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He mtBgwewel verlief. Nicht ein einziger Fall von Seekrankheit sei zu verzeichnen. Die einzige Ueber- raschung bilden die Zwischendeckpassagiere, die trotz her­vorragender Badegelegenheit auf dem Zwischendeck während der ganzen Zeit nur zweimal Bäder verlangt hätten. Die beste Fahrtleistung waren 580 Knoten in 24 Stunden, jedoch wurde kein Versuch, irgendwelche Rekorde aufzustellen, gemacht.

Eine Trinmphfahrt des Schiffes.

o-* Nenyork, 22. Mai. Die Fahrt des Dampfers Vaterland" von der Quarantäne zum Peer war eine große Triumphfahrt. Eine ungeheure Menschenmenge belagerte die Kais, um der Ankunft des Schiffes bei- zuwohnen. Vertreter der Hamburg-Amerika-Linie und der Stadt begrüßten das Schiff. Die Neuyorker Blät­ter widmen dem Dampfer spaltenlange illustrierte Ar­tikel. Der Erbauer der verunglücktenTitanic", Car- lyle, erklärte, er habe den Bau eines solchen Riesen­schiffes nicht für möglich gehalten. Die Durchschnitts- fchnelligkett des Dampfers betrug 23,2 Knoten.

Gericht und Recht«

, Zwei ehemalige Schutzleute wegen Einbruchs verur­teilt. Die Strafkammer in Aurich verhandelte gegen den früheren Schutzmann Jenicke aus Wilhelmshaven, der bereits wegen Einbruchsdiebstahls zu 8% Jahren Zucht­haus und wegen Verrats militärischer Geheimnisse zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, und wegen eines gemeinsam mit dem ehemaligen Schutzmann Gläuß bei der Firma Tengelmann in Wilhelmshaven ausge- führten Einbruchs unter Anklage stand. Jenicke erklärte, bei der Tat unter Einfluß des Glauß gestanden zu haben,- er sei auch unzurechnungsfähig. Wegen Geistes­krankheit sei er von der Marine entlassen worden. Er bat um Freisprechung oder erneute Beobachtung seines Geisteszustandes. Die Strafkammer hielt ihn nicht für geistesgestört. Das Urteil lautete auf 1 Jahr 6 Monate Suchthaus. Die Strafe wurde mit den oben genannten trafen auf 9 Jahre 9 Monate Zuchthaus zusammen­gezogen. Die üblichen Nebenstrafen blieben bestehen.

Glanzleistungen unserer Aliegeroffizlere.

Der zweite Abschnitt des Prinz Heinrich-Fluges.

Der erste Tag des zweiten Abschnittes des Prinz Heinrich-Fluges, der am Mittwoch in zwei Etappen von Frankfurt a. M. über Marburg, Cassel, Braunschweig nach Hamburg und von hier wieder über Hannover, Minden, Herford, Osnabrück und Bremen nach Ham­burg zurückführte, bedeutet einen neuen vollen Erfolg für den Wettbewerb, ja man kann sogar sagen, einen vollen Erfolg für das deutsche Flugwesen überhaupt. Noch niemals zuvor sind, so urteilt der bekannte Fach­mann Hauptmann v. d. Hildebrandt imTag", in der Welt bei einer Flugkonkurrenz derartige Leistungen ge­fordert und erfüllt worden wie dieses Mal, wo über 1000 Klm. zurückzulegen waren. Obwohl drei Tage für die Durchführung dieses Teiles zur Verfügung gestellt waren, haben eine Anzahl der Flieger hintereinander die 1000 Kilometer abgeflogen. Damit sind die Bedenken glänzend widerlegt worden, die sich vorher an die schein­bar harten Forderungen geknüpft haben.

Führer und Beobachter haben sich glänzend bewährt. 19 Flieger stellten sich in Frankfurt a. M. zum Start für den zweiten Abschnitt, davon hatten 16 den ersten Ab­schnitt ordnungsmäßig erledigt. Von den ersten Flie­gern war die 440 Kilometer lange Strecke in etwa 4% Stunden zurückgelegt worden, sodaß die Geschwindigkeit im Mittel 85 Kilometer die Stunde betragen hat. Beim

Fluge nach Norden herrschte leichter Gegenwind von etwa 15 bis 25 Kilometer in der Stunde. Zwei der Flieger, die Leutnants Hantelmann und v. Beaulieu, stiegen nach der Landung unmittelbar wieder auf, ohne sich länger auszuruhen als nötig war. Bemerkenswert ist auch, daß der Flugohne wesentliche Unfälle abge­laufen ist, dabei ging es Über längere Strecken in oder über den Wolken. Mag nun der weitere Verlauf sein wie er will, der Erfolg wird ein dauernder bleiben.

