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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^7^^ für den Kreis Hersfeld

Wetter fireisötatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage" ,

Zernsprech-Knschlutz Nr. 8 " ,

Nr. 178. Sonnabend, den 1. August 1814

Bus der Heimat.

* Wegen sehr starker Anhäufung der Tele­gramme nach Oesterreich-Ungarn, den Balkanstaaten und Rußland erleiden die nach diesen Ländern gerichteten Telegramme große Verzögerung.

* (Neues Geld.) Für 1915 stehen, nachdem der Bundesrat kürzlich dem darauf bezüglichen Antrag zugestimmt hat, Dreimarkstücke zur Hundertjahrfeier Sachsen-Weimars als Großherzogtum in Aussicht. Dagegen darf als sicher gelten, daß sich die von ver­schiedenen Seiten gegebene Anregung zur Ausprägung einer staatlichen Denkmünze zu Bismarcks 100. Ge­burtstage 1915 nicht verwirklichen wird. Die Privat- prägeanstalten werden sich allerdings diese seltene Gelegenheit zur Entfaltung ihres Könnens nicht ent­gehen lassen. Die Fünf- und Dreimarkstücke zur silbernen Hochzeit des Herzogs Friedrich 11. und der Herzogin Marie von Anhalt sind rechtzeitig erschienen. Sie sind in einer Menge von 30000 Stück der ersten und 200 000 Stück der zweiten Sorte in der Berliner Königlichen Münze geprägt worden, davon je 1000 Abschläge polierten Stempels. Demnächst werden auch, denBerliner Münzblättern" zufolge, neue Reichsbanknoten zu 20 Mark ausgegeben, die in Größe und Bild den bisherigen gleich sind, sich aber sonst durch das Wasserzeichen und den Faserstreifen von ihnen unterscheiden.

* (Das Abkochen im Walde strafbar.) Das Kultusministerium hat eine Verfügung erlassen, in der die Schuldeputationen und Kreisschulinspektoren darauf hingewiesen werden, daß das Feueranzünden nach Paragraph 44 des Feld- und Forstpolizeigesetzes und nach Paragraph 268 des Ktr -G.-B. strafbar ist. Die Forstbeamten seien angewiesen, dem Verbot des Feueranzündens im Walde nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Alle Lehrpersonen sollen die Kinder auf die Bestimmung aufmerksam machen und besonders darauf Hinweisen, daß die Angehörigen für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

§ Hersfeld, 31. Juli. Nächsten Montag nachmittag 4 Uhr wird eine Sitzung der Stadtverordneten- Versammlungim Rathaussaale abgehalten werden. Tagesordnung: Wahl eines Magistratsmitgliedes an Stelle des verstorbenen Stadtrats Julius Noll. Ersatzwahl für den Vorstand der gewerblichen Fort­bildungsschule.Jahresrechnung des städt. Gaswerks. Neue Satzungen für die städtische Sparkasse. Kostenbewilligungen. Verschiedenes. Auf die öffentliche Sitzung folgt eine vertrauliche Beratung und Beschlußfassung.

):( Hersfeld, 31. Juli. Die gestern auftauchenden Gerüchte von einer Mobilmachungdesdeutschen Heeres hatten in alle Schichten unserer Bevölkerung eine große Aufregung hineingetragen. Mit jedem Augenblick steigerte sich dieselbe und als der Abend herannahte, da sammelten sich auf den Straßen große Menschenmassen an, in der Erwartung, nun bald eine sichere Nachricht über den Stand der Dinge zu erhalten. Im Laufe des Abends kam es verschiedentlich zu großartigen patriotischen Kundgebungen, die sich durch Absingen der Nationalhymne und anderer vater­ländischer Lieder äußerten. In später Nachtstunde verliefen sich schließlich die Menschenmengen, da eine weitere Nachricht über Krieg oder Frieden nicht einging. Auch bis zur Stunde hält die Ungewißheit an, die allgemeine Lage ist nicht schlechter aber auch nicht besser geworden. Sämtliche Gerüchte von einer Mobilmachung des deutschen Heeres werden vorläufig noch als unwahr bezeichnet. Jedenfalls ist die Lage noch sehr ernst, und man muß sich mit Ruhe und Ernst mit dem Gedanken vertraut machen, daß in den nächsten Stunden die Mobilmachung unserer Wehrkraft angeordnet wird. Mit Vertrauen sind die Augen aller echten Deutschen auf unsern Kaiser gerichtet, der gewiß nichts unversucht lassen wird, um der Welt den Frieden, wie schon so lange Jahre, auch diesmal zu erhalten, ob es gelingen wird, steht natürlich dahin. Pflicht jedes Deutschen ist es, Vertrauen zu seinem Herrscher zu bewahren, einerlei, wie die Entscheidung fällt, und in Treue zu ver­harren, bis das entscheidende Wort fällt. Seine Weis- heit und sein Scharfblick haben schon oft manch schwierige Situation überwunden, sie werden auch letzt den richtigen Weg finden, der unserm Vaterlande hum Heile gereicht. Die Entscheidung liegt bei Ruß-

