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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ~ zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

/j . / f ., Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im

ÄCClSDIOu amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Gratisbeilagen:Illustriertes Sonntagsblatt" undIllustrierte Landwirtschaftliche Beilage

Sernsprech-Knschlutz Nr. 8

Nr. 141

Freitag, den 19. Juni

1914

Wichtig für jeden Stadt- und

Landbewohner

ist heute mehr denn je die Kenntnis der amtlichen Ver­fügungen etc.

Durch ein Abonnement auf das Bersfelder Tageblatt erhält ein jeder den Amtlichen Anzeiger für den Kreis Bersfeld gratis. Man hat daher neben einer reichhaltigen Tageszeitung die Möglichkeit, ohne besondere Ausgabe sich über alle amtlichen Verfügungen, Polizeinerordnungen usw. zahlreicher Behörden informieren zu können.

Da das Bersfelder Tageblatt wöchentlich noch eine acht- feitige und eine vierseitige Unterhaltungsbeilage gratis bringt, so wird auch dieser Teil des Lesestoffs befriedigen.

Das am 1. Uuli neu beginnende Vierteljahr bietet zum Beginn eines neuen Abonnements die beste Gelegenheit. Probenummern stehen jederzeit Zur Verfügung und erhalten neu hinzutretende Abonnenten das Bersfelder Tageblatt bis zum 1. 5uli umsonst zugeftellt.

Bus der Heimat«

8 Hersfeld, 18. Juni. (G ewitterschäden i m Regierungsbezirk Cassel.) Die Gewitter am Montag und Dienstag haben in unserem Regierungs­bezirk und Nachbargebiet vielen Schaden angerichtet und Mensch und Tier sind ihnen zum Opfer gefallen. Der Blitz traf nicht weniger als 11 Menschen und tötete davon 7. Der Blitz schlug 15 mal in Gebäude ein, diese zum Teil beschädigend. Er zündete in 8 Fällen, wobei die betreffenden Gebäude größtenteils eingeäschert wurden. Durch die durch die Niederschläge entstandenen Ueberschwemmungen wurde viel Schaden angerichtet und viel Vieh ertrank.

):( Hersfeld, 18. Juni. Gestern abend gegen Vs8 Uhr kam hier eine Flugmaschine in Sicht, die sich augenscheinlich nur schwer orientieren konnte, da in den höheren Luftschichten dichter Nebel herrschte. Man glaubte bereits an eine Landung des Eindeckers, als derselbe in der Nähe des Obersberges den Motor abstellte und tiefer herabging. Es schien sich jedoch nur um die Orientierung zu handeln, denn plötzlich sprang der Motor wieder an und das Flugzeug war bald den Blicken entschwunden.

):( Hersfeld, 18. Juni. Am gestrigen Nachmittag traf mittelst Sonöerzuges ein weiterer Teil des Eisen­bahnvereins aus Elm zum Besuche unserer Stadt hier ein. Unter Vorantritt einer Musikkapelle zogen die Gäste hier ein und besichtigen im Laufe des Nachmittags die Sehenswürdigkeiten. JmBolenderschen Garten wurde Rast gemacht, bis abends gegen 8 Uhr der Sonderzug die Ausflügler wieder nach der Heimat brächte.

):( Hersfeld, 18. Juni. Im fast vollendeten 79. Lebensjahre verstarb heute morgen Herr Schreiner- meister Reinhard Pforr, eine weit bekannte Persönlichkeit. Im November ö. Js. wäre es ihm vergönnt gewesen, mit seiner Gattin das Fest der goldenen Hochzeit zu feiern. Wir verlieren in dem Verstorbenen einen unserer ältesten Abonnenten, denn seit über 50 Jahren war Herr Pforr stets ein treuer Freund unseres Blattes.

