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Amtliche Bekmtmachitnql'ii.

Cassel, den 4. August 1914.

Es ist bekannt geworden, daß im Korp^>ezirk in Läden und auf Märkten Lebensmittelwucher statt- findet und Papiergeld abgelehnt wird.

ft* ordne hiermit an, Saß alle Geschäfte, die Wucherpreise für Lebensmittel nehmen oder die An­nahme gesetzlicher Zahlungsmittel, insbesondere von Reichsbanknoten, verweigern, polizeilich geschlossen werden. Die Stadt- und Dorfgemeinden haben für einzelne Lebensmittel, wie Mehl, Salz usw. Höchst­preise festzusetzen und öffentlich bekannt zu geben.

Der Kommandierende General von Plüskow.

Bekanntmachung

betr. Befreiung vom Aufgebot bei Eheschließungen.

Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Dezember 1912 (Gesetzsamml. S. 229) bestimme ich für den Umfang der Monarchie folgendes:

1. Im Falle einer Mobilmachung oder einer Er­klärung des Kriegszustandes (Artikel 11 und 68 der Reichsverfassung) ist zur Befreiung vom Auf­gebote zum Zwecke der Eheschließung, sofern der

Verlobte der bewaffneten Macht angehört und beide Verlobte Reichsinländer sind, der Standes­beamte zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

2. Zur bewaffneten Macht im Sinne der Ziffer 1 gehören

a) alle Militärpersonen des Friedensstandes der Armee oder der Kaiserlichen Marine, einschließ­lich der Militär- oder Marineärzte und der Militär- oder Marinebeamten,

b) alle Personen, welche als Offiziere, Aerzte, Militärbeamte oder Mannschaften des Beur- laubtenstandes (Reserve, Marinereserve, Land- und Seewehr, Ersatzreserve,Marine-Ersatzreserve) oder sonst als Wehrpflichtige zum Heere oder zur Marine einberufen oder zum Landsturm aufgeboten sind, oder sich freiwillig zum Eintritt in das Heer, die Marine oder den Landsturm gestellt haben,

c) alle Personen, die sich bei dem Heere oder der Kaiserlichen Marine in irgendeinem Dienst- oder Vertragsverhältnisse befinden oder sich sonst bei dem Heere oder der Kaiserlichen Marine auf­halten oder ihnen folgen.

8. Der Standesbeamte hat sich in geeigneter Weise von der Zugehörigkeit des Verlobten zu den unter Ziffer 2 bezeichneten Personen zu überzeugen. Soweit der dazu erforderliche Ausweis nicht auf andere Weise erbracht wird, genügt für die zu

Ziffer 2h bezeichneten Personen der Militärpaß, die Gestellungsorder oder eine behördliche Be­scheinigung über die freiwillige Gestellung, für die zu Ziffer 2c bezeichneten Personen die Be­scheinigung des Militärbefehlshabers oder der Militärbehörde, mit denen das Dienst- oder Ver­tragsverhältnis abgeschlossen ist oder die die Genehmigung, sich beim Heere oder der Marine aufzuhalten oder ihm zu folgen, erteilt haben, oder des Kommandanten des Schiffes oder Fahr­zeuges, auf dem der Verlobte sich aufhält.

4. Die Befreiung vom Aufgebot ist zu den Ehe­schließungsakten zn vermerken. Sie darf nur erteilt werden, wenn im übrigen die gesetzlichen Erfordernisse zur Eheschließung nachgewiesen sind: insbesondere wird an der Verpflichtung der Militärpersonen des Friedensstandes (§ 40 Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874), die Ge­nehmigung ihrer Vorgesetzten zur Eheschließung beizubringen, durch diese Bekanntmachung nichts geändert.

5. Die Zuständigkeit der Standesbeamten zur Be­freiung vom Aufgebote nach Maßgabe dieser Be­kanntmachung bleibt bis zur Aufhebung der letzteren in Kraft.

Berlin, den 11. März 1913.

Der Minister des Innern, von Dallwitz.

Aiilnil des Preussischen loten Kreuzes.

Zum Schutze unserer heiligsten Güter folgen die waffenfrohen Söhne unseres Volkes dem Rufe Seiner Majestät des Kaisers und Königs.

Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, unserer Allerhöchsten Protektorin landesmütterlicher Wunsch vereinigt sich mit unserer Bitte, daß alle, denen es nicht vergönnt ist für das geliebte Vaterland zu kämpfen, mithelfen mögen, die Wunden zu heilen und all das Elend zu lindern, das die bevorstehenden Kämpfe herbeiführen werden.

