Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 88. Donnerstag, den 16. April 1914.
Der heutigen Nummer liegt ein Amtlicher Anzeiger bei.
Bollsoerlicherung.
Der Deutsche Sparkassen-Verband hat am 6. Dezember 1918 einstimmig eine Arbeitsgemeinschaft und ein Musterabkommen der öffentlichen Sparkassen mit der öffentlichen Volksversicherung beschlossen. Bei diesem Beschlusse hat er sich davon leiten lassen, daß von den in Betracht kommenden Versicherungen die öffentlichen Volksversicherungen hinsichtlich Organisation, Betrieb und Vertrauen bei der Bevölkerung den öffentlichen Sparkassen am ähnlichsten sind. Ihr gleichartiger Aufbau auf kommunaler Grundlage sichert beiden eine Gleichartigkeit der Auffassung hinsichtlich der Lösung der Aufgabe im gemeinnützigen Sinne zum Wohle der gesamten Bevölkerung unter Ausschaltung aller politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen Gegensätze.
Neuerdings bietet entgegen diesem Beschlusse die Deutsche Volksversicherung A.-G., eine Gründung der privaten Lebensversicherungen, das gleiche Abkommen den einzelnen Sparkassen an unter Ueberbietung der Gegenleistungen, deren Aufbringung nur ans Kosten der Versicherten möglich ist.
Die Verbands-Sparkassen werden darauf aufmerksam gemacht, daß zur Wahrung der Gemeinnützigkeit, zur Gewährleistung eines möglichst billigen und wirksamen Versicherungsschutzes und im Interesse der geschlossenen nationalen Wirkung unserer Organisationen eine Zersplitterung zu vermeiden ist und das gleichmäßige Vorgehen nach den Vorschlägen der Unterverbände dringend geboten erscheint.
Die öffentlichen Sparkassen mögen sich daher nicht irre machen lassen und an dem wohlerwogenen Verbandsbeschlusse festhalten.
Für Preußen liegt übrigens gemäß dem Ministerial- erlaffe vom 23. Dezember 1913 nur die Genehmigung der Arbeitsgemeinschaft mit der öffentlichen Volksversicherung vor.
Der Geschäftsführer des Deutschen Sparkassen- Verbandes. gez. G ö t t i n g.
Bus der Heimat.
* Zum Besuch der F o r t b i l d u n g s s ch u l e. Das Kammergericht hat eine für Lehrmeister besonders beachtenswerte Entscheidung getroffen. Eine größere Anzahl von Meistern war angeschuldigt worden, sich gegen ein Ortsstatut und die Paragraphen 120, 148 der Gewerbeordnung vergangen zu haben, weil sie es unterlassen hatten, ihre Lehrlinge in die Fortbildungsschule zu senden. Die Lehrmeister hatten ihre Lehrlinge deshalb nicht in die Fortbildungsschule geschickt, weil sie mit gewerblichen Arbeiten überlastet waren und glaubten, die Lehrlinge nicht entbehren zu können. Sie machten zu ihrer Verteidigung geltend, daß der Stundenplan nicht vorschriftsmäßig zustande gekommen sei und mithin der Rechtsgültigkeit entbehre. Die Strafkammer verurteilte aber die Meister zu Geldstrafen und nahm an, daß der vom Gemeinde- vorstand erlassene Stundenplan gültig sei. Diese Entscheidung fochten die Meister durch Revision beim Kammergericht an, das die Revision indessen als unbegründet zurückwies. Nach den vor dem 1. April 1ö12 geltenden Vorschriften der Gewerbeordnung sei SIE ^!?!<enplan nur dann gültig gewesen, wenn er siVL^r^ zustande gekommen war; es müßten pgehört und die Genehmigung des vnerngeholt werden. Am 1. April Kraft^ae?vt>^^me Novelle zur Gewerbeordnung in fierBetÄ erne Aenderung der Rechtslage