Wer von den an dem Prinz Heinrich-Flug teilneh­menden Fliegern aus der überaus schwierigen Kon­kurrenz als Sieger hervorgehen wird, ist im Augenblick noch nicht zu sagen. Die größte Anwartschaft auf deu Sieg haben Oberleutnant von Beaulieu und die Leut- nants Freiherr v Thüna und v. Buttlar. Diese drei Offiziersflieger haben von Anfang an in der Spitzen­gruppe gelegen, haben die verschiedene« Kontrollsta- tionen nur in Abständen von wenigen Mimtte« durch- flogen, und es wird darauf aukommen, wer von ben* drei Herren die besten strategischen und taktischen A«f- klarungsübungen in den nächsten Tagen ausführen wird. Allgemeiner Favorit ist in Fachkreisen der ba«- noversche Offiziersflieger Oberleutnant v. Beattlieu, und an zweiter Stelle wird Leutnant v. Buttlar genannt. Die Flngleistungen der drei genannten Offiziere am Mitt­woch, an welchem Tage die 1000 Kilometer lange Strecke von Frankfirrt über Braunschweig nach Hamburg und weiter über Hannover-Münster-Breme« abermals nach Hamburg in der Zeit von ca. 11 Stunden einschließ­lich der Zeit der Zwischenlandungen zurückgelegt haben, sind so hervorragend, daß die deutsche Nation mit hoher Genugtuung und freudigem Stolz darauf zurück­blicken kann.

Thüna voraussichtlich Erster.

Hamburg, 22. Mai. Das vorläufige Ergebnis des Zuverlässigkeitsfluges ist: Erster von Thüna mit 17%, zweiter Oberleutnant von Beanlieu mit 17%, drit­ter Leutnant von Buttlar mit 17% Stunde«. Als vier­ter kommt Leutnant Bonde und als fünfter der Zivil­flieger Krumsiek in Frage.

Glänzende Fahrt Des neuen £. 3.

Ein 36stündiger Dauerflug.

Das neue MarineluftschiffL 3" ist Donnerstag vormittag um 7 Uhr 15 Minuten in Friedrichshafen zu einer 36stündigen Dauerfahrt aufgestiegen. An Bord befindet sich die Marine-Abnahmekommission. Die Fahrt soll in Johannisthal enden. Ueber den Verlauf der Fahrt meldet der Draht:

** Friedrichshafen, 22. Mai. Das gestern oormit- tag zu einer 36stündigen Dauerfahrt aufgestiegene neue Marine-LuftschiffL 3" überflog nach hier eingetrvf- fenem Funkentelegramm vom Luftschiff vormittags 10 Uhr Basel und kam nachmittags gegen 6 Uhr in Frankfurt a. M. in Sicht. Um 9,30 Uhr abends überflog es Metz, um 10,30 Uhr Bin gen, um 2 Uhr nachts Bremen, heute früh 4,30 Uhr Helgo­land. Um 9,20 Uhr vormittags überflog es P o t s - dam in der Richtung auf Berlin.

w neuestes Dom Cage«

Selbstmord einer Berliner Bankdirektorswitme.

0*$= Berlin, 22. Mai. (B. Z.) Die Witwe des vor einiger Zeit verstorbenen Direktors der Nationalbank für Deutschland, Malgonie Stern, hat am Mittwoch nach­mittag Selbstmord verübt, indem sie den Kahn, auf dem sie auf der Havel fuhr, zum Kentern brächte, wobei sie ertrank.

Mord in der KleSgruve. - - -^

»s* Lanenburg, 22. Mai. (B. Z.) Der Arbeiter Birr wurde von dem Arbeiter Müller in einer Kies, grübe in der Umgegend ermordet. Der Mörder wurde gleich nach der Tat verhaftet und ins hiesige Gefängnis eingeliefert.

Die erste« Opfer des unvorsichtigen BadenS.

o-* Cöln, 22. Mai. Zwei Knaben, die am Rhein- Ufer an verbotener Stelle badeten, wurden von den Wellen, die ein vorüberfahrender Dampfer warf, er­faßt und ertranken.

Sechs Seminaristen bei einer Autofahrt verunglückt.

s-l Breslau, 22. Mai. Ein mit Glatzer Semina­risten besetztes Automobil fuhr bei Habelschwerdt beim Ausweichen gegen einen Bannt und wurde zertrümmert. Der Seminarist Stelzel, Sohn eines Rektors aus Ber- in, wurde getötet, fünf andere Seminaristen wurden chwer verletzt. Der Führer des Kraftwagens erlitt leichte Verletzungen.

