Bekanntmachung
der
Allgemeinen Ortrkrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Herrfeld.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 1913 wird folgende Bekannt- madjung^edaffen^^ 1914 p^ bie Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung über die Krankenversicherung in "Kraft getreten. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist m dem Bez:rk der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld (bisher Ländliche Ortskrankenkasse) eine neue Organisation geschaffen. Der Bezirk der Allgemeinen Ortskrankenkasse für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld ist wie bisher der Kreis Hersfeld außer der Stadt Hersfeld. Der Sitz der Kasse ist Hersfeld. Das Geschäftsbüro der Kasse (Hauptkasse) ist Dippelstraße Nr. 2. Die Kaffenstunden sind festgesetzt Werktags von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags. Nachmittags sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Kasse für das Publikum geschloffen.
Außer der Hauptkasse sind im Bezirk der Kasse 8 Zahl- und Äleldestellen eingerichtet, diese
Zahl-
sind wie folgt eingeteilt:
und Meldestelle Hersfeld (Büro, Hauptkasse Dippelstraße Nr. 2, Verwalter der Stelle Rendant Siebald, Kassenärzte: Dr. med. Hillebrecht, Dr. med. Barth, Dr. med. Strauß, Dr. med. Mörig, sämtlich in Hersfeld) zu derselben gehören die Ortschaften: Allmershausen, Kalkobes, Gittersdorf, Heenes, Untergeis, Asbach, Kohlhausen, Petersberg, Sorga, Kathus, Friedlos, Mecklar, Meckbach, Reilos, Rohrbach, Tann und Biedebach, die Gutsbezirke: Meisebach, Eichhos, Bingartes, Wilhelmshof und Oberrode.
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Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hersfeld be- egene im Grundbuche von Hersseld Band V Artikel 170 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen deS Gastwirts Karl Brack und seiner Ehefrau Elise geb. Schulz zu >ersfeld eingetragene
Grundstück
Ktbl. A Parz. 1356/627, In der Stadt, Haus Nr. 570 G. R. 574
a) Wohnhaus mit Hofraum, Nutzungswert 1200 Mk.
b) Anbau „ 60 „
daselbst Haus Nr. 571, G. R. 575
a) Wohnhaus mit Abtrittsgebäude und Hofraum, Nutzungswert 490 Mk. 3,10 ar groß
am 2. März WH, vormittags 11 Uhr
)urch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Zimmer Nr. 5 — versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 21. Dezember 1913 in das Grundbuch eingetragen. — I. K. 8/13. —
Zahl- und Meldestelle Obergeis (Verwalter der Stelle, Darlehnskassenrechner Roßbach daselbst, Kassenarzt Dr. Raabe in Sachen) zu derselben gehören die Ortschaften: Obergeis und Aua.
Zahl- und Meldestelle Oberhaun (Verwalter der Stelle, Bürogehülfe Schacht daselbst, Kassenärzte: Dr. Hillebrecht, Dr. Barth, Dr. Strauß, Dr. Mörig, sämtlich in Hersfeld) zu derselben gehören die Ortschaften: Oberhaun, Unterhaun, Rotensee, Eitra und Sieglos.
Zahl- und Meldestelle Niederaula (Verwalter der Stelle, Gemeinderechner Schrön daselbst, Kassenarzt Dr. Süße in Niederaula) zu derselben gehören die Ortschaften: Niederaula, Beiers- Hausen, Roßbach, Kerspenhausen, Hilperhausen, Holzheim, Kruspis, Stärklos, Solms, Mengs- Hausen, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reckerode, Kirchheim, Goßmannsrode, Rotterterode, Reimboldshausen, Allendorf und Gershausen und Gutsbezirk Engelbach.
Zahl- und Meldestelle Frielingen (Verwalter der Stelle, Gemeinderechner Ried daselbst, Kassenarzt: prakt. Arzt Böckel in Oberaula) zu derselben gehören die Ortschaften: Frielingen, Heddersdorf, Willingshain, Gersdorf und Kemmerode.
Zahl- und Meldestelle Friedewald (Verwalter der Stelle, Darlehnskassenrechner Hofmann daselbst, Kassenarzt Dr. Markscheffel in Friedewald) zu derselben gehören die Ortschaften: Friedewald, Herfa, Hillartshausen, Motzfeld, Lautenhausen und Ober- und Unterneurode.
Zahl- und Meldestelle Schenklengsfeld (Verwalter der Stelle, Schornsteinfegermeister Grau daselbst, Kassenarzt Dr. Cornelius in Oberlengsfeld), zu derselben gehören die Ortschaften: Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Ausbach, Gethsemane, Wehrshausen, Unterweisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, Dünkelrode, Malkomes, Schenksolz, Lamperts- feld und Wippershain.
