Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^A^ für den Kreis Hersfeld
Msfelöer Sreisölott
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Zernsprech-Kufchlutz Nr. 8
Nr. 51. (Zweites Blatt)
Sonntag, den 1. März
1914.
Deutscher Reichstag.
Der Reichstag setzte am Freitag die allgemeine Erörterung des Etats der Reichseisenbahnverwaltung fort. Abg. Cotzmann (Ztr.) wünschte eine Ausdehnung der Arbeiterfürsorge und Berücksichtigung der reichs- ländischen Industrie bei Aufträgen für die Eisenbahnen. — Abg. Roeser (fortschr.) forderte Ausbau der Arbeiterausschüsse und besprach zahlreiche Beamtenwünsche. — Minister v. Breitenbach führte aus, datz eine Absicht auf Tariferhöhung zurzeit nicht bestehe. Solange die Staats- und Reichseisenbahnen die angemessene Rente aufbringen, könne diese Frage nicht praktisch werden. Wenn aber die Rente stabil sein soll, dann müsse den Verwaltungen auch die Möglichkeit gegeben werden, alle wirtschaftlichen Vorteile auszunützen. Dazu gehöre ein einheitlicher Wagentyp. Bezüglich der Dienst- und Ruhezeiten seien bei den deutschen Bahnen große Fortschritte zu verzeichnen. Selbst bei niedergehender Konjunktur werde kein Arbeiter entlassen. Ein Zentralarbeiterausschuß sei unzweckmäßig, die örtlichen Organisationen genügten vollständig, um die Arbeiterinteressen zu fördern. Abg. Dr. Werner-Gießen (W. Vgg.) wünschte reichs- gesetzliche Regelung der Dienst- und Ruhezeiten und Verbot des „Berl. Tageblatts" auf den Bahnhöfen. Abg. Dr. Haegy (Elf.) bezeichnete die Vermehrung des Wagenparks und des Personals als nicht der Ver- kehrWermehrung entsprechend und fragte, ob es sich bewahrheite, daß man möglichst wenig Elsässer im Bahnöienst wünsche. Minister v. Breitenbach verneinte dies und teilte mit, daß mehr als 60 Prozent des Personals Elsässer seien. Das Wohl der Beamtenschaft habe die Verwaltung dauernd im Auge. Die fortwährende Kritik des Hauses an den Maßnahmen der Verwaltung könne bei der Beamtenschaft nur Mißtrauen gegen erste erregen. Deshalb sei zu wünschen, daß die Kritik auch die guten Seiten der Verwaltung mehr herausstellte. Die neue Lohnordnung habe bei den Arbeitern lebhafte Anerkennung gefunden. Abg. Peirotes (Soz.) meinte, die Wünsche der Arbeiter seien nach wie vor unbefriedigt geblieben. Abg. Schirmer (Ztr.) wünschte ein Staatsarbeiterrecht. Minister v. Breitenbach gab seinen schweren Bedenken dagegen Ausdruck und erkannte die nützliche Arbeit der Arbeiterausschüsse an. Nach weiterer kurzer Erörterung vertagte sich das Haus auf Sonnabend.
Bar-sur-Aube.
So leicht es zu Beginn des Feldznges in Frankreich schien, den schon so schwer getroffenen Gegner- Napoleon vollends zu Boden zu werfen, so langwierig und mühselig wurde doch der mit so kühnem Mute, mit so Heller Begeisterung begonnene Feldzug. Blüchers Scharen, ungedeckt durch die Hauptarmee, rückten in vereinzelten Corps westwärts. Da brach plötzlich bei Sezanne Napoleon gegen die linke Flanke der schlesischen Armee vor und schlug die einzelnen Abteilungen mit einer gesammelten Uebermacht in einer Reihe blutiger Gefechte in den Tagen vom 10.—14. Februar. Unerschütterlich wie in den glorreichen Tagen des Glücks hatten Blüchers Regimenter während dieser schweren Tage standgehalten. Aber wie ruhmvoll auch immer — das beste Heer der Verbündeten war geschlagen, hatte 16 000 Mann uud 50 Kanonen verloren. —
Noch einmal hob sich strahlend das Gestirn des Wieder, wie in den Tagen von Austerlitz, Züge von Gefangenen unter den Klängen ^r den Parisern zur stolzen Augenweide,
™ s^Z^^uwsäule vorübergeführt. — Ja, sogar bie schwächste Waffe der Franzosen, die Reiterei, konnte sich wieder größerer Erfolge rühmen — Schwarzenberg hatte an Blücher nichts von den großen Rertermayen seines Heeres abaetreten — und dieser Umstand hob besonders das SeNstgefühl derFranzosen.