uur wenn Rußland entschlossen ist, den Frieden

^hren, n)trö die Kriegswolke, die für ganz N>-i?Ä^.?in Schrecken werden wird, vorüberziehen, üb £m«^^ W Rußland noch in letzter Stunde, insatz des Spieles wert ist. Sollte aber der fn mniTp»r^- Masters zu den Waffen an uns ergehen, den -channhaft eintreten für die Ehre und WitfönH ?""^es Vaterlandes, getreu der Divise Mrt Gott für König und Vaterland".

Hersfeld, 31. Juli. Die Reichsbank erhöhte den Diskont auf 5°/» und Lombard auf 6°/o.

Cassel, 31. Juli. Am heutigen Abend wird in Wilhelmshöhe der Hofstaat Ihrer Majestät der Kaiserin aufgelöst, auch der Marstall wird nach Berlin zurück­gehen ; die Ehrenwache wird abrücken. Man darf diese Maßnahmen wohl mit der Verschärfung der politischen Lage in Zusammenhang bringen. Prinz Wilhelm von Preußen ist gestern Nacht nach Potsdam zurückgereist.

Hilders (Rhön), 29. Juli. Gelegentlich eines Tanzvergnügens kam es zwischen böhmischen Arbeitern, welche beim Bahnneubau Hilders-Wüstensachsen be­schäftigt sind, und hiesigen Burschen zu einer Schlägerei. Während derselben wurde ein vollständig unbeteiligter 21jähriger junger Mann namens Wilh. Hohmann vom benachbarten Sandenhof in den Unterleib gestochen. H. mußte noch in der Nacht mittels Automobil nach Fulda in das Landkrankenhaus überführt werden, woselbst er sich einer sofortigen Operation unterziehen mußte.

Eberstadt (Oberhessen), 29. Juli. Ein bösartiger Stier bearbeitete seinen Wärter, den Knecht Heim, mit den Hörnern derart, daß der Mann lebensgefähr­liche Verletzungen davontrug. Das Tier mußte ge­tötet werden.

Hanan, 29. Juli. Als auf dem Wasserübungsplatze der 2. Eisenbahnbrigade an der Kinzig eine vom 2. Bat. des Jnf.-Regts. Nr. 88 zusammengestellte Pionier­abteilung mit dem Aufschlagen eines Laufsteges be­schäftigt war, fielen einige Musketiere in das Waffer. Der Musketier Weldert von der 8. Komp. wurde von der Strömung erfaßt und mit fortgerissen. Alle Ver­suche, ihn zu retten, blieben erfolglos. Ein ebenfalls dem Ertrinken naher Soldat, der sich an dem Rettungs­werke beteiligte, wurde von dem die Uebung leitenden Leutnant Debes gerettet.

Worbis, 30. Juli. Die furchtbare Dynamit- Explosion auf dem KalibergwerkCraja", wodurch elf Bergleute getötet und ein Mann verletzt wurde, ist nach den sofort angestellten bergpolizeilichen Er­mittelungen vermutlich darauf zurückzuführen, daß dreißig Kilogramm Dynamit in einer Transportkiste bei der Explosion einer Lampe in Brand geraten und zur Entzündung gekommen sind. Die Dynamit- Explosion erfolgte gegen ein Uhr früh in einem engen Höhlenraum. In der Höhle befanden sich zwölf Mann, die durch die explodierenden dreißig Kilogramm Dynamit in Stücke gerissen wurden. Nur ein Berg­mann gab noch schwache Lebenszeichen von sich.