Getreu seinen Ueberlieferungen wird das Preußische Rote Kreuz auch in dieser ernsten Zeit alle seine Kräfte einfe^yp Seine Mitglieder wollen wetteifern in treuer, unermüdlicher Hingebung bei Unterfia^ung des staatlichen Sanitätsdienstes und in festem, einigem Zusammenstehen bei Erfüllung ihrer Pflichten.

Die ganze opferfreudige Nächstenliebe, die Gott in die Herzen aller deutschen Frauen und Jungfrauen gelegt, soll sich im Roten Kreuz betätigen, und der eiserne Wille seiner Männer wird sie auch in den schwersten Stunden zu höchster Hilfeleistung befähigen.

Alle heißen wir willkommen, die sich zu persönlicher Betätigung uns anschließen oder uns unterstützen wollen durch Gewährung von Geldspenden und Materialgaben zum Besten der Deutschen Kriegsmacht zu Land und zu Wasser.

Denn reiche Mittel, vor allem an Geld, find erforderlich, um unsere Aufgaben

Aufruf.

Deutsche Turnerschaft

In dem schweren, uns aufgedrungenen Kampfe will die Deutsche Turnerschaft wie in früheren ernsten Zeiten so auch jetzt wieder voll und ganz ihre Schuldigkeit tun. Die Zahl der einberufenen Turner ist recht groß, so stellt allein der Turnverein Iahn" hier von seinen 85 Mitgliedern 38 Turner dem Heere. Die Männerriege des Turnvereins Hersfeld muß sich auflösen, da fast alle ihre Mitglieder zum Kampf hinausziehen. Die aktive Turnerschaft dieses Vereins verliert über die Hälfte ihrer Mitglieder. Auch die Primaner des Gymnasiums eilen zu den Fahnen. Vom Vorstand des Oberfulda-Werra-Gaues bleiben nur 2 Herren zurück. Freudig ziehen alle in den Kampf. Aber auch die zurückbleibenden jüngeren Turner wollen nicht müßig fein; für sie bietet sich ein weites Feld der Betätigung.

Um die Arbeit der Jungmannschaften in die rechten Wege zu leiten, fand gestern Abend im Saale der GesellschaftVerein" eine Versammlung der 3 hiesigen zur Deutschen Turnerschaft gehörigen Vereine statt. Nach Ansprache des Gauturnwarts Fehling, des Bezirksturnwarts Andre, des Kreisjugendpflegers Heinemann und des Gauvertreters Fernau wurde einstimmig folgendes beschlossen:

Es soll eine Zentralstelle gebildet werden, in der insbesondere Angebot und Nachfrage für Arbeitskräfte bei Einbringung der Ernte vermittelt werden. Ferner sollen Vorkehrungen für etwa später erforderlichen Wach- und Bahnhofsdienst getroffen und dann Auskunft an solche erteilt werden, die als Kriegsfreiwillige zum Heere eintreten wollen.

erfüllen zu können. Aber schnell ist die Hilfe nötig; doppelt gibt, wer rasch gibt"

Wir vertrauen fest auf den oft bewährten Opfersinn unseres Volkes.

Alle Material gaben bitten wir, den Sammelstellen des Roten Kreuzes in den Provinzen und in Berlin zu überweisen.

Geld spenden nehmen an: die Schatzmeisterkasse des Centralkomitees des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz (Königliche Seehandlungshauptkasse), Markgrasenstraße 38, die Schatzmeisterkasse des Vaterländischen Frauenvereins, Haupt­vereins, (Bankhaus F. W. Krause und Co., Berlin, Leipziger Straße 45), sowie alle Reichsbankanstalten.

Ueber die Gaben wird öffentlich Quittung geleistet werden.

Berlin, den 2. August 1914.

Das centramoinitoe des Preuflischen landesuereins vom Roten Kreuz.

(Am Karlsbad 23) Der Vorsitzende v. Psuel.

Der Vorstand des vaterländischen Frauenvereins (Haupiuerein).

(Wichmannstr 20)

Die Vorsitzende Der Schriftführer. Charlotte Gräfin Dr. Kühne.

v. Jtzenplitz.

Aus den 3 Vereinen wurden 10 Turner Mwählt, die die Arbeiten in der Zentralstelle verrichten sollen; derselben stehen die Herren Kreisjugendpfleger Heine- mann und Fernau vor. Es ergeht nun an die Jungmannschaft die herzliche Bitte, sich alsbald bei diesen Herren zur Mithilfe bei den bevorstehenden Arbeiten zu melden, damit möglichst schnell ersichtlich wird, in welchem Umfange der Zentralstelle die so dringend erforderlichen Kräfte bei den Erntearbeiten zur Verfügung stehen. Es wird gewiß kein Jüngling diese Bitte unbeachtet lassen.