Als der Krieg sich in die Länge zog, erwuchs Napoleon eme starke Stutze in der Landbevölkerung. Die ermüdeten Maßen hatten anfangs mit scheuem Staunen zugeschaut, wie die langen Züge hochgewachsener blonder Männer ins Land hereinströmten, hatten da und dort sogar ihre Freude kundgegeben, wenn die Eroberer die drückenden Steuern des Kaiserreiches aufhoben. Indes der ehrenhafte patriotische Stolz der Franzosen zeigte sich stärker als aller Parteihaß : nirgends fanden die Fremden zuverlässige Wegweiser und Spione; von jedem Hufschmied mußten sie fürchten, daß er ihnen die Pferde vernagelte. Als der Krieg sich hinzog, schwoll den Bauern der Kamm; nach den ersten Siegesnachrichten folgten sie dem Rufe ihres Kaisers, der alle erwachsene Franzosen aufrief zum Kampfe gegen den „etranger". Freilich, dieser Kleinkrieg beschränkte sich auf die unmittelbarste Nachbarschaft der verlassen daliegenden, verödeten Dörfer. Napoleon selbst wußte auch sehr genau, daß
sein zentralisierter Beamtenstaat keinen Raum bot für einen Volksaufstand, so großzügig und erfolgreich etwa, wie ihn Preußen gesehen hatte. Immerhin wurde der Kampf mit dem auffständigen Landvolke den Eroberern sehr beschwerlich. —
Vier Tage nach dem letzten blutigen Gefechte von Etoges stand Blüchers Heer wieder in guter Ordnung, begierig, die Scharte auszuwetzen. Während der greise Held unentmutigt auf eigene Faust den zweiten Marsch auf Paris antrat, ging Schwarzenberg möglichst jedem Kampfe, jeder Entscheidung aus dem Wege. In der zweiten Dezemberhälfte waren seine riesigen Truppenmassen in Frankreich einmarschiert, und jetzt, nach zwei Monaten, hatte die große Armee noch nicht- eine einzige Schlacht geschlagen. Wie ein Nebelbild schien die nahe Hauptstadt vor den Mutlosen zu verschwinden. „Da seht ihr was Schrecken ist," sagte Napoleon zu seiner Garde.
Auch als am 27. Februar das Corps Qudinots, eine lächerliche Minderzahl, bei Bar auf den Höhen über der Aube erschien, vermied Schwarzenberg abermals die Schlacht, räumte Bar und ließ die Feinde sich gemächlich in der Stadt und in dem Tale der Aube ausbreiten. Da verlor endlich König Friedrich Wilhelm III. die Geduld; er ließ seine gewohnte Zurückhaltung fallen und erwies wieder einmal, wie schon öfter in kritischen Momenten, sein gesundes militärisches Urteil. Er zwang den Oberfeldherrn, den Angriff zu befehlen.
Mit lautem Jubel vernahmen die Soldaten die heißersehnte Kunde. Obwohl der österreichische Feldherr allzuspät und nur mit einem Teile seines Heeres das Treffen begann, so wurde doch ein schöner Sieg erfochten.