Eine Prinzessin im Flngzenge.

9-^ Paris, 22. Mai. Der englische Aviatiker Ding ist gestern abend auf dem Flugfelde von Beaumarais in der Nähe von Calais aus London mit seinem Flugzeuge angekommen. An Bord befand sich eine deutsche Priu- zessin, die sodann mit der Eisenbahn nach Paris weiter- retste. Der Aviatiker wird heute auf dem Luftwege nach London zurückkehren. Die Begleiterin des Fliegers war die Prinzessin Ludwig von Löwenstein-Wertheim.

Geheime Anschläge Essad Paschas.

** Paris, 22. Mai. DerTemps" meldet aus Durazzo: Unter den bet der Haussuchung in der Woh­nung Essad Paschas beschlagnahmten zwei Paketen be­findet sich auch ein von Essad Pascha eigenhändig ge­schriebener Brief, der den Befehl an eine albanische Bande enthält, gegen Durazzo vorzurücken, und ferner einen detaillierten Feldzugsplan zur Organisation eines Aufstandes in Skutart gegen die Regierung des Fürsten Wilhelm. Auf Grund der Anzeige eines Angestellten des verhafteten Essad, daß er vier Lente gedungen, mit Bomben ausgerüstet und nach Durazzo gesandt habe, um auf den Fürsten am 19. Mai ein Attentat zu ver­üben, ist eine Untersuchung eingeleitet worden, die zur­zeit noch schwebt. In der Stadt herrscht Ruhe. Die einzelnen Matrosenabteilungen bleiben auf ihrem

Ein brennender Schoner.

»e* Brest, 22. Mai. Der Schoner Hertha Marie, mit Petroleum beladen, ist nachts in Brand geraten. Ein Matrose und ein Schiffsjunge wurden gerettet. Der Kapitän befindet sich wahrscheinlich an Bord des in helle« Flammen steifenden Schiffes. Feuerwehr und Militär arbeiten an der Löschung des Brandes.

Churchill Gast bei der Kieler Regatta.

»e* London, 22. Mai. (B. Z.) Nach einer der Daily Mail" von ihrem Berliner Vertreter zugegan- genen Nachricht hat der englische Marineminister eine Einladung zur Teilnahme an der Kieler Regatta im Juni angenommen. Er wird als Gast des Generaldi­rektors Ballin auf dessen Jacht an der Regatta teilneh- men. Auch an der feierlichen Eröffnung des erweiter­ten Kaiser-Wilhelm-Kanals wird Churchill teilnehmen.

Grausame Kriegführung in Mexiko.

»=»> Washington, 22. Mai. Nach hierher gelaugten Meldungen hat General Villa neuerdings einen Gene­ral und eine große Anzahl Offiziere, welche ihm als Kriegsgefangene in die Hände fielen, erschießen lassen. Huerta läßt erklären, daß er an einen Rücktritt nicht denke.

Der

$trliinilöiio§Wtg Mach-Mr-ist

wird wegen des Ausbaues vom 1. Juli bis 1. Oktober d. Js. für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Asbach, den 22. Mai 1914.

Der Bürgermeister

Baumhardt.

Pöllzei-Uerordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes­teilen vom 20. September 1867 und des § 143 Absatz 1 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mitZustimmung des Magistrats folgende Polizei-Verordnung für die Stadt Hersfeld erlassen.

§ 1.

Wer die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in irgend einer Weise zum Gewerbebetriebe oder zu sonstigen Privatzwecken, durch welche der öffentliche Verkehr be­einträchtigt wird, benutzen will, bedarf der polizeilichen Genehmigung.

§ 2.

Wer zum Zwecke der Vornahme von baulichen Ar­beiten irgend welcher Art, von Kanal-, Pflaster- und Straßenarbeiten, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsleitungs­arbeiten oder dergleichen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen die dazu erforderlichen Materialien lagern, und Speiß, Lehm, Mörtel oder Beton etc. zubereiten All, bedarf der polizeilichen Genehmigung. Jedoch dürfen nur solche Materialien aus dem zur Benutzung überwiesenen Teil der Straße gelagert werden, welche alsbald zu den vorgenannten Arbeiten Verwendung finden sollen.

Desgleichen bedarf es der polizeilichen Genehmigung zur Aufstellung von Gerüsten, Sprießen, Verschlügen oder Absperrvorrichtungen zum Aufreißen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

§ 3.

Alle Arbeiten sind so rasch wie möglich zu Ende zu führen.

