Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- >, w r *c * zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
Kreisblatt
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Gratisbeilagen: „Illustriertes Sonntagsblatt" und „Illustrierte Landwirtschaftliche Beilage"
Zernsprech-Knschlutz Nr. 8
Nr. 71
Mittwoch, den 25. März
1914.
Das
Bersfelder Tageblatt
mit dem Amtlichen Anzeiger für den Kreis Hersseld kostet vierteljährlich
nur 1.50 Mark
für Hersfeld, 1,60 Mark durch die Post.
Kostenlos werden ihm beiliegen jede Woche das 8seitige illustrierte
Unterhaltungsblatt „Von Nah und
Fern" und die Unterhaltungsbeilage „Nach Feierabend" sowie alle
14 Tage eine „Landwirtschaftliche
Beilage".
Bus der Heimat«
* (Verschärfte Bestimmungen für Kontrollversammlungen.) Aus Anlaß der bevorstehenden Kontrollversammlungen der Reservisten und Landwehrleute werden von der Militärbehörde zum Teil verschärft Bestimmungen bekannt gegeben. Nicht nur das Zuspätkommen zu den Versammlungen, sondern auch das Erscheinen zu einer anderen als der befohlenen Kontrollversammlung wird bestraft. Un- entschuldigtes Fernbleiben hat unter Umständen fortan gerichtliche Bestrafung, sowie Zurückversetzung in die nächst jüngere Jahresklasse zur Folge. Die zu den Kontrollversammlungen einberufenen Mannschaften gehören bekanntlich während des ganzen Tages der Gestellung zum aktiven Heer und unterstehen den Militärgesetzen.
* (F r e i e P f a r r st e l l e.) Die evangelisch-refor- mierte Pfarrstelle zu Kirchheim, Klasse Hersfeld, kommt infolge Versetzung ihres bisherigen Inhabers am 1. Mai d. I. zur Erledigung.
* (Verschiebung des Abschlusses der Wehrsteuer-Veranlagung.) In Rücksicht darauf, daß die Veranlagung zur Wehrsteuer noch in der überwiegenden Anzahl der Veranlagungskommissionen weit im Rückstände sich befindet, hat der Finanzminister die Frist für den Abschluß des Veranlagungsgeschäfts bis zum 10. Mai 1914 verlängert.
§ Hersfeld, 24. März. Die Prüfung der Konfirmanden des 1. und 3. Bezirks findet Mittwoch den 25. d. M. nicht um 9, sondern um 10 Uhr statt.
Bebra, 23. März. Bahnhofsvorsteher Groß- mann von hier wurde zum 1. April in gleicher Eigenschaft nach Frankfurt a. M., Hauptbahnhof, an Stelle des nach Rödelheim versetzten Bahnhofsvorstehers Busch versetzt.
Vacha (Rhön), 23. März. Ein Landwirt namens Koch aus Rotenberge, der den hiesigen Markt besucht hatte, machte sich spät abends allein auf den Heimweg und verirrte sich in der Dunkelheit. Ermattet war ™Fe niedergesunken und eingeschlafen. Am Morgen wurde er in der Nähe des Gutes ppenberg erfroren aufgefunden.
TüürEvn ^^^^' Fuf der Eisenbahnstrecke durch Ihmfi^ Eern nachmittag ein schwerer Suaer wurde Äu^"^ Der Eisenbahnarzt Dr. SnSnhX in S Aberschrerten der Geleise auf dem ö Cösen von dem Cassel—Bebra— ^Nster ^-Zuge nberfahren und vollständig zer- »Der/^!"tete war seit vorigem Jahre verlobt und gedachte sich tn wenigen Wochen zu ver- yetraten.
Cassel, 23. März. Einen sehr üblen Scherz, der leicht einen verhängnisvollen Ausgang hätte nehmen Annen,?rstete sich dieser Tage ein Jäger in einer Wirtschaft vor dem Frankfurter Tor. Als dort in Pater Stunde der Schreiner K. seinen dressierten Raben verschiedene Kunststücke ausführen ließ, schoß emer der Anwesenden, der soeben von der Jagd zu- uckgekommen war, in einem angeheitertem Zustand fernem Gewehr nach dem Raben. Das Tier siel in A« oD.ö^nr uud mehrere Schrotkörner drangen K.
lodaß er in seine Wohnung Frankfurter ratze 163, gebracht werden mußte.
231 März. Die vielbesprochene dererayare tn Westhausen beschäftigte vorgestern
das hiesige Schöffengericht. Eine Reihe kaum der Schule entwachsener Bürschchen, die in der Regel Sonntagvormittags, als die Einwohner in die Kirche waren, mit Flinten auszogen und regelrechte Treibjagden veranstalteten, standen wegen Wilddieberei vor Gericht. Der Anführer erhielt 3 Monate Gefängnis, die übrigen jugendlichen Angeklagten Geldstrafen; einer, der das strafmündige Alter noch nicht erreicht hatte, kam mit einem Verweis davon.
Herrenbreitungen, 21. März. Heute morgen wurde die Witwe des Müllers G. zwischen Minne und Oelmühle tot aufgefunden. Vermutlich ist die Frau von der Trusebahn überfahren worden. Ob es sich um einen Unfall oder freiwilligen Tod handelt, steht noch nicht fest.