König Friedrich Wilhelm durfte sich aber nicht bloß rühmen, das Hauptverdienst an diesem Erfolge zu haben, sondern zu des liebevollen Vaters herzlicher Freude erwarb sich in dem Kampfe bei Bar-sur-Aube sein zweiter Sohn, Prinz Wilhelm, unser später mit fo allgemeiner Begeisterung geliebter und hochverehrter Kaiser Wilhelm I., in ritterlichster Weise die Sporen. Ein froher Tag war es für das königliche Haus, als der junge Prinz an der Seite seines hohen Vaters in die Schlacht ritt. Es begeisterte die Soldaten und erfüllte die jungen Offiziere mit Bewunderung, die alten aber mit herzlicher Genugtuung über die stramme preußische Soldatenschulung, als der schöne, damals siebzehnjährige Jüngling im furchtbaren Kugelregen ganz unbefangen seinen Adjutantendienst versah, als er später mit dem altbewährten russischen Regimente Kaluga den beherrschenden Hügel von Malepin erstürmte. Helle Freude an diesem frischen Heldensinne, der nicht, wie der ästhetisch veranlagte Kronprinz, sich von dem Rauhen, ja Rohen des Krieges abwandte, sondern kühn zuschlug, erfüllte alle, die den glorreichen Tag miterlebten. A. Wynecken.
Jas Mitten einer Wahnnns Hont Khezatte»
Von allen Rechtsfragen des täglichen Lebens berühren uns wohl kaum irgend welche so nahe wie die, die unsere Wohnung betreffen, also die Fragen des Mietsrechts. Mannigfaltiger, als es dem Laien beim Mieten einer Wohnung meist scheint, sind die Rechte und Pflichten, die das Gesetz für Mieter und Vermieter aufstellt, mannigfaltig aber auch die Schwierigkeiten und Streitpunkte, die sich hieraus im Laufe des Mietsverhältnisses zwischen Hauswirt und Mieter ergeben können. . r ,
So ist es eine namentlich für Eheleute wichtige Frage, welche Folgen die in neuerer Zeit von den Hauswirten häufig geforderte Mitunterschrift der Ehefrau unter dem Mietsverträge des Mannes eigentlich nach sich zieht. Die Vermieter gehen wohl dabei meist von der natürlichen Erwägung aus, daß zwei Schuldner mehr Sicherheit bieten als einer, was natürlich dann, wenn die Frau der vermögendere Teil ist, von praktischer Bedeutung werden sann ; denn nur infolge ihrer Mitunterschrift würde die Frau für den fälligen Mietszins ebenso wie der Mann zu haften haben, sonst nicht.
Der Hauswirt erlangt durch die Mitunterschrift der Frau aber noch einen anderen Vorteil: bezahlt nämlich der Mann als Alleinmieter seine Miete nicht, so gewährt bekanntlich das Gesetz dem Hauswirt das Recht, die in der Wohnung befindlichen Sachen des Mieters zurückzubehalten. Dieses Recht kann aber nur allzu leicht illusorisch gemacht werden, wenn die Ehefrau des Mieters diese Sachen als ihr Eigentum (Ausstattung, Mitgift) in Anspruch nimmt. Ist jedoch die Frau durch ihre Mitunter,chrift als zweite Mieterin neben dem Manne in den Vertrag elngetreten, jo kann sich der Hauswirt an alle in der Wohnung befindlichen Sachen, auch diefemgen der Frau, halten und braucht eine Jnterventwnsklage der Ehefrau nicht zu fürchten.
Hiergegen ist vom Standpunkt der Billigkeit und
Gerechtigkeit kaum etwas einzuwenden; denn niemand wird es einem Hauswirt, der ja seinen Hypotheken- gläubigern auch pünktlich Zinsen zahlen muß, verübeln, daß er sich seinen Anspruch auf das Mietsgeld möglichst zu sichern und unliebsame Ausfälle von sich fern zu halten sucht. Eine Ehefrau aber, die durch ihre Mitunterschrift als zweite Mieterin in den Vertrag eintritt, muß sich ja den Pflichten, die sie damit freiwillig übernimmt, bewußt sein.
Die Sache hat aber doch noch eine andere Seite, und darauf soll durch diese Ausführungen besonders hingewiesen werden.
