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IV. Wahlb.
1. Obergeis mit
546
1. Meise-
16
3660
bach
2. Untergeis
311
3. Gittersdorf
310
4. Biedebach
165
5. Tann
304
6. Sorga
657
7. Kathus
445
8. Kalkobes
436
9. Heenes
303
10. Allmershausen
167
3644
V.Wahlbez.
1. Friedlos mit
736
3366
2. Rohrbach
337
3. Mecklar
508
4. Meckbach
586
5. Reilos
188
6. Friedewald
1011
3366
VI. Wahlb.
1. Heringen mit
1727
3619
2. Widdershaufen
863
3. Leimbach
179
4. Bengendors
92
5. Wölfershausen
388
6. Kleinensee
370
3619
VII. Wahlb.
1. Heimboldshaus.
549
3437
mit
2. Röhrigshof
264
3. Philippsthal
936
4. Harnrode
97
5. Lengers
398
6. Herfa
240
7. Gethsemane
161
8. Unterneurode
103
9. Ausbach
484
10. Lautenhausen
205
3437
VIH.Wahlb.
1. Schenklengsfeld
926
3341
mit
2. Conrode
137
3. Lanipertsfeld
23
4. Landershausen
147
5. Oberlengsfeld
209
6. Unterweisenbor.
117
7. Wehrshausen
176
8. Ransbach
597
9. Hilmes
251
10. Motzfeld
270
11. Hillartshausen
117
12. Schenksolz
48
13. Dünkelrode
102
14. Wüstfeld
221
3341
Hersfe
d, den 26. Januar
1914.
Der Kreisausschutz:
Der Vorsitzende:
Die Mitglieder:
von Gru
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H.
Baetz,
Becker.
Verzeichnis
der Wahlbezirke der Städte im Kreise Hersfeld.
Wahlbezirk
Namen der zum Wahlbezirk gehörenden
Städte
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Bemerkungen
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26. Januar er Kreisaus
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1911 ।
'schütz:
Die Mttglreder: H. B a e tz. Becker.
Hersfeld, den 28. Januar 1914.
Nachstehend veröffentliche ich das für den fiskalischen Gutsbezirk Wilhelmshof erlassene Statut über die Unterverteilung der von ihm auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1906, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, aufzubringenden Schulunterhaltungskosten.
Ein gleiches Statut ist auch für den fiskalischen Gutsbezirk Eichhof an demselben Tage erlassen worden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 357. von Grunelius.
* * *
Statut
über die Unterverteilung der Volksschullasten und über die Führung der Stimmen im Schulvorstande. Gutsbezirk Domäne Wilhelmshof.
Auf Antrag der Königlichen Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Cassel, als Vertreterin des Königlich Preußischen Domänen- fiskus wird gemäß § 8 Absatz 2 und § 50 Absatz 4 des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 nach Anhörung der Beteiligten nachstehendes Statut erlassen:
§ 1. Die auf dem Gutsbezirk Domäne Wilhelmshof als Mitglied des Gesamtschulverbandes Sorga entfallenden Schullasten werden gemäß den für die direkten Gemeindesteuern geltenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes durch Veranlagung der innerhalb des Gutsbezirks wohnhaften oder mit Grundbesitz oder Erbbaurecht angesessenen oder ein Gewerbe treibenden Steuerpflichtigen unterverteilt.
Die Veranlagung erfolgt durch prozentual gleichmäßige Zuschläge zur Einkommensteuer und den staatlich veranlagten Realsteuern einschließlich der Betriebssteuer.
Von denjenigen Steuerpflichtigen, welche dabei nach dem Maßstabe einer fingierten Einkommensteuer von einem Einkommen von nicht mehr als 900 Mark veranlagt sind oder deren bei der Veranlagung zu Grunde zu legende Grund-, Gebäude- oder Gewerbesteuer in ihrer staatlich veranlagten Höhe den Betrag von 4 Mk. nicht übersteigt, werden die veranlagten Beiträge nicht erhoben.
§ 2. Maßgebend für die Veranlagung ist das nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes umlagefähige Steuersoll am Beginn des Rechnungsjahres. Abgänge und Ausfälle gegen diese Veranlagung hat zunächst der Gutsbesitz zu tragen; jedoch ^solgt die Erstattung durch Hinzurechnung zu den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres.
„ Zugänge werden zunächst zur Deckung von Abgängen verwendet, darüber hinaus hat sie der Guts- vorsteher zu vereinnahmen und demnächst von den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres abzuziehen.
8 8- Die Veranlagung erfolgt durch den Guts- vorsteher und ist den Beitragspflichtigen durch be- sondere Mitteilung unter Angabe der zuständigen Zahlungsstelle bekannt zu machen.