Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld
Wlntt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * r « zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ytr5|n0£r Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 142.
Sonnabend, den 20. Juni
1914.
Bus der Heimat.
* Ueber die Höchst zahl der Lehrlinge im Maler-, Maurer-, Schlosser-, Klempner-, Installateur- und Elektroinstallateur-Handwerk herrschen noch manche Unklarheiten, die schon oft zu unliebsamen Erörterungen geführt haben. Nach einem durch einen Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe für die Zeit bis zum 30. Juni 1918 genehmigten von der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Cassel am 3. März 1913 auf Grund des § 130 R.-G.-O. gefaßten Beschluß sind die nachfolgenden Bestimmungen geltend: In einem Betriebe ohne volljährige Gesellen dürfen bis zu drei Lehrlinge gehalten werden. Auf je einen volljährigen Gesellen kann ein weiterer Lehrling angenommen werden. Die Höchstzahl darf aber neun nicht überschreiten.
* Ein Verkehrsbuch für Hessen und Waldeck hat soeben der Verkehrsverband für Hessen und Waldeck als Ratgeber bei der Auswahl doh Sommerfrischen herausgegeben. Die hessischen und waldeckischen Berge sind noch Neuland für den Erholungsverkehr, obwohl sie sich mit den besonnteren, geographisch und politisch mehr geschlossenen Gebirgslandschaften messen können. Das reich illustrierte Büchlein gibt in übersichtlicher Form Aufschluß über alle einschlägigen Fragen und wird von der Geschäftsstelle des Verkehrsverbandes, Cassel (Rathans) kostenlos übersandt.
8 Hersfeld, 19. Juni. Zur Bewältigung und zur Beschleunigung des sehr starken Telephonverkehrs und zur Entlastung der vorhandenen Telephonleitungen will die Postverwaltung eine neikeFern- sprechleitung von Eisenach durch das Werratal nach Heringen und weiter nach Hersfeld erbauen lassen, wo die neue Linie in die Fernlinien nach Frankfurt usw. einmündet. Außerdem wird noch eine neue Fernsprechlinie von Vacha über Mansbach nach Hersfcld errichtet, sowie von Tiefenort nach Salzungen.
):( Hersfeld, 19. Juni. Der Ausschuß für die körperliche Ertüchtigung der Jugend im Kreise Hersfeld beabsichtigt an einem Sonntage im Herbste ö. Js. hier ein vaterländisches Turn- und Spielfest für die schulentlassene Jugend des Kreises zu ver- anstalten. Vorgesehen ist hierbei volkstümliches Wett- turnen und Wettspiele, und zwar Einzelkämpfe für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren und für solche von 16 bis 18 Jahren, ferner Mannschafts- wettkämpfe, für Eilbotenlauf und Tauziehen. Die Wettspiele bestehen in Schlagball und Schleuderball. Der Tag der Veranstaltung wird später noch bekannt gegeben.
* Gesundheitsregeln f ü r d i e S o m m e r - zeit. Der jetzt beginnende Sommer soll vernünftiger Weise als eine Art Reparaturzeit für den Körper betrachtet werden. Dazu gehört in erster Linie eine tüchtige Hautpflege. Wasserbäder, Luftbäder und Sonnenbäder sollen reichlich genommen werden. Tüchtiges Laufen, auch Bergsteigen bei gesundem Herzen soll nach Möglichkeit stattfinden, außerdem wechsele man täglich mit Kamillen-, Lindenblüten- und Pfefferminztee ab und trinke von diesen Tees täglich von einer Sorte mindestens morgens und abends je eine Tasse. Zur Pflege des Haares wasche man täglich den Kopf, reibe ihn trocken und gehe recht viel mit bloßem Kopse. Auch das Barfußlaufen auf nassen Wiesen, früh morgens im Morgentau ist für solche Patienten empfehlenswert, die an Blutandrang nach dem Kopfe leiden und deshalb häufig mit Migräne, Kopfschmerz usw. zu tun haben. Bleichsüchtige und Blutarme sollten mel in der Sonne liegen, auch wenn sie dadurch etwas braun werden oder Sommersprossen erhalten. Sonne ist überhaupt das Allheilmittel der Natur. Man beobachte nur einmal einen Hund, wie er in einem Zimmer, in das ein schmaler Sonnenstreifen fällt, diesen schmalen Fleck zum Lager auswählt. Tiere wissen bekanntlich instinktiv, was ihnen zuträglich ist.
