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§ersfefher Änzeiger.

JV TH Hersfeld, den 1. Dezember. 1866«

DerHersfeldcr Anzeiger* erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei »er Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 7| Sgr., bei den Postanstalten kommt dev-MWe Postausschlag hinzu/ Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller, bei Wiederholungen' mit 6 Heller berechnet.

Amtliches.

Der OberstaLmcister Hermann Ludwig Carl Julius Hans v. Eschwege und der Geheime Hofrath Wilhelm Vogel zu Kassel sind auf ihr Nachsuche» in den Ruhestand versetzt worden.

Der Portier und Güterwieger Heinrich Carl Siebert zu Wabern ist zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe daselbst und der Portier und Güterwieger Johannes Schiermann zu Wilhelmshöhe zum Erpeditionsgehülfen auf dem Bahnhöfe zu Kassel, beide auf Widerruf ernannt worden.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landrathsaml Hersfeld.

Nachdem Königliche Regierung zu Fulda den Land- Wegebau-Etat für den Kreis Hersfeld pro 1867 geneh­migt hat, und Auszüge aus demselben sowie der Ta­belle über die von den Gemeinden tu dem gedachten Jahre auszuführenden Baumpflanzungen an den Land­wegen innerhalb ihrer Gemarkungen den betreffenden Ortsvorständen demnächst besonders zugcfertigt werden sollen, wird letzteren noch Folgendes zu ihrer Nachachtung eröffnet:

1) die Erd- und Grabenarbeiten sind nach Anweisung der Baubehörde im kommenden Frühjahre, sobald eS die Witterung gestattet, sofort zu beginnen und zur Vollendung zu bringen;

2) das erforderliche Material muß bis zum 15. Juni k. I. vollständig angefahren sein, während

3) zu dessen ordnungsmäßiger Zerschlagung Frist bis zum 1. October und

4) zur Einbettung resp. Verdauung desselben Frist bis zum 20. November k. I. bewilligt wird.

5) Für genaue und prompte Einhaltung dieser Fristen sind die Ortsvorstände persönlich verantwortlich, eine jede Bersäumniß wird daher auch unnachsichtlich streng an denselben geahndet werden, weshalb solche

.6) den Dienstpflichtigen die von diesen zu leistenden Dienste alsbald bekannt zu machen und deren Ab­leistung innerhalb [einer zu bestimmenden Frist Na­mens des Landrathsamtes bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 5 Thlr. Geld bezw. 3 Tagen L Gefängniß auszugeben, auch

7) falls solche keine Folge leisten, ein Verzeichniß der Renitenten mit Angabe der rückständigen Dienst­leistungen bei einem Jeden sofort anher einzureichen haben,

8) müssen die ausgeschriebenen Kunstbauten, als Brük- ken-, Canal- und Pflasterarbeiten im nächsten Früh­jahre nach der speziellen Anleitung der Baubehörde ungesäumt in Angriff genommen und kunstgerecht ausgeführt werden;

9) sind zu den im kommenden Frühjahre auszuführen- den Baumpflanzungen nur solche Stämmchen zu verwenden, welche eine Höhe von mindestens 7 Fuß von der Wurzel bis zur Krone haben und unter dieser noch einen Zoll Stärke enthalten, endlich

10) haben die Ortsvorstände, damit diese Pflanzungen rechtzeitig zur Ausführung kommen können, alsbald für Beschaffung der nöthigen Pfähle zu sorgen und die Pflanzlöcher ausheben zu lassen, daß beides ge­schehen, aber am 1. März f. J. anzuzeigen.

Hersfeld, am 30. November 1866.

Königliches Landrathsamt. Auffarth.

Nach Mittheilung Großherzoglich Sächsischer Be« zirks-Direction zu Dermbach vom 24. d. Mts. ist nur die unter der Schaafheerde des Kammergutes zu Völ- kerSbausen, nicht aber auch die unter der Schaafheerde der dastgen Gemeinde ausgebrochene Pockenseuche wieder erloschen, und wird deshalb die diesseitige Bekanntmach­ung vom 17. d, Mts. in Nr. 92 deS Anzeigers dahin berichtigt. Hersfeld, am 30. November 1866. ___________Königliches Landrathsamt. A uffa rth.

Verloren: eine grüne Tuchmütze mit Silberlitze, ein Färbzeichen. Die Finder werden zur Ablieferung an* her ausgefordert. Hersfeld, am 29. November 1866.

Königlicher Landrathsamt, Au ffarth.

In dem Besitze eines schon mehrfach bestraften In­dividuums hat sich eine Cigarrenspitze von Meerschaum mit Verzierungen und in einem Etui befindlich vorgefun­den, ohne daß dasselbe deren rechtmäßiger Erwerb nach- zuweisen vermag. Der Eigenthümer der fraglichen Cigarrenspitze wird aufgefordert sich dahier zu melden.

Hersfeld, am 30. November 1866.

Königliches Landrathsamt, Auffarth.