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Amtlicher^ Anzeiger

für den Kreis Bersfeld

Beilage zu Dr. 67 des Bersfelder Tageblatt (Kreisblatt).

Hersfeld, den 18. März 1914.

In der am 14. d. M. stattgehabten Versammlung des Hersfelder landwirtschaftlichen Kreisvereins wurde darauf hingewiesen, daß den Bewohnern des Kreises und insbesondere denjenigen, welche aus- zustellen beabsichtigten, die in der Zeit vom 3. bis 5. Juli er. stattsindende Ausstellung, und auch besonders die Bedingungen für die Aus - stellung noch zu wenig bekannt seien.

Es ist deshalb beschlossen worden, den Kreis mit Vertrauensmännern zu beschicken, welche die Be­wohner des Kreises über etwaige Unklarheiten be­züglich der Ausstellung aufklären und ihnen bei der Auswahl der Ausstellungsobjekte und bei An­meldungen zur Ausstellung behilflich sein werden. Die gewählten Vertrauensmänner werden den Kreis amtsgerichtsbezirksweise bereisen.

Es wurden die nachstehenden Herren gewählt:

1. für den Amtsgerichtsbezirk Niederaula.

a. Gutspächter Hold, Kirchheim,

b. Gutspächter Eschstruth, Frielingen-

2. für den Amtsgerichtsbezirk Hersfeld.

a. Rentier Hieronymus Bätz, Hersfeld,

b. Rentier Bürger, Hersfeld;

3. für den Amtsgerichtsbezirk Schenklengsfeld.

a. Gutsbesitzer Otto Reinhard, Landershausen,

b. Gutsbesitzer Licht, Oberlengsfeld;

4. für den Amtsgerichtsbezirk Friedemald.

a. Gutsbesitzer Hoßbach, Hof Weißenborn,

b. Gutsbesitzer Setzkorn, Friedewalö.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises ersuche ich, den Einwohnern ihres Ortes unverzüglich von dieser Einrichtung Kenntnis zu geben. Personen, welche die Ausstellung mit Vieh beschicken wollen, auch solche, welche nicht Mitglieder des landwirtschaftlichen Kreisvereins sind, sind anzu- weisen, sich spätestens bis zum 21. ö. Mts. bei dem betreffenden Bürgermeisteramt zu melden. Die Ver­trauensmänner des Hersfelder landwirtschaftlichen Kreisvereins werden dann bei ihrer Anwesenheit die Ausstellungslustigen in jeder Weise beraten und auf Wunsch die Anmeldungsformulare sofort ausfüllen.

Die Besichtigung der Viehbestände erfolgt un­entgeltlich.

I. Nr. 133. Der Königliche Landrat.

von Grunelius, Vorsitzender des Hersfelder landw. Kreisvereins.

Hersfeld, den 18. März 1914.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher der Landgemeinden des Kreises, in denen Zucht­bullen und Zuchteber untergebracht sind, haben bis zum 28. ö. Mts. zu berichten, ob die Bullen bei der in der Zeit vom 3. bis 5. Juli er. in Hersfeld statt- findenden landwirtschaftlichen Bezirkstierschan aus­gestellt werden und angemeldet sind, eventl. aus welchen Gründen dieses nicht geschieht.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes: von Grunelius.

Hersfeld, den 17. März 1914. An die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme von Lampertsfeld.

Ich ersuche um Einsendung der Gemeindesteuer­hebeliste für das laufende Rechnungsjahr bis 25. d. M. bestimmt und erwarte, daß bis dahin Rückstände nur ausnahmsweise bestehen bleiben.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes:

J. A. Nr. 2335. von Grunelius.

Nachdem seit dem 18. Dezember v. Js. in Ungarn keine Neuerkrankungen an Cholera mehr vorgekommen sind, ist Ungarn gegenwärtig cholerafrei. Die durch meine Amtsblattbekanntmachung vorn 19. September 1913 (a. II. 4970) Amtsblatt 1913, S. 319 ange- ordnete Beobachtung von Reisenden aus Ungarn und Galizien wird aufgehoben, soweit sie sich auf Zu­reisende aus Ungarn bezicht. Im klebrigen bleiben die bisherigen Anordnungen in Kraft. Die Polizei­behörden des Bezirks ersuche ich, hiernach das Weitere zu veranlassen, (a. n. 1480/14.)

Cassel, am 23. Februar 1914.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: v o n W u s s o w.

Hersfeld, den 10. März 1914. Wird veröffentlicht.

I. I. Nr. 2842. Der Landrat.

Messe l, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine, Reihe Vil. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3Ve (vormals 4) prozentigen deutschen Reichsanleihe von 1878 und Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3*/2 pro­zentigen Reichsanleihe von 1885 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1914 bis 31. März 1924 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. März d. Js. ab ausgereicht und zwar: durch die Königlich Preußische Kontrolle der Staats­papiere in Berlin S. W. 08, Oranienstraße 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats­bank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a, durch die Preußische Zentral-Genossenschafts-Kasse in

Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch alle Reichsbankhaupt- und Reichbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichs­banknebenstellen,

durch alle preußischen Regierungshanptkassen, Kreis­kassen, Oberzollkassen, Zollkassen und haupt­amtlich verwalteten Forstkassen, außerdem bei bestimmten außerpreußischen Kassen.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) einzu- liefern sind, werden von den vorbezeichneten Aus­reichungsstellen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin, den 17. Februar 1914.

Reichsschuldenverwaltung.

J. II. 103 gez. :vonBischoffshausen. * * * Hersfeld, den 3. März 1914. Wird veröffentlicht.

I. 2534. Der Landrat. Wessel, Kreissekretär.

Ortsskatnt

betreffend die

Reinigung der öffentlichen Wege in der Gemeinde Gerrdors.

Auf Grund des § 6 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (G. S. S. 301), der §§ 4 und 5 des Gesetzes über die

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