):( Hersfeld, 18. Juni. (Schöffengericht). Ein Schmied von hier erhielt wegen Hausfriedensbruchs 10 Mk. Geldstrafe evtl. 2 Tage Gefängnis. Ein früher hier befchäftigter Landwirtschaftsgehilfe, jetzt in Fischbach (Kreis Hünfeld), wurde wegen Körper­verletzung zu 20 Mk. Geldstrafe evtl. 4 Tagen Ge­fängnis verurteilt. Wegen versuchten Diebstahls wurde ein Einwohner aus Ersrode freigesprochen, wegen Bettelns dagegen mit 2 Wochen Haft bestraft, welche durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Eine Frau aus Friedlos erhielt wegen Sachbeschädigung 12 Mk. Geldstrafe evtl. 1 Tage Gefängnis, wegen Hausfriedensbruchs wurde ore Angeklagte freigesprochen.

-n- Widdershansen a. d. W., 17. Juni. (Beginn ver Heuernte im Werratal.) Die Heuernte ist nunmehr auch im Werratal in vollstem Gange,- sie scheint jedoch infolge der seither so ungünstigen Witterung nicht zur vollen Zufriedenheit der hiesigen Landbewohner auszufallen.

-n- Heringen a. d. W., 17. Juni. Am 1. Juli d. I. wird Herr Lehrer K a h l, welcher bereits seit mehreren Jahren an der hiesigen Schule segensreich

Hanau a

wirkte, Heringen verlassen, um eine Lehrerstelle in zu übernehmen. Der Scheidende er­freute sich allseitiger Beliebtheit und Achtung.

Treysa, 17. Juni. Hier wurde heute der Arbeiter B. von einem Zuge überfahren und getötet.

Vom Ringgau, 17. Juni. Von schweren Gewittern, die stundenlang anhielten und von starken elektrischen Entladungen und wolkenbruchartigem Regen begleitet waren, wurde gestern nachmittag das Ringgaugebirge heimgesucht und schwerer Schaden in den Feldfluren angerichtet. Leider hat das Unwetter auch ein Menschenlebengefordcrt.DerSchreinermeisterSchmauch aus dem Dorfe Solz war mit seinem Sohn und einem Neffen auf dem Felde mit Kartoffelhacken beschäftigt.

Als ein Gewitter heranzog, begaben sie sich alle drei auf den Heimweg. Kurz vor dem Dorfe wurde der junge Schmauch von einem Blitzstrahl getroffen und sofort getötet. Der Vater unb der Neffe erlitten keinen Schaden und kamen mit dem Schrecken davon. Der Getötete war 20 Jahre alt. Der Blitz traf ihn Hinterkopf und ging an dem Rücken hinunter bis in die Fußspitze.

am

Schmalkalden, 17. Juni. Im benachbarten Orte Floh kamen gestern nachmittag zwei fünfjährige Mädchen, die Töchter des Zeichners Weisheit und Bäckermeisters Hilsenberg, mit einem durch einen An­prall eines Langholzfuhrwerkes vom Oberleitungsmast der Elektrizitätszentrale Floh losgerissenen 9tteber= spannungsdraht in Berührung. Die kleine Weisheit war sofort tot, die Hilsenberg erlitt Brandwunden an der Hand.

Neffelröden (Kreis Duderstadt), 15. Juni. Ein entsetzlicher Unglücksfall ereignete sich hier Sonntag abend. Der Bauunternehmer Karl Borchardt, eine bekannte Persönlichkeit, wollte in der Wirtschaft den darin befindlichen Gästen seinen Revolver zeigen. Plötzlich entlud sich die Waffe und das Geschoß drang dem Unglücklichen in den Kopf. Der Tod trat sofort ein. Borchardt war 34 Jahre alt, verheiratet und Vater von 3 Kindern.