ArbÄt Ueberlastung mit
.JEt tetn ^uno, die Lehrlinge vom Besuch her Fortbildungsschule zurückzuhalten. )
Aue wichtige l a n d g e r ich t l i ch e En t- Ä E H $ 5ot tm ^egenfafe zur bisherigen Praxis Mlischinen und Motore eines Gewerbe- L^enden ^ls exekutionsfrei erklärt und diesen Lchtsbeschluß in sehr bemerkenswerterWeise begründet, .cach § 2j1 der Exekutionsordnung sind bei Hand- SiWund Fabrikarbeitern die zurPersönlichen ffän A erforderlichen Gegen-
^L^u^?u entzogen. Maschinen und Motore r er bisherigen Praxis nicht als derartige ^i^^ ?uüchen Ausübung" erforderliche Gegenstände
Vor kurzem wurden nun bei dem Inhaber k^^p^tlchergeschäfts auf Antrag des betreibenden ^^.uubigers ein Elektromotor und die von diesem angetriebene Quetsch- und Mischmaschine der Pfändung
unterworfen. Der Verpflichtete beantragte die Einstellung des Zwangsverfahrens, da er Motor nnb Maschine zu seinem Betriebe benötige. Das Amtsgericht gab dem Anträge auf Einstellung der Exekution nach Anhörung des vernommenen Sachverständigen Folge und auch das Landgericht schloß sich an und verwarf den Rekurs des betreibenden Gläubigers. Zu der Begründung des Urteils heißt es u. a.: In der Betriebsweise der verschiedenen Gewerbe ist, entsprechend dem Fortschritte der Zeit und der Errungenschaften der Technik, im Laufe des letzten Jahrzehnts die vordem übliche, rein manuelle Tätigkeit zum größten Teile durch Einführung und Verwendung von Maschinen ersetzt worden. Bei einer der Zeit entsprechenden Auffassung und Auslegung des Gesetzes werde man die Maschinen als zur persönlichen Ausübung des Gewerbes erforderlich ansehen müssen, da ohne ihre Anwendung der Gewerbebetrieb erschwert und nicht rentabel sei.
* (Der Handel mit K lauenv i eh.) In den Städten Cassel, Fulda, Hanau, H e r s f e l d, Kirchhain und Schlüchtern ist laut einer Bekanntmachung des Regierungspräsidenten mit Gültigkeit vom 5. April an den Tagen der Klauenviehmärkte der gewerbsmäßige Handel mit Klauenvieh außerhalb des Marktes verboten. Diese Anordnung erfolgt auf Grund des Par. 17 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909.
* Ueber den Stand d e r O b sta us si chten äußern sich hessische Obstzttchter recht zuversichtlich. Die Entwickelung sei noch weit zurück, was als günstig anzusehen sei, zumal das Holz gut überwintern konnte und eine überaus kräftige Entwickelung zeigt. Der Fruchtknospenansatz dürfte durchweg als ein reicher bezeichnet werden. Wenn nicht allzu starke Nachtfröste einsetzen, dürfte man mit einer befriedigenden Obsternte rechnen.
Sontra, 15. April. Am Ostersonntag stellte sich bei dem Flaschenbierhändler G. von hier eine Blutvergiftung ein, die am anderen Tag trotz sofortiger Operation im Landkrankenhaus zu Eschwege den Tod des Bedauernswerten zur Folge hatte.
Vom Kloster Kreuzberg jRhönj, 14. April. Wall- fahrtstage, an denen das Kloster Kreuzberg lRhön) immer sehr besetzt, sodaß für Touristen auf Unterkunft daselbst nicht mit Sicherheit gerechnet werden kann, sind in diesem Jahre: der 1., 2., 11., 12., 13., 27. und 28. Juni, 11. und 12. Juli, 1., 2., 14., 15., 16., 17., 21., 22., 27., 28., 29. und 30. August, 5., 6., 7., 13., 14., 19., 20., 21., 22. September, 3. und 4. Oktober.
