Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^, für den Kreis Hersfeld Melier Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage" Zernsprech-^lnschlutz Nr. 8

Nr. 186. ' Sonnabend, den 18Juli 1614.

Bus der Heimat.

* (Statistisches zum deutschen Wehrbeitrag.) In kurzer Zeit wird der deutsche Schatzsekretär im Besitze der Wehrbeitragsmilliarde sein. Da dürfte es interessieren, zu erfahren, wie umfangreich dieser Betrag in verschiedenen Geldsorten ist. Eine Milliarde in Fünfmarkstücken aufeinandergelegt, jede Lage zu 80 000 Mk. gerechnet, würde eine Säule von 31,25 Meter Höhe ergeben, deren Grundfläche 4,7 mal 4,6 Meter mißt. Eine Milliarde in Zwanzigmarkstücken aufeinandergelegt (jede Lage 120 000 Mark) eine Säule von 10,8 Meter Höhe, deren Grundlage 1,84 mal 1,58 Meter beträgt. Nach den Angaben der Reichsbank haben drei Beamte drei Stunden lang zu tun, wenn sie eine Million Mark aufzählen sollen. Um eine Milliarde in Zwanzigmarkstücken auszuzählen, hätten diese drei Beamten demnach 3000 Stunden ununter­brochen zu tun.

* (Staatsbeihilfen für Jugendbüchereien derländlichenFortbildungsschulen.) Wie dieIns." von unterrichteter Seite erfährt, schenkt man staatlicherseits neuerdings den Jugendbüchereien auf dem Lande erhöhte Aufmerksamkeit. Dem Ver­nehmen nach gedenkt das Unterrichtsministerium die Jugendbüchereien, besonders der ländlichen Fort­bildungsschulen, durch Gewährung besonderer Staats­beihilfen aus dem Jugenöpflegefonds energisch zu fördern. Man beabsichtigt, überall da, wo noch keine derartigen den Fortbildungsschülern leicht erreichbare Büchereien vorhanden sind, den Gemeinden zur Be­gründung solcher Jugendbüchereien im Zusammenhang mit ihrer Fortbildungsschule staatliche Beihilfen zu gewähren. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Ge­meinden sich bereit erklären, einen Teil der Gesamt­kosten zu übernehmen. Auch soll die Benutzung der Jugendbibliotheken nicht ausschließlich den Fort­bildungsschülern vorbehalten bleiben, sondern sie soll allen Jugendlichen in gleicher Weise zugänglich ge­macht werden.

):( Hersfeld. 17. Juli. Infolge Reparaturarbeiten wird die Landstraße von dem Kreisbahnübergang bei Malkomes bls nach F r i e d e w a l d für die Zeit vom 20. bis 28. d. Mts. für Lastautos und Lastfuhr­werke gesperrt. Der Verkehr hat über Malkomes- Schenklengsfeld nach Friedewald zu erfolgen.

):( Hersfeld, 17. Juli. In der Zeit vom 24. bis 29. d. Mts. findet in dem Kreise Hersfeld eine Funkerübung der Telegraphenbataillone statt. Welche Ortschaften davon berührt werden, steht vorher nicht fest. Das Kommando besteht aus 2 Offizieren, 6 Unteroffizieren, 24 Mannschaften, 30 Pferden und 4 Fahrzeugen.

):( Hersfeld, 17. Juli. In bedeutender Höhe überflog gestern nachmittag gegen 5 Uhr ein Eindecker unsere Stadt.

§ Hersfeld, 17. Juli. Von vielen Seiten wird von Gartenbesitzern darüber geklagt, daß in diesem Jahre der Raupenfraß an den Stachel- und Johannisbeeren durch das Abfressen der Blätter sehr großen Schaden angerichtet hat: denn wenn die Blätter jabgefressen sind, können die Pflanzen nicht atmen und die nötigen Nährstoffe aus der Luft ziehen, die Folge ist, daß die Früchte klein bleiben und unreif abfallen. Ein altes, bewährtes, sehr billiges Mittel gegen die Raupen ist, wenn man abends die Sträucher von unten und oben bespritzt und dann dick mit Tabaksstaub bestreut; anderen morgens lassen sich die Tiere leicht abklopfen und auflesen. Man wirft sie dann den Hühnern vor oder begräbt sie in die Erde. Der Tabaksstaub ist in jeder Tabakfabrik erhältlich und kostet nur wenig Pfennig.