Zahl- und Meldestelle Philippsthal (Verwalter der Stelle, Gemeinderechner Bohn daselbst, Kassenärzte: Medizinalrat Dr. Löber und Dr. Rademacher in Vacha) zu derselben gehören die Ortschaften: Philippsthal, Röhrigshof, Heimboldshausen und Harnrode.
Zahl- und Meldestelle Heringen (Verwalter der Stelle, Darlehnskassenrechner Spangenberg daselbst, Kassenarzt Dr. med. Prüß in Heringen) zu derselben gehören die Ortschaften: Heringen, Wölfershausen, Lengers, Leimbach, Bengendorf, Widdershausen und Kleinensee.
Außer den genannten Aerzten sind noch zu Kassenärzten bestellt, die Herren Sanitätsrat Dr. med. Limburg in Obersuhl, Sanitätsrat Dr. med. Teschauer in Eiterfeld, Dr. med. Kretschmer jn Burghaun und Dr. med. Deckert in Tann i. d. Rhön.
Kassenmitglieder, welche ärztliche Hilfe benötigen, sind verpflichtet, sich vorher bei der zuständigen Zahl- und Meldestelle einen Krankenschein zu holen und den Kassenarzt des Bezirks in Anspruch zu nehmen. Ohne Krankenschein darf ein Kassenarzt Mitglieder nicht behandeln. Etwaige Kosten für Inanspruchnahme von Mchtkafsenärzten werden von der Kasse abgelehnt.
Die Zahl- und Meldestellen erheben für ihre abgegrenzten Bezirke die Kassenbeiträge und zahlen an die erwerbsunfähigen Mitglieder das Krankengeld aus. Die wöchentlichen Beiträge sind in den einzelnen Stufen wie folgt festgesetzt: bei einem Tagelohn
bis 1,16 Mk. I. Stufe = 18 Pfg. von 1,17 Mk. bis 1,83 Mk. II. Stufe = 30 Pfg.
von 1,84 Mk. bis 2,83 Mk. III. Stufe = 54 Pfg.
von 2,84 Mk. bis 3,83 Mk. IV. Stufe — 72 Pfg.
3,84 Mk. und mehr V. Stufe = 84 Pfg.
Die Beiträge sind am ersten Werktage jeden Monats an die zuständige Zahl- und Meldestelle ungemahnt abzuliefern. Alle Personen, welche bei der Ländlichen Ortskrankenkasse am 31. Dezember 1913 noch angemdldet waren, ist die Versicherung erloschen, sie sind vom 1. Januar 1914 ab aus dem vorgeschriebenen Formular bei der zuständigen Zahl- und Meldestelle neu anzumelden. Die Anmeldung muß bis zum 8. Januar 1914 erfolgt sein.
Jeder Arbeitgeber des Kreises Hersfeld ist verpflichtet, die von ihm beschäftigten Personen zur Krankenversicherung bei der zuständigen Zahl- und Meldestelle innerhalb 3 Tagen nach Eintritt m die Beschäftigung vom Tage des Eintritts anzumelden und innerhalb 3 Tagen nach Austritt aus der Beschäftigung wieder abzumelden; bei versäumter Abmeldung sind die Beiträge bis zur vorichrfftsmäßigen Abmeldung vom Arbeitgeber fortzuzahlen. Die Meldungen sind auf den vor- geschrrebenen Formularen, welche von der Kasse geliefert und bei den Zahl- und Meldestellen vorrätig gehalten werden (Anmeldungen rotes Papier und Abmeldungen blaues Papier) Meldungen anderer Art sind ungültig und werden zurückgewiesen. Die Anmeldung fremnUrger Mitglieder hat ebenfalls auf dem vorgeschriebenen besonderen Formular zu erfolgen, die- leloen haben bet der Anmeldung ihr jährliches Gesamteinkommen anzugeben.
, ... W?r seiner Pflicht zuwider Versicherungspflichtige nicht anmeldet, kann, falls er vorsätzlich handelt, mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. und falls er fahrlässig handelt, mit Geldstrafe bis zu 100 Mk ^rden. Wer die Vorschriften über die Meldung Versicherungspflichtiger in anderer Weise verletzt, kann mit Geldstrafe bis zu 20 Mk. bestraft werden. Unabhängig von der Strafe holt der die rückständigen Beiträge nach. Er kann dem Bestraften außerdem die Zahlung des Em- bis Fünffachen der rückständigen Beiträge auferlegen.
Hersfeld, den 5. Januar 1914.
Der Vorsitzende des Vorstandes SAMUM """lw — Ludwig Funds Buchdruckerei.
Hersfeld, den 3. Januar 1914.
SSmiIichts Amts-ericht M. L
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