-n- Widdershausen a. d. W., 18. Juni. (Flieger- NotlandungundFlieger-Unfall.) Gestern abend gegen 8 Uhr überflog in äußerst unruhigem und unsicherem Fluge eine Rumpler-Taube, ein Militärflieger, über die Höhe vonHönebach kommend, unser Dorf und machte eine Bogenfahrt über demselben, dabei immer tiefer gehend. Endlich erreichte der Flugapparat in dem Wiesengrunde an der Werra zwischen Dankmarshausen, Dippach und Widdershausen ur schönem, raschem Gleitfluge den Erdboden. Es handelte sich um den Militärflugapparat A 121, welcher mit 2 Offizieren, einem Hauptmann des 11. Artillerie- 9teglments und einem Leutnant, besetzt war. Führer des Flugzeuges war Herr Hauptmann Geyer. Wegen mnes Motordefektes mußten die Fliegeroffiziere ihre Fahrt nach Gotha unterbrechen und hier eine Notlandung vornehmen. Nachdem der Fehler am
Motor nach längerem Herumarbeiten anscheinend beseitigt war, versuchten die Flieger mehrmals vergeblich, in die Höhe zu kommen. Endlich erhob sich der Apparat zu einer Höhe von ca. 6 Metern, stürzte aber plötzlich mit seiner Spitze nach unten und grub sich derart in den Wiesenboden ein, daß der Apparat fast senkrecht stand. Bei diesem Sturze sind die Propellerflügel zerstört und die Laufräder am unteren Teile des Apparates umgeknickt worden. Die Fliegeroffiziere haben keine Verletzungen erlitten. Nunmehr waren die Offiziere genötigt, ihre Fahrt nach Gotha aufzu- geben. Der Apparat mußte während der Nacht auf freiem Felde liegen bleiben. Im Laufe des heutigen Tages wurde der beschädigte Apparat durch zwei aus Gotha herbeigeeilte Monteure abmontiert und soll per Bahn nach Gotha befördert werden.
Wächtersbach, 18. Juni. Eine Sonderstellung unter den deutschen Schützenkorporationen nimmt seit kurzem ohne Zweifel der hiesige Schützenverein ein, der sich anläßlich seines jüngsten Schützensestes einen weiblichen König erwählte. Zur Ueberraschung aller gab nämlich beim Königsschießen das Mitglied Frau Kolb, die sich in scharfer Konkurrenz mit dem geübtesten Schützen des Vereins befand, auf die Königsscheibe den besten Schuß ab. Frau Kolb handhabte die Büchse mit bewundernswerter Sicherheit, und so mußten sich die Vertreter des starken Geschlechts schließlich als geschlagen bekennen und die Königswürde diesmal weiblichen Händen anvertrauen.
Bahnhof Eichenberg, 18. Juni. Zwischen den beim hiesigen Bahnhofserweiterungsban beschäftigten ausländischen Arbeitern kam es zu einer schlimmen Schießerei und Schlägerei. Ein Arbeiter schoß nach seinem Schachtmeister, der ihm gekündigt hatte: der Schuß ging durch das Knie, sodaß der schachtmeister arbeitsunfähig wurde. Der Schütze flüchtete. Dann fielen 4 Arbeiter über den Verleiher des Revolvers her und richteten ihn mit Knüppeln furchtbar zu, sodaß sofort ein Arzt herbeigerufen werden mußte. Die 4 Angreifer wurden verhaftet. Auch der Schießer konnte noch im Dorfe Eichenberg verhaftet und dem Gefängnis in Witzenhausen zugeführt werden.