§ Hersfeld, 17. Juli. Nach Mitteilung der Eisen­bahndirektion Frankfurt findet die Eröffnung der Neubau st recke Niederaula Schlitz nicht vor dem 1. Oktober statt.

§ Hersfeld, 17. Juli. Zum Kreisschulinspektor im Hauptamt für den Bezirk Eschwege wurde der Herr Kreisschulinspektor Schröder in Hohenstein (Ostpreußen) vom 1. Oktober d. J. ab ernannt. Herr Schrader war bis zum Jahre 1909 Pfarrer in Hersfeld, in 1910 Pfarrer der Altstätter Gemeinde in Rotenburg.

8 Hersfeld, 17. Juli. Die Umgehungsbahn v e i B e b r a. Die Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt A M. hat der Handelskammer in Hanau auf eine Anfrage mitgeteilt, daß die Umgehungsbahn bei Bebra voraussichtlich am 1. Mai 1915 in Betrieb genommen werden wird.

-n- Widdershausen a. d. W., 16. Juli. (B e r g m a n n s- ros.) Gestern nachmittag verunglückte auf dem nahen Schacht Abterode bei Berka a. W. der Bergmann K u m m e I von Gospenrode dadurch, daß ihn ein umstürzender Förderwagen total erdrückte. Der Tod

trat auf der Stelle ein. Der Verunglückte steht in den dreißiger Jahren und hinterläßt eine Witwe mit mehreren unmündigen Kindern.

Fulda, 15. Juli. Ein bemerkenswerter Fall kam im Schöffengericht zur Verhandlung. Gegen eine Polizeistrafe von 6 Mk. wegen Verübung ruhestörenden Lärms hatte die Ehefrau St. Berufung eingelegt. Aus der Verhandlung ergab sich, daß in einer Sonntag­nacht im Mai d. J. eine Anzahl junger Leute an der Tränke ruhestörenden Lärm verursachten und sich schlugen. Die Angeklagte St. verwies die Nacht- schwärmer, allerdings mit lauter Stimme, zur Ruhe und wurde dabei von diesen noch beleidigt. Außerdem erhielt sie die Polizeistrafe. Gemäß dem Anträge des Amtsanwalts wurde die Angeklagte freigesprochen. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, daß jeder Staatsbürger das Recht für sich in Anspruch nehmen müsse, daß er bei solchen Anlässen die Ruhe­störer zur Ruhe verweisen könne. Auch sei es im vorliegenden Falle besser gewesen, die Anzeige hätte sich gegen die jungen Leute, die den Skandal ver­ursachten, gerichtet.

Fulda, 15. Juli. Bei einem über die hiesige Gegend niedergegangenen Gewitter wurde eine Heidelbeeren suchende Frau aus Neuhof im Walde bei Struht von einem Blitzstrahl getroffen. Sie wurde glücklicherweise nur leicht verletzt.

Cassel, 15. Juli. Nach einer abenteuerlichen Flucht aus der Fremdenlegion traf der im vergangenen Jahre von dem 82. Infanterieregiment in Göttingen desertierte Musketier Leimbach in Cassel ein und stellte sich der Polizei. Nach seiner Flucht vom Truppenteil war er Werbern der Fremdenlegion in die Hände gefallen. Nach sechsmonatiger Dienstzeit in der Legion desertierte er'mit voller Ausrüstung, wurde aber wieder ergriffen und zu Zwangsarbeit verurteilt. Auch hier gelang es ihm zu entkommen, und er erreichte schwimmend ein deutsches Schiff, das ihn nach Hamburg brächte. Von dort ist er nach Cassel gekommen, wo er sich demnächst vor dem Kriegsgericht zu verantworten haben wird.

