandbuchverlags Karl Baedecker.

Was der Deutsche von der Wehrpflicht wissen muh?

Da in weiten Kreisen Unklarheit darüber herrscht, was der Aufruf des Landsturms bedeutet, und wie die einzelnen Jahrgänge der Wehrpflichtigen eingeteilt sind, sei hier in knappen Zügen die Einrichtung unseres Heerdienstes dargelegt. Die bei uns geltende allge­meine Wehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 17. und dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Anderslautende Meinungen, die man in diesen Tagen hören konnte es wurden verschiedene höhere Alters­grenzen genannt, sind irrig; eine Erhöhung der Altersgrenze hat eine Gesetzesänderung zur Voraus­setzung, der Reichstag hat sich aber bisher, auch in der denkwürdigen Sitzung am 4. August, mit einer der­artigen Vorlage nicht zu befassen gehabt, und vor­läufig scheint auch infolge des gewaltigen Andranges von Patrioten, die sich freiwillig dem Vaterland zur Verfügung stellen, zu einer solchen Maßnahme kein Anlaß vorzuliegen. Die Wehrpflicht zerfällt in die Dienstpflicht und die Landsturmpflicht. Die Dienst­pflicht beginnt mit dem vollendeten 20. Lebensjahre und dauert bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem der Wehrpflichtige 89 Jahre alt wird. Sie wird eingeteilt in die aktive Dienstpflicht, die Reservepflicht diese beiden Abschnitte machen zusammen die Dienst­pflicht im stehenden Heere aus, die Landwehrpflicht und die Ersatzreservepflicht. Die Dienstpflicht im stehenden Heere währt sieben Jahre. Die Landwehr­pflicht umfaßt die Zugehörigkeit zur Landwehr 1. Auf­gebots : fünf Jahre und zu der des 2. Aufgebots: bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wird, für Wehrpflichtige, die vor dem 20. Jahre in das Heer eingetreten sind, bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem sie 19 Jahre dem Heere angehört haben. Kavalleristen, reitende Artilleristen und diejenigen Mannschaften der übrigen Truppen, die freiwillig ein drittes Jahr aktiv dienen, verbleiben in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei Jahre. Die Ersatzreservepflicht dauert zwölf Jahre, vom 1. Oktober des ersten Militärpflichtjahres an ge­rechnet. Danach treten die geübten Ersatzreservisten zur Landwehr 2., die übrigen zum Landsturm 1. Auf­gebots über. Die Bestimmungen über die Dauer der Dienstpflicht gelten nur für den Frieden; während des Krieges gibt es keinen Uebertritt zur Landwehr und von dieser zum Landsturm.

Zum Landsturm gehören alle Wehrpflichtigen vom

1914.

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vollendeten 17. bis 45. Lebensjahre, die weder dem Heere noch der Flotte angehören. Er muß tm Kriege an der Verteidigung des Vaterlandes teilnehmen- in Fällen außerordentlichen Bedarfs dient er zur Er­gänzung der Armee und der Marine. Zum Landsturm 1. Aufgebots gehören die Landsturmpflichtigen bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem sie das 39. Lebensjahr vollenden, zum 2. Aufgebot von diesem Zeitpunkt bis zum Ablauf der Landsturmpflicht. Die ausgehobenen Rekruten gehören in der Zeit zwischen Aushebung und Einstellung zum Beurlaubtenstand. Im Kriege werden Musterung und Aushebung ver­einigt. In der Zeit, wo der Landsturm aufgerufen ist, unterliegen auch die Landsturmpflichtigen der Kontrolle. Wenn der Soldat aus dem aktiven Dienst entlassen wird, tritt er zum Beurlaubtenstand seiner Waffe. Die Personen des Beurlaubtenstandes haben geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß dienstliche Befehle, namentlich Gestellungsbefehle, ihnen jederzeit zugestellt werden können. Die Ueberführung aus der Reserve in die Landwehr 1. und aus dieser in die Landwehr 2. Aufgebots geschieht bei den folgenden Frühjahrskontrollversammlungen. Der Uebertritt zum Landsturm 2. Aufgebots erfolgt nach erfüllter Dienstpflicht von selbst. Die Landsturmpflicht erlischt nach dem vollendeten 45. Lebensjahre ohne besondere Verfügung. Bei einer allgemeinen Mobilmachung haben alle im Ausland befindlichen Personen des Beurlaubtenstandes sich unverzüglich in das Inland zurückzubegeben. Die Mannschaften des Beurlaubten­standes werden in der Regel nach Jahresklassen, die jüngsten zuerst, der Landsturm durch Allerhöchsten Befehl einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Gestellungsbefehl oder öffentlichen Ausruf. Zu dem ersten Aufgebot des -Landsturms gehören nach den obigen Darlegungen also nur Leute, die nicht gedient haben, zu dem 2. dagegen neben diesen auch die aus­gebildeten Mannschaften nach ihrer Landwehrzeit. Die gedienten Leute werden in der Regel zuerst, und zwar nach Jahrgängen, einberufen. Die Landsturm­pflichtigen haben sich sofort oder an den vom General­kommando angegebenen Zeiten und Stellen zu melden,- die unausgebildeten, die sich bet der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zur Aufnahme in die Lanosturmrolle zu melden haben, werden einer Musterung und Aus­hebung wie im Frieden unterzogen.

Verzeichnis

der bei bei L. Pfeiffer, Depositenkasse Hersfeld ferner eingegangenen Spenden:

Für den Baterliiodilchen Frauenverein:

von Herrn Lehrer a. D. Knörr, Hersfeld M. 15. Frau Alfred Schimmelpfeng, . . 50. Herrn F. Funk, Hersfeld..... 10. S. H....... 23.85 M 98^5 Bestand 2322.22 heutiger Bestand M. 2421.07

Für dar Rote Kreuz:

von Herrn Dr. Hallenberger aus Kamerun z. Zt. Kiel........M. 100. Herrn F. Funk, Hersfeld ....: 10. Gemeinde Rohrbach....... 45. Kleba........ 83.35 Herrn Rechtsanwalt Schafft (Buße in Privatklagesache)...... 80. Geschwister Behn, Lullusstr..... 20. Fräulein Marta Herwig, Hersfeld . 50. Herrn Joh. A. Herwig . . 150.

Herrn Kommerzienrat Fritz Rechberg zur Verwendung in Hersfeld monatl. M. 1000 für vorläufig 5 Monate . 1000. KegelklubNamenlos", Hersfeld . . 40.20 M. 1528.55 Bestand 922.75 heutiger Bestand M. 2461.30

Bei der Kreiskommunalkasse hier als Sammel- stelle desZweigvereins vom Roten Kreuz gingen bis 3um 19. August 1914 die nachbezeichneten Geldspenden von Vermessungsassistent Ad. Heuckeroth hier M. 10.- _, ,, _ Wilhelm Apel yier 10. Direktor Dr. Schoof hier..... wo. " den Ober klaffen der Luisenschule hier 85. Marie Caselitz hier . . ... . . . io._ Frau Hauptmann Lind hier . . . . ioo. Landrat von Grunelius hier . . . . 100. dem Kirchspiel Kerspenhausen . . . 82.50 " Kriegerverein in Friedewald . . 20.

Rittergutspächter C. Reinecke zu Hof Heisenstein ........ 300.

Handelsmann Conrad Göbel bier . . 10.

Summa M. 827.50