Dönges, 22. März. Beim unvorsichtigen Hantieren mit einem geladenen Revolver hat sich hier am Freitag mittag aus Kieselbach gebürtige Arbeiter Karl Albrecht einen Schuß oberhalb des rechten Auges beigebracht. A. wurde noch ant Nachmittag in das Georgen- krankenhaus in Meiningen eingeliefert; doch ist er gestern vormittag seinen schweren Verletzungen erlegen.
Frankfurt a. M., 23. März. Heute vormittag um 7 Uhr fand im Hofe der Strafanstalt Preungesheim durch den Scharfrichter Grübler aus Magdeburg die Hinrichtung des Drogisten Karl Hopf statt, der bekanntlich am 17. Januar vom Schwurgericht wegen Giftmordes in einem Falle und Giftmordversuchs in vier Fällen zum Tode und zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Er hatte, wie erinnerlich, seine drei Frauen und Kinder mit Arsenik und Ba- zillen aus dem Wege zu räumen versucht, was ihm bei der ersten Frau gelang. Hopf schritt, die Hände auf dem Rücken gefesselt, aufrechten Ganges zum Schafott. Sein letzter Wunsch bestand darin, einige Zigaretten rauchen zu dürfen. Seine Leiche wird in die Universitätsanatomie nach Marburg gebracht.
Jena, 23. März. Int benachbarten Orte Borgau kam es in der verflossenen Nacht in einem Restaurant zwischen Bewohnern des Ortes und russisch-polnischen Arbeitern zu einer furchtbaren Schlägerei. Dabei wurde ein Ausländer getötet, zwei andere durch Schüffe schwer verwundet. Neun Ausländer wurden verhaftet.
Ilmenau, 23. März. Der taubstumme Wachsschreiber Alexander Hogmann geriet mit seiner gleichfalls taubstummen Ehefrau in Streit. Hoffmann zog einen Revolver und gab fünf Schüsse auf seine Frau ab, von denen einer die Brust und vier die beiden Arme der Frau trafen. Mit schweren Verletzungen wurde sie ins Krankenhaus gebracht, wo sie starb. Der Täter stellte sich sofort der Polizei.
Altenburg, 21. März. Aus nichtiger Ursache gerieten heute nachmittag zwei Schulknaben im Alter von 12 und 13 Jahren, beide aus Kraschwitz, auf dem Nachhausewege von der Schule in Streit, wobei der 13jährige Junge seinen Kameraden sein Taschenmesser in den Unterleib stach. Der Zustand des Jungen, der in das Altenburger Kinderhospital eingeliefert wurde, ist ernst.
Jena, 23. März. Auf tragische Weise hat die Familie des Hilfsarbeiters Friedrich Rreche ihre beiden 9 und 13 Jahre alten Söhne verloren. Es handelt sich um einen Unglücksfall, dessen nähere Umstände noch nicht genau aufgeklärt sind. Wie man annimmt, haben die beiden Knaben am Ufer der Saale gespielt. Einer ist wahrscheinlich ins Wäger gefallen, und der andere wollte ihn retten. Beide sind ertrunken. Die Leichen konnten bis jetzt noch nicht gefunden werden.
Erfurt, 23. März. Zwischen Erfurt und Schmira stürzte gestern abend der 29 3abre alte Mechaniker Paul Götte aus Erfurt mit dem Motorrad. Er erlitt einen schweren Schädelbruch, an dem er in der vergangenen Nacht im hiesigen Krankenhause starb.
Abgeordnetenhaus.