Marburg, 13. April. Heute morgen fanden Spaziergänger in der Nähe von Spiegelslust die verweste Leiche eines Mannes. Der Kopf der Leiche ist verschwunden und man nimmt an, daß Tiere die Leiche und den Kopf verschleppt haben. Der Anzug ist gut erhalten. Neben der Leiche lag ein Revolver mit fünf Kugeln, Hut und Spazierftock. Alle Anzeichen gehen darauf hinaus, daß es sich um einen den besseren Ständen angehörigen Mann handelt.
Gießen, 9. April. Nachdem erst vor kurzem in Dortmund umfangreiche Schiebungen mit Rennwetten aufgedeckt worden waren, an denen sich auch Postbeamte beteiligt hatten, hat jetzt ein ähnlicher Fall die hiesige Strafkammer beschäftigt. Die Schieber machen sich den Umstand zu Nutze, daß namentlich die ausländischen Buchmacher bis kurz vor dem Laufen der Pferde noch Rennwetten annehmen, teils geschieht die Aufgabe solcher Wetten im letzten Augenblick telegraphisch, teils aber auch brieflich. Im letzteren Fall ist es üblich, daß der betreffende eingeschriebene Brief zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags vom Postamt abgestempelt worden sein muß. Außerdem muß die Nummer des eingeschriebenen Briefes dem Buchmacher telegraphisch mitgeteilt werden. In dem zur Anklage stehenden Fall hatte der Agent Schwundt an einen Buchmacher in Luzern emen folchen Emschrerbebrrcf in der Zeit von 2 bis 3 Uhr gerichtet, in dem sich ziemlich umfangreiche Wettaufträge befanden. Kurze Zeit nachdem er den Bries aufgegeben hatte, erschien er wieder am Schalter und ließ sieben Brief nochmals aushändigen, wobei er den bettenden Beamten ersuchte, nichts darüber zu sagen, dag er ihm den Brief nochmals ausgehändigt hatte Schwundt opnete dann den Bries und fügte den Namen verschiedener Pferde ein, die inzwischen als Sieger gelaufen waren. Dem Buchmacher in Luzern kam ledoch das große Glück seines Auftraggebers verdächtig vor und er fragte direkt bei dem Postamt an, ob der Brief nicht noch einmal zurückverlangt worden sei Auf, diese Weise kam die Sache heraus. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten wegen Betrilgs und versuchter Beamtenbestechung zu sechs Monaten Ge-^ fängnis.
Göttinge», 14. April. Der zum Tode verurteilte Fuhrmann scheint selbst mcht an den Erfolg ferner Revision zu glauben. Zum Gerichtsdiener, der ihm
nach gefälltem Urteil die Tür des Anklageranmes aufschloß, sagte er: „Jetzt muß das Köpple runter'" Auch singt er ab und zu: „Stiefel, int mußt sterbeu — bist noch so jung" usw. Die Hinterbliebenen des von F. erschossenen Försters Knoche haben das Eigentum Fuhrmanns beschlagnahmen lassen, allein Frau Fuhrmann erhebt den Einspruch, das ganze vorhandene Vermögen sei von ihr eingebracht: F. habe nichts mit in die Ehe gebracht.
Hanan, 14. April. In dem Dorfe Seubrigshnusen in Unterfranken stürzte die 84jährige Bauersfrau Storch beim Aufhängen von Wäsche vom Gebälk des Bodens und fiel in eine Sense, die der Unglüctücbcn mitten durch den Leib ging. In wenigen Minuten war die Frau eine Leiche.
Frankfurt a. M., 14. April. In einem kleinen bei Limburg gelegenen Orte wurde der Feldtelegraphist Hermann von der in Freiburg-Breisgau stehenden 5. Funken-Kompagnie des 4. Telegraphen- Bataillons in Karlsruhe, der dort seinen Osterurlaub verbrachte, bei einem Streit im Wirtshause in der Nacht vom Karfreitag auf Sonnabend erstochen.
