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Zu dem Wahlbezirk^ehoren:

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2.

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IV. Wahlb.

1. Obergeis mit

546

1. Meise-

16

3660

bach

2. Untergeis

311

3. Gittersdorf

310

4. Biedebach

165

5. Tann

304

6. Sorga

657

7. Kathus

445

8. Kalkobes

436

9. Heenes

303

10. Allmershausen

167

3644

V.Wahlbez.

1. Friedlos mit

736

3366

2. Rohrbach

337

3. Mecklar

508

4. Meckbach

586

5. Reilos

188

6. Friedewald

1011

3366

VI. Wahlb.

1. Heringen mit

1727

3619

2. Widdershaufen

863

3. Leimbach

179

4. Bengendors

92

5. Wölfershausen

388

6. Kleinensee

370

3619

VII. Wahlb.

1. Heimboldshaus.

549

3437

mit

2. Röhrigshof

264

3. Philippsthal

936

4. Harnrode

97

5. Lengers

398

6. Herfa

240

7. Gethsemane

161

8. Unterneurode

103

9. Ausbach

484

10. Lautenhausen

205

3437

VIH.Wahlb.

1. Schenklengsfeld

926

3341

mit

2. Conrode

137

3. Lanipertsfeld

23

4. Landershausen

147

5. Oberlengsfeld

209

6. Unterweisenbor.

117

7. Wehrshausen

176

8. Ransbach

597

9. Hilmes

251

10. Motzfeld

270

11. Hillartshausen

117

12. Schenksolz

48

13. Dünkelrode

102

14. Wüstfeld

221

3341

Hersfe

d, den 26. Januar

1914.

Der Kreisausschutz:

Der Vorsitzende:

Die Mitglieder:

von Gru

n e l i u s.

H.

Baetz,

Becker.

Verzeichnis

der Wahlbezirke der Städte im Kreise Hersfeld.

Wahl­bezirk

Namen der zum Wahlbezirk gehörenden

Städte

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Bemerkungen

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26. Januar er Kreisaus

s.

1911

'schütz:

Die Mttglreder: H. B a e tz. Becker.

Hersfeld, den 28. Januar 1914.

Nachstehend veröffentliche ich das für den fis­kalischen Gutsbezirk Wilhelmshof erlassene Statut über die Unterverteilung der von ihm auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1906, betreffend die Unter­haltung der öffentlichen Volksschulen, aufzubringenden Schulunterhaltungskosten.

Ein gleiches Statut ist auch für den fiskalischen Gutsbezirk Eichhof an demselben Tage erlassen worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. Nr. 357. von Grunelius.

* * *

Statut

über die Unterverteilung der Volksschullasten und über die Führung der Stimmen im Schulvorstande. Gutsbezirk Domäne Wilhelmshof.

Auf Antrag der Königlichen Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten zu Cassel, als Vertreterin des Königlich Preußischen Domänen- fiskus wird gemäß § 8 Absatz 2 und § 50 Absatz 4 des Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffent­lichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 nach Anhörung der Beteiligten nachstehendes Statut erlassen:

§ 1. Die auf dem Gutsbezirk Domäne Wilhelms­hof als Mitglied des Gesamtschulverbandes Sorga entfallenden Schullasten werden gemäß den für die direkten Gemeindesteuern geltenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes durch Veranlagung der innerhalb des Gutsbezirks wohnhaften oder mit Grundbesitz oder Erbbaurecht angesessenen oder ein Gewerbe treibenden Steuerpflichtigen unterverteilt.

Die Veranlagung erfolgt durch prozentual gleich­mäßige Zuschläge zur Einkommensteuer und den staatlich veranlagten Realsteuern einschließlich der Betriebssteuer.

Von denjenigen Steuerpflichtigen, welche dabei nach dem Maßstabe einer fingierten Einkommensteuer von einem Einkommen von nicht mehr als 900 Mark veranlagt sind oder deren bei der Veranlagung zu Grunde zu legende Grund-, Gebäude- oder Gewerbe­steuer in ihrer staatlich veranlagten Höhe den Betrag von 4 Mk. nicht übersteigt, werden die veranlagten Beiträge nicht erhoben.

§ 2. Maßgebend für die Veranlagung ist das nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes umlagefähige Steuersoll am Beginn des Rechnungs­jahres. Abgänge und Ausfälle gegen diese Veran­lagung hat zunächst der Gutsbesitz zu tragen; jedoch ^solgt die Erstattung durch Hinzurechnung zu den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres.

Zugänge werden zunächst zur Deckung von Ab­gängen verwendet, darüber hinaus hat sie der Guts- vorsteher zu vereinnahmen und demnächst von den Schullasten des nächsten Rechnungsjahres abzuziehen.

8 8- Die Veranlagung erfolgt durch den Guts- vorsteher und ist den Beitragspflichtigen durch be- sondere Mitteilung unter Angabe der zuständigen Zahlungsstelle bekannt zu machen.