Eisenach, 29. Juli. Heute nachmittag begibt sich Herr Leutnant von Brandes vom Regt. 94 mit 50 Mann Soldaten, welche aus Ohrdruf zurückgekommen sind, zur Hilfeleistung nach dem Ueberschwemmungs- gebiet in die Rhön.

Dingelstedt, 30. Juli. Vermutlich infolge Selbst­entzündung von frisch eingebrachten Erntevorräten entstand gestern in der Scheune des Landwirts Martin Kirchberg hier Feuer. Da sich dem Feuer reiche Nahrung bot, dehnte es sich mit großer Schnelligkeit aus und ergriff auch die Nachbarschaft. Nur die Wohnhäuser konnten von der Feuerwehr gerettet werden. Die Hintergebäude, Scheunen und Ställe von Martin Kirchberg, Schmiedemetster Henkel und Wenkenmann brannten völlig nieder.

Darmstadt, 29. Juli. Heute Abend nach 6 Uhr stürzte Leutnant Scheuerlen vom 1. Württ. Grenadier- Regiment auf der hiesigen Fliegerstatron ab. Der Apparat wurde vollständig zertrümmert. Der Flieger erlitt einen einfachen Unterschenkelbruch. Der Be­gleiter sprang aus dem Flugzeug und blieb un­verletzt.

Weimar, 29. Juli. Heute entleibte sich hier der Bankier August Saal, Inhaber des Bankhauses A. Saal, E. G. Kaestners Nachfolger, in seinem Hause. Was den 65jährigen Mann zu dieser Tat veranlaßt hat, konnte bislang nicht festgestellt werden. Der Bruder des Verstorbenen, der zugleich Prokurist der Vanksirma ist, ist verreist, ohne daß jemand seinen Aufenthalt kennt. Die auf die Nachricht von dem Selbstmord des Inhabers herbeigeeilten Einleger und Depotinhaber kamen vor verschlossene Türen.

Adoption.

Das Gesetz gestattet es bekanntlich, jemanden an Kindesstatt anzunehmen (zu adoptieren) und dadurch ein Verhältnis zu schaffen, welches demjenigen zwischen leiblichen Eltern und leiblichen Kindern im wesent­lichen gleichkommt. Das Institut der Adoption ist uralt und war schon den alten Römern bekannt,- be­friedigt es doch ein oft tief empfundenes Bedürfnis von in kinderloser Ehe lebenden Personen, gewährt

aber auch unverheirateten Personen die Möglichkeit, Kinder anzunehmen, um in ihrer Erziehung und Ver­sorgung eine Lebensaufgabe zu finden, und wirkt in sozialer Beziehung segensreich, insofern auf diesem Wege begabten, aber mittellosen Kinder»» erst die Entfaltung ihrer Anlagen und Talente möglich ge­macht wird. Selbstverständlich genügt dazu nicht, daß, wie es häufig vorlommt, ein Ehepaar oder eine einzelne ältere Person eine jüngere in ihre Häus­lichkeit aufnimmt und als Pflegekind betrachtet und behandelt. Pflegeeltern und Advptiveltern sind grund­verschiedene Dinge, wie schon daraus hervorgeht, daß ersteren niemals die elterliche Gewalt zusteht, wohl aber letzteren, unb daß Adoptivkinder ihre Adoptiv- eltern, keineswegs aber Pflegekinder ihre Pflegeeltern beerben.

Da das Adoptionsverhältnis so wichtige Wirk­ungen hat, so war es nötig, die Begründung eines solchen nur unter ganz bestimmten Formen zu ge­statten und dasselbe auch nur nach ©rfüllung be­stimmter Voraussetzungen zuzulassen.Das Bürger­liche Gesetzbuch behandelt alle diese Fragen in den Paragraphen 17411772.Ein Kind kann nur an- nehmen, wer selbst keine ehelichen Abkömmlinge (Kinder oder Enkel) hat. Der Adoptierende sann ein Mann oder eine Frau, verheiratet oder unverheiratet sein; auch ein Ehepaar kann ein Kind gemeinschaftlich annehrnen. Der Adoptierende muß das 50. Lebens­jahr vollendet haben, er muß ferner mindestens 18. Jahre älter sein als das Kind. Unter Umständen sann jedoch die Behörde von der Erfüllung dieser Bedingungen dispensieren. Dies geschieht nach vor- gängiger Prüfung durch den Justizminister.