Nach Beendigung der Arbeiten muß der benutzte Straßenteil sofort geräumt und gründlich gereinigt und etwaige Straßenaufbrüche und -Beschädigungen sofort wieder ausgebessert werden. Bauschutt und nicht mehr zur Verwendung kommendes Material und Rüstzeug ist sofort von der Straße zu entfernen.

§ 4.

Jede Baustelle muß nach außen hin mit einem

festen, dichten und glatten Bretterzaup umgeben und bei eintretender Dunkelheit durch hellbrennende Laternen nach allen Straßenseiten hin beleuchtet sein. Hierfür ist sowohl der Bauherr als auch der Bauleiter verantwortlich. Ueberhaupt ist auch in allen übrigen Fällen, wo Arbeiten vorgenannter Art verrichtet und Sachen gelagert werden, stets bei eintretender Dunkelheit durch Anbringung hell­brennender Laternen für ausreichende Beleuchtung Sorge zu tragen.

8-5.

Das Abladen von Heizmaterial, Haushaltungsgegen­ständen, Waren und dergleichen aus der Straße mit Aus­nahme solcher bei Umzügen ist nur dann zulässig, wenn bei dem Hause des Empfängers oder Absenders eine Einfahrt nicht vorhanden ist. In diesem Falle muß aber mit den Räumungsarbeiten sofort begonnen und diese ohne Unterbrechung rasch beendigt werden. Ein längeres Lagern der Sachen ist nur mit polizeilicher Erlaubnis gestattet.

8 6.

Das Aufladen und Entfernen von Dung, Asche und sonstigem Unrat darf nur vormittags geschehen und muß bis 11 Uhr beendigt sein. Auch darf dadurch der Straßen­verkehr nicht gehindert werden. Nach geschehener Arbeit ist die Straße sofort gründlich zu reinigen und mit Wasser abzuspülen.

8 7.

Das Reinigen von Aborten, das Füllen von Fässern oder Gefäßen mit Jauche und übelriechenden Flüssigkeiten und der Transport derselben darf, wenn dies nicht voll­ständig geruchlos geschehen kann, nur von 11 Uhr abends bis 6'Uhr morgens vorgenommen werden.

8 8.

Das Niederlegen von Gegenständen und Stoffen auf Straßen, Wegen und Plätzen, welche gesundheitsschädliche oder belästigende Ausdünstungen verbreiten, das Aus­gießen und Ableiten von Exkrementen, Schmutz und Ab­wässern in Straßen, Gossen und Gräben, sowie das Urinieren auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist verboten.

8 9.

Wer durch irgendwelche Arbeiten, insbesondere durch Bauschutt, Dung und Gerbereiabfälle, durch Auf- und Abladen von Heu, Stroh und Heizmaterial, durch den Transport von Kohlen, Coks, Kalk, Sand und dergleichen die Straße verunreinigt, hat für deren sofortige Reinigung Sorge zu tragen.

8 10.

Verboten ist das Ausstäuben und Ausklopfen von Bettzeug, Teppichen und Kleidern, das Ausschütteln von Tischdecken und das Aushängen von Wäsche, Betten und Kleidungsstücken an Häusern, aus Veranden und aus

Fenstern nach der Straße zu, auf Straßen, Wegen find Plätzen und in Vorgärten, sowie auf den nach der Straße zu gelegenen Einfriedigungen; auch ist das Umherlaufen« lassen von Hühnern, Puten, Gänsen und Enten auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt untersagt.

8 11.

Verboten ist das sogenannte Scherhenwerfen, das Werfen mit Schneebällen und das Fußballspielen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie auch das Rodeln aus abschüssigen Straßen und Wegen.

8 12.

Das Befahren der Bürgersteige mit Schiebekarren, Handwagen und Schlitten sowie das Fahrradschieben, Schlittschuh- und Rollschuhlausen, das Rodeln, Glitten, Kreisel- und Reifenschlagen, das Ballspielen, das Tragen von verkehrssperrenden Gegenständen und das den Ver­kehr hindernde Zusammenrotten und Stehenbleiben auf den Bürgersteigen ist untersagt. Das Nebeneinander­fahren, das Hin- und Herfahren, das schnelle Fahren und das Stehenbleiben mit Kinderwagen aus den Bürger­steigen ist verboten.

8 13.

Allen die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs bezweckenden Anord­nungen der Polizei-Beamten ist unverzüglich nachzukommen.

8 14.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei-Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 9 Mark oder im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft bestraft.

8 15.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte treten die Polizeiverordnungen vom 5. April 1893, vom 3. Mai 1895 und vom 6. Mai 1896 außer Kraft.

Hersfeld, am 15. Mai 1914.

Die Holizeiverwaltnng:

Strauss,

Bürgermeister.

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Vertreter: Georg Börner, Hersfeld.