Mühlhausen, 17. Juni. Eine kaum glaubliche Aberglaubengeschichte kam gestern in einer Privatklage vor dem Schöffengericht zutage. Eine junge Ehefrau, die aus einem nahen Dorfe stammt, war der festen Meinung, eine neben ihr wohnende ältere Frau sei eine Hexe, und habe die Gewalt, Kindern und Er­wachsenen etwas aitzutun, indem sie ihnen Krankheiten anzaubere. Wenn die besagte alte Frau ihre Woh­nung verließ, deckte die Abergläubische sorgfältig ihr Kind zu, ging zu ihrer Wohnung zurück und wartete, bis die alte Frau nicht mehr sichtbar war. Andere Frauen warnte sie vor der angeblichen Hexe und gab ihnen Dill zum fortwährenden Tragen, da dies Kraut die Verhexung herabmindere. Diesen Aberglauben hatte die junge Frau mit 5 Mark Geldstrafe zu be­zahlen.

Frankfurt, 17. Juni. Im Hause Grempstraße 28 in Bockenheim erkrankte die Familie des Arbeiters Volk nach dem Genuß verdorbener Wurst. Die belden Knaben starben trotz energischen Eingreifens der Aerzte bald. Die Mutter und die Tochter liegen schwer krank darnieder. Der Vater und das jüngste Kind sind gesund, da sie von der Wurst nicht gegessen hatten.

Homburg v. d. H., 17. Juni. In der Nähe des Teiches im hiesigen Kurpark erschoß sich gestern abend ein zwanzigjähriger lunger Mann. Es handelt sich um einen Kaufmann Wilhelm Berger, der bu vor kurzem in Frankfurt a. M. tn Stellung gewesen war. Eine Dame, die hier zur Kur weilt, war Augenzeugin des Vorfalls. Sie wurde dadurch so erregt, daß sie in den Weiher sprang und nur mit Muhe gerettet werden konnte.

Das Submilvoasweseu.

Mit vollem Rechte nimmt in der Erörterung über die Mittel und Wege, wie das Handwerk zu erhalten und zu fördern ist, die Regelung des Submrsswns- und Lieserunaswesens einen breiten Raum ein. Ist doch das gesamte Handwerk, an dieser Frage in ganz hervorragendem Matze mterespert zumal das Sub­missionsLesen in unserem gewerblichen Leben eine immer größere Rolle spielt. Wiederholt hat sich auch der Reichstag mit dieser Angelegenheit beschäftigt. In seiner jüngsten Tagung war sie Gegenstand der Beratungen einer besonderen Kommission, die sich mit dankenswerter Gründlichkeit der Sache angenommen und das Ergebnis ihrer Verhandlungen in einem Gesetzentwurf über das öffentliche Verdingungswesen" zusammengefaßt Hat, den sie dem Plenum zur Annahme unterbreitete. Als oberster Grundsatz soll die Be­

stimmung gelten, daß die Behörden verpflichtet sind gewerbliche Leistungen auf dem Berdingungswege zu vergeben. Der BegriffBehörden" wird dahin präzisiert, daß zu ihnen die Organe des Fiskus, des Reiches und der Bundesstaaten und die der Körper­schaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts zu zählen sind. Als Ausnahme soll die frei­händige Vergebung in folgenden Fällen zulässig sein: bei Leistungen bis zum Werte von 500 Mark, bei solchen für die Verwaltungen des Heeres, der Marine, der Eisenbahnen und des Post- und Telegraphenwesens, sofern ein dringender eiliger Bedarf vorliegt oder das Interesse der Landesverteidigung oder die Sicher­heit des Verkehrs es erfordert; bei Leistungen künstlerischer oder kunstgewerblicher Natur, wenn eine Berechnung der Kosten nicht möglich ist. Ferner sollen nach den von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen in den Bezirken, in welchen Handwerker­organisationen bestehen, Leistungen an diese Organi­sationen freihändig vergeben werden können, auch wenn es sich um Aufträge über 500 Mark handelt. Laufende Unterhaltungsarbeiten sollen in der Regel der Reihe nach an die ortsansässigen Gewerbetreibenden vergeben werden. Eine beschränkte Verdingung ist zu veranstalten, wenn die 31t vergebende Leistung die Ausarbeitung eines mit hohen Kosten verbundenen genauen Entwurfs oder besondere technische Einrich­tungen seitens der Bewerber erfordert oder wenn eine vorausgegangene unbeschränkte Verdingung desselben Gegenstandes ergebnislos verlaufen ist.