Rimbach, 16. Juli. Seit einer Reihe von Jahren werden an der tausendjährigen Burg Hanstein teils Schutz-, teils Erneuerungsarbeiten vorgenommen, die jetzt soweit gediehen sind, daß die uralte Burg (830) vor drohendem Verfall auf längere Zeit geschützt ist. Es sind durch nahmhafte Aufwendungen eine Reihe von Zimmern und Sälen wiederhergestellt worden, der alte Schloßbrunnen wurde erneuert und auch das Semmelhansloch" (Burgverließ) wurde wieder auf­gedeckt. Auf jeden Fall ist es hocherfreulich, daß diese denkwürdigste und mächtigste Burg Mitteldeutschlands gerettet wurde. Nach wie vor kann man vom Dorfe Rimbach emporsteigen zu dem Felsenneste, von dessen hohen Rundtürmen das Auge eine wundervolle Rund­schau halten kann über das weite Land und blühende Städte und Dörfer.

Ohrdruf, 15. Juli. Eine große militärische Uebung von Truppenteilen des 11. Armeekorps, die gleichzeitig eine Vorbereitung für das Kaisermanöver ist und an der auch Kaiser Wilhelm teilnimmt, findet Mitte August d. I. im Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf statt und zwar im Anschluß an die Brigade­übungen der Regimenter 94 (Wermar, Ersenach, Jena,) und 96 (Gera Rudolstadt), die den Truppenplatz vom 27. Juli bis 19. August beziehen. Die kriegsmäßigen Sommermanöver nehmen ant 18. August ihren An­fang. An diesem Tage begibt sich die 76. Brigade mit den Regimentern 71 (Erfurt, Sondershausen) und 95 (Gotha, Hildburghausen, Coburg) nach dem Truppen­übungsplätze, ebenso treffen dort auch dre Jager- Regimenter zu Pferde Nr. 2 (Langensalza) und 6 (Erfurt) und die Feldartillererie-Regrmenter Nr. 19 (Erfurt) und 55 (Naumburg) im Lager ein. Auch das 11. Pionier-Bataillon zu Münden wird zu den Uebungen zugezogen. Es nehmen asio 4 Jnfanterie- 2 Kavallerie- und 2 Artillerieregimenter und 1 Pionier­bataillon teil. Die Truppen werden auch in den um­liegenden Orten einquartiert, da im Lager Nicht genügend Platz vorhanden ist. Auch Maschinengewehr- kompagnien, Flieger-, Funker-, Radfahrer- und Drachen-Abteilungen finden bei den Manövern Ver­wendung. Die Uebungen finden im Beisein des kommandierenden Generals von Pluskow statt.

Marburg, 16. Juli. In Girkhausen (Kreis Witgenstein) wurde heute der 12jährige Hütejunge Bückel auf dem Felde vom Blitz getötet.

Hanau, 15. Juli. Wie bekannt, besteht die Absicht, den bei Durchführung der Kanalisierung stark zu stauenden Main zur Erzeugung von elektrischer Energie zu benutzen, und in Verbindung mit der Edertalsperre, einen großen Bezirk mit ihr vorteil­haft zu versorgen. Ins Auge gefaßt ist als Ver­sorgungsbezirk der südliche Teil Kurhessens, von Hanau bis Hünfeld.

Erudtebrück, 15. Juli. Ihr erstes Opfer gefordert hat die neue Bahn Altenhunden-Erndtebrück. Der morgens 6.14 Uhr in Alteuhundeu eilltreffende Per- sonenzug Überfuhr unterhalb Kirchhundem den Fabrik­arbeiter Beckmann und verletzte ihn so schwer, daß der Tod alsbald eintrat. B., ein schon älterer Mann, befand sich auf dem Wege zur Arbeitsstätte, beut Hammerwerk, und war, um den Weg abzukürzen, an unerlaubter Stelle im Begriff, das Gleis zu über­schreiten, wobei ihn die Maschine erfaßte.

Soudershausen, 15. Juli. Vor der hiesigen Straf­kammer hatten sich gestern 18 Einwohner von hier und Jecha wegen Beleidigung des Bürgermeisters Burkhardt von hier zu verantworten. Ueber diesen war das Gerücht verbreitet, er habe mit einer Frau in deren Wohnung ein Stelldichein gehabt und sei hierbei von dem Ehemann überrascht worden. Der Staatsanwaltschaft zu Erfurt gelang es, den Urheber des Gerüchtes, sowie mehrere Personen, die sich um die rasche Verbreitung des Gerüchtes besondere Ver­dienste erwarben, zu ermitteln und festzustellen, daß von dem Gerücht auch nicht das geringste auf Wahrheit beruhte. Der Hauptangeklagte, ein Arbeiter aus Jecha gab vielmehr selbst an, daß er alles aus der Luft gerissen habe, um einmal etwas in die Welt zu setzen. Das Urteil für diesen lautete auf ein Jahr Gefängnis, ein früherer Nachtwächter erhielt drei Monate Gefängnis, während die übrigen Angeklagten zu Geldstrafen von 2050 Mark verurteilt wurden.