Auch jemand, der bereits, verheiratet ist, kann an Kindesstatt angenommen werden, jedoch ist alsdann hierzu die Einwilligung seines Ehegatten erforderlich. Wenn der zu Adoptierende noch minderjährig (unter 21 Jahren) ist, so bedarf es natürlich auch der Ein- rvilligung seiner Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, des Vormundes. Ist aber der zu Adoptierende volljährig, so haben die Eltern fein Widerspruchsrecht dagegen, wenn er sich von einer anderen Person adoptieren lassen will.

Die Annahme an Kindesstatt erfolgt durch einen Vertrag. Derselbe kann nur vor Gericht oder vor einem Notar geschlossen werden, die Beteiligten müssen dazu persönlich erscheinen, sie dürfen sich nicht durch einen Bevollmächtigte»» vertreten lassen. Der abge­schlossene Vertrag bedarf hinterher noch der Be­stätigung durch das Gericht.

Durch den Vertrag erlangt der Adoptierte die gesetzliche Stellung eines leiblichen Kindes, das Kind wird also dein Adoptivvater gegenüber ebenso erb- und pflichtteilsberechtigt rote ein jeder direkte leibliche Nachkomme. Das angenommene Kind erhält auch den Familiennamen des Adoptierender» ; ob auch der» Adel, ist nach den verschiedenen Landesgesetze»», welche noch in Geltung geblieben sind, verschieden; in Preußen kann das Adoptivkind den Adel nur mittels besonderer landesherrlicher Genehmigung erhalten. Ist der Adoptierte, nicht aber auch der Adoptierende, von Adel, so verliert ersterer durch die Annahme an Kindesstatt und die Annahme des fremden Familien- namens nicht die Rechte des Adels, ja er ist sogar verpflichtet außer dem Namen des Adoptivvaters auch zugleich feinen adligen Familiennamen weiter- zuführen. Der Adoptivvater hat alle Rechte eines leiblichen Vaters, aber in die Familie des Adoptiv­vaters tritt der Adoptierte nicht ein, ein Verwandt­schaftsverhältnis zu den Blutsverwandten des Adoptivvaters wird durch die Adoption nicht be­gründet. Der Adoptierte hört nicht auf, Mitglied seiner bisherigen Familie 31t bleiben, und die Ver- waudtschafts-und Erbverhältnisse zwischen dein Adoptiv- kinde und seinen leiblichen Eltern, Geschwistern und sonstigen Verwandten bleiben trotz der Adoption be­stehen. Ein Adoptivkind erfreut sich also eines doppelten Erbrechts: einmal gegenüber seinem Adoptivvater, das andere Mal gegenüber seinen leib­lichen Verwandten.

Wenn gesagt wurde, daß durch die Adoption ein Verhältnis wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern geschaffen wird, so erleidet dieser Grundsatz i»n Gesetz eine wichtige Ausnahme, nämlich insoweit bestimmt ist, daß Adoptivelter»» unbeschadet aller andere»» elterlichen Rechte niemals ein Erb- oder Pflicht- teilsanspruch gegenüber dem Adoptivkind zustehei» soll. Es soll durch diese Stimmung verhütet werden, daß e»ne Annahme an Kindesstatt unerfahrenen Personen gegenüber als Deckmantel für eigennützige Zwecke und als Mittel zur Erlangung von Vorteilen für den Adop- t»erer»den mißbraucht werde. Selbstverständlich ist auch die Heirat zwischen dem Adoptivvater (ober der Adoptivmutter) einerseits und dem Adoptivkinde und dessen Abkömmlingen andererseits verboten.________

Wetteraussichten für Sonnabend den £ August Ziemlich heiter, trocken, warm, ruhig.