Aus dem Kreise Hünfeld, 16. Juni. Die Heidel- beerernte, die sonst etwa am 20. Juni begann, wird in diesem Jahre sich etwas verzögern, eine Folge der wenig günstigen Witterung. Die Sträucher zeigen reichen Behang, sodaß auf guten Ertrag zu hoffen ist, der den Walddörfern Langenschwarz, Schlotzau.Wehrda, Großenmoor, Michelsrombach usw. reichlichen Verdienst bringen wird. Die Beeren, die von den Händlern in den Orten abends nach Heimkehr der Sammler abae- nommen werden, kommen hauptsächlich vom Bahnhof Burghaun aus zum Versand. Welche Bedeutung die Heidelbeerernte für unsere Gegend hat, läßt ych daraus ersehen, daß in einzelnen Orten in der kurzen Erntezeit 10 000 Mk. und darüber zur Auszahlung
gelangten.
Grifte, 18. Juni. Der 18iährrge Sohn des Em- wobners B. hat in den Fluten der Edder Selbstmord verübt Er kam von einer Festlichkeit zu seinem Vater und verlangte Geld, um weiter feiern zu können. Als ihm dies verweigert wurde, drohte er mrtSelbst- mord, den er dann auch ausführte.
Hanan, 18. Juni. Der Wehrbeitrag des Stadtkreises Hanau beziffert sich auf ^ £63106 Mk., der des Landkreises Hanau auf 124915- Mk.
Main; 18 Juni. Die Strafkammer zu Mainz verurteilte' den .Weinhändler- Josi Hermann aus Mainz-Kastel wegen schwerer Schad^
Weinhandels zu 6 Monaten Gefängnis und 600 Mark Geldstrafe, den „Weinkommtzsionar" M Gerson aus Kreuznach wegen Beihilfe dazu zu -> Monaten Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe. Hermann wurde sofort in Haft genommen und die Einziehung von 18 Stück beschlagnahmten „Weines verfugt. Beide Angeklagte hatten seit Jahren Weinpantfchereien in großem Stile betrieben. Sämtliche „Weine" waren in geradezu skandalöser Weise uberstreckt und mit Obstweinen vermischt. Nach Anycht ewiger Sachverständiger konnte das Fabrikat auf die Bezeichnung „Wein" überhaupt keinen Anspruch machen.
Zeognira«sltell«ng
Nacb der Gewerbeordnung können Arbeiter beim Abaanae ein Zeugnis über die Art und Dauer ihrer Bekchäftigung fordern, das sich auf ihr Verlangen auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen hat. Den Arbeitgebern ist es untersagt, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, die den Arbeiter in einer aus dem Wortlaute des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen geeignet sind. Im Falle der Minderjährigkeit des Arbeiters kann die Ausstellung des Zeugnisses von seinem gesetzlichen Vertreter gefordert werden.
Hieraus ergeben sich einzelne Fragen von praktischer Bedeutung,auf die hinzuweisen nicht unangebracht sein dürfte: Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem austretenden Arbeiter ohne weiteres ein Zeugnis auszustellen, es muff vielmehr erst eine dahingehende Forderung des Arbeiters vorliegen. Wenn ferner der Arbeiter lediglich um ein Zeugnis ersucht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, über die Führung und Leistung in der Bescheinigung irgendwelche Bemerkungen aufzunehmen. Fordert der Arbeiter außer der Erlangung des Zeugnisses ausdrücklich noch eine Bescheinigung über Leistung und Führung, so ist der Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet, eine Bemerkung darüber in das Zeugnis aufzunehmen. So könnte beispielsweise beim Kontraktbruch bemerkt werden, „hat unter Kontraktbruch den Dienst verlassen": dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer beim Ersuchen, ein Zeugnis zu erhalten, auch verlangt hat, über Führung und Leistung in seinem Zeugnis eine Bemerkung zu erhalten. Zu beachten ist, daß der Arbeiter sofort beim Abgänge an§ dem Dienste ein Zeugnis zu fordern berechtigt