Offenbach, 13. Juli. Im Walde Überfällen und übel zugerichtet wurde der 19jährige Reinhold Bohn aus Fulda, der sich hier zurzeit vorübergehend auf- hält. Als er vom Felsenkeller auf dem Nachhauseweg begriffen war, wurde er im Walde von mehreren Burschen überfallen und durch Messerstiche und Stock- schläge am Kopfe schwer verletzt. Bohn mubte ins Krankenhaus gebracht werden. Von den Tätern fehlt jede Spur.

Ansichtssendungen.

Mitunter kommt ein Privatmann in die Lage, daß ihm von Geschäftsleuten irgendwelche Waren (Bücher, Zigarren, ja sogar Lotterielose) ohne Be­stellung ins Haus geschickt werden, in der Hoffnung, eine solche Ansichtssendung werde den Empfänger veranlassen, die Ware zu behalten, zu bezahlen, ja vielleicht sogar noch weitere Bestellungen zu machen. Für den Empfänger sind dergleichen unerbetene Zusendungen meist recht lästig,- wissen doch die meisten nicht, wie sie sich nun zu verhalten haben, wenn sie auf die Kaufofferte nicht eingehen wollen. Kann man die Sache behalten oder muß man sie zurück­senden und wie steht es mit der Bezahlung? Darf man die-Sache, um sich ihrer zu entledigen, wegwersen oder verschenken? Alle diese Fragen werden den nicht rechtskundigen Empfänger beunruhigen.

Eine Rechtsvorschrift, daß, wenn der Empfänger einer unbestellten Ware dieselbe angenommen hat, sich aber im übrigen um dieselbe nicht kümmert, aus seinem Stillschweigen gefolgert werden müsse, er wolle die Ware behalten, habe sie also auch zu bezahlen, existiert nicht. Der Empfänger solcher Ware hat also nicht die Pflicht, dem Absender zn antworten oder gar die Ware zurückzuschicken, selbst unfrankiert nicht. Sollte der Absender, wie es mitunter vorkommt, aus dem Schweigen des Empfängers den Schluß ziehen, daß die Ware nun zu behalten und zu bezahlen sei, so ist dies seinerseits eine willkürliche und vom Gesetz keineswegs gntgeheißene Annahme. Selbst wenn man also nach einiger Zeit vom Absender eine Rechnung erhält, braucht man ihm nicht zu antworten, daß man die Ware nicht behalten wolle. Die einzige Pflicht, die das Gesetz in solchem Falle auferlegt, ist die Pflicht der Aufbewahrung, und schon diese kann für jemand, der öfter dergleichen unerbetene Zu­sendungen erhält, lästig genug werden, zumal wenn es an Platz mangelt. Aus der Pflicht der Aufbewahrung folgt aber auch, daß man eine gewisse Sorgfalt dabei beobachten und jedenfalls mutwillig nichts tun oder von andern (Kindern, Tieren usw.) tun lassen darf, was die Ware beschädigt, zerstört und dem Eigen­tümer also Schaden zufügt. Dafür wäre man aller­dings haftbar. Es ergibt sich mithin hieraus, daß man auch nicht die Sachen wegwerfen, verschenken, ver­nichten oder vernichten lassen darf, falls man nicht für sich die Pflicht der Bezahlung heraufbeschwören will. Im übrigen kann man aber ruhig abwarten, bis sich der Absender die Ware wieder abholt. Eine Frist ist hierfür gesetzlich ebenfalls nicht bestimmt. Wird die übersendete Sache im Laufe der Zeit in der Wohnung verlegt oder kommt sie sonstwie abhanden, ohne daß man eine Schuld daran hat, so braucht man für den Verlust nicht auszukommen. rg.

Wolkig, strichweise leichter Regen, mäßig warm, westliche Winde.