Die vorgeschlagenen Vorschriften über die Aus­schreibung besagen, daß diese nicht früher als höchstens ein Jahr vor dem voraussichtlichen Beginne der

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Arbeiten erfolgen soll Die Verdin dürfen keine Preisansätze ?ngalten; e für die ganze Ausführung oder einzelner Teile derselben erforderliche Gesamtsumme den Bewerbern nicht mit­geteilt werden. Wettbewerbe, die vorwiegend das künstlerische oder kunstgewerbliche Gebiet berühr können hierin keine Ausnahme bilden. Bei den A

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schreibungen soll darauf Bedacht genommen werden, daß den kleineren Handwerkern und Gewerbetreibenden der Mitbewerb ermöglicht wird. Wenn nur orts­ansässige Bewerber bei der Zuschlagserteilung berück- sichtigtwerden sollen,so ist dies gleich in der Ausschreibung anzugeben. Die grundsätzliche Beschränkung auf die Angehörigen einzelner Bundesstaaten ist dagegen unzulässig. Für das Baugewerbe sollen besondere Vorschriften Geltung haben, die den Bewerbern z. B. bei der Verwendung vorgeschriebenen Materials eine gewisse Sicherheit bieten sollen. Die Eröffnungs­termine sollen öffentlich sein. Die Vorschläge über die Zuziehung von Sachverständigen bestimmen unter anderem, daß auf Antrag des Unternehmers auch bei der Abnahme von Leistungen Sachverständige zugezogen werden müssen. Die Kosten für das Gutachten muß jedoch der Antragsteller tragen. Gegen die Nicht- berücksichtigung des Gutachtens eines Sachverständigen steht dem Lieferanten das Beschwerderecht an die Vorgesetzte Behörde zu. Bei der Zuschlagserteilung darf die niedrigste Geldforderung als solche für die Entscheidung über denZuschlag keineswegs denAusschlag geben. In diesem Abschnitt wird ferner bestimmt, daß von derZuschlagserteilung unter anderen auszuschließen sind: Strafanstalten, Unternehmer, die Erzeugnisse durch Zwischenunternehmer herstellen lassen, Bewerber, die wiederholt vorsätzlich gegen die Arbeiterschutz­bestimmungen verstoßen haben, Unternehmer, die mit anderen Bewerbern kein Abkommen über Anteil-

gewährung abgeschlossen haben, schließlich solche, die ihren Arbeitern kein Koalitionsrecht gewähren. Bei allen Vergebungen an Handwerker sollen die Inhaber des Meistertitels bevorzugt werden. Weitere Vor­schriften behandeln die Sicherheitsleistung, die Be­mängelung sowie die Entschädigungsansprüche.

Infolge des Reichstagsschlusses ist dieser Gesetz­entwurf nicht mehr im Plenum verhandelt worden. Die Regierung hat nun auf Anfrage von Handwerker­verbänden erklärt, daß eine Verwirklichung dieser Kommissionsvorschläge vorläufig nicht möglich sei. Es sei aber nicht ausgeschlossen, daß bei künftigen Verdingungen die Anregungen der Kommission Berück­sichtigung finden würden. Einer gesetzlichen Festlegung bestimmter Regeln, scheint die Regierung überhaupt abgeneigt zu sein, da sie aus dem Standpunkt steht, daß es sich beim Verdingungswesen um Verwaltungs- maßnahmen handle, die sich nur von Fall zu Fall entscheiden lassen. Uebrigens dürfte auch " ziehung der Koalitionsrechtsfrage in die Angelegenheit manchen Bedenken begegnen. Auf alle Fälle aber enthalten die Vorschläge der Kommission in einer ganzen Reihe von Punkten Anregungen zu Ver­besserungen im Verdingungswesen, von denen man nur wünschen kann, daß sie im Interesse des Hand­werks möglichste Berücksichtigung finden.

die Herein

Vereinzelt Niederschläge, mäßig warm, nordwest liche Winde.