Die Beratung des Gesetzentwurfes über die Erweiterung des Stadtkreises Köln wurde am Montag fortgesetzt. Beim Etat der Preußischen Zentralgenoßen- schaften stellte Abg. v. Krces (konf.) den günstigen Stand der Kassen,fest, ^icht zu wünschen,sei, daß die Genossenickaftskassen unter itaatliche Revision gestellt würden Unbedingt müsse der .Zentralgenvssemchatts- kaffe der Cbaraker als preußisches Institut erhalten bleiben? Abg L-rt-l (natl.) erklärte sich mit den Ausführungen des ..Vorredners ein verstände il Er wftHfc^cti^iücrt, 311 cttuljrcn, wische
Unnütz- die Pr-ud-nE- ^
(Sdhtfüllen erzielt fißöe, ltniexfiUÄtö|cftetät JJti^nclid Äa auf den vom Abg. Kries angeschnittenen Fall der Revision einer Raiffesienkaye in Ostpreußen ein. Sie sei notwendig geworden, da die Revision des
Verbandes »licht ausreichte. Die Regierung bringe den Raiffeisengenossenschaften das wärmste Interesse entgegen. Doch sehe sie in der Zusammenfassung unter derLeitung einesPrivatinstituts ein bedenkliches Sympton, da stets eine genügende Liquidität vorhanden sein müsse. Die Preußische Zentralgenossen- schaftskasse solle sich jedenfalls aber nicht zu einer Reichskasse auswachsen. Abg. Dr. Krüger-Hagen (Fortschr.) entgegnete dem Staatssekretär, die Regierung solle sich freuen, daß die Genossenschaften nach größerer Selbständigkeit streben, statt darin ein bedenkliches Sympton zu erblicken. Unterstaatssekretär Michaelis erklärte erneut, daß ländliche Genossenschaften meist auf schwacher Basis stäuben. Der Antrag auf Entziehung des Revisionsrechts bei dem Verband in Ostpreußen sei gestellt worden, weil er versäumt habe, nicht pflichtgemäß die Ueberspannung des Kredits mitzuteilen. Dann trat Abg. Schultz-Malken (freik.) für weitere Förderung der Raiffeisengenossenschaften ein, für die rheinischen besonders Abg. Brors (Ztr.). Abg. Fatzbender (Ztr.) wollte den Genossenschaften das Revisionsrecht erhalten wissen, um ihr Verantwortlichkeitsgefühl zu stärken. In eingehender Weise wandte sich Direktor Heiligenstadt (Präsident der Zentralgenossenschaftskassen) gegen den Abg. Dr. Crüger. Er habe keinen Beweis für seine Behauptung erbracht, daß die Preußenkasse schwere Verluste erlitten habe. Die Tätigkeit der Kasse komme schwachen Organisationen zugute und habe in schweren Zeiten namentlich dem ländlichen Kredit geholfen. Abg. Dr. Crüger scheine zu meinen, er müsse immer das System der Kasse kritisieren. Abg. Hensel (kons.) betonte, es sei nicht richtig, daß die Genossenschaftskassen sich nicht revidieren lassen wollen, während der Unterstaatssekretär darauf verwies, daß die Revisionen nur der Wahrheit dienen sollten. Abg. v. Brockhansen (konf.) äußerte Bedenken gegen die Genehmigung einer neuen Genossenschaft für Ostpreußen, da schon drei vorhanden seien. Damit ist der Etat erledigt. Das Haus vertagt sich auf Dienstag 11 Uhr.
Deutscher Reichstag.
Der Reichstag erledigte am Montag eine umfangreiche Tagesordnung. Ohne Erörterung wurde erledigt: das Gesetz über die Verlegung der deutschrussischen Landesgrenze in erster und zweiter Lesung, das Gesetz über die Folgen der Verhinderung wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen im Auslande in dritter Lesung, das Etatsnotgesetz in zweiter Lesung. Bei diesem wurde ein Antrag Beck (nl.) und Erzberger (Ztr.) angenommen, wonach einer Reihe von Beamten die neuen Bezüge schon am 1. April ausbezahlt werden sollen. Es folgte die zweite Lesung des Nachtragsetats, der den Grundstücksumtausch des Kriegsministeriums mit dem Bankdirektor v. Winterfeld betraf. Die Budgetkommission verlangte in Resolutionen Prüfung des Regreßanspruchs des Reiches, etatsrechtliche Behandlung von Tauschgeschäften und Vorlegung eines Reichswirtschaftsgesetzes. Erster Redner war Abgeordneter Stückten (Sozialdem.) der der Militärbehörde absichtliche Verletzung des Budgetrechts und Hintergehung des Reichstags vorwarf, so daß Präsident Dr. Kaempf darum bitten mußte, sich zu mäßigen. Diese Mahnung wiederholte der Präsident, als Redner von bedenklichen Umwegen des Chefs des Militärkabinetts, sich eine luxuriöse Wohnung zu schaffen, sprach. Entschlossener Widerstand des Reichstages und ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz wurden vom Redner gefordert. Auch die Abgg. Schiffer (nl.) und Gothein (fortschr.) verlangten Wahrung des Budgetrechts des Reichstages und ein Reichswirtschaftsgesetz. Reichsschatzsekretär Kühn betonte, daß das Schatzamt Tauschgeschäfte ohne Zustimmung des Reichstages für zulässig erachte. Es liege kein Grund vor, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Auf die Ausführungen des Abg. Dove (fortschr.), daß die bisherige Praxis bei Tauschgeschäften unhaltbar sei, erwiderte Schatzsetretär Kühn, daß die Finanzverwaltung grundsätzlich das Recht in Anspruch nehme, ohne Genehmigung des Reichstages Tauschgeschäfte abzuschließen, vorausgesetzt, daß es reine Tauschgeschäfte seien. Nunmehr nahm der Kriegsminister von Falkenhayn das Wort, um die Notwendigkeit eines neuen Hauses für das Militärkabinett darzutun. Die ganze Angelegenheit fei nicht die beste, das Verhältnis des Kriegsministers zum Kabinettschef zu erörtern. Die dem Allerhöchsten Kriegsherrn zustehenden Dinge seien der Verantwortung des Kriegsministers entzogen, was durch die Verfassung begründet sei. Nach weiterer Erörterung wurden die Resolutionen angenommen. Der Beschluß der Kommission, die Summe zum Erwerb des Grundstücks für das Militärkabinett zu streichen, hingegen für andere Zwecke zu erwerben, wurde mit großer Mehrheit auch in 3. Lesung genehmigt. Es folgte der Etat des Reichsschatzamts.