An die Landwirte, welche Hilfskräfte benötigen, ergeht gleichzeitig das Ersuchen, dies der Zentralstelle mitzuteilen.

Die Zentralstelle befindet sich im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer der Gerichtskasse.

Hersfeld, den 5. August 1914.

Gymnafial-Turnverein: Keller, Türke, Sander, Gliem.

Turnuerein Dahn:

Böll, Kubn.

Turnverein ßersfeld:

Beinemann, Fernau, Bildebrand, Brandau.

8k die Aorehkitt«! der im Felde stehenden oder eingezogenen Krieger bin ich nach Vollendung der Mobil­machung werktäglich von

Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags in meinem Amtszimmer auf dem Rathaus zu sprechen. Namentlich bin ich auch gern bereit, ihnen in allen Privat-Angelegenheiten auf Wunsch helfend und fördernd zur Seite zu stehen.

Hersseld,am4.August1914.

Der Bürgermeister:

Strause.

Mit ist heute folgendes Schreiben zugegangen: Hünfeld, den 4. August 1914.

Für die herzliche Aufnahme bei unser Durch­fahrt tausend Dank!

Heil und Sieg!

Auf Wiedersehen!

Die Reserve der Eisenbahner, 2 Uhr-Zug." Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Hersfeld, am 5. August 1914.

I. 5182. Der Bürgermeister

Strauß.

Bekanntmachung.

Es sollen die

SSI Cebensmittelpreise =

der einzelnen Geschäfte öffentlich bekannt gemacht werden.

Aufruf!

Wer von deutschen Jünglingen und Männern die Waffen tragen kann, eilt zu den Fahnen.

Wir Zurückbleibenden, vertrauend, daß es dem deutschen Volk in Waffen mit Gottes Hülfe gelingen wird, den Feind von unseren Grenzen sernzuhalten, haben die Pflicht, alles zu tun, was in unseren Kräften steht, daß die reiche Feldernte, von der die Verpflegung unserer Truppen und der gesamten Bevölkerung abhängt, rechtzeitig in die Scheunen gebracht wird.

Die Vorstände der hiesigen Ortsgruppen des deutschen Wehrvereins und des Jungdeutschlandbundes wenden sich an alle deutschen Jünglinge und Jungfrauen, die sich noch nicht in den Dienst des Vaterlandes gestellt haben, mit der herzlichen Bitte, sich zur freiwilligen Hülfeleistung umgehend zu melden.

Ihr deutschen Hausfrauen, stellt Eure Dienstmädchen, die mit Feldarbeiten vertraut sind, wenigstens für die Nachmittagsstunden zur Verfügung!

Diejenigen Landbewohner der näheren Umgebung Hersfelds, die glauben, ihre Feldfrüchte nicht ohne Hülfe einbringen zu können, werden .aufgefordert, ent­sprechende, durch die Herren Bürgermeister beglaubigte Anträge unter genauer An­gabe der gewünschten Hülfskräfte sofort einzureichen.

H e r s f e l d, den 4. August 1914.

Der Vorstand des deutschen Wehrvereins:

__ Ich fordere daher die Verkäufer der unten aufge- ---- führten Lebensmittel auf bis Mittwoch den 5. d. M.

ImßLuLLvLLLiH Mittags 12 Uhr, der Polizeiverwaltung schriftlich

* mitzuteilen, zu welchen Preisen sie bis auf weiteres ^ w für Donnerstag geplante! folgende Lebensmittel an das Publikum verkaufen wollen:

gez.: Dr. Overbeck Kgl. Oberlandmesser.

Wettberg

Oberlehrer

Georg Sauer

Kaufmann

Der Vorstand des Zungdeutschlandbundes

Wörthseier

fällt wegen der ernsten Zeit- verhältnisse aus.

Der Vorstand.

Kirchliche ZlichriWr

- Petersberg.

Donnerstag, den 6. August, morg. 8 Uhr Bettagsgottesdienst.

Kaffee, Zucker, Bohnen, Erbsen, Linsen, Mehl, Reis, Berste, Brot, Eier, Butter, Milch, Wurst (nach den einzelnen Orten ge­trennt anzugeben) Speck, Schmalz, Wurstfett, Schinken, Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweine­fleisch, Kartoffeln.

, .^.Aenderungen. ^ den angegebenen Preisen sind gleichfalls anzumelden.

Hersfeld, den 3. August 1914.

Die Bolireioerwollung:

Strause.

gez.: Rudolph wissenschaftl. Hülfslehrer.

Scheffer

Pfarrer

Schäfer

Lehrer

Sämtliche Anmeldungen und Gesuche sind an den Unterzeichneten (Land­messerbureau) Kaiserstraße zu richten.

Dr. Doerbest.

Kgl. Oberlandmesser. __

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