Wiesbaden, 14. April. Am Samstag entdeckten zwei Förster in dem Stadtwald bei Dotzheim in einer Schlinge einen gefangenen Rehbock und sie legten sich auf die Lauer, um den Täter festzunehmen. Am zweiten Feiertag erschien der 36 Jahre alte Maurer Wilhelm Schütz aus Dotzheim an Ort und Stelle, um sich seine Beute an holen. Sobald er aber die Forst- beamten erblickte, nahm er Reißaus. Einer der Förster folgte ihm durch das Dickicht. Dabei ging durch einen unglücklichen Zufall das Gewehr los und der Wilderer wurde durch einen Schuß in den Kopf und in die Beine verletzt.
Wiesbaden, 13. April. Am Ostersonntag verunglückte in einer hiesigen Bäckerei der 18jährtge Konditor Malöaner beim benutzen des Fahrstuhls tödlich: die Schädeldecke wurde ihm zertrümmert.
Darmstadt, 11. April. Ein eigenartiger Saecharin- schmuggel wurde in dem benachbarten Pfungstadt entdeckt. Der dortige Karuffelbesitzer Schaffner hatte vor einiger Zeit die Schweiz besucht und wollte dann mit seinem Karussel nach Oesterreich. An der Grenze aber ergaben sich Schwierigkeiten, sodaß der ganze Transport nach Pfungstadt zurückbefördert wurde. Hier wurde alles auf Veranlassung der Gläubiger versteigert. In einem der versteigerten Wagen wurden etwa zwei Zentner Saccharin gefunden. Dieser Wagen wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und gegen den abwesenden Schaffner ein Steckbrief erlassen.
Triptis, 14. April. In Oberpöllnitz wurde das sechsjährige Töchterchen der Familie Schüler von einer scheu gewordenen Kuh so unglücklich gegen den Leib getreten, daß es nach wenigen Stunden starb.
Dessau, 14. April. Gestern schössen die beiden 12 und 13 Jahre alten Schüler Kurt Burghausen und Richard Anger mit einer Luftbüchse. Dabei wurde Burghausen von einem Geschoß oberhalb eines Auges getroffen. Der Verletzte begab sich zu einem hiesigen Augenarzt, der ihn zur Entfernung des Projektils nach dem Kreiskrankenhaus schickte. Hier wurde der Junge narkotisiert. Er verstarb aber während der Narkose, vermutlich an einem Herzschlag. Seine Leiche wurde beschlagnahmt.
Gera, 14. April. Im benachbarten reußischen Marktflecken Hohenleuben brannte der Gasthof „Zum Felsenkeller" vollständig nieder. Es wird Brandstiftung vermutet. — Im benachbarten Kraftsdorf brach ferner in dem Grundstück des Gutsbesitzers Otto Mensel ein Schadenfeuer aus, wodurch die Scheunen und Stallungen eingeäschert wurden: das Wohnhaus konnte gerettet werden. Man vermutet auch hier Brandstiftung.
Schweinsurt, 14. April. Der Glasergeselle Wilhelm Stubenrauch, Bruder des Bootsverleihers Michael Stubenrauch, unternahm mit seinem sechsjährigen Söhnchen und achtjährigen Töchterchen, sowie dem sechsjährigen Kind seines Bruders eine Kahnfahrt. Beim sogenannten Bleiweißwehr wurde der Kahn von der starken Strömung ersaßt. Er kippte um, die vier Insassen wurden herausgeschlendert und alle vier Personen ertranken.
Halle, 14. April. Auf der Saale hat sich gestern ein folgenschweres Bootsunglück ereignet. Vier Konfirmandinnen wurden beim Gondelfahren von der Strömung fortgerissen. Die Gondel schlug um und drei Mädchen ertranken.
Wetteraussichten für Donnerstag den 16. April.
Wolkig, trocken, ruhig, kühl. , ,