Während früher, nach gemeinem Recht und nach Code civil der Tod des Mieters keinerlei Einfluß auf den Bestand des Mietsvertrages hatte, trägt das Bürgerl. Gesetzbuch (§ 569) nach dem Vorbilde des Preußischen Landrechts der dadurch gegebenen Veränderung der Verhältnisse insofern Rechnung, als er dem Erben des Mieters das Recht einräumt, den Vertrag mit Vierteljahresfrist aufzukündigen, selbst wenn er noch auf längere Zeit geschlossen ist. Stirbt also der Mann, so kann die Frau den Mietsvertrag kündigen. Dieses Recht verliert sie aber, wenn sie den Mietsvertrag mitunterzeichnet hatte; denn nun ist sie beim Tode ihres Mannes nicht lediglich dessen Erbin, sondern sie ist neben dem Manne selbständige Mieterin mit allen sich daraus ergebenden Pflichten geworden und auch nach dem Tode des Mannes geblieben. Der Tod ihres Mannes ändert daran nichts. Die Ehefrau muß daher, während sie als bloße Erbin des Mannes den Kontrakt kündigen könnte, nach Mitunterzeichnung des Kontrakts die eheliche Wohnung weiter behalten und bezahlen, so lange der Kontrakt noch dauert.
Aehnlich ist es im Falle einer Versetzung des Mannes. Bekanntlich dürfen öffentl. Beamte, die versetzt werden, das Mietsverhältnis aufkündigen. War aber die Frau als Mitmieterin in den Vertrag eingetreten, so muß sie die Wohnung bis zum Ablauf des Kontraktes bezahlen. Dieser Tragweite sind sich Eheleute wohl meist nicht bewußt, wenn sie gemeinschaftlich einen Mietsvertrag unterzeichnen. Namentlich beim Tode des Mannes kann dies für die Hinterbliebene, vielleicht vermögenslose Witwe zu einer großen Härte werden. Zweifellos ist es eine Unbillig- keit, einen Ehegatten zur Fortsetzung des Mietsverhältnisses zu zwingen, wenn der Tod des anderen Ehegatten seine ganze Lebenslage geändert, vielleicht recht verschlimmert yat.
Es könnte daher nur wünschenswert erscheinen, wenn das dem § 569 Bürgerl. Gesetzbuch zu Grunde liegende humane wirtschaftliche Prinzip, daß beim Tode des Mieters sein Erbe wegen Aenderung der Verhältnisse kündigen kann, auch dann Platz griffe, wenn der Erbe (hier also die Ehefrau) den Kontrakt mitunterschrieben hat. So lange dies aber nicht zu einer ausdrücklichen Gesetzesvorschrift geworden ist, dürften mietende Eheleute jedenfalls gut tun, wenn sie von gemeinsamer Unterzeichnung der Miets- kontrakte lieber möglichst absehen.
Durch die Lupe.
(Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.)
Fast seit einem halben Jahre — ist die Zeit dahingeranscht, — ohne daß ich mit dem Leser — über alles das geplauscht, — was an lustigen Geschichten — in der Welt indes passiert, — drum sei heut' an dieser Stelle — wieder etwas vorgeführt. — Wie bekannt, hat sich im Süden, — dort, wo eßbar die Kastanien, — jetzt ein neuer Staat gebildet, — und man taufte ihn Albanien. — Die Bewohner, wie wir hören, — sind von borstigem Gemüt, — und zu ihrem Landesherrscher — wählten sie den Fürsten Wied. Dieser soll in wen'gen Tagen — schon erscheinen in Durazzo, — aber leider fehlt ihm drüben — vor der Hand noch ein Palazzo, — nur ein kleines Bauernhaus — räumte man dort für ihn aus. — Sein Gefolge, wie wir lasen, — muß in Zelten Trübsal blasen, — kurz, es scheint mir kein Genuß, — wie sich jeder fügen muß. — Dafür sind die Landeskinder — nach wie vor durchaus bemüht, — seine Stellung zu erschweren, — ihrem neuen Fürsten Wied. — Reibereien liest man täglich, — die es an der Grenze gibt, — — wahrlich, die Albanier machen — sich nach Kräften unbeliebt, — und es wird noch lange währen, — bis man endlich Ruhe hält, - außerdem fehlt zum Regieren — auch das nöt'ge kleine Geld. — Daß vor solcher Amtes Bürde — nicht der Fürst von Wied erschrickt, — sondern sich voll Arbeitsfreude — willig in sein Schicksal schickt, — das ist wirklich zu bewundern, — und er scheint der rechte Mann, — der sogar Albaniens Gauen — zum Kulturstaat machen kann. Walter-Walter.