ist. Würde also ein Arbeiter, der unter Kontraktbruch seine Stelle verlassen hat, ein Zeugnis fordern, so müßte ihm dieses sofort bei seinem Abgänge, also jedenfalls vor Ablauf seiner etwaigen Kündigungsfrist, ausgehändigt werden. Das Arbeitszeugnis kann erst bei der Beendigung des Dienstverhältnisses, nicht schon mit der Kündigung selbst verlangt werden: würde ein Arbeiter also wöchentliche Kündigung haben, so könnte er erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bei dem wirklich erfolgten Austritt sein Zeugnis haben, nicht schon an dem Tage, an dem die Kündigung ausgesprochen worden ist. In dem Zeugnis muß die Art der Beschäftigung und zwar der Hauptbeschäftigung angegeben fein; es dürfte also beispielsweise einem Arbeiter nicht bescheinigt werden, daß er als „Arbeiter" tätig gewesen sei, wenn er tatsächlich als „Pferdeknecht" beschäftigt gewesen ist. Führung und Leistungen des Arbeiters sind objektiv zu bewerten und darf vorübergehende Unzufriedenheit geringfügiger Natur den Charakter des Zeugnisses nicht beeinflussen: aber auch subjektive, vornehmlich absprechende Urteile enthaltende Behauptungen von Tatsachen dürfen nicht in das Zeugnis eingetragen werden und sind seitens des Gewerbegerichtes nachprüfbar. Ein Arbeiter, der ordnungsmäßig beim Abgänge ein Zeugnis erhalten hat, hat keinen Anspruch auf ein Duplikat, ebensowenig auf Abänderung eines alten Zeugnisses. Wer nur ein Zeugnis über seine Führung verlangt, braucht in der Regel kein Zeugnis anzunehmen, in dem auch über Leistungen ein Vermerk enthalten ist. Schließlich sei bemerkt, daß es nicht empfehlenswert ist, wenn der Arbeitgeber in dem Zeugnis die Bemerkung „auf Wunsch ausgestellt" hinzufügt. Ein Arbeiter, dem ein ungünstiges Zeugnis über Führung und Leistungen ausgestellt war, kann eine Aenderung verlangen, wenn er nachweist, daß der Sachverhalt weniger ungünstig gewesen ist. Falls ein Arbeitgeber gegen die Vorschriften der Gewerbeordnung verstößt, so kann der Arbeitnehmer im Klagewege die gesetzentsprechende Ausstellung eines Zeugnisses verlangen, unter Umständen sogar auch Schadenersatz beanspruchen, aber nur, sofern er nachweisen kann, daß ihm ein solcher aus dem gesetzwidrigen Verhalten des Arbeitgebers entstanden ist.
Die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über Aushändigung und Inhalt des Zeugnisses gehören zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte, der Innungen und Jnnungsschiedsgcrichtc beziehungsweise der Gemeindevorsteher.
Eingesandt.
Mit großem Interesse haben wir das Eingesandt in Ihrem geschätzten Blatt Nr. 139 gelesen. Wir haben uns gefreut, daß dadurch der Darlehnskassenverein etwas mehr aus seiner bisherigen Reserve Heraustritt und sowohl Geldgeber als auch Geldnehmer auf die Darlehnskasse hinweist, die keine Geldgeschäfte im gewöhnlichen Sinne des Wortes betreibt, sondern nur soviel zu erübrigen sucht, daß die Verwaltungskosten gedeckt werden können, was mit einer Spannung im Zinsfüße von Wo erreicht wird.
Recht förderlich für die Kasse wäre es gewiß gewesen, wenn das Eingesandt auch in der „Hersfelder Zeitung" erschienen wäre, aber wie wir in Erfahrung gebracht haben, hat die „Hersfelder Zeitung" die Aufnahme verweigert. Ob die zugemutete kostenlose Aufnahme des vom Vorstand dieses gemeinnützigen Instituts geschriebenen Eingesandts oder etwas anderes der Ablehnungsgrund gewesen ist, konnten wir nicht in Erfahrung bringen.
Mehrere Freunde der Darlehnskasse.
Wetteraussichten für Sonnabend den 20. Juni.
Vereinzelt Nieder schlüge, mäßig warm, nordwestliche Winde.